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16.01.2023
Positionspapier
Einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Gesundheitsleistungen (EFAS)
- Die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen kann bei richtiger Ausgestaltung zu einer Reduzierung der heutigen Fehlanreize, insbesondere durch den Abbau der Mehrfachrolle der Kantone, führen.
- EFAS löst das grundlegende Problem der übermässig steigenden Kosten im Gesundheitswesen nicht. Deshalb braucht es weitere Massnahmen, beispielsweise gegen die hohen Medikamentenpreise, gegen das Über- und Fehlangebot von medizinischen Leistungen sowie gegen Fehlanreize beim ambulanten Einzelleistungstarif.
- Die Integration der Langzeitpflege in das neue Finanzierungsmodell lehnt santésuisse ab. Die Errungenschaften der neuen Pflegefinanzierung sind zu bewahren. Deshalb sieht sie die Beteiligung von pro Patienten klar definierten Beiträgen an die Pflege vor – und gerade keine monistische Finanzierung. Zudem ist die Langzeitpflege von Kanton zu Kanton unterschiedlich geregelt, finanziert und beaufsichtigt. Eine Harmonisierung durch den Bund dürfte viele Jahre in Anspruch nehmen.
- Schliesslich müssen als Bemessungsgrundlage für die Kantonsbeiträge die Bruttokosten (vor Berücksichtigung der Kostenbeteiligung durch die Versicherten) der Krankenversicherer herangezogen werden. Dies entspricht der heutigen Situation der Finanzierung der stationären Spitalleistungen. Andernfalls würden die Versicherten mit hohen Franchisen systematisch benachteiligt.
Contatto
Philippe Gubler
Wissenschaftlicher Mitarbeiter Public AffairsDocumenti
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santésuisse ist der Branchenverband der schweizerischen Krankenversicherer. santésuisse setzt sich für ein freiheitliches, soziales und finanzierbares Gesundheitssystem ein, das sich durch einen effizienten Mitteleinsatz und qualitativ gute medizinische Leistungen zu fairen Preisen auszeichnet.