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06.01.2022

Newsletter Nr. 1/2022: Start ins neue Jahr 2022

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit diesem Schreiben möchten wir Sie informieren, was der Stiftungsrat an seiner letzten Sitzung im Jahr 2021 beschlossen hat und was dies für Auswirkungen für Sie hat. 

Verzinsung des Vorsorgekapitals
Aufgrund der guten Performance im Jahr 2021 hat der Stiftungsrat beschlossen, die Sparkapitalien und die Zusatzkonten der Versicherten mit 2.0% zu verzinsen. Dieser Zinssatz liegt über dem BVG-Minimalzinssatz von 1.0%. Das Kapital der Rentner wird wie bisher mit 1.5% (dem technischen Zinssatz) verzinst.
Der Projektionszinssatz zur Hochrechnung des Vor-orgekapitals bis zur Pensionierung liegt weiterhin bei 1.0%.

Teuerung auf Renten
Aufgrund der weiterhin tiefen Inflation und weil die Wertschwankungsreserven noch nicht voll geäufnet sind, hat der Stiftungsrat beschlossen, per 1. Januar 2022 keine Rentenerhöhungen zu gewähren.

Anpassungen im Vorsorgereglement

Per 1. Januar 2022 treten verschiedene gesetzliche Anpassungen in Kraft, die auch von der beruflichen Vorsorge übernommen werden müssen. Deshalb haben im Vorsorgereglement folgende Artikel geändert oder wurden neu eingebaut:
Artikel 1.6.2 Versicherter Lohn, Einbau der Vaterschaft.
Artikel 3.4.1 Invalidenrente, Einbau der flexiblen Rente gemäss dem neuen IV-Gesetz.
Artikel 4.11 (neu), Massnahmen bei Vernachlässigung der Unterhaltspflicht.
Artikel 8.10 Übergangsbestimmungen

Für die vor dem 1. Januar 2022 entstandenen Invalidenrenten gelten die Übergangsbestimmungen zur Änderung des BVG vom 19. Juni 2020 (Weiter-entwicklung der IV). Ändert gemäss diesen Übergangsbestimmungen der bisherige Rentenanspruch, wird die Regelung des Rentenanspruchs gemäss Art. 3.4.1 des vorliegenden Reglements in der ab 1. Januar 2022 gültigen Fassung angewendet.
Das aktuelle Vorsorgereglement finden sie auf der Homepage von santésuisse oder unter folgendem Link: Pensionskasse - santésuisse - Die Schweizer Krankenversicherer (santesuisse.ch)

Stiftungsrat 2022 – 2025
Im 2021 musste der gesamte Stiftungsrat für die Amtsperiode 2022 – 2025 neu gewählt werden. Es haben sich wieder die gleichen Personen für die-ses wichtige Amt zur Verfügung gestellt und wurden auch gewählt. Der Stiftungsrat bleibt also in gleicher Zusammensetzung und auch in den glei-chen Chargen im Amt.

Bestandene Prüfung
Joël Däppen führt seit dem 1. Januar 2019 die technische Verwaltung der Pensionskasse. Er hat im November 2021 das Diplom zum Fachmann für Personalvorsorge mit Bravour bestanden. Herzliche Gratulation!

Wir bitten Sie um Kenntnisnahme. Sollten Sie Fragen zur Pensionskasse oder zu Ihrer persönlichen Situation haben, können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen. Den gesamten Newsletter finden Sie im PDF.

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