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01.10.2020

Interview Sandra Schneider (BAG)

«Pauschalen machen in vielen Bereichen Sinn»

Während der ersten Phase der Coronakrise stand das Bundesamt für Gesundheit (BAG) stark im Fokus der Medien. Wie intensiv war diese Zeit für Sie als Leiterin der Abteilung Tarife und Grundlagen?

Sandra Schneider: Als Abteilung sind wir zwar nicht direkt in die Krisenorganisation involviert, haben aber unterstützt. Ich blicke daher auf eine intensive Zeit zurück. Für mich und meine Mitarbeitenden war es eine Herausforderung, unsere Aufgaben fast nur aus dem Home-Office zu erledigen.

Innert kürzester Zeit hat der Bund im März Tarife für Coronatests, Fernbehandlungen und stationäre Aufenthalte genehmigt. Man fragt sich: Warum geht das nicht immer so schnell?

Der Druck in dieser Situation war für alle Akteure sehr gross. Es galt, in einer ausserordentlichen Lage rasch pragmatische Lösungen zu finden – im Wissen, dass die Krise zeitlich begrenzt ist und es niemand verstehen würde, wenn wir keine raschen Massnahmen treffen würden.

Wie war die Zusammenarbeit mit den Tarifpartnern in dieser Zeit?

Sehr angenehm und konstruktiv. Sehr schnell konnten wir auf technischer Ebene Lösungen finden, die einerseits zu unserer Gesundheitsversorgung passen und bei denen die Versicherer andererseits auch die Kosten relativ einfach kontrollieren können.

Im Monat März, mitten in der Coronazeit, erhielten Sie ein gut geschnürtes Tarifpaket: santésuisse und FMCH haben sich bei 67 ambulanten Standardeingriffen auf pauschale Tarife geeinigt. Wann genehmigen Sie diese?

Falls das Dossier vollständig ist, rechnen wir mit einer Bearbeitungszeit von mindestens 4-6 Monaten. Allerdings liegt die Bearbeitung nicht nur beim BAG Neue Tarifwerke sind gewichtige Themen, über die schlussendlich der Bundesrat entscheiden muss. Vorher legen wir sie verschiedenen Ämtern und dem Preisüberwacher zur Stellungnahme vor. Das dauert alles seine Zeit.

Wie beurteilen Sie die ambulanten Pauschalen inhaltlich?


Zu laufenden Verfahren kann ich generell nicht Stellung nehmen. Dafür bitte ich Sie um Verständnis. Der Ansatz der Pauschalen ist aber sicher richtig und die Initiative begrüssenswert. In seiner letzten Botschaft zur Kostendämpfung hat der Bundesrat einen Vorschlag zur Förderung von Pauschalen gemacht - weil sie generell eine kostendämpfende Wirkung haben und in vielen Bereichen des Gesundheitswesens sinnvoll eingesetzt werden können.

Wie gravierend ist es, dass nicht alle Akteure gemeinsam den Tarif eingereicht haben?

Dieser Umstand ist nicht so gravierend. Für die Einführung von Pauschalen ist keine einheitliche Tarifstruktur nötig – diese könnte auch später eingeführt werden. Zum Beispiel dann, wenn das Parlament das Kostendämpfungspaket 1 verabschiedet hat. [SSB1] Es gibt auch andere Beispiele von Verträgen, bei denen nicht alle Tarifpartner beteiligt sind.

Welche Aufgaben müssen noch erledigt werden, damit die Bewilligung  der Pauschalen erfolgen kann?

Die Situation ist so, wie bei allen Gesuchen: Sobald die Tarifpartner ihre Arbeit erledigt haben, beginnt die detaillierte Prüfung des BAG. Während dieses Prozesses stellen wir viele Fragen, damit wir die Arbeit der Tarifpartner auch nachvollziehen können. Die ganze Vorarbeit richtig zu verstehen, ist anspruchsvoll, aber für die Beurteilung notwendig.

santésuisse geht davon aus, dass – je nach Fachgebiet – bis zu 80 Prozent der ambulanten Leistungen mit Pauschalen abgegolten werden können. Teilen Sie diese Einschätzung?

Zu diesem Wert wage ich keine Aussage. Er dürfte je nach Fachgebiet auch unterschiedlich sein. Sehr gut eignen sich klar definierte medizinische Interventionen, wie etwa eine Kataraktoperation. Weniger Sinn machen Pauschalen bei Konsultationen, wenn zum Beispiel die Untersuchung ein wichtiger Teil darstellt. Hier macht es Sinn, den Zeitbedarf als Komponente zu berücksichtigen. Für die Zukunft braucht es einen intelligenten Mix zwischen Einzelleistungs- und Pauschaltarif – immer mit dem Ziel, vergleichbare Leistungen vergleichbar zu vergüten.

Als Einzelleistungstarif gilt in der Schweiz immer noch der Tarmed. Unter den Leistungserbringern heisst es, er sei veraltet. Teilen Sie diese Auffassung?

Der Bundesrat hat in den letzten Jahren zweimal eingegriffen und verschiedene Tarmed-Positionen eigenhändig angepasst. Das zeigt deutlich: Es besteht Handlungsbedarf. Notwendig ist eine Gesamtrevision dieses sehr komplexen Tarifs. Den Akteuren muss es gelingen, Fehlanreize zu eliminieren und eine effizientere Leistungserbringung zu ermöglichen.

Die Verbände Curafutura und FMH schlagen als Ersatz den Tardoc vor. Mit der Einführung dieses Tarifwerks würden sich die Ärzte verpflichten, während zwei Jahren alle Tarifpositionen um 14 Prozent herabzusetzen. Droht danach eine neue Kostenexplosion?

Inhaltlich kann ich mich zum jetzigen Zeitpunkt auch zu diesem Tarif nicht äussern. Zu einer möglichen Kostenexplosion kann ich Folgendes sagen: Ein neuer Tarif muss effizient gestaltet sein und darf grundsätzlich keine Mehrkosten bringen – in der Übergangszeit und auch später nicht. Zudem schlägt  der Bundesrat in seinem ersten Kostendämpfungspaket vor, dass die Tarifpartner sich auf konkrete Massnahmen zur Kostensteuerung einigen, um die Kosten langfristig in den Griff zu bekommen.

Wann wird das BAG über den Tardoc entscheiden?

Die Initianten haben ihre Unterlagen in wesentlichen Punkten angepasst und noch einmal eingereicht. Die Prüfung beginnt deshalb nochmals. Damit wird es auch länger dauern, bis hier ein Entscheid fällt.

Warum erarbeitet das BAG so umfangreiche Tarifwerke nicht direkt mit den Versicherern und Leistungserbringern?

Das BAG ist nicht das Tarifbüro im Gesundheitswesen – und will es auch nicht werden. Wir haben weder die Kapazitäten noch die Daten, um einen neuen ambulanten Tarif zu entwickeln. Die Krankenversicherer und die Leistungserbringer sollen die Freiheit behalten, solche Tarife selber zu verhandeln. Unsere Aufgabe ist es, das Resultat zu prüfen und den Entscheid des Bundesrates vorzubereiten. Diese Rollenteilung hat sich bewährt und soll auch in Zukunft so bleiben. Damit dies in allen Bereichen funktioniert, hat der Bundesrat in seinem ersten Kostendämpfungspaket vorgeschlagen, dass die Tarifpartner eine Tariforganisation einsetzen müssen.

Ein weiteres Gesuch betrifft den Apothekertarif. Mit der leistungsorientierten Abgeltung (LOA) soll die Arbeit der Pharmaassistentinnen neu ebenfalls vergütet werden. Das wäre eine kleine Revolution im Gesundheitswesen.

Auch dies ist ein laufendes Verfahren, weshalb ich nicht Stellung nehmen kann. Zu den Kosten für ein Arzneimittel gehört auch der Vertriebsanteil, die Leistung des Apothekers bei der Abgabe wird unabhängig davon mit der LOA vergütet. Der Bundesrat will den Vertriebsanteil revidieren, wie, ist noch nicht entschieden. Darüber möchte ich jetzt nicht spekulieren.

Die Kosten sind das eine – wie beurteilen Sie generell die Qualität im Gesundheitswesen?

Die Schweiz hat ein hochstehendes Gesundheitswesen. Das Leistungsangebot ist sehr breit und steht allen Bevölkerungsschichten offen. Das ist grundsätzlich positiv. Trotzdem müssen wir uns eine zentrale Frage stellen: Stimmen in der Schweiz Aufwand und Ertrag –im Vergleich zu anderen Ländern – überein? Dieser Aspekt beschäftigt uns sehr. Ich denke: Wir brauchen mehr Transparenz, damit wir die Qualität der Leistungen besser vergleichen und beurteilen können.

Grosse Hoffnungen sind bei dieser Frage mit der Qualitätsvorlage verbunden. Geplant ist eine eigenständige Qualitätsorganisation, in der Versicherer, Leistungserbringer und Kantone mitwirken.  

Die Qualitätskommission ist sehr wichtig. Ich habe grosse Hoffnungen, dass die Qualität dadurch stärker ins Bewusstsein rückt und diese besser vergleichbar wird. So hat die Organisation auch Gelegenheit, zu intervenieren, wenn die Qualität in einem Bereich mangelhaft ist.

Eine bessere Qualität soll auch die Zulassungssteuerung bringen, die in der Sommersaison vom Parlament genehmigt wurde. Hilft sie, die Zunahme von Arztpraxen wirkungsvoll einzudämmen?

Diese Einigung im Parlament ist ein echter Meilenstein. Zum ersten Mal seit 20 Jahren wurde im Bereich der Zulassungsregelung eine definitive Lösung gefunden. Verbindliche Regelungen gelten nicht nur für die Zulassung selber, sondern für die ganze Zeit, während der ein Leistungserbringer tätig ist. So ist die Zulassungssteuerung ein wichtiges Werkzeug, um die Qualität zu garantieren und den Kantonen die Möglichkeit zu geben, eine Mengenausweitung zu verhindern.

 

 

 

Zur Person: Sandra Schneider engagiert sich seit über 20 Jahren beim Bundesamt für Gesundheit. Die Juristin zählt zu den prägenden Persönlichkeiten im Gesundheitswesen, kaum jemand kennt das Krankenversicherungsgesetz (KVG) besser als sie. Aktuell ist Sandra Schneider beim BAG als stellvertretende Leiterin des Direktionsbereichs Kranken- und Unfallversicherung und Leiterin der Abteilung Tarife und Grundlagen tätig.