Krankenversicherungsfachfrau/-mann mit eidgenössischem Fachausweis

Der Lehrgang vermittelt vertieftes Fachwissen in der Krankenversicherung sowie in der Privatversicherungs- und Sozialversicherungsmaterie. Die Teilnehmenden setzen sich mit anspruchsvollen Leistungsfällen auseinander. Sie erlangen vertiefte Kenntnisse über sämtliche Krankenversicherungsprozesse und setzen sich auch intensiv mit allen weiteren Sozialversicherungen auseinander.

Zulassung

Auszug aus dem Reglement Art. 3:

3.31 Zur Prüfung wird zugelassen, wer

  1. über das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) Kauffrau/Kaufmann der Branche santésuisse verfügt und eine zweieinhalbjährige Berufspraxis in der Krankenversicherung nach KVG nachweist;

    oder

  2. über das eidgenössische Fähigkeitszeugnis einer dreijährigen Grundbildung oder eine gleichwertige Ausbildung (z.B. anerkanntes Diplom einer Handelsmittelschule, eidgenössische Matura) verfügt und eine Berufspraxis von dreieinhalb Jahren nach Abschluss der Lehr- oder Studienzeit nachweist, wovon mindestens zwei Jahre in der Krankenversicherung nach KVG absolviert sein müssen.

Zielgruppe

  • Fachleute mit Spezialaufgaben
  • Fachleute, die einen Qualifikationsnachweis (Fachausweis) benötigen

Voraussetzungen

Mehrjährige Praxis in der Krankenversicherung oder gleichwertige Voraussetzung.

Lernziele

  • Sie sind in der Lage Beratungen, Beurteilungen und Schadenregulierungen bei Krankenversicherern sowie Sozial- und Privatversicherern durchzuführen.
  • Sie kennen sich in anspruchsvollen Leistungsfällen im Krankenversicherungsbereich bestens aus und sorgen damit für die korrekte Abwicklung von Versicherungsprozessen.
  • Sie können mit beteiligten Versicherungen und Behörden Leistungen koordinieren und wenden die gesetzlichen Bestimmungen an.

Inhalte

  • Modul A: Versicherte Personen, Durchführung der Versicherung, Finanzierung, Produkte.
  • Modul B: Leistungserbringer, Leistungen, Verträge und Tarife, Wirtschaftlichkeit.
  • Modul C: Zweck und Formen der Taggeldversicherung, Anbieter, Taggeldberechnung in der Praxis, Koordination mit anderen Versicherungen.
  • Modul D: Streitigkeiten als Teil der Sozialpolitik, Verfahren vor zuständigen Gerichtsinstanzen, Vorleistungspflicht, Koordinationsregeln, Regress.
  • Modul E: Soziale Sicherheit als Teil der Sozialpolitik, Entstehung und Entwicklung, Rolle des Staates, alle Sozialversicherungen inkl. Leistungen und deren Finanzierung.

Kursort

Klassen in Zürich und Bern

Kursdauer

Sie haben die Wahl:

  • Intensiv-Lehrgang in 2 Semestern
  • Lehrgang in 3 Semestern

Kurskosten

  • CHF 7'920 für Mitglieder santésuisse
  • CHF 11'090 für Nicht-Mitglieder

Quick-Link

Zur Anmeldung

Bund unterstützt Prüfungsvorbereitung

Sie möchten sich mit einem Kurs auf die Berufsprüfung als Krankenversicherungsfachfrau / Krankenversicherungsfachmann mit eidgenössischem Fachausweis vorbereiten? Der Bund unterstützt Sie dabei.

Mehr Informationen

Ansprechpartner

Der Bund übernimmt 50 Prozent der Kursgebühren

Wer sich mit einem Kurs auf eine eidgenössische Prüfung vorbereitet, wird vom Bund finanziell unterstützt. Bei einer Berufsprüfung beträgt der Bundesbeitrag maximal CHF 9500, bei einer höheren Fachprüfung CHF 10'500.

Berufsprüfungen (eidgenössischer Fachausweis) und höhere Fachprüfungen (eidgenössisches Diplom) gibt es in jedem Berufsfeld. Sie machen den Koch zum Chefkoch, die Kauffrau zur Treuhänderin, den Metallbauer zum Metallbaumeister, die Informatikerin zur ICT-Managerin. Kurz: Sie qualifizieren Berufsleute für eine Fach- oder Führungsfunktion in einem Betrieb.

Die meisten Berufsleute bereiten sich mit einem Kurs auf die angestrebte eidgenössische Prüfung vor. Wer einen vorbereitenden Kurs absolviert, wird vom Bund finanziell unterstützt. Der Bund übernimmt bis zu 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren – bei einer Berufsprüfung maximal CHF 9500, bei einer höheren Fachprüfung maximal CHF 10'500. Wer zur Vorbereitung auf eine eidgenössische Prüfung mehrere Kurse oder Module absolviert, kann die Gebühren bis zum Maximalbetrag kumulieren.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Der Bund richtet das Geld direkt an die Absolvierenden aus (Subjektfinanzierung). Der Anspruch auf einen Bundesbeitrag besteht unter folgenden Voraussetzungen: 

  • Der Kurs muss beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI auf der Liste der vorbereitenden Kurse stehen.
  • Der/die Absolvierende muss die Kursgebühren bezahlen. Die Rechnung(en) und die Zahlungsbestätigung(en) des Kursanbieters bzw. der Kursanbieter müssen auf den Namen der/des Absolvierenden lauten.
  • Der/die Absolvierende muss die Prüfung ablegen. Der Anspruch besteht unabhängig vom Prüfungserfolg.
  • Der/die Absolvierende muss zum Prüfungszeitpunkt den steuerlichen Wohnsitz in der Schweiz haben.
     

Der Bundesbeitrag kann erst nach Absolvierung der eidgenössischen Prüfung beantragt werden. Die Absolvierenden reichen ihren Antrag über das Onlineportal des SBFI ein. Im Bedarfsfall kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Antrag auf Teilbeiträge gestellt werden. Die Absolvierenden können in diesem Fall bereits vor der eidgenössischen Prüfung Teilbeträge für angefallene Kursgebühren beantragen.

Ab wann gilt die Regelung?

Bundesbeiträge erhält, wer nach dem 1. Januar 2018 eine eidgenössische Prüfung absolviert und einen vorbereitenden Kurs besucht hat, der nach dem 1. Januar 2017 begonnen hat. Der Kurs darf allerdings nicht bereits von kantonalen Subventionen profitiert haben.

Mit dem neuen Finanzierungsmodell will der Bund die Absolvierenden finanziell entlasten und so einen Anreiz zur Höherqualifizierung setzen. Damit der Effekt nicht verpufft, muss sich die Wirtschaft wie bisher an den Weiterbildungskosten ihrer Angestellten beteiligen oder sie zeitlich entlasten. Nur so kommt die finanzielle Unterstützung voll und ganz den Absolvierenden zugute.

Alle Informationen zum Finanzierungsmodell unter:
www.sbfi.admin.ch

Bundesbeitrag beantragen

So reichen Absolvierende von vorbereitenden Kursen ihren Antrag für den Bundesbeitrag ein:

1. Online registrieren
Nach Absolvierung der eidgenössischen Prüfung über das Onlineportal des SBFI alle Angaben eingeben.
www.sbfi.admin.ch

2. Rechnungen und Zahlungsbestätigungen hochladen
Die Rechnung(en) und die Zahlungsbestätigung(en) erhalten die Absolvierenden von ihrem Kursanbieter.

3. Prüfungsverfügung hochladen
Die Prüfungsverfügung erhalten die Absolvierenden von der Prüfungsträgerschaft.

Der Bund prüft die Angaben. Entsprechen sie den Voraussetzungen, wird der Bundesbeitrag ausbezahlt.

Links

Bundesbeiträge
Alle Informationen zu den Bundesbeiträgen für die vorbereitenden Kurse auf eidgenössische Prüfungen.
www.sbfi.admin.ch

SBFI Berufsverzeichnis
Verzeichnis aller eidgenössischen Berufsprüfungen und höheren Fachprüfungen.
www.bvz.admin.ch

Liste der vorbereitenden Kurse
Verzeichnis aller vorbereitenden Kurse, deren Besuch zu Bundesbeiträgen berechtigen.
Liste der Kurse

Onlineportal
Beitragsgesuch einreichen.
www.sbfi.admin.ch