Hilfsmittel
Krücken & Co. sind oft zu teuer
Als Mittel- und Gegenstände (MiGeL) gelten Hilfsmittel wie Verbände, Krücken, Kanülen, Armtraggurte, Windeln, Teststreifen für die Blutzuckermessung für Diabetiker, um nur einige zu nennen. Die Preise für diese medizinischen Hilfsmittel setzt der Bundesrat als Höchstpreise fest.
Höchstpreise bedeuten, dass tiefere Preise erlaubt wären, doch kommen diese in der Praxis nicht vor. Die offiziell für den Verkauf zu Lasten der Krankenversicherung zugelassenen Verkaufsstellen verwenden in der Regel den Höchstpreis. Diese vom Bundesamt bewilligten Preise stammen teilweise aus den 90er-Jahren. Die Folge sind veraltete und teils massiv überhöhte Preise. Für Krücken beispielsweise beträgt der Höchstpreis im Jahr 2016 bewilligte 81 Franken. Bei Verkaufsstellen, an denen sich die Krankenkassen nicht beteiligen, nur 24 Franken. Der behördliche Höchstpreis, den die Krankenversicherer bezahlen müssen, liegt um mehr als den Faktor drei über dem Normalpreis.
santésuisse fordert Senkung der Höchstpreise
santésuisse setzt sich deshalb im Sinne der Prämienzahlerinnen und -zahler immer wieder beim Bundesamt für Gesundheit dafür ein, die Höchstpreise nach unten zu korrigieren. Um Beweise für die überhöhten Preise präsentieren zu können, eignen sich nicht nur Vergleiche mit Schweizer Verkaufsstellen, sondern auch mit den Preisen im Ausland. Als Besonderheit gegenüber anderen Listen der obligatorischen Krankenversicherung werden in der MiGeL nur allgemeine Produktebeschreibungen und keine einzelnen Markennamen aufgeführt.
Für die Qualität der Mittel und Gegenstände, die auf die kassenpflichtige Liste gesetzt werden, ist das Heilmittelinstitut Swissmedic verantwortlich.
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