Pensionskasse von Krankenversicherungs-Organisationen

santésuisse hat zusammen mit anderen, dem Verband nahestehenden Unternehmen die «Pensionskasse von Krankenversicherungs-Organisationen» ins Leben gerufen. Die Stiftung ist mit öffentlicher Urkunde vom 4. Juli 1958 errichtet worden.

Die Stiftung bezweckt die Arbeitnehmer gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität zu versichern und die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen durchzuführen (Auszug aus der Stiftungsurkunde).

Die Pensionskasse wird paritätisch von einem Stiftungsrat geführt. Dieser besteht aus je mindestens drei, jedoch maximal fünf Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Vertretern. Die Einzelheiten sind in entsprechenden Reglementen geregelt, die hier heruntergeladen werden können.

29.03.2023
Newsletter der Pensionskasse

Newsletter 2/2023: Fusion Credit Suisse / UBS

Mit diesem Schreiben möchten wir Sie über die Sicht und Auswirkung der PKKVO zur Fusion Credit Suisse / UBS informieren.


12.01.2023
Newsletter der Pensionskasse

Newsletter 1/2023: Start ins neue Jahr 2023

Mit diesem Schreiben möchten wir Sie informieren, was der Stiftungsrat an seiner letzten Sitzung im Jahr 2022 beschlossen hat und was dies für Auswirkungen für Sie hat.


06.01.2022
Newsletter der Pensionskasse

Newsletter Nr. 1/2022: Start ins neue Jahr 2022

Mit diesem Schreiben möchten wir Sie informieren, was der Stiftungsrat an seiner letzten Sitzung im Jahr 2021 beschlossen hat und was dies für Auswirkungen für Sie hat. 


10.11.2021
Newsletter der Pensionskasse

Newsletter Nr. 1/2021: Bericht zur Ausübung der Stimmrechte an Generalversammlungen 2021 schweizerischer Unternehmen im Sinne der Versicherten

Auch dieses Jahr informieren wir Sie über die Ausübung der Stimmrechte an Generalversammlungen schweizerischer Unternehmen im Sinne der Versicherten.


21.11.2019
Newsletter der Pensionskasse

Newsletter Nr. 2/2019: Bericht zur Ausübung der Stimmrechte an Generalversammlungen 2019 schweizerischer Unternehmen im Sinne der Versicherten

Die vom Bundesrat am 20. November 2013 beschlossene Übergangsverordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) schreibt den Pensionskassen vor, ab dem 1. Januar 2015 an den Generalversammlungen schweizerischer Unternehmen teilzunehmen, die sie in ihren Depots als Anlagen halten und im Sinne der Versicherten ihre Stimme abzugeben.