Medikamente
Kampf um wirtschaftlichere Medikamentenpreise
santésuisse beobachtet im Interesse der Prämienzahlerinnen und -zahler die Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen zur Aufnahme und Überprüfung der Kassenzulässigkeit der Medikamente und nimmt Teil an den Beratungen der Eidgenössischen Arzneimittelkommission.
Im Medikamentenbereich beraten wir zusammen mit anderen Anspruchsgruppen im Rahmen der Eidgenössischen Arzneimittelkommission das BAG bei der Aufnahme und Überprüfung der Medikamente bezüglich der Kassenzulässigkeit. Dabei setzt sich santésuisse für die konsequente Umsetzung des bestehenden gesetzlichen Rahmens ein, damit mit nur wirksame, zweckmässige und wirtschaftliche Medikamente in der Grundversicherung übernommen werden.
Im Interesse der Prämienzahler erstellen und publizieren wir folgende Analysen:
- Auslandpreisvergleich der Medikamente auf dem Fabrikabgabeniveau mit den Vergleichsländern des Bundesamtes für Gesundheitswesen (Deutschland, Frankreich, Österreich, Holland, Dänemark, England, Belgien, Schweden und Finnland)
- Handelsmargenvergleich mit den gleichen neun Ländern
Damit Sie die Preise vergleichen können und selber etwas zu einer zweckmässigen und wirtschaftlichen Anwendung beitragen können, stehen Ihnen folgende Datenbanken für einen Preisvergleich zur Verfügung:
Informationsquellen zu Medikamenten:
Datenbank | Beschreibung |
| Offizielle Liste vom Bundesamt für Gesundheit mit allen Medikamenten, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen werden. |
Datenbanken mit günstigeren Generika und Biosimilar www.mymedi.ch oder | Sofortige und klare Anzeige von günstigen Alternativen zum teureren Originalmedikament, der möglichen Einsparung und des Selbstbehalts. |
Datenbank mit medizinischen Informationen zu den Medikamenten | Durch die Zulassungsbehörde Swissmedic genehmigte ausführliche Fach- sowie Patienteninformationen zu den Medikamenten finden. |
Die Tarifstruktur bei den Medikamenten
Die Medikamentenpreise werden national durch das Bundemt für Gesundheit festgelegt. Auf der «Spezialitätenliste» werden die Preise der durch die Grundversicherung zu bezahlenden Medikamente monatlich publiziert.
Die Festlegung geschieht unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, die im Krankenversicherungsgesetz, der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und die Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung geregelt sind.
Bei Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen beteiligt sich santésuisse an den Anhörungen und nimmt im Sinne der Interessen der Prämienzahler und Krankenversicherer Stellung.
Kostenentwicklung bei den Medikamenten
Die Medikamentenausgaben pro Kopf der Bevölkerung liegen bei den höchsten der Welt. Über die Zeit haben die Ausgaben laufend zugenommen. Allerdings wurde das Wachstum durch die Anpassung an den durchschnittlichen Preis der Vergleichsländer gedämpft.
santésuisse setzt sich für die Prämienzahlenden ein
santésuisse ist beim Thema Medikamente in folgenden Handlungsfeldern aktiv:
santésuisse analysiert die Markt- und Kostenentwicklung. Die folgenden Berichte werden jährlich publiziert:
- Auslandpreisvergleich mit den vom Bundesamt für Gesundheit definierten Vergleichsländer
- Internationaler Vergleich der Handelsmargen mit den Vergleichsländern
Zusätzlich nimmt santésuisse folgende Aufgaben wahr:
- Teilnahme an den Sitzungen der Eidgenössischen Arzneimittelkommission.
- Mitarbeit bei vom BAG initiierten Arbeitsgruppen.
- Mitgründung von SwissHTA zur Nutzenbewertung von medizinischen Leistungen und Arzneimittel: www.swisshta.ch
- Mitglied im Trägerverein des Swiss Medical Board
- Ausarbeitung von Positionen im Medikamentenbereich unter Einbezug der Kriterien von Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit.
Ansprechpartner
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Gesetzliche Grundlagen
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