Aufsichtsgesetz
Ja zur besseren Aufsicht – Nein zur Über- und Fehlregulierung
Anfang 2016 traten das neue Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG) und die Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) in Kraft. Ziel des Bundes ist es, dadurch die Aufsicht zu verstärken und die Transparenz zu erhöhen. santésuisse begrüsst dieses Ziel, entscheidend ist aber, dass der regulierte Wettbewerb erhalten bleibt und das Gesetz keinen unnötigen Kostenschub auslöst.
Als Branchenverband der Schweizer Krankenversicherer begrüsst santésuisse im Grundsatz die Absicht des Bundesrates, die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung zu optimieren, den Schutz der Versicherten zu verbessern sowie die Transparenz und Kohärenz im regulierten Wettbewerb zu erhöhen. santésuisse unterstützt die Aufnahme moderner, für alle Marktteilnehmer gültiger Governance-Regelungen sowie eine risikobasierte Solvenzsicherung.
Für Umsetzung mit Augenmass
Für santésuisse ist von entscheidender Bedeutung, dass die Anwendung des neuen Gesetzes mit Augenmass erfolgt, dass der unternehmerische Spielraum im regulierten Wettbewerb erhalten bleibt und dass unnötige Kosten vermieden werden.
Überregulierung berappen die Versicherten
In vielen Punkten schiesst das verabschiedete Gesetz aber weit über das Ziel hinaus. Unnötige Administration bedeutet immer auch zusätzlich Kosten zu Lasten der Versicherten. Insbesondere ist strikt zu trennen zwischen unternehmerischen Aufgaben und Verantwortlichkeiten bzw. der Selbstregulierung durch den Markt einerseits sowie Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Aufsicht andererseits. Im verabschiedeten Gesetz werden die entsprechenden Ebenen immer noch stark vermischt. Statt zur Klärung droht die Umsetzung zu neuen Unklarheiten und Verunsicherungen zu führen. santésuisse wird die Umsetzung der Gesetzgebung deshalb intensiv mitverfolgen und sich bei Bedarf entsprechend einschalten.
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