Laboruntersuchungen dienen der Diagnose und der Prävention

Laboratorien kommen dann zum Einsatz, wenn der Arzt in der Praxis für eine Diagnose oder auch für die Prävention beim Patienten eine Probe entnimmt. Im Spital stationär sind diese Analysen bereits in der Pauschale inbegriffen. 

Analysen und Tarife, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) bezahlt werden, sind abschliessend auf einer Liste (Positivliste) aufgeführt. Das gilt auch für Analysen, die der Prävention dienen. Die Tarife sind behördlich festgesetzte Höchstpreise, die Laborbetreiber dürfen keine höheren Preise verlangen.  Die Analysenliste gilt nur für ambulante Behandlung, bei Behandlung im Spital stationär sind die Analysen grundsätzlich in der Pauschale inbegriffen. Als Laboratorium gelten das Praxislabor des Arztes, das Spitallaboratorium und das Privatlaboratorium. Eine Voraussetzung, über die OKP abrechnen zu können, ist eine kantonale Zulassung.

Labors sichern ihre Qualität  zuverlässig

Im Bereich der medizinischen Laboratorien befasst sich die Kommission Qualab (Schweizerische Kommission für Qualitätssicherung im medizinischen Labor) mit der Qualität. Sie erlässt insbesondere spezifische Weisungen für die interne und externe Qualitätskontrolle, die fortlaufend aktualisiert werden, damit sie stets dem wissenschaftlichen und technischen Wissensstand im Bereich Labor und Qualitätskontrolle entsprechen. Neben den internen Qualitätskontrollen sind die Laboratorien verpflichtet, für alle ihre Analysen an mindestens vier externen Qualitätskontrollen pro Jahr teilzunehmen. Laut der Qualab nehmen praktisch alle dazu verpflichteten Laboratorien (98 Prozent) an den Qualitätskontrollprogrammen teil.

Verstösst ein Labor wiederholt gegen die Anforderungen der Qualitätssicherungen, können sich Versicherer oder ihre Verbände an das Schiedsgericht wenden. Die ultimative Sanktionsmöglichkeit ist der vorübergehende oder definitive Ausschluss von jeder Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenversicherung.

santésuisse unterstützt Auslandpreisvergleich auch bei Labors

Die Eidgenössische Kommission für Analysen, Mittel und Gegenstände (EAMGK-AL) berät den Bundesrat, unter anderem wenn es darum geht, ob und welche Leistungen auf die Positivliste gelangen. santésuisse kann als Mitglied dieser Kommission einen gewissen Einfluss nehmen auf Entscheide. Ein besonderes Augenmerk legt santésuisse auf die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit. Ein wichtiges Kriterium, um diese zu beurteilen,  ist der Vergleich der Schweizer Preise mit denjenigen des Auslandes. Grundsätzlich solle der Preis der Laborleistung in der Schweiz nicht höher sein als in vergleichbaren Ländern.

Nachgewiesene Qualität im medizinischen Labor

Labroratorien können ihre Leistungen nur über die obligatorische Grundversicherung abrechnen, wenn sie an Qualitätssicherungsmassenahmen teilnehmen. Dies führt dazu, dass 98% der Laborbetreiber sich an den Massnahmen beteiligen.

Gemäss Artikel 53 lit. c KVV ist ein Laboratorium dann als Leistungserbringer zu Lasten der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP; Grundversicherung) zugelassen, wenn es an Qualitätssicherungsmassnahmen gemäss Artikel 77 KVV teilnimmt. So haben die Tarifpartner zur Umsetzung dieser Qualitätssicherungsmassnahmen die QUALAB (www.qualab.ch) errichtet, welche als Qualitätsvertrag gemäss Art. 77 KVV betrachtet werden kann. Dieser beinhaltet u.a. die Teilnahme an Ringversuchen bei den von der QUALAB anerkannten Qualitätskontrollzentren (QKZ).

Transparenz erhöht Qualität

Im Zentralstellenregister (ZSR; offizielles Verzeichnis aller zugelassenen medizinischen Leistungserbringer) ist ersichtlich, ob ein Labor Analysen zulasten der Grundversicherung in Rechnung stellen darf. Die so geschaffene Transparenz ist wichtig, weil sie der  Patientensicherheit dient.

 

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