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08.04.2020

Editorial

Ausserordentliche Leistungen

Unser Gesundheitssystem befindet sich im Corona-Modus: Ärztinnen und Ärzte, Pflegepersonal und Apotheken, Behörden und Administrativpersonal, sie alle leisten in der vom Bundesrat verordneten «ausserordentlichen Lage» Ausserordentliches, um die Pandemie unter Kontrolle zu bringen und allen die bestmögliche Versorgung zukommen zu lassen. Ihnen gebührt viel Lob und ein grosses Dankeschön. Danke auch den Helferinnen und Helfern, die nicht im Fokus der Öffentlichkeit stehen; die aber dafür sorgen, dass Spitalhotellerie, Logistik, Technik und Hygiene auch unter Pandemie-Bedingungen gewährleistet sind.

«COVID-19» stellt die Notfalldispositive der Krankenversicherer vor grosse Herausforderungen. Es gilt, Leistungsabrechnungen und Gesuche für Kostengutsprachen effizient zu bearbeiten und gleichzeitig die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wirkungsvoll vor einer Ansteckung zu schützen.

Noch unklar ist, wie hoch die Kosten für die Prämienzahler ausfallen werden. Klar ist, dass die Krankenversicherer einen grossen Teil der zusätzlichen finanziellen Last tragen werden. Dafür ist die obligatorische Krankenpflegeversicherung da. Da ist es beruhigend zu wissen, dass die Krankenversicherer finanziell solide aufgestellt sind. Für ausserordentliche Situationen wie die Coronakrise verfügen die Krankenversicherer über Reserven, mit denen sie unerwartete Mehrkosten decken können. Dank den gesetzlichen Grundlagen und dem jährlichen Solvenztest durch die Aufsichtsbehörde stellt sich die Reservesituation aktuell positiv dar. Die jetzige Situation führt uns aber vor Augen, wie wichtig es ist, über ausreichend Reserven zu verfügen, um im Krisenfall handlungsfähig zu bleiben. Sollten jetzt Reserven herangezogen werden müssen, bleibt den Krankenversicherern Zeit, diese über Jahre hinweg wieder aufzubauen – falls dies überhaupt nötig ist.

Alles Gute wünsche ich Ihnen, bleiben Sie gesund.  

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