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18.11.2015

Einsicht auf der Zielgeraden

Bundesrat Berset hat Einsicht bewiesen und die teils gesetzeswidrige und in weiten Teilen unverhältnismässige Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) im letzten Augenblick entschärft. Obwohl damit für die Krankenversicherer gravierende Passagen vom Tisch sind, wird erst die Umsetzung der Verordnung zeigen, wie KMU-verträglich die einschneidende Regulierung sein wird. santésuisse wird die Auswirkungen umfassend analysieren.

Gewissermassen auf der Zielgeraden hat Bundesrat Berset die notwendige Einsicht gezeigt und Korrekturen an der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) veranlasst. Der Entwurf der Verwaltung war in weiten Teilen unverhältnismässig und in einigen Punkten sogar gesetzeswidrig. Insbesondere wollte die Aufsicht präventiv und umfassend in die Geschäftsführungsprozesse der Krankenversicherer eingreifen. Damit drohte eine systematische Vermischung von Kompetenzen der Aufsicht und Unternehmensführung, was einer verbesserten Governance diametral widersprochen hätte.

Ob die zuletzt gezeigte Einsicht des EDI ausreicht und auch Weitsicht bedeutet, wird sich bei der Umsetzung der Verordnung zeigen. santésuisse befürchtet teils massive Auswirkungen insbesondere auf die kleineren und mittlerem Krankenversicherer und wird diesen Prozesse nahe begleiten und wenn nötig die Notbremse zu ziehen.

 

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santésuisse ist der Branchenverband der schweizerischen Krankenversicherer. santésuisse setzt sich für ein freiheitliches, soziales und finanzierbares Gesundheitssystem ein, das sich durch einen effizienten Mitteleinsatz und qualitativ gute medizinische Leistungen zu fairen Preisen auszeichnet.