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23.05.2014

Familien mit Kindern wären die grössten Verlierer

Mit einer Einheitskasse würden tiefere Prämien für Kinder und junge Erwachsene sowie Prämienrabatte für alternative Versicherungsmodelle und Franchisen abgeschafft. Namentlich für Familien und Alleinerziehende würden die Prämien stark ansteigen. Dieses Fazit präsentiert die alliance santé in einem juristischen Gutachten zum Initiativetext.

Aus Sicht des Gutachter Ueli Kiesers, Vizedirektor des Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis (IRP-HSG) der HSG, schliesst der Initiativtext zur Einheitskasse, der in der Verfassung verankert würde, verschiedene Prämienregionen innerhalb eines Kantons und alle anderen Prämienabstufungen aus. Die Höhe der «einheitlichen Prämie» im Kanton würde einzig aufgrund der Kosten in diesem Kanton berechnet, sagt Kieser.

Keine Rabatte mehr
Gemäss Gutachten nicht mehr zulässig wären die günstigen Prämien für Kinder und die Rabatte für junge Erwachsene. Dies deshalb, weil der neue Verfassungstext festschreiben würde, dass für die Berechnung der Prämien einzig die Kosten der sozialen Krankenversicherung (OKP) im betreffenden Kanton relevant wären. Keine Hinweise gibt es im Initiativtext zu familienpolitischen oder kostendämpfenden Aspekten.

Teurer für alle
Ohne Wahlfranchisen und alternative Versorgungsmodelle würden die kostensparenden Gesetzesartikel in der sozialen Krankenversicherung wegfallen. Genau jene Artikel also, welche die Eigenverantwortung fördern und zu Gunsten von allen Versicherten Kosten sparen helfen. «Mit einer Einheitskasse würde es keine Gewinner geben, sondern nur kleinere und ganz grosse Verlierer», sagt Verena Nold, Direktorin von santésuisse.

«Lapsus» der Initianten
Im Gegensatz zur deutschsprachigen Version ist in den französisch- und italienischsprachigen Versionen des Initiativtextes nicht von einer einheitlichen Prämie die Rede. Ausschlaggebend sei nach allgemeinen Auslegungsgrundsätzen aber die spezifischere Version, also die deutschsprachige, erklärte Kieser. Die Initianten räumen gemäss Nachrichtenagentur SDA mittlerweile ein, dass der Unterschied in den Sprachversionen «ein Lapsus» sei und zitieren dazu die Zürcher SP-Nationalrätin Jacqueline Fehr, Mitglied des Initiativkomitees.

Unsorgfältiger Initiativtext mit unklaren Folgen
Das Gutachten der HSG zeigt in aller Deutlichkeit die einschneidenden Konsequenzen auf, die eine Annahme der Initiative für die Prämienzahler haben würde. Es führt ausserdem vor Augen, dass die Initianten den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern einen unausgegorenen, unsorgfältigen
Text vorlegen, über den sie am 28. September abstimmen müssen.

 

 

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