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03.03.2021

Editorial

Fehler mit fatalen Folgen

Intensiv wurde der Abstimmungskampf zum Epidemiengesetz geführt. Impfkritische Gegner monierten damals, im Jahr 2013, der Bund erhalte zu viel Spielraum und wolle insgeheim eine flächendeckende Impfpflicht einführen. Heute sind wir froh um das Epidemiengesetz! Denn es bewährt sich gerade jetzt, während der schweren Corona-Krise – weil es eine solide Rechtsgrundlage bietet und damit wichtige Voraussetzungen für die gross angelegte Reihenimpfung. Dank dem Gesetz konnten Bund, Kantone und Krankenversicherer rasch die Eckpfeiler der nationalen Impfaktion einschlagen. Geholfen haben den Akteuren auch wertvolle Erfahrungen aus dem Jahr 2009, als die Schweiz von der Schweinegrippe betroffen war. Damals plante der Bund ebenfalls eine Reihenimpfung und führte diese, zumindest ansatzweise, auch durch. Die Lehren von damals, sind das Kapital von heute. So hat die Verteilung der Aufgaben und Kosten bisher kaum zu öffentlichen Diskussionen Anlass gegeben. Auch die Tatsache, dass die Impfungen grösstenteils in Zentren durchgeführt werden, stösst auf breite Akzeptanz. Den Krankenversicherern ist es ein grosses Anliegen, dass sie mit ihrem Engagement für die Reihenimpfung einen substanziellen Beitrag zur Überwindung der Krise leisten können. Deshalb übernehmen sie auch einen wesentlichen Teil der Kosten: insgesamt rund 200 Millionen Franken. Die notwendigen Mittel können sie aufbringen, weil sie über solide Reserven verfügen – ohne gleich einen Prämiensprung riskieren zu müssen. Dass der Bund gerade jetzt, mitten in der Krise, die Mindestreserven der Krankenversicherer senken will, ist für santésuisse deshalb unverständlich und verantwortungslos. Das wurde in der Vergangenheit schon zweimal gemacht: Mit fatalen Folgen, sprich massiven Prämienerhöhungen in den Folgejahren. Egal ob bei der Schweinegrippe, bei den Reserven oder bei anderen Themen des Gesundheitswesens: Wir tun gut daran, einen Blick in die Vergangenheit zu werfen und daraus die richtigen Lehren für die Zukunft zu ziehen – zum Wohl der Bevölkerung und des Gesundheitswesens.

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