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Gratisabgabe von Coronatests
Grosses Engagement der Versicherer
Seit Anfang April kann die Schweizer Bevölkerung in den Apotheken Gratis-Selbsttests auf eine Covid-19-Ansteckung beziehen. Bei der administrativen Abwicklung dieser Tests übernehmen die Krankenversicherer eine wichtige Rolle.
Am 7. April 2021 stürmten zahlreiche Kundinnen und Kunden die Schweizer Apotheken. Sie alle wollten die fünf Covid-Tests ergattern, die ihnen gemäss dem Bund pro 30 Tage gratis zustehen. Dass es abgesehen von vereinzelten kurzzeitigen Lieferengpässen keine grösseren Probleme gab, hatte mit den intensiven Vorbereitungen im Hintergrund zu tun, bei denen die Krankenversicherer eine wesentliche Rolle spielten.
Anspruchsvolle Umsetzung der Teststrategie
Letztlich übernimmt zwar der Bund die Kosten der Selbsttests, für die administrative Erfassung der bezogenen Mengen und die Vergütung der Testkosten an die Apotheken stützt er sich hingegen voll auf die Krankenversicherer. Jona Städeli, Leiter Leistungen bei der Atupri Gesundheitsversicherung, war an vorderster Front bei der Bearbeitung von coronabedingten Tarif- und Vergütungsfragen dabei. «Alle Akteure hatten es mit einem sehr dynamischen Prozess zu tun», blickt er auf die letzten 12 Monate zurück. «Für die Umsetzung der Teststrategie mussten wir öfters mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) innert kürzester Zeit neue Lösungen entwickeln. Kaum eingeführt, standen bereits wieder die nächsten Änderungen an.» Bei der Umsetzung der Teststrategie wurden die Krankenversicherer von santésuisse laufend unterstützt.
Mit der fachlichen Unterstützung des santésuisse-Tochteruntenehmens SASIS AG, als Daten- und Abrechnungsspezialist, mussten die Krankenversicherer zahlreiche Fragen zur Tarifierung und zur Abrechnungsberechtigung beantworten. Spitäler, Arztpraxen und Apotheken verfügten bereits vor der Pandemie über eine Abrechnungsnummer, die sogenannte Zahlstellenregisternummer (ZSR), über welche die Tests erfasst und vergütet werden konnten. Die temporär geschaffenen Testcenter benötigten hingegen neue ZSR-Nummern. Zur Prüfung der Abrechnungsberechtigungen und Einhaltung der BAG-Vorschriften mussten die IT-Systeme der Versicherer mit Regeln ausgestattet werden.
Korrekte Abrechnung: Versicherer helfen
Wer sich in der Apotheke mit Gratis-Schnelltests eindeckt, muss dafür lediglich seine Versichertenkarte vorweisen. Was für den einzelnen Kunden sehr einfach abläuft, hat im Hintergrund bei den Krankenversicherern einige Anpassungen erfordert. Jona Städeli erklärt: «Die Gratistests werden von Leistungserbringern wie kassenpflichtige Leistungen an die Krankenversicherer fakturiert. Allerdings müssen die Krankenversicherer dabei sicherstellen, dass den versicherten Personen keine Kostenbeteiligungen belastet werden. Dafür und für die Abbildung der Prüfungen mussten die IT-Systeme angepasst werden.»
Zusätzlich stellen die Krankenversicherer auch sicher, dass diese Bezüge weder in die Datenerfassung der Leistungskosten für die Prämienberechnung, noch in die Kostenstatistik oder in die Berechnung des Risikoausgleichs einfliessen. Die Apotheken verrechnen die Tests zum Preis von maximal 12 Franken an die Krankenversicherer, darin enthalten ist eine Entschädigung für die Apotheke. Die Rechnungen werden in den elektronischen Regelwerksystemen der Versicherer geprüft. Wenn keine Fehler festgestellt werden, erfolgt die Bezahlung der Rechnung an die Apotheke. Die Versicherer können die vorgeleisteten Kosten nach Quartalsende beim BAG zurückfordern. Die Krankenversicherer erhalten dafür keine Entschädigung und stellen ihre Ressourcen im Dienste der Bevölkerung zur Verfügung.