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11.10.2021

Ambulante Pauschalen

Kompetenzen bündeln für den Tarif der Zukunft

Mit der Gründung der gemeinsamen Tariforganisation «solutions tarifaires suisses» im Juni 2021 schufen die Tarifpartner santésuisse, H+ und FMCH die gemeinsame Basis für ein transparentes und nachvollziehbares Tarifwerk, das das hohe Niveau des schweizerischen Gesundheitswesens langfristig sichert. Bis Ende Jahr reichen die Tarifpartner nun den Arzttarif der Zukunft beim Bundesrat ein.  

Im Sommer 2021 präzisierte das Parlament den gesetzgeberischen Willen zum Arzttarif der Zukunft und definierte ambulante Pauschalen ab sofort als Kernelement der Leistungsvergütung. Diesem Ziel kommen die Tarifpartner santésuisse, H+ und FMCH nach, indem sie ein auf ambulanten Pauschalen basierendes umfassendes Tarifwerk erarbeiten und dem Bundesrat bis Ende 2021 vorlegen.

Veraltet und intransparent
Der heutige Einzelleistungstarif Tarmed ist veraltet, wenig transparent und die Rechnungsstellung für Patienten kaum nachvollziehbar. Mit seinen zahlreichen Elementen wirkt er unübersichtlich, generiert einen hohen administrativen Aufwand und ist damit sowohl für Leistungserbringer als auch Patientinnen und Patienten unbefriedigend. Im Juni fällte der Bundesrat einen ersten Richtungsentscheid, indem er die Einführung eines neuen Einzelleistungstarifes zurückwies. Dieser Vorschlag stütze sich auf Schätzungen, die die Kostenrealität in der Praxis nicht abbildet, zudem wurde der Vorschlag vom Bundesrat als viel zu kompliziert taxiert. Die Befürworter des neuen Tarifs konnten ausserdem nicht aufzeigen, wie die grosse Gefahr einer Kosten- und damit Prämiensteigerung abgewendet werden kann. Heute kostet ein Spitaleingriff unterschiedlich, abhängig davon, in welchem Kanton oder in welchem Spital dieser erfolgt. Um sicherzustellen, dass gleiche Leistungen gleich vergütet werden, hat die Tariforganisation bereits über 200 Pauschalen auf der Grundlage von mehreren hunderttausend Fällen ausgearbeitet. Diese beruhen auf reellen und transparent erhobenen Kosten- und Leistungsdaten, sind dadurch für alle Beteiligten nachvollziehbar und tragen zur Dämpfung des Kostenwachstums bei. Im stationären Spitalbereich bewähren sich Pauschalen seit rund zehn Jahren. Die Kostensteigerung ist hier mit rund einem Prozent pro Jahr deutlich geringer als in anderen Bereichen. Die von SwissDRG entwickelten Pauschalen garantieren, dass gleiche Operationen, gleiche medizinische Abklärungen und gleiche Interventionen pauschal und damit gleich vergütet werden. Sie verringern den administrativen Aufwand bei der Abrechnung von Leistungen und sorgen für Planungssicherheit und Transparenz. Die heutige verbesserte Datenlage und regelmässige Datenlieferungen ermöglichen es ausserdem, dazuzulernen und die Tarifstruktur laufend der aktuellen Realität anzupassen.

Ist jede Leistung pauschalierbar?
Natürlich findet sich nicht für jede Leistung ein Pauschalpreis. Eine Sitzung beim Arzt, die Besprechung der Ergebnisse und die Vorbereitung der Patienten auf eine Behandlung können unterschiedlich viel Zeit in Anspruch nehmen, doch Bildgebungsverfahren oder der eigentliche Eingriff sind durchaus pauschalierbar. Darum ist ein Zusammenspiel aus Einzelleistungs- oder Zeittarifen sowie Pauschaltarifen nötig, um eine faire, einfache und transparente Vergütung zu gewährleisten. Jetzt sind die Tarifpartner gefordert, gemeinsam auch Lösungen für diejenigen Leistungen zu suchen, die sich nicht pauschalieren lassen.

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