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Newsletter 1/2023: Start ins neue Jahr 2023
Sehr geehrte Damen und Herren
Mit diesem Schreiben möchten wir Sie über die Lage der Pensionskasse, Änderungen im Stiftungsrat und die Entscheidungen informieren, die der Stiftungsrat an seiner letzten Sitzung im Jahr 2022 beschlossen hat und was dies für Auswirkungen für Sie hat.
Lage der Pensionskasse
Der PK KVO geht es trotz des negativen Finanzergebnisses weiterhin gut. Der Deckungsgrad hat im Jahr 2022 zwar gelitten, liegt aber immer noch über 100%. Das Vorsorgekapital wird verzinst. Durch die gute Struktur (75% Versicherte, 25% Rentnerinnen und Rentner) resultiert ein ständiger Nettogeldzufluss.
Änderungen im Stiftungsrat 2023 – 2025
Per Ende 2022 hat Christof Zürcher, Arbeitgebervertreter von santésuisse, seinen Rücktritt aus dem Stiftungsrat gegeben. Wir danken Ihm an dieser Stelle für sein Engagement und die geleisteten Dienste für die PK KVO in den letzten 9 Jahren.
Als Nachfolger hat der Verwaltungsrat santésuisse Reto Flury, Geschäftsleiter der EGK Gesundheitkasse, in den Stiftungsrat der PK KVO delegiert. Er übernimmt die gleichen Chargen wie Christof Zürcher als Vizepräsident des Stiftungsrats und hat Einsitz im Anlageausschuss.
Verzinsung des Vorsorgekapitals
Trotz der schlechten Performance im Jahr 2022 hat der Stiftungsrat beschlossen, die Sparkapitalien und die Zusatzkonten der Versicherten mit 1.0% zu verzinsen. Dieser Zinssatz entspricht dem BVG-Minimalzinssatz. Das Kapital der Rentnerinnen und Rentner wird wie bisher mit 1.5% (dem technischen Zinssatz) verzinst.
Der Projektionszinssatz zur Hochrechnung des Vorsorgekapitals bis zur Pensionierung liegt weiterhin bei 1.0%.
Teuerung auf Renten
Trotz des Anstiegs der Inflation im Jahr 2022 hat der Stiftungsrat beschlossen, per 1. Januar 2023 keine Rentenerhöhungen zu gewähren. Das Gesetz sieht vor, dass Pensionskassen im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten Rentenanpassungen gewähren müssen. Dazu müssen die Wertschwankungsreserven voll geäufnet und freie Mittel vorhanden sein. Beides ist bei der PK KVO leider noch nicht vorhanden. Die Priorität liegt deshalb bei der Äufnung der Wertschwankungsreserven.
Sanierungsreglement
Der Stiftungsrat hat sich aufgrund der Ereignisse im Jahr 2022 (Ukrainekrieg, Lieferengpässe, Anstieg der Inflation, schlechtes Finanzergebnis) mit den Möglichkeiten einer allfälligen Sanierung der Pensionskasse befasst und den Pensionskassenexperten beauftragt, ein Sanierungsreglement zu erstellen. Wenn diese Situation eintreffen sollte, hat man damit eine Handhabe, wie vorzugehen ist.
Aufgrund der aktuellen Lage der Pensionskasse sieht der Stiftungsrat keinen Bedarf Sanierungsmassnahmen einzuleiten.
Das Sanierungsreglement finden sie auf der Homepage von santésuisse oder unter folgendem Link: Pensionskasse - santésuisse - Die Schweizer Krankenversicherer (santesuisse.ch)
Wir bitten Sie um Kenntnisnahme. Sollten Sie Fragen zur Pensionskasse oder zu Ihrer persönlichen Situation haben, können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen.