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29.03.2023

Newsletter 2/2023: Fusion Credit Suisse / UBS

Sehr geehrte Damen und Herren


Sie haben es sicher alle mitbekommen. Am Wochenende vom 18./19. März 2023 hat sich in der Schweiz etwas ereignet, das niemand erwartet hat.

Nach der Intervention des Eidgenössischen Finanzdepartements, der Schweizerischen Nationalbank und der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) wurde am Sonntag, 19. März 2023, bekannt gegeben, dass die Credit Suisse und die UBS einen Fusionsvertrag abgeschlossen haben. Die UBS wird dabei die Credit Suisse vollständig übernehmen. Die Prüfung verschiedener Szenarien hat ergeben, dass dieser Zusammenschluss im besten Interesse der Kundinnen und Kunden, der Anlegerinnen und Anlegern sowie weiterer Anspruchsgruppen ist und zur Wiederherstellung des Vertrauens und der Stabilität der Finanzmärkte beitragen wird.

Diese Fusion hat viele Fragen aufgeworfen und viele Bürger, Firmen und auch Pensionskassen verunsichert. Insbesondere hat man sich Gedanken gemacht, ob das Geld bei der Credit Suisse noch sicher ist und ob man evtl. Verluste erleidet. Viele dachten an das Jahr der Finanzkrise im 2008 oder hatten die Bankenpleite der Spar- und Leihkasse Thun wieder vor Augen.

Aktuelle Situation bei der Credit Suisse

Der Zusammenschluss unterliegt den üblichen Abschlussbedingungen und wird voraussichtlich bis Ende 2023 vollzogen sein. Bis dahin wird die Credit Suisse ihre Geschäftstätigkeit wie gewohnt fortsetzen und dabei eng mit der UBS zusammenarbeiten. Die Credit Suisse geht nicht davon aus, dass momentan Handlungsbedarf auf Kundenseite besteht. Die Schweizerische Nationalbank stellt der Credit Suisse Liquidität zur Verfügung um die reibungslose Abwicklung des Zahlungsverkehrs sicher zu stellen.

Die Einzelheiten der Fusion werden derzeit noch ausgearbeitet. Die Credit Suisse hat uns gegenüber betont, dass keine Unterbrechung der Kundendienstleistungen zu erwarten sind. Sie richten den Fokus voll und ganz darauf, einen reibungslosen Übergang und einen nahtlosen Service für die Kundinnen und Kunden sicherzustellen.

Auswirkungen auf die PK KVO

Der Anlageausschuss und der Stiftungsrat der PK KVO haben sich seit letztem Herbst mit der Situation der Credit Suisse auseinandergesetzt und die Risiken bei der Liquidität reduziert. Das restliche Vermögen der PK KVO gilt als Sondervermögen und wäre bei einem Konkurs der Credit Suisse nicht in die Konkursmasse mit eingezogen worden.

Die Fusion von UBS und Credit Suisse hat auf das Vermögen der PK KVO keine negativen Auswirkungen. Die PK KVO hält im Depot weder Aktien der Credit Suisse noch AT1-Anleihen. Die vorhandenen Depotwerte sind gemäss Bankengesetz vollständig geschützt. Die Kontoguthaben sind bis zu einem Betrag von CHF 100'000 garantiert.

Wir stehen laufend im Kontakt mit unseren Kundenbetreuern und werden Sie über die weitere Entwicklung in dieser Angelegenheit weiter informieren. Sollten Sie Fragen dazu oder zu Ihrer Situation haben, bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

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