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21.11.2019

Newsletter Nr. 2/2019: Bericht zur Ausübung der Stimmrechte an Generalversammlungen 2019 schweizerischer Unternehmen im Sinne der Versicherten

Die vom Bundesrat am 20. November 2013 beschlossene Übergangsverordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) schreibt den Pensionskassen vor, ab dem 1. Januar 2015 an den Generalversammlungen schweizerischer Unternehmen teilzunehmen, die sie in ihren Depots als Anlagen halten und im Sinne der Versicherten ihre Stimme abzugeben.

Die PK KVO hat insgesamt Aktien von 21 schweizerischen Unternehmen in ihren Anlagen. Einmal jährlich ist die Pensionskasse verpflichtet, die Versicherten und Rentner über das Stimmverhalten zu orientieren. Dabei ist nur bekannt zu geben, wenn man abweichend zu den Anträgen des Verwaltungsrates abgestimmt (dagegen oder Enthaltungen) hat.

Der Stiftungsrat der PK KVO hat diese Stimmpflicht an Ethos delegiert. Dies insbesondere auch deshalb, weil Ethos unabhängig ist und ihre Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte auf dem Internet unter www.ethosfunds.ch für jedermann einzusehen sind. Ethos vertritt 231 Institutionen mit einem Gesamtvermögen von ca. CHF 254 Mia. als unabhängiger Stimmrechtsvertreter. Gemäss der Pensionskassenstatistik des Jahres 2017 verwalteten die Vorsorgeeinrichtungen ein Vermögen von CHF 886 Mia.1)

Unsere Pensionskasse hatte per 31. Dezember 2018 Aktien von Schweizer Unternehmen im Wert von ca. CHF 21.1 Mio. wovon CHF 9.3 Mio. direkte Aktienanlagen und hat damit ein kleines Gewicht in Bezug auf die Ausübung des Stimmrechts.

Die Resultate der Generalversammlungen der einzelnen Firmen konnte man der Presse entnehmen.

Regeln zur Wahrnehmung der Stimmrechte

Die Pensionskassen müssen insbesondere über folgende Anträge abstimmen:

  • Wahlen (Mitglieder des Verwaltungsrats, des Präsidenten, der Mitglieder des Vergütungsausschusses und des unabhängigen Stimmrechtsvertreters)
  • Vergütungen (Gesamtbeträge an Verwaltungsrat, die Geschäftsleitung und den Beirat)
  • Statutenänderungen zur Thematik Vergütungen (Rahmenbedingungen)

Bei der Beurteilung der Anträge steht immer das langfristige Interesse der Aktionäre bzw. das dauernde Gedeihen der Vorsorgeeinrichtung. Dem Stiftungsrat war dabei auch noch die Nachhaltigkeit wichtig. Deshalb auch die Wahl von Ethos.

Die Wahrnehmung des Stimmrechts gemäss Art. 49a, Abs. 2 lit. b BVV2 ist im Anlagereglement geregelt.

Der Stiftungsrat setzt für die Beurteilung der Anträge das langfristige Interesse der Aktionäre und die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens in den Vordergrund. Im Zentrum steht dabei das dauernde Gedeihen der Vorsorgeeinrichtung. Es wird darauf geachtet, dass der Unternehmenswert der betreffenden Gesellschaft langfristig maximiert wird. Die Entscheidungsträger orientieren sich daher bei der Wahrnehmung der Stimmrechte an den Grundsätzen Rendite, Sicherheit, Liquidität und Nachhaltigkeit (Art. 71 BVG: Grundsätze der Vermögensbewirtschaftung).

Die direkte Präsenz an den Generalversammlungen wird nur in Einzelfällen wahrgenommen.

Stimmverhalten der PK KVO

Die Ausübung des Stimmrechts für die PK KVO wurde durch Ethos gemäss ihren Richtlinien abgegeben. In den nachfolgenden Traktanden / Themen hat die Ethos gegen die Anträge der Verwaltungsräte gestimmt:

Gesellschaft Traktanden / Thema
ABB Vergütungsbericht
  Gesamte Vergütung der GL
  VR-Wahlen: Wiederwahl Hr. Brock
  Wahlen Vergütungsausschuss: Wiederwahl Hr. F. F. Curado
Adecco Vergütungsbericht
  Gesamte Vergütungen an VR und GL
Credit Suisse Vergütungsbericht
  Entlastung VR und GL
  Wahlen VR: Wiederwahl Hr. U. Rohner als Vorsitzender und Mitglied
  Variable und fixe Vergütunten GL
Geberit Wahl der Revisionsstelle
Givaudan Vergütungsbericht
  Fixe und langfristige variable Vergütungen der GL
Nestlé Vergütungsbericht
  Abstimmung über die Vergütungen an VR und GL
  Wahlen VR: Wiederwahl von Hr. U. M. Schneider
  Wahlen VR: Wiederwahl Frau U. M. Bruns
  Wahlen VR: Wiederwahl Hr. Di-nesh C. Paliwal
  Wiederwahl Frau U. M. Bruns in den Vergütungsausschuss
  Wahl der Revisionsstelle
Novartis Gesamte Vergütung der GL
  Wahlen VR: Neuwahl von Hr. P. Bula
  Neuwahl von Hr. P. Bula in den Vergütungsausschuss
  Wahl der Revisionsstelle
Richemont Wiederwahlen in den VR von Hr. I. Malherbe, Hr. N. Arora, Hr. N. Bos, Hr. J.-B. Eckert, Hr. B. Grund, Frau S. Guieysse, Hr. J. Lambert, Hr. R. Magnoni, Hr. A. Quasha, Hr. A. Rupert, Hr. G. Saage, Hr. C. Vigneron
  Wiederwahl der Revisionsstelle
  Fixe und variable Vergütungen an die GL
Swatch Group Gesamte variable Vergütung für die exekutiven Mitglieder des VR
  Gesamte variable Vergütung für die GL
  Wiederwahl VR: Hr. E. Tanner, Hr. G.N. Hayek Jr. (Nick)
  Wiederwahl Vergütungsaus-schuss: Frau N. Hayek, Hr. E. Tanner, Hr. G.N. Hayek Jr. (Nick)
  Wahl der Revisionsstelle
Sika Wiederwahl der Revisionsstelle
Swiss Re Abstimmung über die kurzfristige variable Vergütung der GL
  Wiederwahl VR: Hr. B. Kielholz als Präsident und Mitglied, Frau S. L. Wagner
  Wiederwahl Frau S. L. Wagner in den VR
  Gesamte Vergütung des VR
  Fixe und langfristige Vergütung der GL
  Wahl der Revisionsstelle
UBS Vergütungsbericht
  Entlastung der Mitglieder VR und GL
  Abstimmung über die fixe und variable Vergütung an VR und GL
  Wahl der Revisionsstelle
Zürich Insurance Group Vergütungsbericht
  Wiederwahl VR: Frau D. A. J. Carnwath
  Gesamte Vergütung der GL

Bei allen anderen Aktiengesellschaften wurden die Anträge des Verwaltungsrats unterstützt.

Wir bitten Sie um Kenntnisnahme. Sollten Sie detailliertere Informationen zum Abstimmungsverhalten der PK KVO wünschen, können Sie sich bei uns, auch per Mail unter roland.karau@santesuisse.ch melden. Gerne stehen wir Ihnen für allfällige Fragen zur Verfügung.

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