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03.09.2020

Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative: Kompromiss in Sich

Prioritäten in der Pflege richtig setzen!

Das Gesundheitswesen braucht eine starke  Pflege. Der Ständerat hat sich beim Gegenvorschlag  zur Pflegeinitiative zum Anliegen  bekannt, behält aber auch die Kosten im  Blick. Jetzt ist der Nationalrat gefordert. 

Die Krankenpflege ist einer der Eckpfeiler des  Gesundheitswesens, das hat auch die Coronakrise  deutlich gemacht. Umso wichtiger ist die  Sicherheit, dass die Pflege auch in Zukunft auf  hohem Niveau erbracht und der Bedarf an qualifizierten  Mitarbeitenden jederzeit abgedeckt  werden kann. Denn die grösste Herausforderung  im Pflegebereich ist nicht eine Krise, sondern die  Alterung der Bevölkerung und der dadurch steigende  Pflegebedarf. Ab 2030 wird die Zunahme  von Pflegebedürftigen ihren Höhepunkt erreichen  und wir werden in der Schweiz deutlich  mehr Pflegende benötigen. Diesen Mehrbedarf  gilt es sicherzustellen – und zu finanzieren.  Alleine durch die demografische Entwicklung  werden jährliche Mehrkosten in Milliardenhöhe  resultieren. 

Gegenvorschlag schiesst über das Ziel hinaus

Der Ständerat hat sich in der vergangenen  Sommersession  mit dem indirekten Gegenvorschlag  zur Pflegeinitiative auseinandergesetzt. Das  Anliegen klingt einleuchtend, schiesst teilweise  aber weit über das Ziel hinaus und setzt Anreize,  die der Pflege insgesamt sogar schaden werden.  Die Vorlage beinhaltet eine Verbesserung der  Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen für die  oberste Stufe der Pflegenden, die diplomierten  Pflegefachpersonen – und damit etwa 30 Prozent  santésuisse _ BRENNPUNKT 3  der Arbeitskräfte, die in Pflegeberufen tätig sind.  Gefragt wäre aber ein Ausbau der Pflegekapazitäten  bei den anderen 70 Prozent der Pflegenden,  die im Besitz eines eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses  oder Berufsattests sind (z.B. Fachfrau  Gesundheit). Sie stellen den Betrieb und die  tatsächlichen Pflegeleistungen sicher, während  die Pflegefachleute vermehrt in der Arbeitsplanung  und Überwachung tätig sind. Priorität  müssten also jene haben, die tatsächlich am Bett  der Patientinnen und Patienten stehen.  Mit der Pflegeinitiative und auch dem indirekten  Gegenvorschlag werden zudem gefährliche Präjudizien  geschaffen: 

1. Mit einer neuen Abrechnungskompetenz  ohne ärztliche Anordnung soll der Pflegeberuf  attraktiver gestaltet werden. Damit würde aber  an einem Eckpfeiler unseres heutigen Systems  gesägt, dem engen Zusammenspiel zwischen  den verschiedenen Disziplinen im Gesundheitswesen.  Es hat sich bewährt, dass Anordnungen  durch die behandelnden Ärzte erfolgen. Sie  müssen den Überblick haben und tragen auch die  Gesamtverantwortung zum Wohle der Patienten.

2. Pflegeinitiative und indirekter Gegenvorschlag  fokussieren praktisch ausschliesslich auf diplomierte  Pflegefachleute. Die hoch ausgebildeten  Pflegenden sind insbesondere in spezialisierten  Pflegeberufen, wie der Intensivpflege, von  grosser Bedeutung. Das hat die Coronakrise  gezeigt. In der Grundpflege sind aber besonders  die Pflegerinnen und Pfleger der unteren Stufen  (Fachangestellte Gesundheit und Pflegehelfer  SRK) gefragt. Diese Berufsgruppen werden  jetzt aber weder von der Initiative noch vom  indirekten Gegenvorschlag berücksichtigt. 

Der Ständerat hat in der Sommersession  zumindest in einem wichtigen Punkt massvoll  entschieden: Wenn Pflegende künftig selbstständig  Leistungen anordnen und gegenüber den  Krankenversicherungen abrechnen wollen, sollen  sie dies erst nach Abschluss von präzisierenden  Vereinbarungen mit den Krankenversicherern tun  dürfen. Dort sollen Qualitäts- und Mengenkriterien  geregelt werden.  Der Nationalrat ist in der Herbstsession gefordert,  das Gesamtwohl in der Pflege über Partikularinteressen  zu stellen. 

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