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30.11.2015

Sinnvolle Klärung der Finanzierung der ausserkantonalen Pflege

Wer Pflegeleistungen ausserhalb seines Wohnkantons in Anspruch nimmt, soll künftig die Gewissheit haben, welcher Kanton für deren Restfinanzierung aufkommt. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-SR) schlägt eine entsprechende Änderung des Krankenversicherungsgesetzes vor. Für santésuisse geht der Vorschlag grundsätzlich in die richtige Richtung.

Derjenige Kanton, in welchem eine Person ihren Wohnsitz hat, muss auch dann für die Restkosten der Pflege aufkommen, wenn diese Person in einem anderen Kanton in ein Pflegeheim eintritt oder ambulant gepflegt wird. Diese von der SGK-SR vorgeschlagene Änderung des Krankenversicherungsgesetztes (KVG Ergänzung von Art. 25a Abs. 5) vereinheitlicht die zurzeit kantonal unterschiedliche Handhabung der Restfinanzierung für ausserkantonale Pflegeleistungen und schafft im Interesse der Patienten Klarheit. Der Vorschlag begünstigt zudem die kantonsübergreifende Pflegeheimplanung und entlastet die Finanzen von Kantonen, in denen mehr Pflegeheimplätze zur Verfügung stehen als für die eigene Bevölkerung benötigt werden.

Gewissheit für Patientinnen und Patienten
Aus Sicht der Patientinnen und Patienten ist die Änderung zu befürworten, weil sichergestellt wird, wer die Restfinanzierung übernimmt. Mit der aktuellen Regelung werden die Patientinnen und Patienten immer wieder mit Schwierigkeiten konfrontiert, nachdem sie ausserkantonal erbrachte Pflegeleistungen in Anspruch genommen haben. Faktisch wird dadurch die Patientenfreizügigkeit eingeschränkt, was im Widerspruch zum KVG steht. Weil bestehende Unklarheiten beseitigt werden, geht der in die Vernehmlassung geschickte Vorentwurf der Kommission für die Gesetzesänderung nach Ansicht von santésuisse in die richtige Richtung. Die am 1. Januar 2011 in Kraft getretene Pflegefinanzierung hält aktuell fest: die obligatorische Krankenpflegeversicherung leistet einen Beitrag, dessen Höhe vom Pflegebedarf abhängt; der oder die Versicherte muss höchstens 20 Prozent des höchsten vom Bundesrat festgesetzten Pflegebeitrags übernehmen; die Kantone regeln die Restfinanzierung.

 

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santésuisse ist der Branchenverband der schweizerischen Krankenversicherer. santésuisse setzt sich für ein freiheitliches, soziales und finanzierbares Gesundheitssystem ein, das sich durch einen effizienten Mitteleinsatz und qualitativ gute medizinische Leistungen zu fairen Preisen auszeichnet.