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Unnötiger indirekter Gegenvorschlag des Bundesrates
Mit der Ablehnung der Einheitskasseninitiative hat der Bundesrat ein deutliches Signal gegen mehr Staat und zugunsten des regulierten Wettbewerbs in der Krankenversicherung gesetzt. Von den Vorschlägen für einen indirekten Gegenvorschlag findet einzig der verfeinerte Risikoausgleich die Unterstützung von santésuisse.
Mit der Ablehnung der Volksinitiative für eine Einheitskasse hat der Bundesrat deutlich gemacht, dass ein Systemwechsel zu einer staatlichen Monopolkasse keine Vorteile zum heutigen System des regulierten Wettbewerbs zwischen mehreren Krankenversicherern bietet.
Chronisch Kranke wären schlechter gestellt
Doch auch ein Gegenvorschlag ist unnötig, da das Gesundheitssystem im Zuge der Gesetzgebungsarbeiten des Parlamentes laufend weiterentwickelt wird. Die Krankenversicherer unterstützen die weitere Verfeinerung des Risikoausgleichs durch die Einführung eines vierten Kriteriums, das den Gesundheitszustand des Versicherten berücksichtigt. Abgelehnt wird von den Krankenversicherern die vom Bundesrat vorgeschlagene obligatorische Rückversicherung. Einerseits haben die kleineren und mittelgrossen Krankenversicherer bereits heute solche Rückversicherungen abgeschlossen. Anderseits betreuen die Versicherer chronisch Kranke jetzt schon individuell. Eine obligatorische Rückversicherung würde damit das Gegenteil der vom Bundesrat beabsichtigten Wirkung erzielen: die Risikoselektion wird nicht vermindert und für die Krankenversicherer schwindet der Anreiz, sich für ihre chronisch kranken Versicherten zu engagieren. Ausserdem macht der verfeinerte Risikoausgleich, der durch santésuisse unterstützt wird, die Rückversicherung überflüssig.
Bevölkerung will keine Trennung von Grund- und Zusatzversicherung
Die Trennung von Grund- und Zusatzversicherung würde zu mehr administrativem Aufwand und damit zu mehr Ausgaben führen. Neu müssten die Versicherer die Administration doppelt führen. Synergien würden dadurch etwa bei der Verrechnung und Auszahlung von Geld an die Versicherten verloren gehen. Weitere Nachteile für die Versicherten: Sie müssten die Rechnung an zwei verschiedene Versicherer schicken und länger auf die Auszahlung warten. Wohl deshalb sind laut Umfragen deutlich mehr Schweizer gegen die Trennung von Grund- und Zusatzversicherung als dafür.
Auskunft erteilt:
Silvia Schütz, Mediensprecherin, Telefon 032 625 41 53, 078 603 57 80,
silvia.schuetz@santesuisse.ch