Höhere Fachprüfung zum/r Krankenversicherungs-Experten/-in

Die Höhere Fachprüfung (HFP) führt zur/zum diplomierten Krankenversicherungs-Expertin/Krankenversicherungs-Experten. Die Diplomprüfung hat den Zweck, Krankenversicherungs-Fachleuten mit eidg. Fachausweis, welche vertiefte Kenntnisse in der Krankenversicherung besitzen, Gelegenheit zu bieten, als Führungskräfte für Unternehmungen im Bereich der Krankenversicherung nach KVG und VVG tätig zu sein.

Die Diplominhaberinnen und -inhaber sind berechtigt, folgenden geschützten Titel zu führen:

  • Diplomierter Krankenversicherungs-Experte
  • Diplomierte Krankenversicherungs-Expertin

Zulassung:

Auszug aus dem Reglement Art. 3:

3.31 Zur Prüfung wird zugelassen, wer

  1. Inhaberin/Inhaber des eidg. Krankenversicherungs-Fachausweises ist;
  2. seit der abgelegten Prüfung zum Fachausweis eine berufliche Tätigkeit von mindestens einem Jahr in der Krankenversicherung nach KVG nachweisen kann; Teilzeitarbeit wird gemäss dem effektiven Beschäftigungsgrad an die oben vorgeschriebene Dauer angerechnet.

Vorbehalten bleibt die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebühr nach Ziff. 3.41.

3.32 Über die Gleichwertigkeit von ausländischen Ausweisen entscheidet das BBT.

3.33 Der Entscheid über die Zulassung zur Prüfung wird der Bewerberin oder dem Bewerber mindestens drei Monate vor Beginn der Prüfung schriftlich mitgeteilt. Ein ablehnender Entscheid umfasst eine Begründung und eine Rechtsmittelbelehrung, welche die Beschwerdebehörde und die Beschwerdefrist nennt.

Daten / Ort

Zur Zeit keine Prüfungen mehr.

Die eidg. anerkannten Prüfungen sind nicht fester Bestandteil der Lehrgänge.

Anmeldung

Die Anmeldung ist mit einem speziellen Anmeldeformular dem Sekretariat der Abteilung Bildung einzureichen. Dieses ist nach Ausschreibung der Prüfung im «infosantésuisse» beim Sekretariat Bildung erhältlich oder wird an einem Seminar des Lehrganges verteilt.

Die Teilnehmenden sind für die Anmeldung selber verantwortlich.

Mit der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer die allgemeinen Bedingungen zu den eidgenössischen Prüfungen.

Zulassungsbedingungen

Massgebend sind die Zulassungsbedingungen gemäss der zum Zeitpunkt der Prüfung gültigen Prüfungsordnung. Die Prüfungsordnung kann beim Sekretariat der Abteilung Bildung santésuisse bezogen werden.

Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die Prüfungskommission. Massgebend ist die Erfüllung der Bedingungen zum Zeitpunkt des Prüfungsbeginns.

Allgemeines

santésuisse übernimmt keine Vorabklärungen betreffend Zulassung zur Prüfung. Der Anmeldung sind die notwendigen Ausweise/Bestätigungen beizulegen resp. sie sind durch die Kandidaten zu beschaffen. Die Prüfungskommission entscheidet über die Zulassung zur Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist.

Abschluss

Die Prüfungsteilnehmenden werden schriftlich über das Prüfungsergebnis nach der Notenkonferenz der Prüfungskommission informiert. Wer die Prüfung besteht, erhält ein Diplom vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie.

Versicherung

Die Versicherung ist Sache jedes Teilnehmers. Risiken während des Studiums und während der Prüfungen sind von den Teilnehmern selbst zu versichern.

Ansprechpartner