eHealth
Was ist eHealth?
Unter dem Begriff eHealth werden verschiedene Ziele und Anwendungen der Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT) in medizinischen oder administrativen Bereichen des Gesundheitswesens zusammengefasst. Dieser Fortschritt kommt auch den Versicherten zu Gute, beispielsweise bei der besseren Dokumentation des Krankheitsverlaufs.
Der technologische Fortschritt im Bereich eHealth unterstützt und verbessert den elektronischen Daten- und Informationsaustausch im Gesundheitswesen. Mittels ICT gewährleistet eHealth die zeit- und bedarfsgerechte Verfügbarkeit von wichtigen Informationen zwischen den Akteuren im Gesundheitswesen. Damit fördert eHealth die Zusammenarbeit unter den Akteuren und somit auch eine qualitativ hochstehende, sichere und effiziente Gesundheitsversorgung.
Wem nützt eHealth?
eHealth unterstützt Gesundheitsfachpersonen, Patientinnen und Patienten als auch weitere Akteure im Gesundheitswesen wie beispielsweise Krankenversicherer oder Behörden.
Durch den zeit- und ortsunabhängigen Zugriff, die schnelle Verarbeitung sowie den sicheren Austausch von medizinischen Daten und Informationen, unterstützt eHealth Ärztinnen und Ärzte, Pflegefachpersonen und andere Gesundheitsfachpersonen bei der medizinischen Versorgung von Patientinnen und Patienten. Diese können mittels geeigneter eHealth-Plattformen oder Apps gesundheitsbezogene Daten erfassen, den Krankheitsverlauf dokumentieren und Ärzten zur Verfügung stellen oder sich zu medizinischen Themen informieren und Erfahrungen austauschen.
Für Kostenträger wie Kranken- oder Unfallversicherer ermöglicht eHealth die Verbesserung des Daten- und Informationsaustausches mit Leistungserbringern und Behörden in administrativ-logistischen Bereichen wie etwa im Zusammenhang mit der Leistungsverrechnung (z.B. Leistungserfassung, Kostengutsprachen, Bedarfsabklärung, Rechnungsstellung usw.).
Automatisierter elektronischer Datenaustausch als Ziel
Im Vorfeld der Einführung der neuen Spitalfinanzierung mit Fallpauschalen nach SwissDRG startete santésuisse 2009 das Projekt eKARUS. Ziel von eKARUS ist die effiziente, fehlerfreie und weitgehend automatisierte Abwicklung des elektronischen Datenaustausches zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern.
National koordinierte Strategie
Die «Strategie eHealth Schweiz» von Bund und Kantonen will Behandlungsprozesse verbessern, die Patientensicherheit erhöhen sowie die Qualität und Effizienz des Gesundheitssystem steigern. Bei der Umsetzung der Strategie beteiligt sich santésuisse durch Einsitz im Projektleitungsgremium sowie in der Begleitgruppe des Koordinationsorgans von Bund und Kantonen «eHealth Suisse».
Weitere Informationen
eHealth Suisse (Koordinationsorgan Bund - Kantone)
Alle Fakten zur Versichertenkarte
Jede versicherte Person erhält von ihrem Krankenversicherer eine Versichertenkarte. Damit wird die Administration effizienter und die medizinische Qualität und Sicherheit der Versorgung verbessert.
Was ist die Versichertenkarte und weshalb gibt es sie? Welche Rechte haben Patientinnen und Patienten dank der Versichertenkarte? Welche Vorteile geniessen sie? Und gilt es zu beachten?
Rechte, Empfehlungen und Vorteile
Mit der Versichertenkarte haben die Versicherten das Recht,
- dass die Versichertenkarte als Zugangs-Schlüssel zu medizinischen Leistungen akzeptiert wird.
- dass sie entsprechend Ihrer Versicherungspolice behandelt werden.
- dass sie Behandlungen im Inland aber auch im Ausland nicht bar bezahlen müssen. Versicherte einer Schweizer Krankenversicherung haben während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem EU-/EFTA-Staat durch das Vorweisen ihrer Versichertenkarte Anspruch auf unvorhergesehene medizinische Behandlungen bei Krankheit, Unfall oder Mutterschaft.
- dass sie freiwillig Ihre Notfalldaten oder Hinweise für die Behandlung speichern lassen können.
Die Versichertenkarte erleichtert den Leistungserbringern und Versicherten die administrative Abwicklung einer Behandlung. Den Versicherten wird empfohlen,
- die Versichertenkarte immer auf sich zu haben und dem Leistungserbringer vorzuweisen.
- zusätzlich zur Kartenprüfung auch die Online-Abfrage mit den aktuellen administrativen Daten für die Rechnungsstellung zu erlauben.
- die Versichertenkarte beim Leistungsbezug vorzuzeigen und auf den Kauf auf Kredit zu bestehen.
- Ihre Notfalldaten beim Arzt auf die Karte speichern zu lassen.
Die Vorteile der Versicherten sind:
- Versicherte können den Leistungsanspruch belegen. Sie ersparen sich so das Ausfüllen von Formularen.
- Die Leistungserbringer sehen, wie diese in Grund- und Zusatzversicherung versichert sind.
- Die Rechnungen für Leistungen werden unkompliziert direkt an den Versicherer geschickt.
- Die medizinischen Leistungserbringer erhalten sofort wichtige Hinweise für die Behandlung im Notfall.
Sicherheit und Qualität dank des elektronischen Patientendossiers
Das elektronische Patientendossier (EPD) ermöglicht den berechtigten Gesundheitsfachpersonen den Zugang zu behandlungsrelevanten Daten ihrer Patientinnen und Patienten.
Mit der Einführung des EPD ab 2017 sollen die Qualität der Behandlungsprozesse verbessert, die Patientensicherheit erhöht und die Effizienz des Gesundheitssystems gesteigert werden.
Das Gesetz über das elektronische Patientendossier als zentrales Element
Mit dem Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen zur Einführung des elektronischen Patientendossiers (EPD) auf nationaler Ebene geschaffen.
Welchen Nutzen Gesetz und Dossier erreichen wollen
Das elektronische Patientendossier ermöglicht berechtigten Gesundheitsfachpersonen den sicheren und geschützten Abruf von behandlungsrelevanten Daten ihrer Patientinnen und Patienten, welche von anderen am Behandlungsprozess beteiligten Gesundheitsfachpersonen erstellt und in dezentralen Ablageorten bereitgestellt wurden.
Das EPD nützt den Patienten
Das EPD soll einen ausgewiesenen Mehrwert für die Patienten und die Versicherten schaffen. Beispielsweise sollen belastende und teure Mehrfachbehandlungen vermieden und Synergien genutzt werden. Aus medizinischer Sicht ist deshalb entscheidend über den Nutzen des individuellen Dossiers, dass die Informationen vollständig und aktuell sind. Der Patient muss zur elektronischen Speicherung der medizinischen Patientendaten einwilligen und der Leistungserbringer muss ebenfalls zustimmen.
Patientinnen und Patienten entscheiden darüber, welche Gesundheitsfachpersonen zu welchen Daten Zugriff haben sollen. Der sichere Betrieb eines EPD setzt eine eindeutige Identifikation sowohl der Patientinnen und Patienten als auch der Gesundheitsfachpersonen voraus. Für Patientinnen und Patienten soll dazu eine neue Identifikationsnummer geschaffen werden.
SHIP: Standardisierter elektronischer Datenaustausch von Patientendaten
Mit SHIP wird der elektronische Datenaustausch zwischen Leistungserbringern auf der einen und Kostenträgern auf der anderen Seite vereinfacht. Beide Seiten übermitteln elektronisch Patientendaten, Eintrittsmeldung, Budgetierung, Rechnung und weitere Dokumente gemäss standardisierten Abläufen.
Mit SHIP wird det elektronische Informations- und Datenaustausches zur Leistungsabrechnung zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern automatisiert. Anforderungen, Prozesse sowie Spezifikationen und Standards werden gemeinsam zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern im Forum Datenaustausch (www.forum-datenaustausch.ch) festgelegt.
Professionelle Weiterentwicklung
SHIP wurde seit 2009 unter Leitung von santésuisse – als neutraler, da nicht in den Datenaustausch involvierter Organisation – mit Vertretern der Krankenversicherer sowie unterschiedlicher Anspruchsgruppen vorangetrieben. Im Rahmen der Professionalisierung und Umsetzung von SHIP wurde 2014 die SASIS AG – eine Tochtergesellschaft von santésuisse – mit dem Aufbau einer SHIP Geschäftsstelle sowie mit der Weiterentwicklung und dem Betrieb von SHIP beauftragt.