Test MPR 4
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Hier finden Sie die Medienmitteilungen von santésuisse zu aktuellen gesundheitspolitischen Themen sowie Unterlagen zu santésuisse-Medienkonferenzen.
EFAS soll die Effizienz im Gesundheitswesen steigern, ambulante Behandlungen fördern und die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler entlasten. Eine Modellrechnung von santésuisse zeigt nun, dass die vom Ständerat beschlossene Variante für die Versicherten ein teures Nachspiel hätte. Schon wenige Jahre nach Integration der Pflegekosten in die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen würden die Effizienzvorteile von EFAS in ihr Gegenteil verkehrt und die Prämienzahlenden zusätzlich belastet.
Am 26. Juni 2023 haben die Tarifpartner H+ Die Spitäler der Schweiz und santésuisse das fertiggestellte Tarifwerk der ambulanten Pauschalen an die Organisation ambulante Arzttarife (OAAT AG) übermittelt. In die Version 1.0 des Tarifwerkes wurden die Rückmeldungen aus der breit angelegten Konsultation bei allen Tarifpartnern eingearbeitet, was die Qualität der Tarifstruktur weiter verbessert hat. Ebenso wurden Verbesserungsvorschläge aus dem Prüfbericht des Bundesamtes für Gesundheit BAG umgesetzt.
Damit die Kosten nicht aus dem Ruder laufen: Am Jahreskongress 2023 von santésuisse haben Gesundheitsfachleute, Parlamentarier und Politikwissenschaftler über drängende Fragen zum Gesundheitswesen diskutiert. Ihre Forderungen richten sich in erster Linie an das neue Parlament in Bundesbern.
Der Verwaltungsrat der SASIS AG hat an seiner Sitzung am 24. Mai 2023 Jona Städeli zum neuen Geschäftsführer gewählt. Der 53-jährige Jona Städeli verfügt über breite Branchen- und Führungserfahrung und ist in der Branche der Krankenversicherer bestens vernetzt. Er übernimmt sein Amt auf den 1. Juli.
Das Preisniveau der patentgeschützten Medikamente ist im europäischen Ausland im Durchschnitt 5,4 Prozent tiefer als in der Schweiz, patentabgelaufene Originalpräparate kosten im Ausland 10,8 Prozent weniger. Die Preisunterschiede sind vor allem bei Generika und Biosimilars markant: Im Ausland sind Generika um rund die Hälfte günstiger (45,5 Prozent), Biosimilars kosten 27,5 Prozent weniger. Dies ergibt der vierzehnte gemeinsame Auslandpreisvergleich von santésuisse und Interpharma, der aktuelle Fabrikabgabepreise von Medikamenten denjenigen des europäischen Auslands gegenüberstellt.
Die Kosten sind im Jahr 2022 deutlich stärker gestiegen als die Prämien, die im Jahr 2022 pro Kopf leicht zurückgegangen sind. Mit einem Plus von vier Prozent der Gesamtkosten (2,6 Prozent pro Kopf) dürften die Ausgaben die Einnahmen um rund anderthalb Milliarden Franken übertroffen haben. Auf 2023 wurden die Prämien stark erhöht. Zusätzlich braucht es rasch auch kostendämpfende Massnahmen, um Ein- und Ausgaben wieder ins Gleichgewicht zu bringen, wie es das Gesetz vorschreibt.
santésuisse legt grossen Wert darauf, dass Patientinnen und Patienten qualitativ hochstehende psychotherapeutische Behandlungen erhalten, die nach klaren Kriterien abgerechnet werden. Leider hat die Föderation Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) eine Verlängerung der bisherigen Regelung zugunsten von Psychotherapeuten in Weiterbildung abgelehnt. Das hat dazu geführt, dass die gesetzlichen Grundlagen aktuell nicht mehr genügen, um deren Leistungen zu vergüten. Nun ist es an den Gerichten, die Situation rasch und nüchtern zu klären. Im Interesse der Patientinnen und der Prämienzahler kann es nicht sein, dass solche Leistungen unbegrenzt und ohne klare rechtliche Leitplanken abgerechnet werden.
Alternative Versicherungsmodelle, und somit auch Gatekeeper-Modelle, liessen sich ohne weiteres zum neuen Standard in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erklären. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten der Universität Zürich im Auftrag von santésuisse. Ein Systemwechsel würde sich kaum auf die Versicherten auswirken. Stärker betroffen wäre hingegen die Ärzteschaft. Die Krankenversicherer wären nicht verpflichtet, alle in der Grundversorgung tätigen Ärztinnen und Ärzte als Gatekeeper anzuerkennen. Damit liessen sich Doppelspurigkeiten vermeiden, die Steuerung verbessern – und mehr marktwirtschaftliche Elemente integrieren.
Die solutions tarifaires suisses AG hat das ambulante Pauschalensystem finalisiert und dem Bundesrat zuhanden des BAG eingereicht. Im Hinblick auf den ambulanten Tarif der Zukunft ist das ein wichtiger Meilenstein. Am 3. Juni 2022 hat der Bundesrat die Tarifpartner aufgefordert, bis Ende 2023 ein Tarifwerk bestehend aus ambulanten Pauschalen und dem Einzelleistungstarif Tardoc zur Genehmigung einzureichen. Um diesen Auftrag zu er-füllen, werden die Tarifpartner die beiden Tarifwerke im Rahmen der neu gegründeten Organisation ambulante Arzttarife AG (OAAT AG) zu einem kohärenten Tarifsystem zusammenfügen.
In Sachen Digitalisierung herrscht im Gesundheitswesen Nachholbedarf. santésuisse geht voran und lanciert in diesen Tagen gleich mehrere wichtige Neuheiten: Mit dem Regressionsbericht 2021 erhalten Ärztinnen und Ärzte einen kompletten Einblick in ihre abgerechneten und verordneten OKP-Leistungen. Das digitale Handbuch der Schweizer Kranken- und Unfallversicherung bietet seit Anfang Dezember zusätzliche Gesetzestexte, Funktionen und Multilizenzen für Grosskunden
Der Ständerat hat bei EFAS nach langwieriger Kommissionsarbeit eine Vorlage beschlossen, die von einer schlanken Umsetzung weit entfernt ist. Entgegen der Idee einer unbürokratischen Vorlage sollen die Kantone Zugang zu Rechnungsdaten der Versicherer erhalten und zudem im stationären Bereich eine doppelte Rechnungskontrolle durchführen können. Weiter beschloss der Ständerat die Integration der Langzeitpflege ohne Auflagen. Zuerst muss die notwendige transparente Datengrundlage erarbeitet werden. Der Nationalrat ist gefordert, an seiner ursprünglichen, schlankeren Version festzuhalten.
santésuisse freut sich über die Gründung der neuen ambulanten Tariforganisation unter Federführung des Berner Regierungsrats Pierre-Alain Schnegg. Damit ist die Grundlage gelegt worden, gemeinsam einen neuen Arzttarif zu entwickeln, der für alle Beteiligten Vor-teile bringt. In den kommenden Monaten sollen die beiden vorliegenden Tarifstrukturen, die ambulanten Pauschalen und der Einzelleistungstarif Tardoc, kombiniert werden.
Eine repräsentative Umfrage des Forschungsinstituts Sotomo im Auftrag von santésuisse zeigt: Die meisten Versicherten wären bereit, umfangreiche Kostendämpfungsmassnahmen und damit Einschränkungen bei Medikamenten und Leistungserbringern in Kauf zu nehmen – wenn sie dafür weniger bezahlen müssten.
Die Gesundheitskommission des Ständerats (SGK-S) sagt zwar im Grundsatz JA zu EFAS. Das ist ein positives und wichtiges Signal. Sie baut aber gleichzeitig unnötige Doppelspurigkeiten ein. So sollen die Kantone Zugang zu Rechnungsdaten der Versicherer erhalten. Das läuft der Idee von EFAS fundamental zuwider. Nicht zielführend ist ausserdem die Integration der Langzeitpflege. Beide Verbände gewichten es als zentral, jetzt bei EFAS endlich Nägel mit Köpfen zu machen und bei dieser wichtigen Vorlage mit einer schlanken Ausgestaltung mehr Effizienz und langfristig tiefere Kosten im Gesundheitswesen zu erreichen. Die SGK-S hat gestern bei EFAS vorwärts gemacht, das ist an sich positiv. Die gefällten Entscheide laufen allerdings dem eigentlichen Ziel der einheitlichen Finanzierung zum Teil zuwider. Das gilt bei der Rechnungskontrolle und bei der Langzeitpflege. So bedauern curafutura und santésuisse den Entscheid zum Zugang der Kantone zu Rechnungsdaten der Versicherer. Für unsere Krankenversicherer ist klar: Rechnungskontrolle ist unsere Kernkompetenz. Dank der Kontrolle erzielen alle Versicherer zusammen über 3.5 Milliarden Franken Minderausgaben. Das entspricht rund 10 Prozent Einsparungen auf den Prämien. Davon profitieren die Prämienzahlerinnen und -zahler. Dass die Kantone ebenfalls Einsicht in Einzelrechnungen oder diese gar doppelt kontrollieren wollen, ist ineffizient, unverhältnismässig und nicht im Sinne der Versicherer. Weiterer Wermutstropfen: Die SGK-S spricht sich dafür aus, die Langzeitpflege in EFAS zu integrieren. Das verändert die Rahmenbedingungen, weil ein Bereich integriert werden soll, bei dem die Datengrundlage noch gar nicht vorhanden ist. curafutura und santésuisse erachten es als sinnvoller, zuerst die Akutpflege in EFAS zu integrieren und über die Integration der Langzeitpflege dann zu diskutieren, wenn die Datengrundlagen vorliegen. Die Versicherer sind bereit, hier die nötigen Diskussionen prioritär zu führen, um dieser wichtigen Reform nun endlich zu realisieren. Das Hauptziel von EFAS ist es, die bestehenden Fehlanreize im System auszumerzen und mehr Effizienz und Qualität hineinzubringen. Mit EFAS wird die Verlagerung vom stationären in den kostengünstigeren ambulanten Bereich sozialverträglich vorangetrieben. Weil EFAS zudem alternative Versicherungsmodelle durch tiefere Prämien noch attraktiver macht, verleiht die Reform der integrierten Versorgung zusätzlichen Schub. Diesem Ziel soll das Parlament Rechnung tragen, wenn die Gesundheitskosten langfristig bezahlbar bleiben sollen.
Die Prämien 2023 steigen durchschnittlich um 6,6 Prozent. Grund für den starken Prämienanstieg sind stark steigende Kosten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Alleine im Jahr 2021 sind die Gesundheitskosten um 6,4 Prozent pro versicherte Person gestiegen. Für das laufende und das kommende Jahr ist leider keine Trendwende in Sicht. Um die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler langfristig zu entlasten, ist die Politik gefordert, einschneidende Massnahmen zur Kostendämpfung umzusetzen.
Das Gesetz über die Tätigkeit von Vermittlern in der Krankenversicherung sollte ursprünglich nur die Möglichkeit bieten, die Branchenvereinbarung für allgemeinverbindlich zu erklären, wie aus der Motion 18.4091 klar hervorgeht. Der Ständerat weicht von diesem Ziel ab und will nun Angestellte der Versicherer und externe Vermittler den gleichen Regeln unterwerfen, obwohl ihre Situation überhaupt nicht vergleichbar ist. curafutura und santésuisse bedauern diesen Entscheid, der keine Verbesserung der Situation für die Konsumenten bringen wird und in der Praxis unmöglich umsetzbar ist.
Die aktuelle Entwicklung der Gesundheitskosten verlangt nach griffigen Massnahmen, damit die Prämienlast auch in Zukunft tragbar bleibt. santésuisse begrüsst den Willen des Bundesrates, mit neuen kostendämpfenden Massnahmen dem übermässigen Kostenwachstum im Ge-sundheitswesen entgegenzutreten. Insgesamt gehen die vom Bundesrat vorgeschlagenen Lösung aber zu wenig weit und führen zum Teil sogar zu Mehrkosten. Das Parlament ist gefordert, mit griffigen Massnahmen bei den Medikamenten und mit einer Stärkung von alternativen Versicherungsmodellen nachzubessern.
Die Kosten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung steigen so stark wie seit Jahren nicht mehr. Neuste Auswertungen für das Jahr 2021 zeigen: Die Kosten sind um 6.4 Prozent pro versicherte Person gestiegen. Auch die Kostenprognose für das laufende und das kommende Jahr verspricht keine Trendwende: Für 2022 und 2023 ist mit Kostensteigerungen von jeweils rund 4 Prozent zu rechnen. Diese Entwicklung macht eine markante Prämienerhöhung unabdingbar. Reserven vermögen diese Entwicklung kaum mehr abzufedern.
Bern, 19. August 2022. Ende Dezember 2021 haben H+ Die Spitäler der Schweiz und santésuisse die gemeinsam entwickelten Pauschalen für den ambulanten Bereich dem BAG zur Überprüfung eingereicht. Der fundierte Prüfbericht des BAG liegt nun vor und zeigt auf, was bis zum Erreichen der Genehmigungsreife zu tun ist. Insbesondere würdigt das BAG das auf reellen Spitaldaten beruhende ambulante Pauschalensystem als positive Entwicklung für den ambulanten Sektor.
Der Verwaltungsrat der SASIS AG hat Felix Akeret zum neuen CEO gewählt. Felix Akeret wird seine Funktion am 1. September 2022 antreten. Bis dahin nimmt Bruno Koller die Geschäftsführung der SASIS AG weiterhin interimistisch wahr.
Die Generalversammlung von santésuisse hat Martin Landolt zum neuen Verwaltungsratspräsidenten gewählt. Gleichzeitig wurde der bisherige Präsident Heinz Brand für sein erfolgreiches Wirken während mehr als sieben Jahren an der Spitze des Verbandes gewürdigt. Der santésuisse-Verwaltungsrat wird durch die Wahl von Ständerat Peter Hegglin als neuer Verwaltungsrat zusätzlich verstärkt. Damit tritt er als Vertreter des RVK die Nachfolge von Dieter Boesch an, der während fast 30 Jahren die Verbandsarbeit massgeblich mitgeprägt hat. Alle weiteren Verwaltungsräte wurden im Amt bestätigt.
Der Bundesrat ebnet mit der Nichtgenehmigung des Tardoc den Weg, um einen ambulan-ten Tarif zu implementieren, der von allen Tarif-Partnern gemeinsam erarbeitet wird. Damit nimmt der Bundesrat die eigenen Vorgaben an einen neuen Tarif ernst, die er vor einem Jahr klar kommuniziert hat. santésuisse ist erleichtert, dass der Bundesrat die Interessen der Prämienzahlerinnen und Prämienzahler angemessen gewichtet. Der Tardoc hätte zu weiteren Kostensteigerungen und damit zu zusätzlichen Prämienerhöhungen geführt.
Das Preisniveau der patentgeschützten Medikamente ist im europäischen Ausland im Durchschnitt 8.8% tiefer als in der Schweiz, patentabgelaufene Originalpräparate kosten im Ausland 15.4% weniger. Am grössten sind die Preisdifferenzen bei Generika, welche in den Vergleichsländern durchschnittlich 48.4% günstiger sind als in der Schweiz – Schweizer bezahlen also doppelt so viel. Neu wurden auch die Preisunterschiede von Biosimilars, Generika von biologisch hergestellten Arzneimitteln, verglichen. Biosimilars sind im Ausland durchschnittlich 33.5% günstiger als in der Schweiz. Dies ergibt der dreizehnte gemeinsame Auslandpreisvergleich von santésuisse und Interpharma, der aktuelle Fabrikabgabepreise von Medikamenten denjenigen des europäischen Auslands gegenüber-stellt. Die Preisunterschiede sind im Vergleich zum Vorjahr grösser geworden, dies insbesondere aufgrund der Wechselkursentwicklung.
santésuisse begrüsst die Stossrichtungen der Gesundheitskommission. Die Kommission empfiehlt ein koordiniertes Vorgehen bei der Erarbeitung des ambulanten Tarifs der Zukunft. Damit möchte sie vermeiden, dass verschiedene Tarifwerke gestaffelt eingeführt werden. Pauschale Abgeltungen sollen dabei Vorrang geniessen und ein Einzelleistungstarif nur dort zum Einsatz kommen, wo eine Pauschalierung nicht möglich ist. santésuisse bietet an, mit allen Tarifpartnern gemeinsam die Arbeiten unverzüglich an die Hand zu nehmen, um basierend auf den geleisteten Vorarbeiten einen gemeinsamen Tarif zu erarbeiten.
santésuisse engagiert sich für die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Neben weiteren Initiativen präsentiert der Verband das beliebte Handbuch der Schweizer Kranken- und Unfallversicherung neu als Online-Version – unter www.handbuch-krankenversicherung.ch In der Branche kommt das digitale Produkt sehr gut an: Bereits vor dem Go-Live-Termin wurden über 1000 Lizenzen bestellt.
Ärztinnen und Ärzte sowie Spitäler im Kanton Zürich sollen gemäss Regierungsrat künftig noch besser bezahlt werden. Diese Entscheide der Zürcher Regierung hätten Mehr-kosten von rund 45 bis 50 Millionen Franken pro Jahr zur Folge. Diese Lohnerhöhungen müssten alle Zürcherinnen und Zürcher in Form eines zusätzlichen Prämienprozentes finanzieren. Gerade im Hinblick auf erwartbare Prämienerhöhungen im Herbst ist das in-akzeptabel. Dagegen legt die santésuisse-Tochter tarifsuisse beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde ein.
Die Trägerorganisationen der solutions tarifaires suisses AG haben in der Verwaltungsratssitzung vom April 2022 den Eintritt in die nächste Phase zur Weiterentwicklung der prozedurbezogenen ambulanten Pauschalen beschlossen. Ziel der Tarifpartner H+, santésuisse und FMCH ist es, dem Bundesrat Ende 2022 ein weiter verfeinertes Pauschalensystem zur Genehmigung vorzulegen. Als Basis für die anstehende Weiterentwicklung haben die Tarifpartner einstimmig Grundsätze für das Pauschalensystem und die Zusammenarbeit definiert. Damit stärken die drei Organisationen ihre Tarifpartnerschaft weiter.
Seit Anfang 2021 steigen die Kosten im Gesundheitswesen so deutlich an wie seit Jahren nicht mehr. Die Krankenversicherer haben die Prämien für das Jahr 2022 unter grossem politischem Druck möglichst tief gehalten und dafür auf ihre Reserven zurückgegriffen. Angesichts der im laufenden Jahr weiter steigenden Gesundheitskosten drohen für 2023 drastische Prämiensteigerungen. santésuisse fordert dringliche Massnahmen, die der Bundesrat sofort umsetzen kann.
Der Kanton Nidwalden und die santésuisse-Tochter tarifsuisse ag haben sich bezüglich Abgeltungen für Pflegematerialkosten der Jahre 2015 bis 2017 geeinigt: Der Kanton Nidwalden beteiligt sich pauschal mit rund 250’000 Franken an den Pflegematerialkosten der sieben Nidwaldner Pflegeheime. Im Gegenzug kommen die Krankenversicherer dem Kanton entgegen. So konnte gemeinsam mit den Pflegeheimen des Kantons Nidwalden, vertreten durch Curaviva Nidwalden eine einvernehmliche Lösung gefunden werden, die diese Restanz aus der Vergangenheit bereinigt. Damit konnte in der Zwischenzeit mit drei Kantonen eine Lösung gefunden werden. tarifsuisse ag erwartet, dass auch andere Kantone ihre Verantwortung als Restfinanzierer wahrnehmen.
Der Verwaltungsrat von santésuisse schlägt den Mitgliedern für die ordentliche Generalversammlung vom 22. Juni 2022 in Bern Nationalrat Martin Landolt zur Wahl als neuen Verwaltungsratspräsidenten der santésuisse-Gruppe vor. Martin Landolt folgt auf Heinz Brand, der seit dem 1. Januar 2015 als Präsident des Verwaltungsrats von santésuisse amtierte.
Labor-Analysen kosten in der Schweiz durchschnittlich dreimal so viel wie in typischen Vergleichsländern. Jetzt wurde die wiederholte Forderung von santésuisse nach Preissenkungen bei Labor-Analysen endlich gehört. Das Innendepartement hat entschieden, die Tarife für Laboranalysen durchgängig und rasch zu senken. Damit werden die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler direkt entlastet. santésuisse erwartet, dass die Preissenkung substantiell ausfällt.
Die Zusatzversicherungen erfreuen sich ungebrochener Beliebtheit. immer wichtiger werden individuelle Produkte, mit welchen Zusatzleistungen wie Fitnessabos oder Zahnbehandlungen abgedeckt werden können. Wie die Zusatzversicherer mit diesem Trend umgehen und auf welcher Basis sie in Zukunft mit den Leistungserbringern abrechnen: infosantésuisse hat Antworten parat. In der Ausgabe 1/2022 präsentiert das bewährte Branchenmagazin wichtige Geschichten rund um das Gesundheitswesen der Schweiz – in einem neuen grafischen Kleid.
Das Bundesgericht stützt die Wirtschaftlichkeitsprüfungen von santésuisse. Ende Januar wies es die Klage eines Genfer Arztes ab und bestätigte dessen Verurteilung zur Rückzahlung von über 130'000 Franken für Leistungen, die für das Jahr 2016 zu Unrecht in Rechnung gestellt worden waren. Gleichzeitig verurteilte das Schiedsgericht des Kantons Bern drei Ärzte zur Rückzahlung von fast 630’000 Franken. Dank der von santésuisse durchgeführten Prüfungen und ihrer präventiven Wirkung werden die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler jedes Jahr um einen zweistelligen Millionenbetrag entlastet.
Die Gesundheitskosten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sind 2021 mit über fünf Prozent stark angestiegen. Dieses Kostenwachstum gefährdet die in den letzten drei Jahren moderat steigenden Prämien. Erfolgt bei den Kosten keine deutliche Korrektur, sind neuerliche Prämienerhöhungen kaum zu vermeiden, denn die Prämien wider-spiegeln die Kosten.
Die Tarifpartner H+ und santésuisse haben beim Bundesrat ein Gesuch zur Prüfung von ambulanten Pauschalen eingereicht. Damit schaffen die beiden Verbände die Voraussetzung, um ambulante Pauschalen per 1.1.2024 verbindlich einzuführen. Gleichzeitig erhalten die Verbände damit die Gelegenheit, das System der ambulanten Pauschalen weiter zu optimieren und im Verlauf des nächsten Jahres in einer finalen Fassung zur Genehmigung einzureichen. So können ambulante Pauschalen gleichzeitig mit einem neuen Einzelleistungstarif eingeführt werden, welcher für die Tarifierung der nicht pauschalierbaren Leistungen gelten soll.
Die Notwendigkeit der Kostendämpfung im Gesundheitswesen war in der heutigen Sitzung des Ständerats unbestritten. In diesem Sinne stimmte der Rat einem Beschwerderecht für Krankenversicherer bei Spitallisten zu. Allerdings ist der Ständerat auf halben Weg stehen geblieben, indem er einem Referenzpreissystem für Generika und den Kostendämpfungs-massnahmen in Tarifverträgen eine Absage erteilt. Letztere solle im Rahmen des Gegen-vorschlags zur Kostenbremse-Initiative der Mitte behandelt werden. Diesem Bekenntnis müssen jetzt Taten folgen.
Gemessen an europäischen Vergleichsländern sind die Laborpreise in der Schweiz rund dreimal höher. Diesen viel zu hohen Preisen sagt das Parlament jetzt den Kampf an, indem es dem Bundesrat den Auftrag zu einer generellen Preissenkung gibt. Gemäss einer Erhebung von santésuisse liegt das Einsparpotenzial bei mindestens 600 Millionen Franken pro Jahr. santésuisse will damit die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler entlasten.
Am Jahreskongress von santésuisse haben verschiedene prominente Exponentinnen und Exponenten die Lage der Pflege in der Schweiz erörtert. Die Situation bei Löhnen, Ressourcen und Ausbildungsmöglichkeiten erweist sich als weniger dramatisch, als dies die Gewerkschaften glauben machen möchten. Die Auswirkungen der im Umfeld der Pflegeini-tiative erhobenen gewerkschaftlichen Forderungen auf die Prämien wären mittelfristig hin-gegen deutlich spürbar. Mit dem vom Parlament verabschiedeten Gegenvorschlag liegt eine fein austarierte Alternative vor, die viele Anliegen zugunsten der Pflege aufnimmt und zudem rasch und mit überblickbarem Aufwand umsetzbar ist.
Erstmals haben die Partner H+, santésuisse und FMCH in Bern ihr Tarifwerk mit ambulanten leistungsorientierten Pauschalen sämtlichen Branchenorganisationen und Vertreterinnen und Vertretern der Bundesbehörden präsentiert. Schon bald kann im ambulanten Spitalbereich eine Mehrheit der Leistungen mit Pauschalen abgegolten werden, je nach Fachgebiet liegt der Anteil sogar bei 70 Prozent oder höher. Bis Ende Jahr erfolgt die Einreichung des Tarifwerks. Entwickelt wurde es durch die gemeinsame Tariforganisation «solutions tarifaires suisses sa», an der H+, santésuisse und FMCH beteiligt sind. Der neue Tarif bringt Vorteile für alle Beteiligten: transparente, faire und klar ausweisbare Vergütungen auf realer Kosten- und Leistungsbasis sowie einfache und verständliche Abrechnungen. Ausserdem helfen die ambulanten Pauschalen, den Kostenanstieg im Gesundheitswesen zu dämpfen.
Die drei Glarner Gemeinden und die santésuisse-Tochter tarifsuisse ag haben sich in einem Rechtsverfahren betreffend Abgeltungen für Pflegematerialkosten der Jahre 2015 bis 2017 geeinigt: Die drei Glarner Gemeinden beteiligen sich pauschal mit 218'000 Franken an den Pflegematerialkosten der Glarner Pflegeheime für die Jahre 2015 bis 2017. Im Gegenzug kommen die Krankenversicherer den Glarner Gemeinden entgegen. So konnte eine Lösung gefunden werden, die im Sinne aller Involvierten ist.
Die Prämien 2022 sinken um 0,2 Prozent. Diese erfreuliche Stabilität gilt es nun langfristig zu sichern. Angesichts des starken Kostenwachstums von 4 Prozent im ersten Halbjahr 2021 braucht es endlich echte Sparmassahmen, damit die Prämien in Zukunft bezahlbar bleiben.
In der Sonderpublikation «Gesundheitskosten während der Pandemie: Schweiz und Kantone im Vergleich» analysiert santésuisse die Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP). Im laufenden Jahr beobachtet santésuisse ein kräftiges Kostenwachstum von vier Prozent. Welche Bereiche und Regionen besonders hohe Kosten aufweisen, zeigt ein Blick auf die Daten der Kantone Basel-Stadt, Bern, Genf, Luzern, St. Gallen, Tessin, Waadt und Zürich. Sie stehen im Fokus der neuen Broschüre, die ab sofort digital verfügbar ist (www.santesuisse.ch/sonderpublikation). Die Publikation gibt zudem Auskunft darüber, wie stark sich der Faktor Alter auf die Kosten und Prämien auswirkt.
Erstmals haben die Partner H+, santésuisse und FMCH ihr Tarifwerk mit ambulanten Pauschalen gegenüber den Tarifpartnern vorgestellt. Schon bald kann im ambulanten Spitalbereich eine Mehrheit der Leistungen mit Pauschalen abgegolten werden, je nach Fachgebiet liegt der Anteil sogar bei 70% oder höher. Die Einreichung des Tarifwerks beim Bundesrat soll gemäss einem von allen Tarifpartnern unterzeichneten Letter of intent bis Ende Jahr erfolgen. Die neuen ambulanten Pauschalen wurden im Rahmen der gemeinsamen Tariforganisation «solutions tarifaires suisses sa» von H+, santésuisse und FMCH entwickelt.
Die von der obligatorischen Krankenversicherung übernommenen Medikamentenkosten erreichten 2020 mit 7,6 Milliarden Franken einen bisher nie erreichten Wert. Mit einem Plus von 5 Prozent respektive 361 Millionen CHF liegt der Anstieg deutlich über der durch-schnittlichen Kostensteigerung in der Grundversicherung. Damit machen die Medikamente bereits 22 Prozent der Prämien aus. Das Sparpotential ist dabei erheblich, mit echten Re-formen könnten die Prämienzahler mehrere hundert Millionen Franken sparen. Das Parla-ment hat mit dem Referenzpreissystem noch dieses Jahr die Gelegenheit, die Generika-Preise endlich zugunsten der Prämienzahler zu senken.
Der digitale Datenaustausch zwischen Spitälern, Behörden und Krankenversicherern wird immer einfacher: Neu arbeitet auch das Universitätsspital Zürich mit dem Standard SHIP der santésuisse-Tochter SASIS AG. Das Kantonsspital Baden, das Hôpital de La Tour sowie weitere Betriebe werden in den nächsten Wochen ebenfalls an die digitale Autobahn angeschlossen.
Die Versichertenkarte VICARD bietet Versicherten diverse Vorteile, wie das kontaktlose Anmelden beim Arzt, im Spital oder bei der Apotheke. Über die Krankenversicherungs-App können Versicherte ihre Daten jederzeit unkompliziert und schnell via Smartphone übermitteln. Mit vier neuen Versicherern hat die App nun Zuwachs erhalten. Damit können in der Schweiz bereits drei Millionen Versicherte die virtuelle Versichertenkarte nutzen.
Der Bundesrat handelt konsequent, indem er den in seiner aktuellen Form mit grundlegenden Mängeln behafteten Vorschlag eines neuen ambulanten Einzelleistungstarifs ablehnt. Das Parlament hat in der Sommersession den Weg vorgezeichnet: Mit dem Entscheid, ambulante Pauschalen mit Vorrangstellung und ein nationales Tarifbüro gesetzlich zu verankern, hat es die Grundlage für den künftigen ambulanten Tarif festgelegt. Jetzt sind alle Tarifpartner gefordert, den Tarif der Zukunft gemeinsam zu entwickeln. Der heutige Bundesratsentscheid stützt dieses Vorgehen. santésuisse bietet weiterhin Hand für Lösungen, die gemeinsam und im Sinne der Patientinnen und der Prämienzahler erarbeitet werden.
Die santésuisse-Generalversammlung hat Heinz Brand für eine weitere Amtsdauer als Präsident bestätigt. Darüber hinaus wurden sämtliche Verwaltungsratsmitglieder von santésuisse im Amt bestätigt. Neben der Bewältigung der Pandemie befasste sich die Generalversammlung mit den Massnahmen gegen weiter steigende Gesundheitskosten und die rasche Digitalisierung im Gesundheitswesen. Mit der Erarbeitung eines auf ambu-lanten Pauschalen beruhenden Tarifs bis im Herbst 2021 und verschiedenen Projekten zugunsten eines digitalisierten Gesundheitswesens setzt santésuisse eigene Akzente.
Die vereinigte Bundesversammlung hat in ihrer Schlussabstimmung die Weichen gestellt für die nationale Einführung von ambulanten Pauschalen. Gemeinsam mit dem ebenfalls beschlossenen nationalen Tarifbüro ist damit der Weg frei, um den Tarif der Zukunft zu gestalten. Der wegweisende Entscheid des Parlaments ermöglicht die Ausarbeitung eines intelligenten Tarifs, der endlich Transparenz schafft und die Kostenentwicklung dämpft.
Das Preisniveau der patentgeschützten Medikamente ist im europäischen Ausland im Durchschnitt 6.9% tiefer als in der Schweiz, patentabgelaufene Originalpräparate kosten im Ausland 11.5% weniger. Am grössten sind die Preisdifferenzen bei Generika, diese sind in den Vergleichsländern durchschnittlich 45.2% günstiger als in der Schweiz. Dies ergibt der zwölfte gemeinsame Auslandpreisvergleich von santésuisse und Interpharma, der die Fabrikabgabepreise von Medikamenten vom Frühjahr 2021 mit jenen des europäischen Auslands vergleicht. Die Preisunterschiede sind im Vergleich zum Vorjahr grösser geworden. Bei den patentgeschützten und patentabgelaufenen Medikamenten ist dies auf die Wechselkursentwicklung zurückzuführen.
Mit der Gründung der gemeinsamen Tariforganisation «solutions tarifaires suisses sa» schaffen die Verbände H+, santésuisse und FMCH den Rahmen, um ambulante Pauschalen rasch auszuarbeiten und weiterzuentwickeln. Ein erstes Paket von 75 ambulanten Pauscha-len wurde dem Bundesrat im vergangenen Jahr zur Genehmigung vorgelegt. Die Tarifpart-ner entwickeln diese nun auf Basis von reellen Kostendaten der Spitäler weiter und erarbei-ten zusätzliche ambulante Pauschalen. Mit diesen Leistungspaketen kann im ambulanten Spitalbereich schon bald eine Mehrheit der Leistungen abgegolten werden, je nach Fach-gebiet liegt der Anteil sogar bei 70% oder höher.
Neu wickelt die Solothurner Spitäler AG (soH) alle administrativen Prozessschritte bei stationären Behandlungsfällen vollständig digital ab. Mit der neuen digitalen Lösung «SHIP» der santésuisse-Tochter SASIS AG werden Daten vollautomatisch, sicher und ohne administrativen Zusatzaufwand übermittelt. Bis Ende 2021 stellen zahlreiche Spitäler ebenfalls auf SHIP um, womit jährlich hunderttausende Behandlungsfälle automatisiert abgewickelt werden. SHIP trägt entscheidend zu höherer Datensicherheit und Datenqualität sowie tieferen Kosten bei.
Die Reserven der Krankenversicherer garantieren gerade in der aktuellen Krise hochwill-kommene Stabilität. Deshalb wäre es falsch, ausgerechnet jetzt einen Reserveabbau vor-zunehmen. Insofern ist der Entscheid des Bundesrats, per Verordnungsänderung Druck auf die Reserven auszuüben, das falsche Zeichen. santésuisse bedauert diesen Entscheid. Weitergehende Bestimmungen, etwa in Form eines automatischen Reserveabbaus, würden die Prämienstabilität nachhaltig gefährden. Einem solchen Korsett hat die Gesundheits-kommission des Ständerats erfreulicherweise eine Absage erteilt.
Mit der «Branchenvereinbarung Vermittler» sollen unerwünschte Telefonanrufe eingedämmt und die Qualität der Beratung erhöht werden. Die für die Einhaltung der Vereinbarung zuständige Auf-sichtskommission hat sich konstituiert. Die neu gebildete Kommission verfügt dank anerkannten Persönlichkeiten mit hoher Fachkompetenz über das nötige Durchsetzungsvermögen, um die kor-rekte Umsetzung der Vereinbarung sicherzustellen. Die Aufsichtskommission kann Sanktionen von bis zu 100'000 Franken in der Grundversicherung beziehungsweise bis zu 500'000 Franken in den Zusatzversicherungen aussprechen.
santésuisse und H+ begrüssen das Bekenntnis des Ständerats, ambulante Pauschalen als wichtiges Element für den Tarif der Zukunft im Gesetz zu verankern. Ambulante Pauschalen erhöhen die Transparenz, steigern die Qualität zugunsten der Patientinnen und Patienten und wirken kostendämpfend. Damit legt das Parlament den Grundstein zugunsten des Tariffriedens im ambulanten Sektor. Die Tarifpartner können nun gemeinsam das künftige ambulante Tarifwerk im Sinne der Patientinnen und Patienten und der Prämienzahler gestalten.
Die Kantone und die Krankenversicherer haben sich partnerschaftlich und rasch auf eine differenzierte Pauschale für die Impfung gegen Covid-19 in Arztpraxen geeinigt. Damit ist die Abgeltung der Impfung in Arztpraxen, Impfzentren, Spitälern und durch mobile Equipen bis Ende Jahr auf nationaler Ebene abschliessend geregelt.
Jahr für Jahr steigen die Laborkosten in der Schweiz rasant. In Kombination mit überhöhten Preisen führt das zu einer massiven Mehrbelastung für die Prämienzahler. santésuisse reicht deshalb bei der zuständigen Kommission des Bundes eine Umstrittenheitsabklärung ein, die Preisreduktionen für die umsatzstärksten Labortarife im Umfang von rund 300 Millionen Franken verlangt. Darüber hinaus wehrt sich die santésuisse-Tochter tarifsuisse ag gegen die Praktiken von Kick-back-Zahlungen von Labors an Ärzte und prüft rechtliche Schritte.
Die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) muss eine echte Vereinfachung bringen und die bestehenden Fehlanreize auch tatsächlich beseitigen. santésuisse unterstützt eine schlanke Umsetzung von EFAS, wenn es den Prämienzahlerinnen und Prämienzahlern nützt. Der heute publizierte Bericht der Bundesverwaltung legt diesbezüglich eine nützliche Grundlage für die weitere Diskussion im Parlament und zeigt, dass die Voraussetzungen, um die Pflegekosten in EFAS zu integrieren, aktuell nicht gegeben sind.
Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) ist die solide Grundlage für das Gesundheitswesen der Schweiz. In hohem Masse hat es unserem System Solidarität und den Versicherten einen einheitlichen Zugang zu medizinischen Leistungen gebracht. Allerdings: Der Anstieg der Gesundheitskosten konnte mit dem Gesetz nicht gestoppt werden. Damit wir uns die Prämienlast auch in Zukunft noch leisten können, sind Reformen wichtiger denn je.
santésuisse und H+ begrüssen das Bekenntnis der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-SR) zugunsten einer gleichwertigen Behandlung von ambulanten Pauschalen und Einzelleistungstarif in der nationalen Tariforganisation. Ambulante Pauschalen erhöhen die Transparenz, steigern die Qualität zugunsten der Pa-tientinnen und Patienten und wirken kostendämpfend. Der Entscheid der Gesundheits-kommission ist ein Zeichen zugunsten des Tariffriedens und setzt der Zersplitterung der Tariflandschaft ein Ende.
santésuisse und das Konsumentenforum kf lancieren die Online-Plattform Spitalfinder neu. Damit können sich alle Interessierten rasch einen Überblick über die Qualität der Spitäler und einzelner Behandlungen verschaffen. Im neuen Kleid bietet er ausserdem eine deutlich bessere Benutzerführung.
Impfungen gegen das Corona-Virus bieten eine vielversprechende Perspektive, die Corona-Krise rasch zu beenden. Krankenversicherer, Kantone und Bund haben deshalb in konstruktiven Gesprächen alles dafür getan, den Zugang zu Corona-Impfungen rasch und kostenlos zu ermöglichen. Der entsprechende Tarifvertrag zwischen Kantonen und Krankenversicherern wurde beim Bundesrat eingereicht. Die Krankenversicherer tragen Kosten von rund 200 Millionen Franken.
Die hohe Qualität des schweizerischen Gesundheitswesens beruht auf Verlässlichkeit und Stabilität. Dank ihrer Reserven sind die Krankenversicherer auch in der Corona-Krise jederzeit handlungsfähig – ohne dass Prämienerhöhungen aufgrund der Pandemie befürchtet werden müssen. Mitten in dieser schwierigen Zeit will der Bundesrat per Verordnungsänderung die Reserven absenken. Angesichts der aktuellen Gesundheitskrise, deren Ende noch nicht absehbar ist, hält santésuisse diesen Vorschlag für fahrlässig und lehnt ihn klar ab.
santésuisse und H+ begrüssen das klare Votum des Nationalrats zugunsten von ambulanten Pauschalen. Sie erhöhen die Transparenz massiv, steigern die Qualität zugunsten der Patientinnen und Patienten und wirken kostendämpfend. Der Entscheid des Nationalrats ist ein Zeichen zugunsten des Tariffriedens. santésuisse und H+ zählen darauf, dass sich der Ständerat dem Nationalrat in der Frühjahrssession 2021 anschliessen wird.
Die Pflege ist für ein funktionierendes Gesundheitswesen zentral, das zeigt uns die laufende Coronakrise eindrücklich. Für eine langfristig gesicherte und qualitativ hochstehende Pflege sind ein gutes Ausbildungsangebot sowie praktikable Möglichkeiten für den Quer- oder Wiedereinstieg zentral. Eine Besserstellung der Pflegefachleute ist vor diesem Hintergrund unnötig, teuer und gefährlich. Der Ständerat hat beim Gegenentwurf zur Pflegeinitiative Vernunft walten lassen und hält an seiner bisherigen Position fest: Wenn die Pflegenden zusätzliche Leistungen ohne ärztliche Anordnung selbstständig abrechnen möchten, brauchen sie eine Vereinbarung mit den Krankenversicherern.
Die Versichertenkarte, die wir alle im Portemonnaie als Plastikkarte mitführen, wird sinnvoll ergänzt. Ab sofort können 2,5 Millionen Versicherte die virtuelle Versichertenkarte nutzen. Aktuell bieten die drei Krankenversicherer Visana, Groupe Mutuel und KPT diese praktische Lösung an. Weitere Krankenversicherer folgen in den nächsten Monaten. Über 5000 Leistungserbringer und rund 2000 Apotheken verfügen über die Infrastruktur, um die VICARD zu nutzen.
santésuisse begrüsst den Willen des Bundesrates, mit kostendämpfenden Massnahmen dem stetigen Kostenwachstum im Gesundheitswesen entgegenzutreten. Seit der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes haben sich die Krankenkassenprämien mehr als verdoppelt. santésuisse unterstützt daher Steuerungselemente wie ein Kostenziel und eine Erstberatungsstelle in der Stossrichtung grundsätzlich, schlägt aber Alternativvarianten vor. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Lösungen sind in ihrer Ausgestaltung zu bürokratisch und lassen einen echten kostendämpfenden Effekt vermissen, von dem die Prämienzahler profitieren könnten.
Das schweizerische Gesundheitswesen ist sehr solide finanziert, so dass die Kranken-versicherer in der Lage sind, einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der aktuellen Krise zu leisten. Allerdings ist die Höhe der Prämien für viele Versicherte bereits jetzt eine grosse Belastung. Damit die Finanzierung in Zukunft möglich bleibt, braucht es echte Re-formen. Zahlreiche Vorschläge von Bundesrat, Leistungserbringern, Krankenversicherern und politischen Parteien liegen auf dem Tisch. Welche Massnahmen den Prämienzahlern wirklich dienen, ist Thema des 6. Novemberkongresses, der am 3. November live auf www.santesuisse.ch/novemberkongress gesendet wird (ab 09:15 Uhr).
Der Nationalrat hat sich gestern gegen billigere Generika, gegen kostengünstigere Tarifverträge und gegen eine Einsprachemöglichkeit gegen ausufernde Spitallisten ausgesprochen und damit gegen tiefere Kosten im Gesundheitswesen gestimmt. Die Rechnung für diese mutlosen Entscheide werden leider die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler bezahlen müssen. Deren Interessen hat der Nationalrat schlicht ignoriert. Nun ist der Ständerat gefordert, die Entscheide des Nationalrats zugunsten der Versicherten zu korrigieren.
santésuisse und H+ begrüssen den heutigen Beschluss der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-NR) zugunsten ambulanter Pauschalen. Im Gegensatz zum Ständerat hält die SGK-NR daran fest, gesetzliche Leitplanken zu setzen für die Erarbeitung und Anwendung von Pauschalen für ambulante Behandlungen. Ambulante Pauschalen erhöhen die Transparenz massiv, steigern die Qualität zugunsten der Patien-tinnen und Patienten und wirken kostendämpfend.
Für santésuisse und seine Mitglieder war bei der Prämienberechnung für das Jahr 2021 besonders wichtig, dass die Bevölkerung in diesen schwierigen Zeiten finanziell nicht noch stärker belastet wird. Dank der aktuell guten Reservesituation konnten die Krankenversicherer die Prämien für das Jahr 2021 knapp kalkulieren und so für einen nur moderaten Prämienanstieg von durchschnittlich 0,5 Prozent sorgen. Allerdings gilt es jetzt, überhöhte Gesundheitskosten zu senken und unnötige Leistungen zu eliminieren. Nur so gelingt es, die Prämien auch in Zukunft stabil zu halten.
Die Pflege ist für ein funktionierendes Gesundheitswesen zentral, das hat auch die Coronakrise gezeigt. Mit seinen Entscheiden beim Gegenentwurf zur Pflegeinitiative öffnet der Nationalrat jetzt aber Tür und Tor für unkontrollierte Mengenausweitungen, ohne damit die künftigen Herausforderung in der Pflege anzupacken. Jetzt ist der Ständerat gefragt, im Interesse der Prämienzahler zu entscheiden.
Pauschalen haben sich im stationären Bereich seit vielen Jahren bewährt. Dieses Modell eignet sich auch für den ambulanten Bereich. Der Ständerat hat es verpasst, ein klares Bekenntnis für ambulante Pauschalen abzugeben. Er hat sich äusserst knapp gegen eine schweizweite Tarifstruktur entschieden. Der Nationalrat hat dem Modell mit grosser Mehrheit zugestimmt. Nun ist es am Nationalrat, an den ambulanten Pauschalen festzuhalten, um einen Weg aus der Tarif-Sackgasse zu finden.
Die Verbände santésuisse, H+ Die Spitäler der Schweiz und FMCH intensivieren ihre Zusammenarbeit und haben entschieden, eine gemeinsame Plattform für das künftige Tarifwesen zu gründen. Dieses steht allen beteiligten Akteuren zur Teilnahme offen. Ziel ist die Schaffung eines Tarifsystems, das primär auf pauschalen Abgeltungen von ambulanten Leistungen beruht. Dieser Schritt entspricht dem Willen der Politik, ambulante Pauschalen zu fördern und die Gesundheitskosten zu dämpfen. Mit der FMCH hat santésuisse bereits 75 ambulante Pauschalen erarbeitet und diese beim Bundesrat zur Genehmigung eingereicht.
Die nationalrätliche Gesundheitskommission anerkennt, dass die Medikamentenpreise in der Schweiz zu hoch sind. Im Hinblick auf tiefere Preise geht sie aber nur den halben Weg zugunsten der Prämienzahler und lehnt das zur Diskussion stehende Referenzpreissystem ab. Damit verpasst es die Kommission, griffige Massnahmen gegen überteuerte Generika zu ergreifen. Entgegen dem Vorschlag des Bundesrates möchte eine Mehrheit der Kommission grundsätzlich am teuren heuti-gen System festhalten. Erfreulicherweise spricht sich die Kommission für ein Beschwerderecht der Versicherer bei den Spitalplanungen der Kantone ein. Damit können sich die Krankenversicherer für eine effiziente und qualitativ hochstehende Spitallandschaft einsetzen.
Das Preisniveau der patentgeschützten Medikamente ist im europäischen Ausland im Durchschnitt 4.5% tiefer als in der Schweiz, patentabgelaufene Originalpräparate kosten im Ausland 10% weniger. Am grössten sind die Preisdifferenzen bei Generika, diese sind in den Vergleichsländern durchschnittlich 42% günstiger als in der Schweiz. Dies ergibt der elfte gemeinsame Auslandpreisvergleich von santésuisse und Interpharma, der die Fabrikabgabepreise von Medikamenten vom Frühjahr 2020 mit jenen des europäischen Auslands vergleicht.
Die Tarifpartnerschaft zwischen Leistungserbringern und Versicherern funktioniert. Die Tarifpartner – Schweizerische Vereinigung der Neuropsychologinnen und Neuropsychologen SVNP, santésuisse, curafutura und H+ Die Spitäler der Schweiz – haben Ende Juni dem Bundesrat den Tarifvertrag zur Abgeltung diagnostischer Leistungen der Neuropsychologie zur Genehmigung eingereicht.
Seit Wochen beschäftigt sich die Schweiz mit den Auswirkungen der Coronakrise. Das Magazin infosantésuisse hat die wichtigsten Fakten zum Einfluss der Pandemie auf das Gesundheitswesen zusammengetragen und bei Experten aus Wirtschaft und Politik nachgefragt. Das Resultat lesen Sie in der neuen Ausgabe «Das lernen wir aus der Krise». Ab sofort ist sie in gedruckter Form verfügbar.
Bereits im März 2020 haben die Tarifpartner santésuisse und die FMCH 67 Pauschalen im ambulanten Bereich beim Bundesrat zur Genehmigung eingereicht. Nun kommen weitere acht ambulante Pauschalen hinzu, die dem Bundesrat zur Genehmigung vorgelegt werden. Mit ambulanten Pauschalen profitieren Patientinnen und Patienten von Qualitätskriterien, die erfüllt sein müssen sowie von Preisen, die für die einzelnen Behandlungen immer gleich und einfach nachvollziehbar sind. Ärztinnen und Ärzte wiederum können auf eine faire Abgeltung zählen und werden administrativ entlastet.
Die Generalversammlung von santésuisse hat ihren Präsidenten, alt Nationalrat Heinz Brand, für ein weiteres Jahr im Amt bestätigt. Neben seiner Wiederwahl standen aktuelle politische Geschäfte zur Diskussion. santésuisse misst der Bewältigung der Coronakrise oberste Priorität zu. Pandemiebedingte Mehrkosten können die Krankenversicherer aus ihren Reserven finanzieren. Damit kann ein zusätzlicher Prämienanstieg aufgrund des Coronavirus vermieden werden. Auch die Politik ist gefordert: Die Prämienzahler dürfen aufgrund der Krise nicht mit weiteren Gesundheitskosten belastet werden.
santésuisse hat stets eine griffige Form der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten gefordert. Die Lösung, für die sich das Parlament nun ausgesprochen hat, bringt im Vergleich zur heutigen Regelung allerdings keine namenhaften Verbesserungen. Die Kantone stehen nun in der Verantwortung, bei Überversorgung konsequent einzuschreiten.
Die Coronakrise hat gezeigt, wie wichtig die Reserven der sozialen Krankenversicherer sind. Sie dienen dazu, die Kostenfolgen von Ausnahmesituationen wie der Coronakrise zu decken. Dank ihnen wird es aufgrund der Pandemie nicht zu einem Prämienschock kommen. Im Interesse der Prämienzahlerinnen und Prämienzahler sind die Reserven vor unsachgemässen Angriffen zu schützen. Deshalb wendet sich santésuisse in einem offenen Brief an die Kantone und wehrt sich gegen entsprechende Forderungen. Dabei wird auch festgehalten, dass die Reserven nicht dazu verwendet werden dürfen, um die Prämienentwicklung zu dämpfen.
santésuisse und die FMCH haben beim Bundesrat ein Paket mit ambulanten Pauschalen zur Genehmigung eingereicht. Der neue Tarif ist ein Durchbruch auf dem Weg zu einem deutlich vereinfachten und fairen Tarif im ambulanten Bereich. Erstmals seit über 20 Jahren ist es geglückt, einen neuartigen Tarif zu erarbeiten, hinter dem alle beteiligten Tarifpartner stehen. Damit wird ein Paradigmenwechsel eingeläutet. Neu stehen endlich die Patientinnen und Patienten im Mittelpunkt. In einem ersten Schritt können 67 verschiedene Operationen und Behandlungen einfach und einheitlich abgerechnet werden. Die Patienten profitieren von klaren Qualitätskriterien und leicht nachvollziehbaren Rechnungen.
Die Gesundheitskommission des Nationalrates will endlich unnötige Kosten vermeiden. Nun haben die eidgenössischen Räte in der Sommersession die Chance, mit Richtungsentscheiden beim ersten Kostendämpfungspaket und in der Pflege die Prämienzahler zu unterstützen. Gelingt das nicht, droht die soziale Krankenversicherung mittelfristig unter der Last der Kosten zu zerbrechen.
Die Pflege ist für ein funktionierendes Gesundheitswesen zentral, das hat auch die Coronakrise gezeigt. Für eine langfristig gesicherte und qualitativ hochstehende Pflege steht deshalb die Finanzierung im Vordergrund. Eine Besserstellung der Pflegefachleute ist vor diesem Hintergrund unnötig, teuer und gefährlich. Die Gesundheitskommission des Ständerats hat beim Gegenentwurf zur Pflegeinitiative Vernunft walten lassen: Wenn die Pflegenden ihre Leistungen selbstständig abrechnen wollen, brauchen sie eine Vereinbarung mit den Krankenversicherern.
Die Reserven der Krankenversicherer garantieren die Finanzierung der Kosten, die im Zuge der Coronakrise für Spitäler, Ärzte und Patienten anfallen.
Die Krankenversicherer tun alles dafür, ihre Aufgaben auch in dieser Notsituation zugunsten der Versicherten wahrzunehmen. Sie stellen sicher, dass Fragen rund um die Finanzierung von Leistungen auch während der Coronakrise pragmatisch und rasch gelöst werden.
Zu viele Ärzte kosten zu viel. Die Überversorgung mit Ärzten muss die Bevölkerung in Form von zu hohen Prämien und die Patienten mit unnötigen Behandlungen bezahlen. Deshalb ist es wichtig, eine griffigere Lösung bei der Ärztezulassung zu finden. Nachdem der Ständerat der Vorlage die Zähne gezogen hat, gibt nun aber auch die nationalrätliche Kommission dem Druck der Ärzteschaft nach. Aus Sicht der Prämienzahler bringt das Beschwerderecht für Versicherer immerhin einen Hoffnungsschimmer, dass künftig besser gegen die Überversorgung vorgegangen werden kann.
santésuisse begrüsst die vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickte Vorlage zur besseren Koordination der Spitalplanung und Vereinheitlichung der Tarifermittlung. Die Schweiz verfügt über eine der weltweit höchsten Spitaldichten. Das ist weder effizient, noch lassen sich hohe Qualitätswerte erreichen. Mit der Vereinheitlichung der Tarifermittlung schafft der Bundesrat eine wichtige Grundlage, um die Kosten mittelfristig zu dämp-fen.
Wiederholte Telefonanrufe und Beratungen von Vermittlern mit teilweise zweifelhafter Qualität waren für die Schweizer Bevölkerung in der Vergangenheit ein Ärgernis. Mit der neuen freiwilligen Branchenvereinbarung haben die Krankenversicherer umfassende und verbindliche Standards für Vermittler festgelegt. Umfassend bedeutet erstens, dass alle Vermittler hohe Qualitätsanforderungen erfüllen müssen. Damit wird die Qualität der Beratungen verbessert und die Zahl unwillkommener Telefonanrufe eingedämmt. Zweitens werden die Provisionen neu sowohl für Abschlüsse in der Grund- als auch für die Zusatzversicherung begrenzt. Wir freuen uns sehr, dass es der Branche gelungen ist, selber eine Regelung zu finden und im Sinne der Bevölkerung ein virulentes Problem zu entschärfen respektive zu lösen.
santésuisse begrüsst die von der St. Galler Regierung vorgesehene Reduktion der stationären Spitalstrukturen. Mit den geplanten Massnahmen wird die betriebliche Finanzlage stabilisiert, die Behandlungsqualität erhöht und verschwenderische Überversorgung vermieden. Vom gedämpften Kostenanstieg in den neuen und effizienteren Strukturen werden auch die Prämienzahlerinnen und -zahler profitieren.
Der Verwaltungsrat des Krankenversichererverbands santésuisse hat an seiner Sitzung vom 13. Dezember 2019 Christoph Kilchenmann, Abteilungsleiter Grundlagen von santésuisse und damit Chefökonom des Verbands, per 1. Januar 2020 zum Stellvertreter von Verena Nold, Direktorin santésuisse, ernannt.
Die Schweiz verfügt im internationalen Vergleich über viele Pflegerinnen und Pfleger. Die Löhne bewegen sich zudem im schweizerischen Durchschnitt. Vor diesem Hintergrund wäre es falsch, wenn die Pflegerinnen und Pfleger künftig Leistungen selber verordnen und abrechnen könnten. Davon würden die Patienten nicht profitieren, allerdings würde es zu hohen Mehrkosten zulasten der Prämienzahler führen. Im Hinblick auf den demografisch bedingten Mehrbedarf an Pflegeleistungen braucht es dagegen punktuelle Anpassungen in der Ausbildung und einen einfacheren Einstieg in die Pflegeberufe. Das Parlament ist gut beraten, die langfristige Sicherung der Pflege über Partikularinteressen zu stellen.
Die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung ist ein wichtiges Gut. Damit diese auch in Zukunft sichergestellt ist, braucht es genügend Ärzte. Die Überversorgung mit Ärzten in städtischen Zentren schadet aber den Prämienzahlern in Form höherer Kosten und den Patienten in Form von unnötigen Behandlungen. Deshalb ist wichtig, dass alle gemeinsam eine Lösung finden, die Überversorgung zu vermeiden und dafür zu sorgen, dass nicht zu viele Ärzte tätig sind. Der Ständerat entscheidet darüber am Mittwoch und ist gut beraten, klare Regeln zu beschliessen: Die Beschränkung der Zahl der Ärzte darf nicht freiwillig und unüberprüfbar bleiben. Andernfalls werden die Kosten zulasten der Prämienzahler aufgrund der Ständerats-Entscheide künftig spürbar steigen.
Für eine effektive Kostenkontrolle ist entscheidend, dass die Kantone keine Ärzte zulassen, die für die Behandlung der Patientinnen und Patienten nicht benötigt werden. Deshalb ist der Entscheid der ständerätlichen Gesundheitskommission zu begrüssen, wonach Kantone künftig die Ärztezulassung steuern müssen. Damit diese Bestimmung in der Realität durchgesetzt werden kann, braucht es ein Beschwerderecht für den Fall einer mangelhaften Umsetzung. Zudem soll die Vorlage mit der ein-heitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) verknüpft werden, damit die Kantone auch einen finanziellen Anreiz haben, haushälterisch zu handeln.
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