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Die Corona-Pandemie hat die Schweiz im Allgemeinen und das Gesundheitswesen im Speziellen vor grosse Herausforderungen gestellt. Sämtliche Akteure des Gesundheitswesens waren aufgefordert, unverzüglich einen ausserordentlichen Einsatz zur Bewältigung der Corona-Pandemie zu leisten. Grundsätzlich hat das Schweizer Gesundheitswesen die Corona-Pandemie gut bewältigt. Die Krankenversicherer haben dabei intensiv mit allen Akteuren zusammengearbeitet, um schnellen und pragmatischen Lösungen zum Durchbruch zu verhelfen. Auch haben die Krankenversicherer rasch auf die stabilisierende Wirkung der grundsoliden Krankenversicherungen hingewiesen. Damit konnte die Branche einen wichtigen Beitrag leisten, damit das Gesundheits-wesen trotz Widrigkeiten auch in der Krise funktionieren konnte. Im Hinblick auf eine neue Pandemie sind diverse Verbesserungen an den rechtlichen Rahmenbedingungen bezüglich Epidemiengesetz vorzunehmen. Zudem ist eine angemessene Lagerhaltung von systemkritischen Materialien zu gewährleisten. Auch ist die bisherige Kompetenzregelung auf den verschiedenen föderalen Stufen im Krisenmodus vertieft zu hinterfragen und die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzutreiben.
Die Schweizer Bevölkerung gibt pro Kopf nach den USA weltweit am meisten Geld für Medikamente aus. In der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) sind die Medikamentenausgaben der dritthöchste Kostenblock – nach den ambulanten und stationären Behandlungen. Während die Preise der patentgeschützten Medikamente im vergleichbaren europäischen Ausland 9 Prozent günstiger sind, kosten die Generika in der Schweiz vergleichsweise im Durchschnitt fast doppelt so viel. Zudem ist der Anteil an verschriebenen Generika gegenüber den Nachbarländern sehr tief. Das heutige Anreizsystem verhindert, dass mehr und günstigere Generika verschrieben werden. Preismodelle bei neuen Arzneimitteln und die Einzelfallvergütung sind mittlerweile mit hohen administrativen Kosten bei den Krankenversicherern verbunden.
Der ambulante Ärztetarif TARMED trat 2004 in Kraft. Aufgrund technologischer Entwicklungen und grundsätzlicher Mängel drängt sich seit einigen Jahren eine Modernisierung des Einzelleistungstarifs auf. santésuisse setzt sich für eine Abgeltung von ambulanten Leistungen mittels Pauschaltarifen ein, wie dies im stationären Bereich seit vielen Jahren erfolgreich der Fall ist. Der Bundesrat strebt mit der neu gegründeten Organisation ambulante Arzttarife AG ein gemeinsames, nationales Tarifbüro an und will ambulante Pauschaltarife wegen deren kostendämpfender Wirkung vermehrt fördern. Nicht pauschalierbare Leistungen sollen weiterhin mit einem Einzelleistungstarif verrechnet werden können.
Bei konsequenter Umsetzung entschärft die einheitliche Finanzierung stationärer und ambulanter Leistungen (EFAS) den bestehenden Fehlanreiz, dass diese Bereiche derzeit unterschiedlich subventioniert werden. Damit könnte EFAS der zunehmenden Mehrbelastung der Prämienzahler durch das Credo «ambulant vor stationär» entgegenwirken und die Attraktivität von Modellen der integrierten Versorgung steigern. Das Projekt der einheitlichen Finanzierung kann allerdings kein Ersatz sein für permanente Anstrengungen zur Eindämmung der Kostensteigerung in allen Bereichen des Gesundheitswesens. santésuisse unterstützt EFAS, wenn die Rechnung für die Prämienzahler aufgeht und die möglichen Vorteile tatsächlich realisiert werden können. Insbesondere soll die Finanzierung der Langzeitpflege nicht in die EFAS-Vorlage integriert werden. Es ist weiter sicherzustellen, dass der administrative Aufwand bei der Umsetzung überschaubar bleibt und dass die Verantwortlichkeiten klar verteilt bleiben.
Versicherer, Bevölkerung und Dienstleister sollen das brach liegende Potenzial, das die Digitalisierung bietet, endlich nutzen können. Denn die Digitalisierung im Gesundheitswesen ist in der Schweiz im Vergleich zu anderen Ländern wenig fortgeschritten und hat ein grosses Optimierungspotential.
20 Prozent der medizinischen Leistungen sind gemäss dem BAG überflüssig. Sie bewirken keine Verbesserung der Gesundheit des Patienten, sondern unter Umständen das Gegenteil. Zudem bezahlen die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler in vielen Bereichen überhöhte Preise, die zum hohen Kostenniveau im schweizerischen Gesundheitswesen beitragen. santésuisse unterstützt Massnahmen, die die Behandlungsqualität erhöhen und gleichzeitig geeignet sind, das Kostenwachstum im Gesundheitswesen in den Griff zu bekommen. Allerdings haben die Vorschläge des Bundesrates im Rahmen des Kostendämpfungspakets 2 lediglich einen geringen Effekt auf das Kostenwachstum oder können sogar teilweise zu Mehrkosten führen.
Die Reserven der Krankenversicherer sind das Rückgrat in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP). Sie schaffen längerfristig Stabilität bei der Prämienentwicklung. Die aktuelle Reservesituation hat es ermöglicht, einen Prämienschock wegen der Pandemie fürs erste zu verhindern. All dies ist nun in Gefahr. Die Krankenversicherer mussten unter grossem politischem Druck auf ihre Reserven zurückgreifen, um die Prämien für das Jahr 2022 möglichst tief halten zu können. In der Folge ha sich die Reservesituation infolge der Kostenentwicklung 2021 und 2022 und in Verbindung mit der aktuellen unsicheren Finanzmarktsituation wohl weiter verschlechtert. Eine weitere Dämpfung der Prämien über die Reserven ist nicht mehr möglich.
Die Volksinitiative «Maximal 10 Prozent des Einkommens für Krankenkassenprämien» der SP (Prämienentlastungs-Initiative) verlangt eine Prämienentlastung für die Versicherten. Die Versicherten sollen nicht mehr als 10 Prozent ihres verfügbaren Einkommens dafür aufwenden müssen. Dies soll mittels höherer individueller Prämienverbilligungen (IPV) erreicht werden. Der Bundesrat lehnt die Initiative ab und stellt der Initiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Die Kantone sollen dabei stärker ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen, was für santésuisse nachvollziehbar ist. Beide Vorlagen lösen aber das Problem der steigenden Gesundheitskosten nicht. Der Fokus muss daher vielmehr auf den kostendämpfenden Massnahmen liegen.
santésuisse unterstützt Massnahmen, die im Interesse der Prämienzahler und Prämienzahlerinnen sind, die Behandlungsqualität erhöhen und geeignet sind, das Kostenwachstum im Gesundheitswesen in den Griff zu bekommen. Daher unterstützt santésuisse jegliche Bestrebungen, das Kostenwachstum im Gesundheitswesen mit kostendämpfenden Massnahmen zu bremsen. Generell kann ein Kostenziel Druck auf die Leistungserbringer ausüben. Allerdings ist die Frage der Umsetzung einer generellen Zielvorgabe gemäss der Initiative in der Praxis nicht gelöst. Eine Kostensteuerung durch die Tarifpartner im Sinne eines Bottom-up-Ansatzes ist daher unumgänglich und einem Kostenziel im Sinne eines top-down-Ansatzes klar vorzuziehen. Rationierungen und Qualitätseinbussen sind unbedingt zu vermeiden.
Per 1. Januar 2021 trat die neue Branchenvereinbarung von santésuisse und curafutura in Kraft. Ziel der Vereinbarung ist, die Qualität der Beratung und die Entschädigung an die Vermittler in der Kundenwerbung zu regeln sowie die einzelnen Bestimmungen für allgemeinverbindlich zu erklären. Aktuell ist dazu eine Gesetzesvorlage in Diskussion, die eine Allgemeinverbindlichkeit vorsieht und die meisten Punkte der Branchenvereinbarung aufnimmt. Allerdings geht die Vorlage in gewissen Punkten unnötigerweise weiter, als dass es die Branchenvereinbarung verlangt.