Neue Tarifstruktur für Rehabilitationskliniken

Nebst den Aufenthalten in Akutspitälern und psychiatrischen Kliniken werden seit dem 1. Januar 2012 auch stationäre Aufenthalte in Rehabilitationskliniken nach den Regeln der neuen Spitalfinanzierung vergütet. Eine schweizweit einheitliche Tarifstruktur wurde 2022 eingeführt.

Die stationären Behandlungen in Rehabilitationsklinken sind einer der wenigen Bereiche, in denen die Krankenversicherer eine Kostengutsprache erteilen. Die Krankenversicherer haben dadurch die Möglichkeit, die Behandlungspfade ihrer Versicherten zu steuern. 

Der Aufenthalt in einer Rehabilitationsklinik schliesst meistens an eine Spitalbehandlung an. santésuisse verfolgt deshalb die Auswirkungen für die Rehabilitation, welche die Einführung der Fallpauschalen SwissDRG im Jahre 2012 hat.

Neue Tarifstruktur ST Reha

Im Gegensatz zum akutsomatischen Bereich werden die Behandlungen mit Tagespauschalen vergütet. Eine schweizweit einheitliche Tarifstruktur, welche die SwissDRG AG entwickelt hat, wurde 2022 eingeführt.

Die Tarifstruktur ST Reha teilt die Patientenfälle anhand von erbrachten Leistungen, Hauptdiagnose, Nebendiagnosen (u.a. für Funktionseinschränkungen) und Alter in Rehabilitations-Kostengruppen (RCG) ein. Diese werden mittels Tagespauschalen in unterschiedlicher Höhe abgegolten. Die neue Tarifstruktur weist damit den vom Gesetzgeber geforderten Bezug zur erbrachten Leistung auf.

Als Mitglied des Verwaltungsrates und diverser Arbeitsgruppen nimmt santésuisse Einfluss auf die Pflege und Weiterentwicklung der Tarifstruktur.

Gemessene Qualität bei Rehabilitationskliniken

Im Rahmen des Nationalen Vereins für Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken (ANQ) setzt sich santésuisse als eine der vier Trägerorganisation für eine transparente Publikation der definierten Qualitätsindikatoren ein. Der ANQ misst und publiziert die Qualität der rund 50 Rehabilitationskliniken.

 

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