Warum ist eine Prämienkorrektur notwendig?

Zwischen dem 1996 und 2013 haben sich die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und den Kosten für die medizinischen Leistungen in den Kantonen unterschiedlich entwickelt. Das Parlament hat daher beschlossen, die zwischen den Kantonen festgestellten Ungleichgewichte teilweise zu kompensieren. Die Korrektur der Prämien beläuft sich auf 800 Millionen Franken und dauert von 2015 bis 2017. santésuisse bemängelte an dieser Lösung, dass korrekt gehandhabte Regeln im Nachhinein korrigiert werden und die Korrektur neue Ungerechtigkeiten erzeugt.

In einigen Kantonen wurden in den Jahren 1996 bis 2013 im Vergleich zu den Kosten höhere Prämien bezahlt (AI, FR, GE, GR, TI, TG, VD, ZG, ZH) als in anderen Kantonen, in denen im Verhältnis weniger bezahlt wurde (AG, AR, BE, BL, BS, GL, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, UR, VS). Das Parlament hat deshalb im März 2014 beschlossen, die festgestellten Ungleichgewichte zwischen den Kantonen teilweise auszugleichen: Die Versicherten in den Kantonen AI, GE, GR, FR, TG, TI, VD, ZG, ZH erhalten in den Jahren 2015-17 einen Ausgleich, die Versicherten in den Kantonen AR, BE, BL, GL, JU, LU, NW, OW, SG, SH, SO, UR, VS müssen sich an diesem Ausgleich beteiligen. Dies erfolgt dadurch, dass der rückverteilte Ertrag der Lenkungsabgaben nicht oder nur teilweise ausgezahlt wird.

Insgesamt werden 800 Millionen Franken ausgeglichen

Insgesamt beläuft sich der Ausgleich auf 800 Millionen Franken und dauert drei Jahre (2015-2017). Er wird zu gleichen Teilen wie folgt finanziert:

  • durch die Versicherten mit Wohnsitz in jenen Kantonen, in denen zwischen 1996 und 2013 deutlich tiefere Prämien bezahlt wurden sowie
  • durch den Bund und
  • durch die Versicherer.

Nicht betroffen sind Kantone, bei denen die Prämien im Verhältnis nur wenig zu tief lagen (AG, BS, NE, SZ).

Zukunftsgerichtete Korrektur aufgrund Wohnsitz

Bei der Bestimmung, wer die Prämienkorrektur bezahlen muss und wer einen Betrag zurückerhält, ist nur der Wohnsitz der versicherten Person am 1. Januar derjenigen Jahre massgeblich, in denen die Korrektur erfolgt, also in den Jahren 2015, 2016 und 2017. Wo eine versicherte Person in den Jahren wohnte, in denen sich die Ungleichgewichte gebildet haben, ist irrelevant. Irrelevant sind ebenso das Alter, die Franchisen oder das Versicherungsmodell eines Versicherten.

Wer muss wie viel bezahlen? Wer erhält wie viel zurück? Wer ist nicht betroffen?

Während der Korrekturjahre (2015-2017) zahlen die Versicherten mit Wohnsitz in den Kantonen AR, BE, BL, GL, JU, LU, NW, OW, SG, SH, SO, UR und VS einen Prämienzuschlag. Dieser ist höchstens gleich hoch wie der Ertrag aus den Umweltabgaben, welche der Bevölkerung via Krankenkasse ausgezahlt bzw. von den Prämien abgezogen werden. Für das Jahr 2015 handelt es sich insgesamt um einen Betrag von CHF 62.40.

Wer in den Korrekturjahren 2015-2017 seinen Wohnsitz in den Kantonen AI, FR, GE, GR, TG, TI, VD; ZG oder ZH hat, erhält im Juni des entsprechenden Jahres eine Gutschrift. Diese wird entweder von der Juniprämie abgezogen oder ausbezahlt. Die Höhe dieses Betrags kann von Kanton zu Kanton variieren.

Wer in den Korrekturjahren 2015-2017 in den Kantonen SZ, BS, AG oder NE wohnt, ist von der Prämienkorrektur nicht betroffen. Die Differenz zwischen bezahlten Prämien und Kosten war hier unerheblich.

Es gibt keine gerechte Lösung

santésuisse hat die Prämienkorrektur kritisiert, weil die Prämien eine Prognose darstellen und die Berechnung aufgrund der Gesetzgebung korrekt erfolgt ist. Weiter hat santésuisse darauf hingewiesen, dass man für eine politische Lösung Hand biete, dass diese aber individuell nicht gerecht umgesetzt werden könne.

Ansprechpartner

Weiterführende Infos

BAG: Prämienausgleich

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