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Bereits viermal hat das Schweizerische Stimmvolk eine Vorlage zu einer staatlichen Einheitskasse deutlich abgelehnt: 1994 mit 77 Prozent, 2003 mit 73 Prozent, 2007 mit 71 Prozent und 2014 mit 61,5% Nein-Stimmen. Damit haben sich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mehrmals klar für Wettbewerb und Wahlfreiheit in der solidarisch finanzierten Grundversicherung ausgesprochen.
Die Initiativen für eine «öffentliche Gesundheitskasse» waren allesamt Scheinlösungen, die versuchten, den Krankenversicherern den schwarzen Peter für die stetig wachsenden medizinischen Kosten und damit für das permanente Prämienwachstum zuzuschieben. Weil die Prämien aber den beanspruchten Gesundheitsleistungen entsprechen und 95 Prozent der Gesamtkosten der sozialen Krankenversicherung ausmachen, könnte eine staatliche Einheitskasse zu keinen merklichen Einsparungen führen; ansonsten müsste sie die Leistungen kürzen. Im Gegenteil: In einer Monopolkasse ohne Wettbewerb dürften die Verwaltungskosten zunehmen. Abnehmen dürften bei einer Zwangsmitgliedschaft ohne Alternative hingegen die Servicequalität, die Vielfalt der Versicherungsmodelle und mittelfristig auch das Angebot und die Qualität der medizinischen Leistungen. Wie die ausländischen Staats- und Einheitskassen deutlich zeigen, neigen politisch gesteuert Gesundheitssysteme zu Globalbudgets, Rationierung und vor allem zur Einschränkung der Wahlfreiheit.
Die Schweizer Bevölkerung hat diese Risiken erkannt und alle vier Initiativen deutlich verworfen. Der Anfang 2016 von der Fédération Romande des Consommateurs und weiteren Kreise lancierte Anlauf, auf dem Initiativweg kantonale Ausgleichskassen einzuführen, stellt nur den Zwischenschritt zu kantonalen Einheitskassen dar, die zuletzt 2014 vom Volk und den Ständen Jahr deutlich verworfen wurden.
Kaum etwas macht Schweizerinnen und Schweizern grössere Sorgen als die Prämien für die Krankenversicherung. Angesichts der Tatsache, dass der Medianlohn in der Schweiz knapp 6700 Franken beträgt und eine vierköpfige Schweizer Familie mittlerweile durchschnittlich 840 bis 1200 Franken pro Monat für die Grundversicherung bezahlt, ist das auch nicht verwunderlich.
SVP, SP, Die Mitte und FDP sind sich einig: Die Fehlanreize im System müssen beseitigt werden. Wie das geschehen soll, darüber herrscht allerdings Uneinigkeit.
Kaum etwas macht Schweizerinnen und Schweizern grössere Sorgen als die Prämien für die Krankenversicherung. Angesichts der Tatsache, dass der Medianlohn in der Schweiz knapp 6700 Franken beträgt und eine vierköpfige Schweizer Familie mittlerweile durchschnittlich 840 bis 1200 Franken pro Monat für die Grundversicherung bezahlt, ist das auch nicht verwunderlich.
Wie funktioniert das System der Schweizer Krankenversicherung? In diesem Kurs schauen wir das Ganze genauer an.
EFAS soll die Effizienz im Gesundheitswesen steigern, ambulante Behandlungen fördern und die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler entlasten. Eine Modellrechnung von santésuisse zeigt nun, dass die vom Ständerat beschlossene Variante für die Versicherten ein teures Nachspiel hätte. Schon wenige Jahre nach Integration der Pflegekosten in die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen würden die Effizienzvorteile von EFAS in ihr Gegenteil verkehrt und die Prämienzahlenden zusätzlich belastet.
EFAS soll die Effizienz im Gesundheitswesen steigern, ambulante Behandlungen fördern und die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler entlasten. Eine aktuelle Studie von santésuisse zeigt erstmals, wie sich eine volle Integration der Kosten der Langzeitpflege in EFAS auf die Grundversicherung auswirken würde.
Am 26. Juni 2023 haben die Tarifpartner H+ Die Spitäler der Schweiz und santésuisse das fertiggestellte Tarifwerk der ambulanten Pauschalen an die Organisation ambulante Arzttarife (OAAT AG) übermittelt. In die Version 1.0 des Tarifwerkes wurden die Rückmeldungen aus der breit angelegten Konsultation bei allen Tarifpartnern eingearbeitet, was die Qualität der Tarifstruktur weiter verbessert hat. Ebenso wurden Verbesserungsvorschläge aus dem Prüfbericht des Bundesamtes für Gesundheit BAG umgesetzt.
Damit die Kosten nicht aus dem Ruder laufen: Am Jahreskongress 2023 von santésuisse haben Gesundheitsfachleute, Parlamentarier und Politikwissenschaftler über drängende Fragen zum Gesundheitswesen diskutiert. Ihre Forderungen richten sich in erster Linie an das neue Parlament in Bundesbern.
Wie funktioniert das System der Schweizer Krankenversicherung? In diesem Kurs schauen wir das Ganze genauer an.
Save the date: Netzwerkveranstaltung am 7. September 2023 in Solothurn für Krankenversicherungsfachleute.
Neue Kostentreiber kommen auf uns zu - EFAS: Keine einseitigen Lösungen zulasten der Prämienzahler - Einseitige Lohndeckelung ist ungerecht - Aus dem National- und Ständerat
Dieser Kurs vermittelt die Grundlagen der Unfallversicherung. Sie erhalten Antworten auf anspruchsvolle Praxisfragen im Bereich der Unfallerkennung und sind in der Lage, Rechnungen aufgrund von Diagnosen oder Tarifpositionen zu verarbeiten.
Santésuisse setzt sich für einen wirtschaftlichen Umgang mit Krankenversicherungsprämien ein. Dank der von tarifsuisse durchgeführten Wirtschaftlichkeitsprüfungen werden auffällige Leistungserbringer, deren Kosten signifikant über dem Durchschnitt liegen, erkannt. Wir haben mit Alisha Imhof, Mandatsleiterin Wirtschaftlichkeitsprüfung, über die Herausforderungen ihrer Arbeit gesprochen.
Auch wenn künstliche Intelligenz bei der Rechnungskontrolle immer wichtiger wird, braucht es nach wie vor menschlichen Spürsinn und ganz viel Fachwissen. infosantésuisse hat den Spezialistinnen und Spezialisten bei der Groupe Mutuel über die Schulter geschaut.
Der Medizinkurs vermittelt eine solide Grundlage für Fachleute, die bei einer Versicherungsgesellschaft in der Risikoprüfung, im Kundendienst oder im Leistungsbereich tätig sind.
Das Preisniveau der patentgeschützten Medikamente ist im europäischen Ausland im Durchschnitt 5,4 Prozent tiefer als in der Schweiz, patentabgelaufene Originalpräparate kosten im Ausland 10,8 Prozent weniger. Die Preisunterschiede sind vor allem bei Generika und Biosimilars markant: Im Ausland sind Generika um rund die Hälfte günstiger (45,5 Prozent), Biosimilars kosten 27,5 Prozent weniger. Dies ergibt der vierzehnte gemeinsame Auslandpreisvergleich von santésuisse und Interpharma, der aktuelle Fabrikabgabepreise von Medikamenten denjenigen des europäischen Auslands gegenüberstellt.
Welche Formen von Taggeldern gibt es, welche Stellen sind involviert und wer ist versichert? Wir helfen Ihnen, Ihr Wissen im Bereich Krankentaggeld zu erweitern.
Digitalisierung - diverse parlamentarische Vorstösse
Welche Formen von Taggeldern gibt es? Welche Stellen sind involviert und wer ist versichert? Wir helfen Ihnen, Ihr Wissen im Bereich Krankentaggeld zu erweitern.
santésuisse unterstützt die Änderung des KVG betreffend Verhandlung der Tarife der Analysenliste (AL). Neu sollen die Tarifpartner den Tarif der AL aushandeln. Wie bisher setzt das EDI nach Anhören der zuständigen Kommission fest, welche Analysen von der OKP übernommen werden müssen. Der Vorschlag des Bundesrates betritt dabei kein Neuland. In den Ländern Belgien, Deutschland, die Niederlande und Österreich werden die Tarife der AL bereits jetzt zwischen den Tarifpartnern ausgehandelt. santésuisse erhofft sich mit dieser Änderung, dass die Tarife der AL sich an das europäische Preisniveau angleichen werden und so die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler endlich entlastet werden können. Ein Auslandpreisvergleich von santésuisse mit den rund 70 umsatzstärksten Laboranalysen der AL zeigt, dass die untersuchten Laboranalysen in der Schweiz auch nach der jüngsten Preissenkung fast dreimal so teuer sind wie im Durchschnitt der Vergleichsländer Deutschland, Frankreich, die Niederlande und Österreich.
Alternative Versicherungsmodelle, und somit auch Gatekeeper-Modelle, liessen sich ohne weiteres zum neuen Standard in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erklären. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten der Universität Zürich im Auftrag von santésuisse.
Wie funktioniert das System der Schweizer Krankenversicherung? In diesem Kurs schauen wir das Ganze genauer an.
Das Gesundheitswesen der Schweiz gilt als eines der besten der Welt. Ganz sicher ist es eines der teuersten. Ein wichtiger Faktor für die hohe Qualität: Wir verfügen über gut ausgebildetes Personal, das zugunsten der Patientinnen und Patienten hoch engagiert ist.
Gesundheitskosten steigen weiter - Dieser Gegenvorschlag genügt nicht - Kostenwachstum führt zu Unterdeckung - Kein erzwungener Abbau der Reserven - Ambulante Pauschalen und Tardoc gemeinsam einreichen
Die Kosten sind im Jahr 2022 deutlich stärker gestiegen als die Prämien, die im Jahr 2022 pro Kopf leicht zurückgegangen sind. Mit einem Plus von vier Prozent der Gesamtkosten (2,6 Prozent pro Kopf) dürften die Ausgaben die Einnahmen um rund anderthalb Milliarden Franken übertroffen haben. Auf 2023 wurden die Prämien stark erhöht. Zusätzlich braucht es rasch auch kostendämpfende Massnahmen, um Ein- und Ausgaben wieder ins Gleichgewicht zu bringen, wie es das Gesetz vorschreibt.
Die Corona-Pandemie hat die Schweiz im Allgemeinen und das Gesundheitswesen im Speziellen vor grosse Herausforderungen gestellt. Sämtliche Akteure des Gesundheitswesens waren aufgefordert, unverzüglich einen ausserordentlichen Einsatz zur Bewältigung der Corona-Pandemie zu leisten. Grundsätzlich hat das Schweizer Gesundheitswesen die Corona-Pandemie gut bewältigt. Die Krankenversicherer haben dabei intensiv mit allen Akteuren zusammengearbeitet, um schnellen und pragmatischen Lösungen zum Durchbruch zu verhelfen. Auch haben die Krankenversicherer rasch auf die stabilisierende Wirkung der grundsoliden Krankenversicherungen hingewiesen. Damit konnte die Branche einen wichtigen Beitrag leisten, damit das Gesundheits-wesen trotz Widrigkeiten auch in der Krise funktionieren konnte. Im Hinblick auf eine neue Pandemie sind diverse Verbesserungen an den rechtlichen Rahmenbedingungen bezüglich Epidemiengesetz vorzunehmen. Zudem ist eine angemessene Lagerhaltung von systemkritischen Materialien zu gewährleisten. Auch ist die bisherige Kompetenzregelung auf den verschiedenen föderalen Stufen im Krisenmodus vertieft zu hinterfragen und die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzutreiben.
Die Schweizer Bevölkerung gibt pro Kopf nach den USA weltweit am meisten Geld für Medikamente aus. In der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) sind die Medikamentenausgaben der dritthöchste Kostenblock – nach den ambulanten und stationären Behandlungen. Während die Preise der patentgeschützten Medikamente im vergleichbaren europäischen Ausland 9 Prozent günstiger sind, kosten die Generika in der Schweiz vergleichsweise im Durchschnitt fast doppelt so viel. Zudem ist der Anteil an verschriebenen Generika gegenüber den Nachbarländern sehr tief. Das heutige Anreizsystem verhindert, dass mehr und günstigere Generika verschrieben werden. Preismodelle bei neuen Arzneimitteln und die Einzelfallvergütung sind mittlerweile mit hohen administrativen Kosten bei den Krankenversicherern verbunden.
Eine vom Parlament 2022 verabschiedete Standesinitiative fordert eine Ergänzung von Artikel 64a Absatz 4 KVG, wonach sich die Kantone Verlustscheine für nicht bezahlte Krankenkassenprämien übertragen lassen können. Diese Änderung sowie neue Regelungen zu Maximalrabatten sollen mit der vorliegenden Verordnungsänderung umgesetzt werden. santésuisse begrüsst grundsätzlich einige Punkte der KVV-Änderung. Diverse Anpassungen lassen aber für den Vollzug von Art. 64a KVG viele Fragen offen. Es finden sich teils widersprüchliche und nicht nachvollziehbare Regelungen, welche zu Missverständnissen führen können. santésuisse unterstützt die vorgeschlagene Regelung, wonach der jeweilige Kanton alle durch die Krankenversicherer gemeldeten Forderungen übernehmen muss. Eine Übernahme einzelner ausgewählter Verlustscheine durch den Kanton wäre nicht im Sinne des Gesetzgebers. Es bestünde die Gefahr, dass gewisse Kantone nur jene Verlustscheine übernehmen, wenn sie Aussicht darauf haben, diese verwerten zu können. Die Versicherer unterstützen im Sinne der Rechtssicherheit weiter, dass die Vorgaben für den Datenaustausch nach Art. 64a KVG und das Datenformat in der bereits bestehenden Verordnung des EDI über den Datenaustausch für die Prämienverbilligung (VDPV-EDI) aufgenommen werden sollen. Hingegen spricht sich santésuisse gegen die zusätzliche Regelung der Maximalrabatte aus. Der maximal zulässige Prämienrabatt für Wahlfranchisen ist in Art. 95 Abs. 1bis KVV limitiert und in der Regel für alle Modelle identisch. Eine Änderung dieser Regelung würde mit einer Kürzung des Rabatts bei Wahlfranchisen in vielen Prämienregionen einhergehen, was rechtlich kaum haltbar wäre und für einige Versicherte zu ungerechtfertigten Prämienaufschlägen führen würde.
20 Prozent der medizinischen Leistungen sind gemäss dem BAG überflüssig. Sie bewirken keine Verbesserung der Gesundheit des Patienten, sondern unter Umständen das Gegenteil. Zudem bezahlen die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler in vielen Bereichen überhöhte Preise, die zum hohen Kostenniveau im schweizerischen Gesundheitswesen beitragen. santésuisse unterstützt Massnahmen, die die Behandlungsqualität erhöhen und gleichzeitig geeignet sind, das Kostenwachstum im Gesundheitswesen in den Griff zu bekommen. Allerdings haben die Vorschläge des Bundesrates im Rahmen des Kostendämpfungspakets 2 lediglich einen geringen Effekt auf das Kostenwachstum oder können sogar teilweise zu Mehrkosten führen.
santésuisse legt grossen Wert darauf, dass Patientinnen und Patienten qualitativ hochstehende psychotherapeutische Behandlungen erhalten, die nach klaren Kriterien abgerechnet werden. Leider hat die Föderation Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) eine Verlängerung der bisherigen Regelung zugunsten von Psychotherapeuten in Weiterbildung abgelehnt. Das hat dazu geführt, dass die gesetzlichen Grundlagen aktuell nicht mehr genügen, um deren Leistungen zu vergüten. Nun ist es an den Gerichten, die Situation rasch und nüchtern zu klären. Im Interesse der Patientinnen und der Prämienzahler kann es nicht sein, dass solche Leistungen unbegrenzt und ohne klare rechtliche Leitplanken abgerechnet werden.
Alternative Versicherungsmodelle, und somit auch Gatekeeper-Modelle, liessen sich ohne weiteres zum neuen Standard in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erklären. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten der Universität Zürich im Auftrag von santésuisse. Ein Systemwechsel würde sich kaum auf die Versicherten auswirken. Stärker betroffen wäre hingegen die Ärzteschaft. Die Krankenversicherer wären nicht verpflichtet, alle in der Grundversorgung tätigen Ärztinnen und Ärzte als Gatekeeper anzuerkennen. Damit liessen sich Doppelspurigkeiten vermeiden, die Steuerung verbessern – und mehr marktwirtschaftliche Elemente integrieren.
Das Freiburger Gericht hat dem Krankenkassenverband santésuisse Recht gegeben. santésuisse hatte einer Freiburger Psychiaterin vorgeworfen, dass ihre Tarife deutlich über denen ihrer Kollegen liegen. Die Psychiaterin muss mehreren Dutzend Krankenkassen über 750'000 Franken zurückzahlen, berichtet die Tageszeitung «La Liberté».
Die solutions tarifaires suisses AG hat das ambulante Pauschalensystem finalisiert und dem Bundesrat zuhanden des BAG eingereicht. Im Hinblick auf den ambulanten Tarif der Zukunft ist das ein wichtiger Meilenstein. Am 3. Juni 2022 hat der Bundesrat die Tarifpartner aufgefordert, bis Ende 2023 ein Tarifwerk bestehend aus ambulanten Pauschalen und dem Einzelleistungstarif Tardoc zur Genehmigung einzureichen. Um diesen Auftrag zu er-füllen, werden die Tarifpartner die beiden Tarifwerke im Rahmen der neu gegründeten Organisation ambulante Arzttarife AG (OAAT AG) zu einem kohärenten Tarifsystem zusammenfügen.
Drei Viertel aller Versicherten nutzen heute bereits ein Modell mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer und damit ein sogenanntes «Gatekeeper-Modell».
In der Weihnachtszeit beschenken wir uns gerne. Pakete sollten Freude bereiten – aber längst nicht alle werden mit offenen Armen empfangen.
Für manche junge Frauen geht ein positiver Schwangerschaftstest mit Lebensgefahr einher. Sie sind darauf angewiesen, heimlich die Schwangerschaft beenden zu können. Hilfe erhalten sie von den Krankenkassen. 2020 initiierte santésuisse, dass bei allen Kassen eine Person für vertrauliche Dossiers verantwortlich ist und so die Anonymität dieser Frauen gewahrt wird.
In Sachen Digitalisierung herrscht im Gesundheitswesen Nachholbedarf. santésuisse geht voran und lanciert in diesen Tagen gleich mehrere wichtige Neuheiten: Mit dem Regressionsbericht 2021 erhalten Ärztinnen und Ärzte einen kompletten Einblick in ihre abgerechneten und verordneten OKP-Leistungen. Das digitale Handbuch der Schweizer Kranken- und Unfallversicherung bietet seit Anfang Dezember zusätzliche Gesetzestexte, Funktionen und Multilizenzen für Grosskunden
Der Ständerat hat bei EFAS nach langwieriger Kommissionsarbeit eine Vorlage beschlossen, die von einer schlanken Umsetzung weit entfernt ist. Entgegen der Idee einer unbürokratischen Vorlage sollen die Kantone Zugang zu Rechnungsdaten der Versicherer erhalten und zudem im stationären Bereich eine doppelte Rechnungskontrolle durchführen können. Weiter beschloss der Ständerat die Integration der Langzeitpflege ohne Auflagen. Zuerst muss die notwendige transparente Datengrundlage erarbeitet werden. Der Nationalrat ist gefordert, an seiner ursprünglichen, schlankeren Version festzuhalten.
Haushalte jetzt entlasten - EFAS: Bürokratie auf Kosten der Steuerzahler? - Bevölkerung will Kosten senken - Vermittlergesetz auf der Zielgeraden
Eine repräsentative Umfrage des Forschungsinstituts Sotomo im Auftrag von santésuisse zeigt: Die meisten Versicherten wären bereit, umfangreiche Kostendämpfungsmassnahmen und damit Einschränkungen bei Medikamenten und Leistungserbringern in Kauf zu nehmen – wenn sie dafür weniger bezahlen müssten.
2023 wird die mittlere Krankenkassenprämie in der Schweiz um 6,6 Prozent steigen. Die Lebenshaltungskosten steigen zudem aufgrund von Lieferengpässe und Preissteigerungen in Folge des russischen Angriffs auf die Ukraine sowie der Coronapandemie. Für die vorliegende Studie wurden zwischen dem 27. September und dem 4. Oktober 2022 4683 Personen befragt. Die Ergebnisse sind repräsentativ für die sprachintegrierte Bevölkerung in der deutsch- und französischsprachigen Schweiz ab 18 Jahren.
Die Gesundheitskommission des Ständerats (SGK-S) sagt zwar im Grundsatz JA zu EFAS. Das ist ein positives und wichtiges Signal. Sie baut aber gleichzeitig unnötige Doppelspurigkeiten ein. So sollen die Kantone Zugang zu Rechnungsdaten der Versicherer erhalten. Das läuft der Idee von EFAS fundamental zuwider. Nicht zielführend ist ausserdem die Integration der Langzeitpflege. Beide Verbände gewichten es als zentral, jetzt bei EFAS endlich Nägel mit Köpfen zu machen und bei dieser wichtigen Vorlage mit einer schlanken Ausgestaltung mehr Effizienz und langfristig tiefere Kosten im Gesundheitswesen zu erreichen. Die SGK-S hat gestern bei EFAS vorwärts gemacht, das ist an sich positiv. Die gefällten Entscheide laufen allerdings dem eigentlichen Ziel der einheitlichen Finanzierung zum Teil zuwider. Das gilt bei der Rechnungskontrolle und bei der Langzeitpflege. So bedauern curafutura und santésuisse den Entscheid zum Zugang der Kantone zu Rechnungsdaten der Versicherer. Für unsere Krankenversicherer ist klar: Rechnungskontrolle ist unsere Kernkompetenz. Dank der Kontrolle erzielen alle Versicherer zusammen über 3.5 Milliarden Franken Minderausgaben. Das entspricht rund 10 Prozent Einsparungen auf den Prämien. Davon profitieren die Prämienzahlerinnen und -zahler. Dass die Kantone ebenfalls Einsicht in Einzelrechnungen oder diese gar doppelt kontrollieren wollen, ist ineffizient, unverhältnismässig und nicht im Sinne der Versicherer. Weiterer Wermutstropfen: Die SGK-S spricht sich dafür aus, die Langzeitpflege in EFAS zu integrieren. Das verändert die Rahmenbedingungen, weil ein Bereich integriert werden soll, bei dem die Datengrundlage noch gar nicht vorhanden ist. curafutura und santésuisse erachten es als sinnvoller, zuerst die Akutpflege in EFAS zu integrieren und über die Integration der Langzeitpflege dann zu diskutieren, wenn die Datengrundlagen vorliegen. Die Versicherer sind bereit, hier die nötigen Diskussionen prioritär zu führen, um dieser wichtigen Reform nun endlich zu realisieren. Das Hauptziel von EFAS ist es, die bestehenden Fehlanreize im System auszumerzen und mehr Effizienz und Qualität hineinzubringen. Mit EFAS wird die Verlagerung vom stationären in den kostengünstigeren ambulanten Bereich sozialverträglich vorangetrieben. Weil EFAS zudem alternative Versicherungsmodelle durch tiefere Prämien noch attraktiver macht, verleiht die Reform der integrierten Versorgung zusätzlichen Schub. Diesem Ziel soll das Parlament Rechnung tragen, wenn die Gesundheitskosten langfristig bezahlbar bleiben sollen.
Betreffend die im Rahmen dieser Vernehmlassung vorgesehene Änderungen des SchKG begrüsst santésuisse insbesondere die Lancierung der elektronischen Zustellung von Verlustscheinen. Ein reibungslos funktionierender Datenaustausch erweist sich als deutlich effizienter als der bisherige Austausch in Papierform. Die dadurch freiwerdenden Ressourcen können in anderen Aufgaben eingesetzt werden, bspw. in eigene Digitalisierungsprojekte zwecks Effizienzsteigerung. Die Krankenversicherer würden es im Sinne der Produktivität zudem als Vorteil erachten, nicht nur die zukünftigen Verlustscheine elektronisch zu erhalten, sondern auch bereits bestehende Verlustscheine in digitaler Form verwenden zu können. santésuisse macht schliesslich darauf aufmerksam, dass auch die Übertragung von Verlustscheinen an Dritte (z.B. Kantone) geklärt respektive im SchKG sichergestellt werden muss. In diesem Zusammenhang ist auf die Motion 20.4035 Fiala «Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs – Elektronische Übertragung der Verlustscheine» zu verweisen. Diese verlangt eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen, damit die Verlustscheine elektronisch übertragen werden können. Der Bundesrat hatte mit Stellungnahme vom 18. November 2020 die Annahme der Motion beantragt. In der Folge haben der Nationalrat am 18. Dezember 2020 und der Ständerat am 31. Mai 2021 die Motion angenommen. In der vorliegend zu beurteilender Vorlage fehlen jedoch entsprechende Ausführungen.
Der Entwurf der nationalrätlichen Gesundheitskommission schlägt vor, Ausnahmen bei der Zulassung von Leistungserbringern in der Grundversorgung zu machen, wenn eine Unterversorgung in den Kantonen nachgewiesen wird. Für santésuisse ist eine starke Grundversorgung wichtig, denn sie ist vergleichsweise kostengünstiger als in den Spital-Ambulatorien bei gleicher Qualität. santésuisse unterstützt denn auch das Anliegen grundsätzlich, schlägt allerdings Verbesserungen vor. Sie setzen dort an, wo eine Unterversorgung effektiv vorhanden sein könnte, denn gerade in Zentren und zentrumsnahen Regionen gibt es heute deutlich zu viele Ärztinnen und Ärzte und nicht etwa umgekehrt. Deshalb muss eine nachgewiesene Unterversorgung klar umschrieben werden, damit es in den Kantonen nicht zu einem Flickenteppich kommt. Auch soll die Zulassung ortsgebunden vonstattengehen, damit es nicht zu einer Abwanderung in die finanziell lukrativeren Zentren kommt und somit dem an sich hehren Ziel zuwiderlaufen würde.
santésuisse begrüsst im Grundsatz die vorgeschlagenen Verordnungsanpassungen. Diese führen im Bereich Medikamente zur Senkung von Kosten und minimieren bei der Einzelfallvergütung mit festgelegten Preisabschlägen die Anreize für eine dauerhafte Vergütung ausserhalb der Spezialitätenliste (SL). Nach dem Scheitern des Referenzpreissystems im Parlament werden zwei Massnahmen zur Förderung der Generika-Abgabe vorgeschlagen, die santésuisse ausdrücklich begrüsst: Die Erhöhung des Selbstbehaltes, welcher neu auch für Biosimilars gilt sowie die einheitliche Vertriebsmarge bei Medikamenten mit gleichem Wirkstoff. Dadurch entfällt der Anreiz der Abgabestellen, teure Originalpräparate zu verkaufen. Im Gegenzug wird das Problem der überhöhten Generika-Preise gegenüber dem Ausland nicht an der Wurzel gepackt. santésuisse schlägt hier eine jährliche Anpassung aller patentabgelaufenen Arzneimittel an den Auslandpreisen vor. Generell muss aber auch festgehalten werden, dass die grundlegenden Probleme, die sich gerade im Zusammenhang mit der Einzelfallvergütung stellen, mit den Revisionsvorschlägen nicht vollständig gelöst werden. Die langwierige und schwierige Suche nach einem wirtschaftlichen Preis und das lange Aufnahmeverfahren auf die SL wird zunehmend auf dem Buckel der Krankenversicherer und der Versicherten ausgetragen.
Die Reserven der Krankenversicherer sind das Rückgrat in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP). Sie schaffen längerfristig Stabilität bei der Prämienentwicklung. Die aktuelle Reservesituation hat es ermöglicht, einen Prämienschock wegen der Pandemie fürs erste zu verhindern. All dies ist nun in Gefahr. Die Krankenversicherer mussten unter grossem politischem Druck auf ihre Reserven zurückgreifen, um die Prämien für das Jahr 2022 möglichst tief halten zu können. In der Folge ha sich die Reservesituation infolge der Kostenentwicklung 2021 und 2022 und in Verbindung mit der aktuellen unsicheren Finanzmarktsituation wohl weiter verschlechtert. Eine weitere Dämpfung der Prämien über die Reserven ist nicht mehr möglich.
Die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen kennt nur eine Richtung - gegen oben. Ideen und Rezepte, mit denen wir diese Entwicklung stoppen könnten, gibt es zuhauf.
Eine neue Studie der Universität St. Gallen zeigt: Die Einschränkungen des Bundesrates zu Beginn der Corona-Pandemie führten zu einer deutlichen Reduktion der Gesundheitskosten zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP), die bis Jahresende nur zum Teil wieder aufgeholt wurde. Insgesamt sind die Gesundheitskosten für das Jahr 2020 rund drei Prozent tiefer.
Die Prämien 2023 steigen durchschnittlich um 6,6 Prozent. Grund für den starken Prämienanstieg sind stark steigende Kosten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Alleine im Jahr 2021 sind die Gesundheitskosten um 6,4 Prozent pro versicherte Person gestiegen. Für das laufende und das kommende Jahr ist leider keine Trendwende in Sicht. Um die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler langfristig zu entlasten, ist die Politik gefordert, einschneidende Massnahmen zur Kostendämpfung umzusetzen.
santésuisse lehnt die Vorlage in der vorliegenden Form ab. Es ist nicht nachvollziehbar, warum im SchKG eine zusätzliche Möglichkeit zum Erlass von Schulden gegenüber den Krankenversicherern geschaffen werden soll, wenn dies bereits mit dem neuen Art. 64a des Krankenversicherungsgesetzes möglich ist. Die Kantone haben hierbei die Möglichkeit, bei vorliegenden Verlustscheinen im Bereich der Krankenversicherer einzugreifen. Zudem können die Kantone bei der Schuldensanierung auf weitere Instrumente zurückgreifen, so wie dies der Kanton Thurgau mit dem Case Management vorsieht. Mit den vorgeschlagenen Änderungen im SchKG würden den Schuldnern zumindest Teile der Forderungen der Krankenversicherer erlassen und der Prämienzahler müsste dafür aufkommen. Das ist nicht sachgerecht. Die Prämien sind nicht für die Schuldensanierung vorgesehen, sondern um erbrachte Gesundheitsleistungen zu vergüten.
santésuisse unterstützt den Vernehmlassungsentwurf zur Änderung der Aufsichtsverordnung (AVO) grundsätzlich. Viele Änderungen sind ein Hochheben von bereits bestehenden Regelungen auf die Verordnungsstufe. Gewisse Anpassungen beurteilt santésuisse kritisch. Bei der Verwendung der versicherungstechnischen Rückstellungen lehnt santésuisse eine Kompetenzerweiterung der FINMA mangels gesetzlicher Grundlage ab. Die Mitgabe von Altersrückstellungen in der Kranken- und Unfallversicherung ist aufgrund des revidierten Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) gänzlich zu streichen oder allenfalls so zu formulieren, dass die Freiwilligkeit gewährleistet bleibt und die Versicherten nicht mindestens einmal jährlich über die Höhe des Abfindungswerts informiert werden müssen. Des Weiteren sind Beratungstätigkeiten, welche nicht direkt mit dem Abschluss zusammenhängen sowie reine Online-Abschlüsse via die eigene Website eines Versicherungsunternehmens, nicht als Versicherungsvermittlung zu qualifizieren. Damit eine Umsetzungsfrist von einem Jahr gewährleistet ist, empfiehlt santésuisse dringend, die geänderte AVO erst per 1. Januar 2024 in Kraft zu setzen.
Finger weg von den Reserven - Kostendämpfungspaket 1b - Steigende Kosten - Aus dem National- und Ständerat
Die aktuelle Entwicklung der Gesundheitskosten verlangt nach griffigen Massnahmen, damit die Prämienlast auch in Zukunft tragbar bleibt. santésuisse begrüsst den Willen des Bundesrates, mit neuen kostendämpfenden Massnahmen dem übermässigen Kostenwachstum im Ge-sundheitswesen entgegenzutreten. Insgesamt gehen die vom Bundesrat vorgeschlagenen Lösung aber zu wenig weit und führen zum Teil sogar zu Mehrkosten. Das Parlament ist gefordert, mit griffigen Massnahmen bei den Medikamenten und mit einer Stärkung von alternativen Versicherungsmodellen nachzubessern.
Die Kosten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung steigen so stark wie seit Jahren nicht mehr. Neuste Auswertungen für das Jahr 2021 zeigen: Die Kosten sind um 6.4 Prozent pro versicherte Person gestiegen. Auch die Kostenprognose für das laufende und das kommende Jahr verspricht keine Trendwende: Für 2022 und 2023 ist mit Kostensteigerungen von jeweils rund 4 Prozent zu rechnen. Diese Entwicklung macht eine markante Prämienerhöhung unabdingbar. Reserven vermögen diese Entwicklung kaum mehr abzufedern.
Die Universität St. Gallen hat auf Auftrag von santésuisse untersucht, welche Effekte die SARS-CoV-2 Pandemie auf die Nachfrage nach Gesundheitsdienstleistungen in einer theoretischen Modellierung hatten.
Bern, 19. August 2022. Ende Dezember 2021 haben H+ Die Spitäler der Schweiz und santésuisse die gemeinsam entwickelten Pauschalen für den ambulanten Bereich dem BAG zur Überprüfung eingereicht. Der fundierte Prüfbericht des BAG liegt nun vor und zeigt auf, was bis zum Erreichen der Genehmigungsreife zu tun ist. Insbesondere würdigt das BAG das auf reellen Spitaldaten beruhende ambulante Pauschalensystem als positive Entwicklung für den ambulanten Sektor.
Nach zwei pandemiebedingt virtuell durchgeführten Generalversammlungen trafen sich die santésuisse- Mitglieder erstmals wieder physisch in Bern zur santésuisse-Generalversammlung.
Der Verwaltungsrat der SASIS AG hat Felix Akeret zum neuen CEO gewählt. Felix Akeret wird seine Funktion am 1. September 2022 antreten. Bis dahin nimmt Bruno Koller die Geschäftsführung der SASIS AG weiterhin interimistisch wahr.
Die Generalversammlung von santésuisse hat Martin Landolt zum neuen Verwaltungsratspräsidenten gewählt. Gleichzeitig wurde der bisherige Präsident Heinz Brand für sein erfolgreiches Wirken während mehr als sieben Jahren an der Spitze des Verbandes gewürdigt. Der santésuisse-Verwaltungsrat wird durch die Wahl von Ständerat Peter Hegglin als neuer Verwaltungsrat zusätzlich verstärkt. Damit tritt er als Vertreter des RVK die Nachfolge von Dieter Boesch an, der während fast 30 Jahren die Verbandsarbeit massgeblich mitgeprägt hat. Alle weiteren Verwaltungsräte wurden im Amt bestätigt.
Für die Krankenversicherer ist der sorgfältige Umgang mit persönlichen Daten der Versicherten das höchste Gut. Deshalb prüfen die Krankenversicherer grundsätzlich immer sehr genau, welche Daten zur Verfügung gestellt werden können, ohne dass die Persönlichkeitsrechte der Kundinnen und Kunden verletzt werden. In diesem Kontext ist nicht ersichtlich und begründet, weshalb Einzeldaten an staatliche Stellen geliefert werden sollen. Nach unserer Auffassung ist die Anhäufung von Individualdaten auf Vorrat nicht geeignet, um die vom BAG beschriebenen Erkenntnisgewinne zu gewährleisten und entspricht nicht den Standards, den Krankenversicherer zum Schutz von persönlichen Daten pflegen. Weiter erachtet santésuisse eine Beschränkung der Datenlieferungen auf eine jährliche Lieferung nach wie vor als ausreichend. Um den administrativen Aufwand der Versicherer nicht unnötig zu vergrössern, sind, wenn immer möglich, zuerst die bereits verfügbaren Statistiken und Datenquellen zu nutzen. Mit den Ausführungen zum Experimentalartikel und den Pilotprojekten ist santésuisse grundsätzlich einverstanden. Es muss sichergestellt werden, dass im jeweiligen Gesuch die konkreten Projekte zeitlich, räumlich und inhaltlich genau definiert und abgrenzt sind.
Der Bundesrat ebnet mit der Nichtgenehmigung des Tardoc den Weg, um einen ambulan-ten Tarif zu implementieren, der von allen Tarif-Partnern gemeinsam erarbeitet wird. Damit nimmt der Bundesrat die eigenen Vorgaben an einen neuen Tarif ernst, die er vor einem Jahr klar kommuniziert hat. santésuisse ist erleichtert, dass der Bundesrat die Interessen der Prämienzahlerinnen und Prämienzahler angemessen gewichtet. Der Tardoc hätte zu weiteren Kostensteigerungen und damit zu zusätzlichen Prämienerhöhungen geführt.
Das Preisniveau der patentgeschützten Medikamente ist im europäischen Ausland im Durchschnitt 8.8% tiefer als in der Schweiz, patentabgelaufene Originalpräparate kosten im Ausland 15.4% weniger. Am grössten sind die Preisdifferenzen bei Generika, welche in den Vergleichsländern durchschnittlich 48.4% günstiger sind als in der Schweiz – Schweizer bezahlen also doppelt so viel. Neu wurden auch die Preisunterschiede von Biosimilars, Generika von biologisch hergestellten Arzneimitteln, verglichen. Biosimilars sind im Ausland durchschnittlich 33.5% günstiger als in der Schweiz. Dies ergibt der dreizehnte gemeinsame Auslandpreisvergleich von santésuisse und Interpharma, der aktuelle Fabrikabgabepreise von Medikamenten denjenigen des europäischen Auslands gegenüber-stellt. Die Preisunterschiede sind im Vergleich zum Vorjahr grösser geworden, dies insbesondere aufgrund der Wechselkursentwicklung.
Noch vor zwei Jahren wurde das Vermittlungsgeschäft im Bereich der Krankenversicherungen als eigentliches El Dorado betrachtet. Sogenannte Küchentischvermittler, oft ohne Ausbildung und Erfahrung, belästigten mit nächtlichen Anrufen und Falschberatungen unerfahrene Personen. Dies zum Rufschaden der Krankenversicherer und der seriösen Broker.
Der Schweiz droht ein unerfreulicher Prämienherbst. Die Kosten im Gesundheitswesen steigen bedrohlich, wirkungsvolle Massnahmen sind nötiger denn je.
Pakete zur Kostendämpfung endlich umsetzen - Einzelleistungstarif treibt Kosten an - Rezepte gegen den drohenden Prämienschock - Interview mit Philippe Nantermod, Nationalrat (FDP)
santésuisse stimmt den provisorischen Zürcher Spitallisten 2023 zu. Insgesamt erfolgte die Vergabe der Leistungsaufträge transparent und die Evaluationskriterien – so auch die Qualität und die Wirtschaftlichkeit der Institute – wurden geprüft. Im Bereich der Rehabilitation müssten ausserkantonale, bestehende Angebote eingehender geprüft werden. Wir begrüssen daher die Absicht des Kantons Zürich, den interkantonalen Austausch im Sinne einer überregionalen Spitalplanung zu intensivieren.
Elektronisches Patientendossier - Krankenkassenprämien
santésuisse engagiert sich für die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Neben weiteren Initiativen präsentiert der Verband das beliebte Handbuch der Schweizer Kranken- und Unfallversicherung neu als Online-Version – unter www.handbuch-krankenversicherung.ch In der Branche kommt das digitale Produkt sehr gut an: Bereits vor dem Go-Live-Termin wurden über 1000 Lizenzen bestellt.
Ärztinnen und Ärzte sowie Spitäler im Kanton Zürich sollen gemäss Regierungsrat künftig noch besser bezahlt werden. Diese Entscheide der Zürcher Regierung hätten Mehr-kosten von rund 45 bis 50 Millionen Franken pro Jahr zur Folge. Diese Lohnerhöhungen müssten alle Zürcherinnen und Zürcher in Form eines zusätzlichen Prämienprozentes finanzieren. Gerade im Hinblick auf erwartbare Prämienerhöhungen im Herbst ist das in-akzeptabel. Dagegen legt die santésuisse-Tochter tarifsuisse beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde ein.
Die Trägerorganisationen der solutions tarifaires suisses AG haben in der Verwaltungsratssitzung vom April 2022 den Eintritt in die nächste Phase zur Weiterentwicklung der prozedurbezogenen ambulanten Pauschalen beschlossen. Ziel der Tarifpartner H+, santésuisse und FMCH ist es, dem Bundesrat Ende 2022 ein weiter verfeinertes Pauschalensystem zur Genehmigung vorzulegen. Als Basis für die anstehende Weiterentwicklung haben die Tarifpartner einstimmig Grundsätze für das Pauschalensystem und die Zusammenarbeit definiert. Damit stärken die drei Organisationen ihre Tarifpartnerschaft weiter.
santésuisse erachtet die Einführung einer Meldepflicht von Betreiberinnen und Betreibern kritischer Infrastrukturen für Cyberangriffe als sinnvoll. Auch die Krankenversicherer sehen sich aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung zunehmend mit Cyber-Bedrohungen konfrontiert. Es erweist sich daher als sachgerecht, mittels einer Meldepflicht bezüglich Cyberattacken ein Frühwarnsystem zu etablieren und dadurch eine bessere Übersicht zur Bedrohungslage zu schaffen. Damit wird die Cybersicherheit gestärkt. In der vernehmlassten Vorlage finden sich aber gewisse Begrifflichkeiten und Bestimmungen, die aktuell noch einen grossen Interpretationsspielraum zulassen. Diese sind noch präziser zu formulieren. Schliesslich ist darauf zu achten, dass die administrative Belastung im Zusammenhang mit der Meldepflicht klein bleibt. Auch soll der Aufwand für die Erfüllung der jeweiligen Obliegenheit im Verhältnis zu anderen Meldepflichten möglichst geringgehalten werden.
Seit Anfang 2021 steigen die Kosten im Gesundheitswesen so deutlich an wie seit Jahren nicht mehr. Die Krankenversicherer haben die Prämien für das Jahr 2022 unter grossem politischem Druck möglichst tief gehalten und dafür auf ihre Reserven zurückgegriffen. Angesichts der im laufenden Jahr weiter steigenden Gesundheitskosten drohen für 2023 drastische Prämiensteigerungen. santésuisse fordert dringliche Massnahmen, die der Bundesrat sofort umsetzen kann.
Der Kanton Nidwalden und die santésuisse-Tochter tarifsuisse ag haben sich bezüglich Abgeltungen für Pflegematerialkosten der Jahre 2015 bis 2017 geeinigt: Der Kanton Nidwalden beteiligt sich pauschal mit rund 250’000 Franken an den Pflegematerialkosten der sieben Nidwaldner Pflegeheime. Im Gegenzug kommen die Krankenversicherer dem Kanton entgegen. So konnte gemeinsam mit den Pflegeheimen des Kantons Nidwalden, vertreten durch Curaviva Nidwalden eine einvernehmliche Lösung gefunden werden, die diese Restanz aus der Vergangenheit bereinigt. Damit konnte in der Zwischenzeit mit drei Kantonen eine Lösung gefunden werden. tarifsuisse ag erwartet, dass auch andere Kantone ihre Verantwortung als Restfinanzierer wahrnehmen.
Der Verwaltungsrat von santésuisse schlägt den Mitgliedern für die ordentliche Generalversammlung vom 22. Juni 2022 in Bern Nationalrat Martin Landolt zur Wahl als neuen Verwaltungsratspräsidenten der santésuisse-Gruppe vor. Martin Landolt folgt auf Heinz Brand, der seit dem 1. Januar 2015 als Präsident des Verwaltungsrats von santésuisse amtierte.
Labor-Analysen kosten in der Schweiz durchschnittlich dreimal so viel wie in typischen Vergleichsländern. Jetzt wurde die wiederholte Forderung von santésuisse nach Preissenkungen bei Labor-Analysen endlich gehört. Das Innendepartement hat entschieden, die Tarife für Laboranalysen durchgängig und rasch zu senken. Damit werden die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler direkt entlastet. santésuisse erwartet, dass die Preissenkung substantiell ausfällt.
santésuisse begrüsst die Vorschläge zu einem verbesserten Datenaustausch zwischen Kantonen und Versicherern. Es ist wichtig, dass sowohl die Versicherer als auch die Kantone über aktuelle Daten verfügen. Um den Aufwand in Grenzen zu halten, sollen einerseits bereits bestehende Datenaustauschkanäle verwendet werden (bspw. bei den Prämienverbilligungen) und andererseits für neu zu implementierende Datenaustauschkanäle einheitliche elektronische Standards für die Meldeprozesse und die Anbindung der Teilnehmer an den Datenaustausch festgelegt werden. santésuisse unterstützt zudem die Umsetzung der Motion Brand 17.3311 «Phantome aus dem Risikoausgleich entfernen». Gestützt darauf sollen Versicherte, die nach unbekannt weggezogen sind, inskünftig nicht mehr in den Risikoausgleich einfliessen.
Das Bundesgericht stützt die Wirtschaftlichkeitsprüfungen von santésuisse. Ende Januar wies es die Klage eines Genfer Arztes ab und bestätigte dessen Verurteilung zur Rückzahlung von über 130'000 Franken für Leistungen, die für das Jahr 2016 zu Unrecht in Rechnung gestellt worden waren. Gleichzeitig verurteilte das Schiedsgericht des Kantons Bern drei Ärzte zur Rückzahlung von fast 630’000 Franken. Dank der von santésuisse durchgeführten Prüfungen und ihrer präventiven Wirkung werden die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler jedes Jahr um einen zweistelligen Millionenbetrag entlastet.
Ambulante Pauschalen auf der Zielgeraden - Griffige Massnahmen sind gefordert - Transparente und faire Vergütung dank Pauschalen
Für die Behandlung von Covid-Patienten existieren neue ambulante Therapieformen. Betreffend die Wirksamkeit derselben bestehen aktuell diverse Unsicherheiten. Vor diesem Hintergrund ist santésuisse damit einverstanden, dass die Kosten dieser neuen Therapien, welche noch nicht auf der SL geführt sind, vorerst durch den Bund übernommen werden. Dabei ist aber zu beachten, dass die Erkennung der entsprechenden Medikamente für den einzelnen Krankenversicherer das zentrale Element im Zusammenhang mit der Rückabwicklung der ergangenen Therapiekosten darstellt. Folglich müssen für die Verrechnung zwingend verbindliche Tarif-Vorgaben bestehen. Nur so ist es den Krankenversicherern möglich, diese Medikamente zu identifizieren und die entsprechenden Kosten beim Bund zurückzufordern und den administrativen Aufwand in engen Grenzen zu halten. Zudem muss sich der Bund bewusst sein, dass die Krankenversicherer in diesem Zusammenhang die materielle Richtigkeit der Medikamentenabgabe sowie von Änderungen bei der Kostenübernahme von Analysen auf Sars-CoV-2 insbesondere aufgrund der fehlenden Indikation nicht prüfen können.
Die Volksinitiative «Maximal 10 Prozent des Einkommens für Krankenkassenprämien» der SP (Prämienentlastungs-Initiative) verlangt eine Prämienentlastung für die Versicherten. Die Versicherten sollen nicht mehr als 10 Prozent ihres verfügbaren Einkommens dafür aufwenden müssen. Dies soll mittels höherer individueller Prämienverbilligungen (IPV) erreicht werden. Der Bundesrat lehnt die Initiative ab und stellt der Initiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Die Kantone sollen dabei stärker ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen, was für santésuisse nachvollziehbar ist. Beide Vorlagen lösen aber das Problem der steigenden Gesundheitskosten nicht. Der Fokus muss daher vielmehr auf den kostendämpfenden Massnahmen liegen.
Die Gesundheitskosten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sind 2021 mit über fünf Prozent stark angestiegen. Dieses Kostenwachstum gefährdet die in den letzten drei Jahren moderat steigenden Prämien. Erfolgt bei den Kosten keine deutliche Korrektur, sind neuerliche Prämienerhöhungen kaum zu vermeiden, denn die Prämien wider-spiegeln die Kosten.
Die Tarifpartner H+ und santésuisse haben beim Bundesrat ein Gesuch zur Prüfung von ambulanten Pauschalen eingereicht. Damit schaffen die beiden Verbände die Voraussetzung, um ambulante Pauschalen per 1.1.2024 verbindlich einzuführen. Gleichzeitig erhalten die Verbände damit die Gelegenheit, das System der ambulanten Pauschalen weiter zu optimieren und im Verlauf des nächsten Jahres in einer finalen Fassung zur Genehmigung einzureichen. So können ambulante Pauschalen gleichzeitig mit einem neuen Einzelleistungstarif eingeführt werden, welcher für die Tarifierung der nicht pauschalierbaren Leistungen gelten soll.
Die Notwendigkeit der Kostendämpfung im Gesundheitswesen war in der heutigen Sitzung des Ständerats unbestritten. In diesem Sinne stimmte der Rat einem Beschwerderecht für Krankenversicherer bei Spitallisten zu. Allerdings ist der Ständerat auf halben Weg stehen geblieben, indem er einem Referenzpreissystem für Generika und den Kostendämpfungs-massnahmen in Tarifverträgen eine Absage erteilt. Letztere solle im Rahmen des Gegen-vorschlags zur Kostenbremse-Initiative der Mitte behandelt werden. Diesem Bekenntnis müssen jetzt Taten folgen.
Gemessen an europäischen Vergleichsländern sind die Laborpreise in der Schweiz rund dreimal höher. Diesen viel zu hohen Preisen sagt das Parlament jetzt den Kampf an, indem es dem Bundesrat den Auftrag zu einer generellen Preissenkung gibt. Gemäss einer Erhebung von santésuisse liegt das Einsparpotenzial bei mindestens 600 Millionen Franken pro Jahr. santésuisse will damit die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler entlasten.
santésuisse begrüsst im Grundsatz die Anpassungen der Verordnungen, um den Zugang sowie insbesondere die Forschung mit Cannabis zu vereinfachen und zu fördern. Dies jedoch nur unter der Bedingung, dass die Finanzierung von Cannabisarzneimittel in grösserem Umfang und uneingeschränkt über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) ausgeschlossen bleibt, solange keine Evidenz zur Wirksamkeit vorliegt. Der mit der Verordnung geplante Aufbau eines Melde- und Informationssystems über den effektiven Einsatz von Medizinalcannabis durch Ärztinnen und Ärzte ist zu unterstützen und hilft, Hinweise über die effektiven Indikationsgebiete und Nebenwirkungen zu erhalten und dem nicht zu unterschätzenden Missbrauchspotential Rechnung zu tragen. Das Erhalten von Hinweisen darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass kontrollierte Studien zum Nachweis der Wirksamkeit und Zweckmässigkeit einzelner Zubereitung nach wie vor notwendig sind.
Am Jahreskongress von santésuisse haben verschiedene prominente Exponentinnen und Exponenten die Lage der Pflege in der Schweiz erörtert. Die Situation bei Löhnen, Ressourcen und Ausbildungsmöglichkeiten erweist sich als weniger dramatisch, als dies die Gewerkschaften glauben machen möchten. Die Auswirkungen der im Umfeld der Pflegeini-tiative erhobenen gewerkschaftlichen Forderungen auf die Prämien wären mittelfristig hin-gegen deutlich spürbar. Mit dem vom Parlament verabschiedeten Gegenvorschlag liegt eine fein austarierte Alternative vor, die viele Anliegen zugunsten der Pflege aufnimmt und zudem rasch und mit überblickbarem Aufwand umsetzbar ist.
Am Jahreskongress von santésuisse erörterte verschiedene prominente Exponentinnen und Exponenten die Lage der Pflege in der Schweiz.
Der Vorschlag, dass zu Unrecht bezogene Prämienverbilligung vom Krankenversicherer an die SVA Aargau zurückzuerstatten ist, wird von den Krankenversicherern unterstützt. Die Durchführungsstelle muss die versicherte Person zur Vermeidung von Unsicherheiten rechtzeitig informieren, dass eine Rückforderung über den Krankenversicherer erfolgt. Es ist ebenfalls zu begrüssen, wenn der Kanton Aargau sein System Prämienverbilligung vollautomatisiert hat und somit das Antragsverfahren eine weniger lange Zeitspanne beansprucht. Da dann aktuellere Informationen über die finanzielle Situation der Antragssteller vorliegen, kann auch der Anspruch und die Höhe der Prämienverbilligung genauer bestimmt werden.
Die Notwendigkeit der geplanten Anpassung der maximalen Rabatte in den erwähnten Prämienregionen mit dem Ziel, dass die Rabatte die tatsächlichen Kostenunterschiede widerspiegeln, ist nicht gegeben. Wenn die Kostenunterschiede dies erfordern, liegen die durch die Versicherer gewährten Rabatte bereits heute unter den neuen Maximalrabatten. Die Neuregelung verkompliziert die bereits heute komplexen Rabattregeln zusätzlich, da künftig in jedem Kanton unterschiedliche Maximalrabatte zwischen den Prämien gelten würden. Für die Prämienzahler hat diese neue, zusätzliche Regulierung keinen Mehrnutzen.
santésuisse beurteilt die Anpassung des Bundesgesetzes über die Erhöhung der steuerlichen Abzüge unter technischer Sicht als sinnvoll. Der maximale Versicherungsabzug ist heute deutlich geringer als die tiefsten Prämien. Sachgerechte Abzüge entsprechen der Realität. Auch bei den neuen Abzugssätzen werden die meisten Versicherten den vollen Steuerabzug machen können, sofern ihre Prämie nicht staatlich verbilligt wird. santésuisse fordert aber, dass der Abzug für die überobligatorische Krankenpflegeversicherung (Zusatzversicherung) weiterhin möglich ist. Insbesondere für Personen mit einem kurzfristigen Einkommensrückgang kann der steuerliche Abzug finanziell hilfreich sein. Es ist santésuisse ein Anliegen, zu unterstreichen, dass die grundlegenden Probleme der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen durch die Erhöhung der steuerlichen Abzüge nicht gelöst werden.
santésuisse begrüsst im Grundsatz die integrierte Planung bei den Pflegeheimen und Spitex. Jedoch sind wir skeptisch gegenüber der Methodik der künftigen demografischen Entwicklung, d.h. der zukünftige Bedarf an Altersheimen und Spitex im Kanton Tessin. Insbesondere im letztgenannten Bereich empfiehlt santésuisse auch ein entschlosseneres Vorgehen gegenüber den Leistungserbringern durch eine Stärkung der kantonalen Kontrollstrukturen. Diese sollen eine Reihe von Massnahmen zur Verbesserung der Transparenz der Qualität von erbrachten Leistungen umsetzen.
Die drei Glarner Gemeinden und die santésuisse-Tochter tarifsuisse ag haben sich in einem Rechtsverfahren betreffend Abgeltungen für Pflegematerialkosten der Jahre 2015 bis 2017 geeinigt: Die drei Glarner Gemeinden beteiligen sich pauschal mit 218'000 Franken an den Pflegematerialkosten der Glarner Pflegeheime für die Jahre 2015 bis 2017. Im Gegenzug kommen die Krankenversicherer den Glarner Gemeinden entgegen. So konnte eine Lösung gefunden werden, die im Sinne aller Involvierten ist.
Die Prämien 2022 sinken um 0,2 Prozent. Diese erfreuliche Stabilität gilt es nun langfristig zu sichern. Angesichts des starken Kostenwachstums von 4 Prozent im ersten Halbjahr 2021 braucht es endlich echte Sparmassahmen, damit die Prämien in Zukunft bezahlbar bleiben.
santésuisse bevorzugt eine schweizweit einheitliche Regelung und lehnt deshalb die Einführung der Pflegebedarfs-Erfassungssysteme gemäss Vernehmlassungsvorlage per 1. Januar 2022 ab. Auf nationaler Ebene laufen zurzeit die Arbeiten zur Bedarfsermittlung in Pflegeheimen gemäss der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV). Mit den beabsichtigten Systemanpassungen im Kanton St. Gallen werden die laufenden Arbeiten im Zusammenhang mit der Umsetzung in der KLV in Frage gestellt. Eine Anpassung der Systeme sollte deshalb erst nach Abschluss dieser Arbeiten vorgenommen werden.
In der Sonderpublikation «Gesundheitskosten während der Pandemie: Schweiz und Kantone im Vergleich» analysiert santésuisse die Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP). Im laufenden Jahr beobachtet santésuisse ein kräftiges Kostenwachstum von vier Prozent. Welche Bereiche und Regionen besonders hohe Kosten aufweisen, zeigt ein Blick auf die Daten der Kantone Basel-Stadt, Bern, Genf, Luzern, St. Gallen, Tessin, Waadt und Zürich. Sie stehen im Fokus der neuen Broschüre, die ab sofort digital verfügbar ist (www.santesuisse.ch/sonderpublikation). Die Publikation gibt zudem Auskunft darüber, wie stark sich der Faktor Alter auf die Kosten und Prämien auswirkt.
Erstmals haben die Partner H+, santésuisse und FMCH ihr Tarifwerk mit ambulanten Pauschalen gegenüber den Tarifpartnern vorgestellt. Schon bald kann im ambulanten Spitalbereich eine Mehrheit der Leistungen mit Pauschalen abgegolten werden, je nach Fachgebiet liegt der Anteil sogar bei 70% oder höher. Die Einreichung des Tarifwerks beim Bundesrat soll gemäss einem von allen Tarifpartnern unterzeichneten Letter of intent bis Ende Jahr erfolgen. Die neuen ambulanten Pauschalen wurden im Rahmen der gemeinsamen Tariforganisation «solutions tarifaires suisses sa» von H+, santésuisse und FMCH entwickelt.
Im revidierten Transplantationsgesetz sollen insbesondere die formell-gesetzlichen Grundlagen für den Betrieb der Datenbanken und für die Bearbeitung besonders schützenswerter Personendaten geschaffen werden. santésuisse zeigt sich mit der Schaffung dieser Grundlagen einverstanden. Zudem macht santésuisse auf das Regelwerk betreffend Spesenvergütung und Erwerbsausfallentschädigung bei der Lebendspende aufmerksam, welches gemeinschaftlich vom SVK zusammen mit den im Zusammenhang mit dem Erwerbsausfall involvierten Akteuren erarbeitet wurde. Es wird von allen massgebenden Institutionen gestützt und garantiert eine schweizweit einheitliche Abwicklung der Spesenvergütung und des Erwerbsausfalls betreffend die Lebendspende. In der dazugehörenden Verordnung soll auf dieses Regelwerk verwiesen werden.
Die von der obligatorischen Krankenversicherung übernommenen Medikamentenkosten erreichten 2020 mit 7,6 Milliarden Franken einen bisher nie erreichten Wert. Mit einem Plus von 5 Prozent respektive 361 Millionen CHF liegt der Anstieg deutlich über der durch-schnittlichen Kostensteigerung in der Grundversicherung. Damit machen die Medikamente bereits 22 Prozent der Prämien aus. Das Sparpotential ist dabei erheblich, mit echten Re-formen könnten die Prämienzahler mehrere hundert Millionen Franken sparen. Das Parla-ment hat mit dem Referenzpreissystem noch dieses Jahr die Gelegenheit, die Generika-Preise endlich zugunsten der Prämienzahler zu senken.
Der digitale Datenaustausch zwischen Spitälern, Behörden und Krankenversicherern wird immer einfacher: Neu arbeitet auch das Universitätsspital Zürich mit dem Standard SHIP der santésuisse-Tochter SASIS AG. Das Kantonsspital Baden, das Hôpital de La Tour sowie weitere Betriebe werden in den nächsten Wochen ebenfalls an die digitale Autobahn angeschlossen.
Die Kosten der Coronapandemie für die obligatorische Krankenpflegeversicherung betragen gemäss einer Schätzung von santésuisse, seit Ausbruch der Pandemie bis Ende Juni 2021, mehr als 700 Millionen Franken. 450 Millionen machen die Behandlungskosten von Covid-Patienten in den Spitälern aus und 150 Millionen haben die Impfungen bisher gekostet, wie die «SonntagsZeitung» berichtet.
santésuisse begrüsst im Grundsatz die neue Verordnung über In-vitro-Diagnostika (IvDV) sowie die Anpassungen der Verordnung über klinische Versuche mit Medizinprodukten (KlinV-Mep) und damit einhergehend die Angleichung des Schweizer Medizinprodukterechts an die neuen EU-Gesetzgebungen. Diese hat zum Ziel, in der Schweiz die Sicherheit und Qualität der Medizinprodukte zu verbessern. Ebenso begrüsst santésuisse die vorgesehene Verpflichtung der Hersteller zur einheitlichen Produkteidentifikation (UDI-Nummer). Die Zuteilung der UDI-Nummer je Produkt ermöglicht eine lückenlose Rückverfolgbarkeit. Es ist davon auszugehen, dass dadurch den Krankenversicherern der Abrechnungsprozess erleichtert wird. Zudem werden die vorgeschlagenen Massnahmen zwecks Vermeidung von technischen Handelshemmnissen unterstützt. santésuisse legt Wert darauf, dass die Anpassungen verhältnismässig und kosteneffizient erfolgen.
Die Versichertenkarte VICARD bietet Versicherten diverse Vorteile, wie das kontaktlose Anmelden beim Arzt, im Spital oder bei der Apotheke. Über die Krankenversicherungs-App können Versicherte ihre Daten jederzeit unkompliziert und schnell via Smartphone übermitteln. Mit vier neuen Versicherern hat die App nun Zuwachs erhalten. Damit können in der Schweiz bereits drei Millionen Versicherte die virtuelle Versichertenkarte nutzen.
Seit Anfang April kann die Schweizer Bevölkerung in den Apotheken Gratis-Selbsttests auf eine Covid-19-Ansteckung beziehen. Bei der administrativen Abwicklung dieser Tests übernehmen die Krankenversicherer eine wichtige Rolle.
Die Corona-Krise gibt uns allen einen eigentlichen Digitalisierungsschub. Stärker als vor der Krise sind die allermeisten von uns mit Video-Konferenzen, virtuellen Anlässen und automatisierten Prozessen konfrontiert. Der Fortschritt hält also bei uns allen Einzug.
Der Bundesrat handelt konsequent, indem er den in seiner aktuellen Form mit grundlegenden Mängeln behafteten Vorschlag eines neuen ambulanten Einzelleistungstarifs ablehnt. Das Parlament hat in der Sommersession den Weg vorgezeichnet: Mit dem Entscheid, ambulante Pauschalen mit Vorrangstellung und ein nationales Tarifbüro gesetzlich zu verankern, hat es die Grundlage für den künftigen ambulanten Tarif festgelegt. Jetzt sind alle Tarifpartner gefordert, den Tarif der Zukunft gemeinsam zu entwickeln. Der heutige Bundesratsentscheid stützt dieses Vorgehen. santésuisse bietet weiterhin Hand für Lösungen, die gemeinsam und im Sinne der Patientinnen und der Prämienzahler erarbeitet werden.
Die santésuisse-Generalversammlung hat Heinz Brand für eine weitere Amtsdauer als Präsident bestätigt. Darüber hinaus wurden sämtliche Verwaltungsratsmitglieder von santésuisse im Amt bestätigt. Neben der Bewältigung der Pandemie befasste sich die Generalversammlung mit den Massnahmen gegen weiter steigende Gesundheitskosten und die rasche Digitalisierung im Gesundheitswesen. Mit der Erarbeitung eines auf ambu-lanten Pauschalen beruhenden Tarifs bis im Herbst 2021 und verschiedenen Projekten zugunsten eines digitalisierten Gesundheitswesens setzt santésuisse eigene Akzente.
Die vereinigte Bundesversammlung hat in ihrer Schlussabstimmung die Weichen gestellt für die nationale Einführung von ambulanten Pauschalen. Gemeinsam mit dem ebenfalls beschlossenen nationalen Tarifbüro ist damit der Weg frei, um den Tarif der Zukunft zu gestalten. Der wegweisende Entscheid des Parlaments ermöglicht die Ausarbeitung eines intelligenten Tarifs, der endlich Transparenz schafft und die Kostenentwicklung dämpft.
Gefährliche Forderungen der Kantone - Keine Senkung der Reserven erzwingen - Keine Prämienschulden für junge Erwachsene
Nach einjähriger Pilotphase bietet die Swica ihren Versicherten neu das Telemedizingerät TytoHome zum Kauf an. Personen mit gesundheitlichen Beschwerden haben damit die Möglichkeit, selbstständig Tonaufnahmen des Herzens, der Lunge und der Bauchregion sowie digitale Bilder und Videos des äusseren Gehörgangs, des Trommelfells, des Rachens und der Haut zu erstellen.
Das Preisniveau der patentgeschützten Medikamente ist im europäischen Ausland im Durchschnitt 6.9% tiefer als in der Schweiz, patentabgelaufene Originalpräparate kosten im Ausland 11.5% weniger. Am grössten sind die Preisdifferenzen bei Generika, diese sind in den Vergleichsländern durchschnittlich 45.2% günstiger als in der Schweiz. Dies ergibt der zwölfte gemeinsame Auslandpreisvergleich von santésuisse und Interpharma, der die Fabrikabgabepreise von Medikamenten vom Frühjahr 2021 mit jenen des europäischen Auslands vergleicht. Die Preisunterschiede sind im Vergleich zum Vorjahr grösser geworden. Bei den patentgeschützten und patentabgelaufenen Medikamenten ist dies auf die Wechselkursentwicklung zurückzuführen.
Mit den Massnahmen des Bundes zur Kostendämpfung will der Bundesrat die Gesundheitskosten in den kommenden Jahren senken. In der Frühjahrsession 2021 haben die eidgenössischen Räte die ersten Massnahmen aus dem Kostendämpfungspaket 1 behandelt und dabei national flächendeckende Pauschalen für den ambulanten Bereich beschlossen.
Seit letztem Oktober steht Anne Lévy als Direktorin des Bundesamtes für Gesundheit im Rampenlicht der Medien. Doch auch in anderen Bereichen des Gesundheitswesens sind immer mehr Führungspersonen weiblich. Müssen sich Frauen noch immer mehr beweisen als Männer? Wie erleben sie die Gleichberechtigung in ihrem Arbeitsalltag? Wir haben nachgefragt.
Neu wickelt die Solothurner Spitäler AG (soH) alle administrativen Prozessschritte bei stationären Behandlungsfällen vollständig digital ab. Mit der neuen digitalen Lösung «SHIP» der santésuisse-Tochter SASIS AG werden Daten vollautomatisch, sicher und ohne administrativen Zusatzaufwand übermittelt. Bis Ende 2021 stellen zahlreiche Spitäler ebenfalls auf SHIP um, womit jährlich hunderttausende Behandlungsfälle automatisiert abgewickelt werden. SHIP trägt entscheidend zu höherer Datensicherheit und Datenqualität sowie tieferen Kosten bei.
santésuisse stimmt dem vorliegenden Versorgungsbericht zu. Insbesondere ist die beabsichtigte Intensivierung des interkantonalen Austausches im Sinne einer überregionalen Spitalplanung mit anderen Kantonen hervorzuheben. Eine gemeinsame Spitalplanung sowie Mindestzahlen bei Operationen in Spitälern können dazu beitragen, die Behandlungsqualität zu erhöhen und das Kostenwachstum einzudämmen.
Wir nehmen die aktuelle Lage als Herausforderung an. Unser Bildungsangebot geht in bewährter Weise auf digitalen Pfaden.
Die Reserven der Krankenversicherer garantieren gerade in der aktuellen Krise hochwill-kommene Stabilität. Deshalb wäre es falsch, ausgerechnet jetzt einen Reserveabbau vor-zunehmen. Insofern ist der Entscheid des Bundesrats, per Verordnungsänderung Druck auf die Reserven auszuüben, das falsche Zeichen. santésuisse bedauert diesen Entscheid. Weitergehende Bestimmungen, etwa in Form eines automatischen Reserveabbaus, würden die Prämienstabilität nachhaltig gefährden. Einem solchen Korsett hat die Gesundheits-kommission des Ständerats erfreulicherweise eine Absage erteilt.
santésuisse unterstützt die Ausführungen im neuen Sozialhilfegesetz, welche einen direkten Bezug zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung haben. Eine gute Gesundheitsversorgung ist ein Grundbedürfnis der Bevölkerung. In diesem Sinn begrüsst santésuisse, dass nicht nur die Krankenkassenprämien, sondern auch die Kostenbeteiligung als eigenständig anerkannte Ausgabe für die Bemessung der materiellen Grundsicherung berücksichtigt wird.
m Rahmen des 32. Forums der Krankenversicherer erfahren Sie am 21. April 2021 aus erster Hand, wie Politik, Verwaltung und Krankenversicherer die Pandemie und aktuelle Branchenthemen erleben – und wie die Zukunft aussehen könnte.
Der «Blick» analysiert Sasis-Daten und zeigt, dass eine coronabedingte Kostenreduktion weder 2020 stattgefunden hat noch für 2021 damit zu rechnen ist. Im Interview dazu erklärt Verena Nold die Beteiligung der Krankenversicherer an den Corona-Gesundheitskosten und die Verwendung der Reserven. Dank diesen können unerwartete, nicht in die Kostenprognose einberechnete Corona-Kosten wie Langzeitfolgen, Impfauffrischungen oder neu verfügbare Medikamente ohne Prämienschock gedeckt werden.
Eine Studie des Krankenversicherers Groupe Mutuel zeigt: Fast die Hälfte der Krankenhäuser in der Schweiz erreichte die empfohlenen Mindestfallzahlen nicht. Damit vergibt die Schweiz die Chance für eine bessere Versorgungsqualität, für mehr Effizienz und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen.
Persönliche Beratung, ohne das Haus zu verlassen: Mit der neuen Atupri Medgate App sparen die Nutzerinnen und Nutzer nicht nur Zeit, sondern auch Kosten.
santésuisse unterstützt die Weiterentwicklung der IV mit dem Ziel, das Eingliederungspotenzial der betroffenen Personen besser auszuschöpfen und ihre Vermittlerfähigkeit zu optimieren. Insbesondere begrüssen wir die verbesserte Koordination der Spezialitätenliste mit der Geburtsgebrechenspezialitätenliste. Letztere soll entgegen der Vorlage weiterhin der Bundesrat festlegen. Die Vernehmlassung als bewährtes Instrument für das Einbringen von Fachwissen soll bestehen bleiben. Zudem ist die Änderung der aktuellen Praxis bei den medizinischen Eingliederungsmassnahmen sachlich ungerechtfertigt. Sie führen zu einer Verschiebung von Kosten der IV zur Krankenversicherung, ohne diese steuern zu können.
santésuisse und das Konsumentenforum kf lancieren die Online-Plattform Spitalfinder neu. Damit können sich alle Interessierten rasch einen Überblick über die Qualität der Spitalleistungen in den Bereichen Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation verschaffen. Im neuen Kleid bietet der Spitalfinder ausserdem eine deutlich bessere Benutzerführung.
Zwei Reformen des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) hat das Parlament in den letzten beiden Jahren verabschiedet: 2019 die Qualitätsvorlage und 2020 die Zulassungssteuerung. Letztere gibt den Kantonen zusätzliche Kompetenzen für die Angebotssteuerung im ambulanten Bereich. Nicht beseitigt ist jedoch der grösste Fehlanreiz im System, die unterschiedliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen. Ein Gastbeitrag von Ruth Humbel, Nationalrätin Die Mitte, Aargau
Ambulante Pauschalen tragen zum Tariffrieden bei – weil sie breit einsetzbar sind, allen Akteuren gewichtige Vorteile bieten und Raum für weitere Tarifelemente lassen. Mit den positiven Entscheiden zu Pauschalen hat ständerätliche Gesundheitskommission eine gute Basis für den Tarif der Zukunft gelegt.
Weil die Krankenversicherer über genügend Reserven verfügen, ist ein Prämienschock wegen der Pandemie bisher ausgeblieben. Ein politisch erzwungener Reservenabbau würde dagegen in Zukunft vermehrt unerwünschte Prämiensprünge provozieren.
Stabilität der sozialen Krankenversicherung in Gefahr! - Mit dem E-Patientendossier in die digitale Zukunft - Auf Kurs: Mehrheit ist für ambulante Pauschalen
santésuisse und H+ begrüssen das Bekenntnis des Ständerats, ambulante Pauschalen als wichtiges Element für den Tarif der Zukunft im Gesetz zu verankern. Ambulante Pauschalen erhöhen die Transparenz, steigern die Qualität zugunsten der Patientinnen und Patienten und wirken kostendämpfend. Damit legt das Parlament den Grundstein zugunsten des Tariffriedens im ambulanten Sektor. Die Tarifpartner können nun gemeinsam das künftige ambulante Tarifwerk im Sinne der Patientinnen und Patienten und der Prämienzahler gestalten.
Die Corona-Impfung als Ausweg aus der Corona-Krise: Seit Anfang Jahr können sich Schweizerinnen und Schweizer, die besonders gefährdet sind, kostenlos impfen lassen. Die Krankenversicherer haben massgeblich dazu beigetragen, dass die Finanzierung rasch geregelt werden konnte.
Intensiv wurde der Abstimmungskampf zum Epidemiengesetz geführt. Impfkritische Gegner monierten damals, im Jahr 2013, der Bund erhalte zu viel Spielraum und wolle insgeheim eine flächendeckende Impfpflicht einführen. Heute sind wir froh um das Epidemiengesetz!
santésuisse begrüsst grundsätzlich die Einführung des Bundesgesetzes über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz. Jedoch fehlt es in den Beschwerdeverfahren betreffend die Sozialversicherungen an einer nationalen Gesetzesgrundlage, welche die Gerichte gesamthaft, also auch auf kantonaler Ebene, dazu verpflichtet, eine elektronische Kommunikation zu gewährleisten. santésuisse unterbreitet einen Vorschlag, auch in diesem Bereich die Digitalisierung umzusetzen.
santésuisse ist mit der Umsetzung des KVG betreffend die Zulassung von Leistungserbringern grösstenteils einverstanden. Die Vorgaben zu den Zulassungsvoraussetzungen sind aus Sicht von santésuisse praktikabel. Allerdings ist die jeweilige Forderung des Nachweises der Erfüllung der Qualitätsanforderungen oftmals erst im Rahmen der Berufsausübung erfüllbar. Hier stellt sich die Frage, wie diese Bringschuld der Leistungserbringer nach erteilter OKP-Zulassung durch die Kantone eingefordert wird. Um ein formelles Zulassungsverfahren und den Informationsaustausch zwischen den Kantonen sicherzustellen, sieht die Vorlage ein Register für Leistungserbringer im ambulanten Bereich der OKP vor. santésuisse spricht sich für die Variante Registerführung durch einen Dritten aus. Die SASIS AG wäre für diese Aufgabe prädestiniert. santésuisse unterstützt zudem das Modell zur Bestimmung der Höchstzahlen von Leistungserbringern. Über die Berechnung eines regionalen Versorgungsgrades wird die Angebotskapazität der Leistungserbringer mit dem Bedarf an ärztlichen Leistungen verglichen.
Jahr für Jahr steigen die Laborkosten in der Schweiz rasant. In Kombination mit überhöhten Preisen führt das zu einer massiven Mehrbelastung für die Prämienzahler. santésuisse reicht deshalb bei der zuständigen Kommission des Bundes eine Umstrittenheitsabklärung ein, die Preisreduktionen für die umsatzstärksten Labortarife im Umfang von rund 300 Millionen Franken verlangt. Darüber hinaus wehrt sich die santésuisse-Tochter tarifsuisse ag gegen die Praktiken von Kick-back-Zahlungen von Labors an Ärzte und prüft rechtliche Schritte.
santésuisse stimmt der neuen ÜLV grundsätzlich zu. Im Gegensatz zu anderen Sozialversicherungen wird den ÜL-beziehenden Personen die gesamte Leistung ausgerichtet, das heisst inklusive Pauschalbeitrag für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (Prämienverbilligung). Eine Koordination mit den Krankenversicherern bezüglich Ausrichtung der Prämienverbilligung wäre wünschenswert, ist aber nicht vorgesehen. Eine entsprechende Ergänzung wäre aber bereits auf Gesetzesstufe vorzunehmen. Somit ist nicht geregelt, wenn die versicherte Person im Rahmen der ÜL Prämienverbilligungen erhält, die Krankenkassenprämie aber nicht bezahlt und der Krankenversicherer sie im Falle eines Verlustscheins beim Kanton geltend machen muss. In diesem Fall müssten der Staat bzw. der Steuerzahler zweimal bezahlen.
santésuisse beurteilt die Änderung der Verordnung über die Leistungen in der OKP (KLV) als kritisch. Pflegeheime, Spitex-Organisationen oder Pflegefachpersonen erhalten neu die Möglichkeit, Material der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) in Fremdanwendung zulasten der OKP abzurechnen. Zu befürchten ist eine substantielle Mengenausweitung, was zu Mehrkosten zulasten der OKP von mindestens 65 Mio. Franken pro Jahr führen wird. Ein entsprechender Sanktionsmechanismus bei einer starken Mengenausweitung fehlt in der Verordnung gänzlich. santésuisse fordert, ein Kosten- und Mengenmonitoring vorzunehmen, um bei einem namhaften Kostenanstieg Korrekturen bei den Höchstvergütungsbeiträgen der MiGeL vornehmen zu können. santésuisse erachtet es auch als gefährlich, eine entsprechende Leistungsausweitung ohne fundierte Beurteilung der Kostenfolgen vorzunehmen. Es ist zu befürchten, dass weitere Leistungserbringer eine Gleichbehandlung einfordern werden. Zudem fordert santésuisse den Einsitz von zwei zusätzlichen Krankenversicherer-Vertretern in der Eidgenössischen Kommission für Analysen, Mittel und Gegenstände. Damit wird die Position der Prämienzahlenden gestärkt.
Die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) muss eine echte Vereinfachung bringen und die bestehenden Fehlanreize auch tatsächlich beseitigen. santésuisse unterstützt eine schlanke Umsetzung von EFAS, wenn es den Prämienzahlerinnen und Prämienzahlern nützt. Der heute publizierte Bericht der Bundesverwaltung legt diesbezüglich eine nützliche Grundlage für die weitere Diskussion im Parlament und zeigt, dass die Voraussetzungen, um die Pflegekosten in EFAS zu integrieren, aktuell nicht gegeben sind.
Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) ist die solide Grundlage für das Gesundheitswesen der Schweiz. In hohem Masse hat es unserem System Solidarität und den Versicherten einen einheitlichen Zugang zu medizinischen Leistungen gebracht. Allerdings: Der Anstieg der Gesundheitskosten konnte mit dem Gesetz nicht gestoppt werden. Damit wir uns die Prämienlast auch in Zukunft noch leisten können, sind Reformen wichtiger denn je.
santésuisse lehnt die Prämien-Entlastungs-Initiative der SP ab und unterstützt den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates. santésuisse teilt die Auffassung der Initianten und des Bundesrates, dass die Prämienlast laufend steigt und für viele Haushalte zu einer immer grösseren Belastung führt. santésuisse teilt auch die Einschätzung, wonach viele Kantone ihre Verantwortung bei der Prämienverbilligung in den vergangenen Jahren zu wenig wahrgenommen haben. Um diese Fehlentwicklung zu korrigieren, eignet sich der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates besser, zumal die finanziellen Auswirkungen zulasten der Kantone bzw. Steuerzahler im Vergleich zur Initiative deutlich moderater ausfallen. Allerdings lösen zusätzliche finanzielle Mittel das Grundsatzproblem der steigenden Gesundheitskosten nicht. Hierfür eignen sich die Kostendämpfungspakete des Bundesrates und weitere Reformen.
Unsere beliebte Weiterbildung TARMED Grundlagen gibt es jetzt auch als E-Learning.
santésuisse und das Konsumentenforum kf lancieren die Online-Plattform Spitalfinder neu. Damit können sich alle Interessierten rasch einen Überblick über die Qualität der Spitäler und einzelner Behandlungen verschaffen. Im neuen Kleid bietet er ausserdem eine deutlich bessere Benutzerführung.
Impfungen gegen das Corona-Virus bieten eine vielversprechende Perspektive, die Corona-Krise rasch zu beenden. Krankenversicherer, Kantone und Bund haben deshalb in konstruktiven Gesprächen alles dafür getan, den Zugang zu Corona-Impfungen rasch und kostenlos zu ermöglichen. Der entsprechende Tarifvertrag zwischen Kantonen und Krankenversicherern wurde beim Bundesrat eingereicht. Die Krankenversicherer tragen Kosten von rund 200 Millionen Franken.
Die hohe Qualität des schweizerischen Gesundheitswesens beruht auf Verlässlichkeit und Stabilität. Dank ihrer Reserven sind die Krankenversicherer auch in der Corona-Krise jederzeit handlungsfähig – ohne dass Prämienerhöhungen aufgrund der Pandemie befürchtet werden müssen. Mitten in dieser schwierigen Zeit will der Bundesrat per Verordnungsänderung die Reserven absenken. Angesichts der aktuellen Gesundheitskrise, deren Ende noch nicht absehbar ist, hält santésuisse diesen Vorschlag für fahrlässig und lehnt ihn klar ab.
Die Pflege ist für ein funktionierendes Gesundheitswesen zentral, das zeigt uns die laufende Coronakrise eindrücklich. Für eine langfristig gesicherte und qualitativ hochstehende Pflege sind ein gutes Ausbildungsangebot sowie praktikable Möglichkeiten für den Quer- oder Wiedereinstieg zentral. Eine Besserstellung der Pflegefachleute ist vor diesem Hintergrund unnötig, teuer und gefährlich. Der Ständerat hat beim Gegenentwurf zur Pflegeinitiative Vernunft walten lassen und hält an seiner bisherigen Position fest: Wenn die Pflegenden zusätzliche Leistungen ohne ärztliche Anordnung selbstständig abrechnen möchten, brauchen sie eine Vereinbarung mit den Krankenversicherern.
Die Versichertenkarte, die wir alle im Portemonnaie als Plastikkarte mitführen, wird sinnvoll ergänzt. Ab sofort können 2,5 Millionen Versicherte die virtuelle Versichertenkarte nutzen. Aktuell bieten die drei Krankenversicherer Visana, Groupe Mutuel und KPT diese praktische Lösung an. Weitere Krankenversicherer folgen in den nächsten Monaten. Über 5000 Leistungserbringer und rund 2000 Apotheken verfügen über die Infrastruktur, um die VICARD zu nutzen.
Das Kostendämpfungspaket 1a des Bundesrates befindet sich in einer entscheidenden Phase. Herzstück der Vorlage ist die flächendeckende Einführung von ambulanten Pauschalen.
santésuisse begrüsst den Willen des Bundesrates, mit kostendämpfenden Massnahmen dem stetigen Kostenwachstum im Gesundheitswesen entgegenzutreten. Seit der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes haben sich die Krankenkassenprämien mehr als verdoppelt. santésuisse unterstützt daher Steuerungselemente wie ein Kostenziel und eine Erstberatungsstelle in der Stossrichtung grundsätzlich, schlägt aber Alternativvarianten vor. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Lösungen sind in ihrer Ausgestaltung zu bürokratisch und lassen einen echten kostendämpfenden Effekt vermissen, von dem die Prämienzahler profitieren könnten.
santésuisse begrüsst den Willen des Bundesrates, mit kostendämpfenden Massnahmen dem stetigen Kostenwachstum im Gesundheitswesen entgegenzutreten. Seit der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes haben sich die Krankenkassenprämien mehr als verdoppelt. santésuisse unterstützt daher Steuerungselemente wie ein Kostenziel und eine Erstberatungsstelle in der Stossrichtung grundsätzlich, schlägt aber Alternativvarianten vor. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Lösungen sind in ihrer Ausgestaltung zu bürokratisch und lassen einen echten kostendämpfenden Effekt vermissen, von dem die Prämienzahler profitieren könnten.
Preisverhandlungen zwischen Leistungserbringer und Krankenversicherer sind heikel. Es geht um viel Geld, gerade im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Für den Erfolg sind ganz verschiedene Faktoren entscheidend – das weiss Ivan Glavas, Leiter Leistungseinkauf Region Mitte bei tarifsuisse ag nur zu gut. Ein Portrait.
Trotz der schwierigen Umstände konnten wir unseren Jahreskongress durchführen - das hat uns sehr gefreut! Den Anlass haben wir als TV-Sendung produziert.
Die FINMA will im Zusatzversicherungswesen neue Regeln einführen und insbesondere die Rabatte von bestehenden Produkten einschränken oder gar unterbinden. santésuisse lehnt diese übermässigen Eingriffe in die Tarifgestaltung in der Zusatzversicherung dezidiert ab. Angesichts der steigenden Regulierung im KVG-Bereich ist es santésuisse ein grosses Anliegen, dass sich der freie Wettbewerb im Bereich der Zusatzversicherung voll entfalten kann. Viele Rabatte sind historisch gewachsen. Sie basieren auf einem abgegebenen Kundenversprechen. Müssen Rabatte gesenkt oder gar entzogen werden, kann es zu dramatischen Prämienerhöhungen kommen, die besonders langjährige und treue Kunden hart treffen dürften. Generell dienen Rundschreiben der Rechtsanwendung und dürfen keine rechtssetzenden Bestimmungen enthalten. Mit der Aufnahme einer Gewinnobergrenze bei neuen und bestehenden Versicherungsprodukten erfolgt eine Kompetenzüberschreitung durch die FINMA. Entsprechend fordert santésuisse, die Regelung des bisherigen Rundschreibens beizubehalten.
Der Nationalrat hat sich gestern gegen billigere Generika, gegen kostengünstigere Tarifverträge und gegen eine Einsprachemöglichkeit gegen ausufernde Spitallisten ausgesprochen und damit gegen tiefere Kosten im Gesundheitswesen gestimmt. Die Rechnung für diese mutlosen Entscheide werden leider die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler bezahlen müssen. Deren Interessen hat der Nationalrat schlicht ignoriert. Nun ist der Ständerat gefordert, die Entscheide des Nationalrats zugunsten der Versicherten zu korrigieren.
santésuisse ist mit der Stossrichtung der Teilrevision des MWSTG und der MWSTV einverstanden. Gemäss der Vorlage soll klargestellt werden, dass Leistungen der koordinierten Versorgung im Zusammenhang mit Heilbehandlungen von der Steuer ausgenommen werden. Dabei handelt es sich um die Klarstellung des bisherigen Rechts, die dazu dient, die Praxisänderung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zu korrigieren. Dies schafft Rechtssicherheit. Die Änderung geht auf die Motion Humbel 19.3892 zurück. santésuisse fordert gleichzeitig, dass die von der ESTV 2017 erfolgte Praxisänderung umgehend aufgehoben wird und die vorherige Praxis bis zum Inkrafttreten der neuen Gesetzesbestimmung wieder gilt.
santésuisse und H+ begrüssen den heutigen Beschluss der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-NR) zugunsten ambulanter Pauschalen. Im Gegensatz zum Ständerat hält die SGK-NR daran fest, gesetzliche Leitplanken zu setzen für die Erarbeitung und Anwendung von Pauschalen für ambulante Behandlungen. Ambulante Pauschalen erhöhen die Transparenz massiv, steigern die Qualität zugunsten der Patien-tinnen und Patienten und wirken kostendämpfend.
santésuisse stimmt der Pflegeheimplanung 2021 – 2025 des Kantons Zug zu. Für die kommenden fünf Jahre verzichtet der Regierungsrat richtigerweise auf eine Erhöhung der Anzahl Pflegebetten und damit auf unnötige Überkapazitäten. Er stützt sich dabei auf die Bedarfsprognose des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums Obsan. Hingegen verpasst der Regierungsrat die Gelegenheit, in seiner Vorlage auf die interkantonalen Patientenströme oder auf ein mögliches Koordinationspotential mit anderen Kantonen im Sinne einer überregionalen Planung einzugehen, welche zu mehr Effizienz in der Pflegeversorgung führen würde.
santésuisse unterstützt die zusätzlichen Präzisierungen in Bezug auf die neu geschaffene Regelungskategorien gemäss der GUMV. Auch wird die Einführung einer Akkreditierungspflicht für die ausführenden Labors im medizinischen Bereich zwecks Qualitätsoptimierung unterstützt. Kritisch beurteilt santésuisse die Möglichkeit, die Veranlassung von gewissen genetischen Untersuchungen im medizinischen Bereich auf nicht ärztliche Fachpersonen auszuweiten.
Krankenversicherte zahlen mehrere Hundert Millionen Franken pro Jahr zu viel für Laboranalysen (saldo 9/2019). Auf einem Gesamtmarkt von rund 1,5 Milliarden Franken liesse sich laut Santésuisse 1 Milliarde Franken pro Jahr einsparen.
Des gens souffrent de séquelles du Covid-19 des mois après avoir été malades. CHUV et HUG lancent des études sur ces cas inexpliqués.
In Zürich oder in Bern - dieser Kurs vermittelt Ihnen eine umfassende Einführung in die Tarifstrukturen SwissDRG und TARPSY.
Für santésuisse und seine Mitglieder war bei der Prämienberechnung für das Jahr 2021 besonders wichtig, dass die Bevölkerung in diesen schwierigen Zeiten finanziell nicht noch stärker belastet wird. Dank der aktuell guten Reservesituation konnten die Krankenversicherer die Prämien für das Jahr 2021 knapp kalkulieren und so für einen nur moderaten Prämienanstieg von durchschnittlich 0,5 Prozent sorgen. Allerdings gilt es jetzt, überhöhte Gesundheitskosten zu senken und unnötige Leistungen zu eliminieren. Nur so gelingt es, die Prämien auch in Zukunft stabil zu halten.
Die Versicherten sollen von der 10-Milliarden-Reserve der Kassen etwas abbekommen. Diese warnen vor einem Jojo-Effekt.
Die Pflege ist für ein funktionierendes Gesundheitswesen zentral, das hat auch die Coronakrise gezeigt. Mit seinen Entscheiden beim Gegenentwurf zur Pflegeinitiative öffnet der Nationalrat jetzt aber Tür und Tor für unkontrollierte Mengenausweitungen, ohne damit die künftigen Herausforderung in der Pflege anzupacken. Jetzt ist der Ständerat gefragt, im Interesse der Prämienzahler zu entscheiden.
Pauschalen haben sich im stationären Bereich seit vielen Jahren bewährt. Dieses Modell eignet sich auch für den ambulanten Bereich. Der Ständerat hat es verpasst, ein klares Bekenntnis für ambulante Pauschalen abzugeben. Er hat sich äusserst knapp gegen eine schweizweite Tarifstruktur entschieden. Der Nationalrat hat dem Modell mit grosser Mehrheit zugestimmt. Nun ist es am Nationalrat, an den ambulanten Pauschalen festzuhalten, um einen Weg aus der Tarif-Sackgasse zu finden.
Aktuelles Beispiel ist die «Assura App», mit der seit Mitte März 2020 Arztrechnungen direkt via Handy gescannt und eingereicht werden können. Innert vier Monaten wurde die Applikation 100 000 Mal heruntergeladen – ein stolzer Wert.
Die Verbände santésuisse, H+ Die Spitäler der Schweiz und FMCH intensivieren ihre Zusammenarbeit und haben entschieden, eine gemeinsame Plattform für das künftige Tarifwesen zu gründen. Dieses steht allen beteiligten Akteuren zur Teilnahme offen. Ziel ist die Schaffung eines Tarifsystems, das primär auf pauschalen Abgeltungen von ambulanten Leistungen beruht. Dieser Schritt entspricht dem Willen der Politik, ambulante Pauschalen zu fördern und die Gesundheitskosten zu dämpfen. Mit der FMCH hat santésuisse bereits 75 ambulante Pauschalen erarbeitet und diese beim Bundesrat zur Genehmigung eingereicht.
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Die nationalrätliche Gesundheitskommission anerkennt, dass die Medikamentenpreise in der Schweiz zu hoch sind. Im Hinblick auf tiefere Preise geht sie aber nur den halben Weg zugunsten der Prämienzahler und lehnt das zur Diskussion stehende Referenzpreissystem ab. Damit verpasst es die Kommission, griffige Massnahmen gegen überteuerte Generika zu ergreifen. Entgegen dem Vorschlag des Bundesrates möchte eine Mehrheit der Kommission grundsätzlich am teuren heuti-gen System festhalten. Erfreulicherweise spricht sich die Kommission für ein Beschwerderecht der Versicherer bei den Spitalplanungen der Kantone ein. Damit können sich die Krankenversicherer für eine effiziente und qualitativ hochstehende Spitallandschaft einsetzen.
Das Preisniveau der patentgeschützten Medikamente ist im europäischen Ausland im Durchschnitt 4.5% tiefer als in der Schweiz, patentabgelaufene Originalpräparate kosten im Ausland 10% weniger. Am grössten sind die Preisdifferenzen bei Generika, diese sind in den Vergleichsländern durchschnittlich 42% günstiger als in der Schweiz. Dies ergibt der elfte gemeinsame Auslandpreisvergleich von santésuisse und Interpharma, der die Fabrikabgabepreise von Medikamenten vom Frühjahr 2020 mit jenen des europäischen Auslands vergleicht.
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Die Tarifpartnerschaft zwischen Leistungserbringern und Versicherern funktioniert. Die Tarifpartner – Schweizerische Vereinigung der Neuropsychologinnen und Neuropsychologen SVNP, santésuisse, curafutura und H+ Die Spitäler der Schweiz – haben Ende Juni dem Bundesrat den Tarifvertrag zur Abgeltung diagnostischer Leistungen der Neuropsychologie zur Genehmigung eingereicht.
Tendak Topbhutsang leitet bei der Groupe Mutuel das Contact Center Deutschschweiz und stellt die Servicequalität von über 100 Mitarbeitenden sicher. Die Coronakrise hat ihn und sein Team stark getroffen.
Wegen der Situation rund um das Coronavirus war Markus Wildi zwei Monate lang von zu Hause aus tätig. Der Abteilungsleiter Marktsupport/CRM von Swica erzählt, wie er die vielen Wochen Home-Office erlebt hat und wie er sein Team trotz der Distanz problemlos führen konnte.
Als Mutter dem Alltag mit Kind und Job gerecht zu werden, ist schon unter normalen Umständen eine Herausforderung. Und so forderte der Corona-Lockdown von Carolina Pirelli, stellvertretende Leiterin Leistungen/Vertragsverwaltung bei der EGK-Gesundheitskasse, erst recht viel zusätzliche Flexibilität.
Mit einer Notverordnung hat der Bundesrat im März die rechtlichen Grundlagen geschaffen, um die Bevölkerung vor dem Coronavirus zu schützen. Das neue Covid-19-Gesetz erlaubt es nun, die getroffenen Massnahmen für die Versorgung mit Heilmitteln und Schutzausrüstungen bis mindestens 2022 weiterzuführen. santésuisse stimmt der Vorlage grundsätzlich zu. Wir erachten es als richtig, dass der Bundesrat mit dem neuen Gesetz seine Kompetenzen erweitert, um mögliche Versorgungsengpässe zu vermeiden.
All Ihre Freundinnen und Freunde waren tief im Homeoffice, als Julia Bruchez ihre neue Stelle bei der Atupri Gesundheitsversicherung antrat. Seit dem 1. April 2020 ist sie vorwiegend zu Hause tätig – und hat dabei so manche kleine und grosse Hürde gemeistert.
Wegen der Corona-Pandemie musste Hans-Ruedi Stalder den Betrieb der Agentur Emmen-Ebikon des Krankenversicherers Concordia in kürzester Zeit neu organisieren. Das klappte bestens, obwohl der Kundenkontakt nicht mehr direkt und persönlich möglich war. Das klappte bestens, obwohl der Kundenkontakt nicht mehr direkt und persönlich möglich war.
Flexibel bleiben – auch während der Krise: Flurina Joos, Projektleiterin Produkte und Dienstleistungen bei ÖKK, hat aus der Corona-Zeit das Beste gemacht. Selbst für den Znüni-Kaffee mit ihrem Team fand sie eine Lösung.
Dieser Kurs vermittelt eine solide Grundlage, wenn Sie im Vertrieb oder Kundendienst arbeiten. Sie lernen die gesetzlichen Bestimmungen kennen, setzen sich mit den Unterschieden zwischen Grund- und Zusatzversicherungen auseinander und lösen Beispiele aus dem Alltag der Kundenberatung.
Seit Wochen beschäftigt sich die Schweiz mit den Auswirkungen der Coronakrise. Das Magazin infosantésuisse hat die wichtigsten Fakten zum Einfluss der Pandemie auf das Gesundheitswesen zusammengetragen und bei Experten aus Wirtschaft und Politik nachgefragt. Das Resultat lesen Sie in der neuen Ausgabe «Das lernen wir aus der Krise». Ab sofort ist sie in gedruckter Form verfügbar.
Die Kunden optimal vor dem Coronavirus schützen: Frédéric Légeret, Verantwortlicher Facility Management, hat mit seinem Team innerhalb kürzester Zeit die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen für alle Agenturen des Krankenversicherers Assura organisiert.
Keine zusätzlichen Betten, mehr Flexibilität Dank der im internationalen Vergleich hohen Personalausstattung mit 4,3 Ärztinnen und Ärzten (OECD: 3,3) und 17,2 Pflegefachpersonen und Fachangestellte Gesundheit (OECD: 7,9) pro 1000 Einwohnerinnen und Einwohner (2017) hat die Schweiz die Krise gut überstanden. Sie verfügte sogar über zu viel Personal. Nachdem die Durchführung nicht dringender Operationen verboten worden war, mussten Spitäler und Arztpraxen für bis zu 20’000 Angestellte Kurzarbeit anmelden. Eine bessere Integration dieser Ressourcen ist ein Schlüsselelement für eine allfällige nächste Welle des Virus.
Die Corona-Krise hat gezeigt: Nur gemeinsam können wir die Herausforderungen im Gesundheitswesen meistern. Es braucht die Zusammenarbeit von Pharma, Behörden, Krankenversicherer und Wissenschaft, damit medizinische Lösungen rasch und unkompliziert den Patienten zur Verfügung gestellt werden können. Beeindruckt hat mich persönlich die pragmatische und lösungsorientierte Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit – alle ziehen an einem Strick, wenn es um neue medizinische Lösungen geht. Hoffentlich bleibt das auch nach der Krise so!
Unter schwierigen Bedingungen haben die Krankenversicherer während der Coronakrise ihre Kernaufgabe wahrgenommen und die Finanzierung des Gesundheitswesens sichergestellt. Auch im Hintergrund wurde einiges getan: Gemeinsam mitweiteren Akteuren des Gesundheitswesens hat santésuisse rasch und pragmatisch Lösungen erarbeitet, die es erlauben, dringend nötige Behandlungen vorzunehmen und fair zu verrechnen.
Die Generalversammlung von santésuisse hat ihren Präsidenten, alt Nationalrat Heinz Brand, für ein weiteres Jahr im Amt bestätigt. Neben seiner Wiederwahl standen aktuelle politische Geschäfte zur Diskussion. santésuisse misst der Bewältigung der Coronakrise oberste Priorität zu. Pandemiebedingte Mehrkosten können die Krankenversicherer aus ihren Reserven finanzieren. Damit kann ein zusätzlicher Prämienanstieg aufgrund des Coronavirus vermieden werden. Auch die Politik ist gefordert: Die Prämienzahler dürfen aufgrund der Krise nicht mit weiteren Gesundheitskosten belastet werden.
santésuisse hat stets eine griffige Form der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten gefordert. Die Lösung, für die sich das Parlament nun ausgesprochen hat, bringt im Vergleich zur heutigen Regelung allerdings keine namenhaften Verbesserungen. Die Kantone stehen nun in der Verantwortung, bei Überversorgung konsequent einzuschreiten.
Die Coronakrise hat gezeigt, wie wichtig die Reserven der sozialen Krankenversicherer sind. Sie dienen dazu, die Kostenfolgen von Ausnahmesituationen wie der Coronakrise zu decken. Dank ihnen wird es aufgrund der Pandemie nicht zu einem Prämienschock kommen. Im Interesse der Prämienzahlerinnen und Prämienzahler sind die Reserven vor unsachgemässen Angriffen zu schützen. Deshalb wendet sich santésuisse in einem offenen Brief an die Kantone und wehrt sich gegen entsprechende Forderungen. Dabei wird auch festgehalten, dass die Reserven nicht dazu verwendet werden dürfen, um die Prämienentwicklung zu dämpfen.
santésuisse und die FMCH haben beim Bundesrat ein Paket mit ambulanten Pauschalen zur Genehmigung eingereicht. Der neue Tarif ist ein Durchbruch auf dem Weg zu einem deutlich vereinfachten und fairen Tarif im ambulanten Bereich. Erstmals seit über 20 Jahren ist es geglückt, einen neuartigen Tarif zu erarbeiten, hinter dem alle beteiligten Tarifpartner stehen. Damit wird ein Paradigmenwechsel eingeläutet. Neu stehen endlich die Patientinnen und Patienten im Mittelpunkt. In einem ersten Schritt können 67 verschiedene Operationen und Behandlungen einfach und einheitlich abgerechnet werden. Die Patienten profitieren von klaren Qualitätskriterien und leicht nachvollziehbaren Rechnungen.
In den kommenden Jahren wird die Zahl älterer Menschen zunehmen und damit wird auch der Bedarf an Pflegeleistungen wachsen. Der Fokus der Pflegepolitik muss deshalb auf der langfristigen Sicherung der Versorgung liegen. Die einseitige Förderung der diplomierten Pflegefachleute löst das Problem nicht.
Das erste Kostendämpfungspaket des Bundesrates verdient – bis auf punktuelle Anpassungen bei wenigen Massnahmen – weitgehende Unterstützung. Allerdings braucht es rasch noch deutlich griffigere Massnahmen, um die Qualität und Wirksamkeit der Gesundheitsversorgung zu verbessern.
Die Gesundheitskommission des Nationalrates will endlich unnötige Kosten vermeiden. Nun haben die eidgenössischen Räte in der Sommersession die Chance, mit Richtungsentscheiden beim ersten Kostendämpfungspaket und in der Pflege die Prämienzahler zu unterstützen. Gelingt das nicht, droht die soziale Krankenversicherung mittelfristig unter der Last der Kosten zu zerbrechen.
Mit der Revision der Verordnung über den allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSV) sind diverse Anpassungen geplant, die insbesondere den elektronischen Datenaustausch von Sozialversicherungsdaten mit den europäischen Staaten (EESSI) betreffen. Des Weiteren sollen infolge der bundesgerichtlichen Rechtsprechung und der Organisationspraxis wenige weitere Bestimmungen angepasst werden. santésuisse stimmt den meisten vorgeschlagenen Änderungen im Zusammenhang mit EESSI zu. Insbesondere ist santésuisse damit einverstanden, dass die notwendige Infrastruktur (u.a. Software) für den elektronischen Datenaustausch verursachergerecht und unter Berücksichtigung des Nutzungsvolumens durch Gebühren der Sozialversicherungsträger finanziert werden soll. Verbesserungspotential sieht santésuisse hingegen bei der Berechnung der Grundkosten. Das vorgeschlagene Modell zur Kostenaufteilung ist auf die Krankenversicherer nicht anwendbar, da die Zahl der Benutzerkonten nur bedingt als Mengenindikator verwendet werden kann. Das Modell berücksichtigt die Grössenstruktur der Versicherer nicht. Ein kleiner Versicherer muss ein bis zwei Benutzerkonten führen, auch wenn er wenige bis gar keine Meldungen verschickt. Ein grosser Versicherer wiederum erhält und versendet sehr viele Meldungen mit einer vergleichsweise tiefen Anzahl an Benutzerkonten.
Die Pflege ist für ein funktionierendes Gesundheitswesen zentral, das hat auch die Coronakrise gezeigt. Für eine langfristig gesicherte und qualitativ hochstehende Pflege steht deshalb die Finanzierung im Vordergrund. Eine Besserstellung der Pflegefachleute ist vor diesem Hintergrund unnötig, teuer und gefährlich. Die Gesundheitskommission des Ständerats hat beim Gegenentwurf zur Pflegeinitiative Vernunft walten lassen: Wenn die Pflegenden ihre Leistungen selbstständig abrechnen wollen, brauchen sie eine Vereinbarung mit den Krankenversicherern.
santésuisse begrüsst weitgehend die Teilrevision des kantonalen Einführungsgesetzes zum KVG. Die Einführung von Referenztaxen für die Finanzierung der Restkosten kann zu Mehrkosten für die ausserkantonal versorgte Person führen. Diese Anpassung behindert tendenziell den interkantonalen Wettbewerb unter den Pflegeheimen. santésuisse empfiehlt deshalb, die bestehende Finanzierung gemäss Art. 28e Abs. 1-4 kKVG beizubehalten.
Mangel und Überfluss - Gesundheitsversorgung vor Strukturerhalt - Kein Prämienschock wegen Corona - Generika – überhöhte Preise ohne Mehrwert
Der Jahresbericht 2019 des Implantat-Registers SIRIS enthält erstmals Informationen, die es erlauben, die Qualität von implantierten Hüft- und Kniegelenken anhand von Revisionsraten zu beurteilen.
santésuisse begrüsst, dass der Kanton Waadt das Problem des Überangebots an medizinisch-technischer Ausrüstung weiterhin aktiv angehen will. Vor allem bei den ambulanten Operationszentren ist zu erwarten, dass dieser Bereich weiter wachsen wird. santésuisse lehnt deshalb den Vorschlag ab, dass der Kanton Waadt ambulante Operationszentren von der Zulassungssteuerung der medizinisch-technischen Grossgeräten ausnehmen will. (Existiert nur auf Französisch)
Es wird ins Geld gehen, wenn psychologische Psychotherapeuten künftig direkt zulasten der Grundversicherung abrechnen dürfen. Wie viel der Systemwechsel die Prämienzahlenden tatsächlich kosten könnte, wird jetzt in einer Studie quantifiziert.
Die Kontrolle der Leistungsabrechnungen hat bei den Versicherern einen hohen Stellenwert. Zu diesem Schluss kommt eine vom BAG in Auftrag gegebene Untersuchung. Der Bericht zeigt aber auch: Festzustellen, ob eine Leistung notwendig war – und ob sie überhaupt erbracht wurde –, ist nur mit viel Aufwand überprüfbar.
santésuisse begrüsst die geplante Anpassung der Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VORA). Die durch die frühere Lieferung der Daten an die Gemeinsame Einrichtung KVG gewonnene Zeit ermöglicht den Versicherern, die Informationen aus dem Risikoausgleich bei der Berechnung der Prämien, die sie der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung einreichen, zu berücksichtigen. Weiter ist zu begrüssen, wenn die Daten, die im Rahmen des Risikoausgleichs an die GE KVG geliefert werden, zur Lösung des Problems von Mehrfachversicherungen verwendet werden können. Noch nicht geregelt wird mit der vorliegenden Verordnungsänderung der Umgang mit sogenannten Phantomen. Unter Phantomen sind versicherte Personen zu verstehen, die nicht mehr kontaktiert werden können, zum Beispiel wegen Wegzug nach Unbekannt. Es müsste eine Lösung gefunden werden, die verhindert, dass diese Personen in die Berechnung des Risikoausgleichs einfliessen.
Wir sind auch jetzt für Sie da. Besuchen Sie unseren neuen Online-Kurs zum Thema KVG-Grundlagen.
santésuisse ist mit den geplanten Änderungen der Teilrevision einverstanden. Neben den neuen gesetzlichen Vorgaben auf Bundesebene werden die Inhalte des elektronischen Datenaustausches Prämienverbilligung (DA-PV) auf kantonaler gesetzlicher Ebene berücksichtigt.
Verena Nold, Direktorin santésuisse spricht über die aktuelle Lage: Unser Gesundheitssystem befindet sich im Corona-Modus.
Während sich im benachbarten Ausland das Referenzpreissystem für Generika seit Jahren bewährt, wehren sich die Hersteller in der Schweiz dagegen. Gerade die Coronakrise zeigt, dass überhöhte Preise Lieferengpässe bei einzelnen Produkten nicht verhindern können. Einen besseren Schutz als überhöhte Preise bieten dagegen Pflichtlager.
Die Krankenversicherer tun alles dafür, ihre Aufgaben auch in der Corona-Krise zugunsten der Versicherten wahrzunehmen. Sollten die Kosten im Gesundheitswesen aufgrund dieser Pandemie steigen, verfügen die Kassen über Reserven, die für solche Fälle vorgesehen sind.
Die Reserven der Krankenversicherer garantieren die Finanzierung der Kosten, die im Zuge der Coronakrise für Spitäler, Ärzte und Patienten anfallen.
santésuisse begrüsst, dass der Kanton Thurgau die bundesrechtlichen Vorgaben zur Prämienverbilligung umsetzt. Kritisch steht santésuisse der beabsichtigten Weiterführung der Liste säumiger Prämienzahler gegenüber. Wir erachten es als stossend, auch Kinder auf der Liste der säumigen Prämienzahler zu erfassen und daher nur in Notfällen medizinisch zu versorgen. Auch beurteilt santésuisse die Absicht als problematisch, abschliessend zu definieren, wann es sich um einen Notfall handelt.
Aus einer Gesamtkostensicht begrüsst santésuisse die angestrebte Verlagerung von leichten Pflegefällen vom Pflegeheim in den ambulanten Bereich. Im Bericht fehlt die Darstellung der finanziellen Auswirkungen der auf den 1. Januar 2020 erfolgten Anpassung der Beiträge im Pflegeheim und bei Spitex-Organisationen/Pflegefachpersonen. Weiter sollten die Bedarfsprognose und die entsprechende Bettenplanung dem Umstand Rechnung tragen, dass ältere Menschen immer länger selbständig bleiben und später hilfs- und pflegebedürftig werden. Ausserdem sollte ein mögliches Koordinationspotenzial beim Bettenangebot mit anderen Kantonen, namentlich dem Kanton Bern, dargestellt werden.
Der Schutz der Patientinnen und Patienten vor gefälschten Medikamenten ist wichtig. santésuisse begrüsst deshalb, dass bei Bedarf ein Obligatorium für individuelle Erkennungsmerkmale und Sicherheitsvorrichtungen auf Medikamentenverpackungen eingeführt werden kann.
Nach den mehrmaligen gescheiterten Anläufen für einen Neuanfang bei der Steuerung der Ärztedichte herrscht Uneinigkeit über die Umsetzung. Während die Entscheide des Nationalrats eine wirksame Umsetzung in Aussicht stellten, will der Ständerat die Kantone nicht zu griffigen und verbindlichen Massnahmen verpflichten.
Referenzpreise für Generika sind ein zentrales Element im Kostendämpfungspaket des Bundesrates. Mit dem Wechsel zur Vergütung des günstigsten Generikums statt überhöhter Medikamentenpreise könnte sich die Schweiz von einem teuren Sonderfall verabschieden, der Zusatzkosten ohne Mehrwert generiert.
Endlich liegen konkrete Vorschläge zugunsten der Prämienzahler auf dem Tisch, wie unnötige Kosten im Gesundheitswesen vermieden werden können. So würde alleine die Einführung eines Referenzpreissystems für Generika jährlich 400 Millionen Franken an Einsparungen bringen.
santésuisse begrüsst die vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickte Vorlage zur besseren Koordination der Spitalplanung und Vereinheitlichung der Tarifermittlung. Die Schweiz verfügt über eine der weltweit höchsten Spitaldichten. Das ist weder effizient, noch lassen sich hohe Qualitätswerte erreichen. Mit der Vereinheitlichung der Tarifermittlung schafft der Bundesrat eine wichtige Grundlage, um die Kosten mittelfristig zu dämp-fen.
Er ist nicht zu überhören, der Ruf nach kostendeckenden Tarifen in der Kindermedizin. Die Diskussionen rund um höhere Fallpauschalen oder Taxpunktwerte werden derzeit ebenso emotional wie medienwirksam geführt. Nur: Der ungetrübte Blick in die aktuellen Tarifstrukturen relativiert die Forderungen der Mediziner.
Der Spezialkurs Unfallerkennung vermittelt die Grundlagen der Unfallversicherung.
santésuisse begrüsst die im Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung des Kantons Nidwalden vorgesehenen Regelungen zur Durchführung der Prämienverbilligung. Sie sind geeignet, das System der Prämienverbilligung gerechter zu machen und das Giesskannenprinzip zumindest einzudämmen.
Die neue Verordnung zum Einführungsgesetz KVG des Kantons Zürich regelt die Durchführung der Prämienverbilligung. Bei den direkt die Krankenversicherer betreffenden Bestimmungen der neuen Verordnung fehlt aus Sicht von santésuisse der Bezug zum bewährten elektronischen Datenaustausch „Prämienverbilligung“ zwischen den Kantonen und Versicherern.
Wenn psychologische Psychotherapeuten künftig direkt zulasten der Grundversicherung abrechnen dürfen, so hat dies weitreichende Konsequenzen.
Wiederholte Telefonanrufe und Beratungen von Vermittlern mit teilweise zweifelhafter Qualität waren für die Schweizer Bevölkerung in der Vergangenheit ein Ärgernis. Mit der neuen freiwilligen Branchenvereinbarung haben die Krankenversicherer umfassende und verbindliche Standards für Vermittler festgelegt. Umfassend bedeutet erstens, dass alle Vermittler hohe Qualitätsanforderungen erfüllen müssen. Damit wird die Qualität der Beratungen verbessert und die Zahl unwillkommener Telefonanrufe eingedämmt. Zweitens werden die Provisionen neu sowohl für Abschlüsse in der Grund- als auch für die Zusatzversicherung begrenzt. Wir freuen uns sehr, dass es der Branche gelungen ist, selber eine Regelung zu finden und im Sinne der Bevölkerung ein virulentes Problem zu entschärfen respektive zu lösen.
Engpässe bei Impfstoffen oder Lieferunterbrüche bei Krebsmedikamenten sorgen derzeit in der Schweiz für Schlagzeilen, sind aber eigentlich ein weltweites Problem. Eigentlich, denn es gibt durchaus Faktoren «Made in Switzerland», die das Problem hierzulande verschärfen. Von einem Versorgungsnotstand kann allerdings nicht die Rede sein.
Die Regulierungsdichte auf Bundes- und Kantonsebene im Gesundheitswesen ist hoch, Tendenz steigend. Mit zahlreichen Einzelmassnahmen wird versucht, Nachfrage und Angebot von medizinischen Leistungen in Übereinstimmung zu bringen. Erfolgversprechender sind qualitätsorientierte Ansätze wie beispielsweise ambulante Pauschalen, welche die Vergütung von Leistungen vom Zeitaufwand entkoppeln, dafür aber mit der Qualität verknüpfen.
Mehr Wettbewerb kommt Patienten und Prämienzahler gleichermassen zugute. Deshalb begrüsst santésuisse die Bestrebungen im Bereich der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL), den Markt vermehrt spielen zu lassen. Damit die Vorlage ohne massiven Mehraufwand der Beteiligten umsetzbar ist, und die Versicherten nicht doch Nachteile erleiden, muss sie jedoch angepasst werden. Zwingend ist es, dass Verträge auf Verbandsebene (zwischen Verbänden der Abgabestellen einerseits und den Einkaufsgesellschaften der Versicherer andererseits) zulässig sind. Die optimale Lösung sieht santésuisse darin, dass es keine Einschränkungen durch das Kartellgesetz und die Kantone gibt. Die Krankenversicherer können frei Verträge abschliessen. Dabei müssen lediglich alle MiGeL-Positionen vertraglich abgedeckt werden. Es ist zu erwarten, dass so eine kosteneffiziente Lösung entsteht, die den Prämienzahler entlastet. santésuisse schlägt vor, dass die Kontrolle hinsichtlich der Sicherstellung der Versorgung mit Produkten aller in der MiGeL aufgeführten Gruppen dem Bund übertragen wird. Mit dieser Zentralisation könnten die Kosten der Administration bei den Kantonen reduziert werden.
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santésuisse begrüsst die von der St. Galler Regierung vorgesehene Reduktion der stationären Spitalstrukturen. Mit den geplanten Massnahmen wird die betriebliche Finanzlage stabilisiert, die Behandlungsqualität erhöht und verschwenderische Überversorgung vermieden. Vom gedämpften Kostenanstieg in den neuen und effizienteren Strukturen werden auch die Prämienzahlerinnen und -zahler profitieren.
Der Verwaltungsrat des Krankenversichererverbands santésuisse hat an seiner Sitzung vom 13. Dezember 2019 Christoph Kilchenmann, Abteilungsleiter Grundlagen von santésuisse und damit Chefökonom des Verbands, per 1. Januar 2020 zum Stellvertreter von Verena Nold, Direktorin santésuisse, ernannt.
Das Adressdienstgesetz (ADG) ermöglicht den Aufbau eines nationalen Adressdienstes, der vor allem den Behörden des Bundes, der Kantone und der Gemeinden dient. santésuisse erachtet es daher hauptsächlich als Aufgabe der Behörden, den Dienst zu entwickeln und zu finanzieren. Der Adressdienst kann in bestimmten Fällen auch für die Sozialversicherungen administrative Erleichterungen bringen. Daher begrüsst santésuisse, dass auch die Krankenversicherer einen klar definierten Zugang haben sollen. Dies ausschliesslich mit dem Ziel, die gesetzlichen Aufgaben wahrnehmen zu können. Mit dem Dienst können die heutigen, administrativ aufwendigen Anfragen bei Gemeinden ersetzt werden. Er muss aber weiterhin kostenlos sein.
Die Einschränkung der Anzahl Ärztinnen und Ärzte die zu Lasten OKP abrechnen, ist die mit Abstand wirkungsvollste Methode, um das übermässige Kostenwachstum im ambulanten Bereich zu bremsen. Das Einschreiten der Kantone bei Über- und Fehlversorgung darf deshalb nicht freiwillig sein. Die Krankenversicherer müssen das Beschwerderecht bei Nichteinhalten der Steuerungspflicht erhalten, da niemand anders die Kantone wegen ihrer Unterlassungen einklagen kann.
Die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen EFAS) will Krankenversicherer und Kantone gleichermassen in die Kostenverantwortung nehmen. Die Verknüpfung von EFAS mit der ärztlichen Zulassungssteuerung ist notwendig, um Kompetenzen und Verantwortung der Kantone in Übereinstimmung zu bringen. Nicht sachgerecht ist dafür die Forderung der Kantone nach Einbezug der Pflegekosten in EFAS.
Zahlreiche Anläufe für Mini-Reformen prägten die Legislatur. Das Rezept für echte Verbesserungen des Gesundheitssystems dürfte hingegen in besser aufeinander abgestimmten Massnahmen zu finden sein.
Die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung ist ein wichtiges Gut. Damit diese auch in Zukunft sichergestellt ist, braucht es genügend Ärzte. Die Überversorgung mit Ärzten in städtischen Zentren schadet aber den Prämienzahlern in Form höherer Kosten und den Patienten in Form von unnötigen Behandlungen. Deshalb ist wichtig, dass alle gemeinsam eine Lösung finden, die Überversorgung zu vermeiden und dafür zu sorgen, dass nicht zu viele Ärzte tätig sind. Der Ständerat entscheidet darüber am Mittwoch und ist gut beraten, klare Regeln zu beschliessen: Die Beschränkung der Zahl der Ärzte darf nicht freiwillig und unüberprüfbar bleiben. Andernfalls werden die Kosten zulasten der Prämienzahler aufgrund der Ständerats-Entscheide künftig spürbar steigen.
Der Spezialkurs TARMED-Grundlagen vermittelt eine umfassende Einführung in die Tarifstruktur TARMED. Der Medizinkurs macht medizinische Grundkenntnisse für Nichtmediziner nutzbar.