Test MPR 4
mR 4
Liebe Versicherte
Grundsätzlich sind Krankenkassenberater sehr hilfreich. Allerdings nur, wenn sie seriös vorgehen. Wir erhalten tagtäglich Meldungen, dass wieder vermehrt Telefonwerbung betrieben wird, leider oft auf eine unhöfliche, respektlose, aufdringliche und sogar aggressive Art und Weise. Das tut uns leid, wir verstehen Ihren Missmut sehr gut.
Gerne geben wir Ihnen nachstehend einige Informationen und Hilfestellungen zu diesem Thema, wir bitten Sie jedoch um Verständnis, dass wir keine persönlichen Antworten verschicken.
zu ködern, damit ein Besuchstermin bei Ihnen vereinbart werden kann. Dies sollten Sie unbedingt vermeiden.
Gemeinsames Vorgehen der Branchenverbände santésuisse und curafutura gegen unwillkommene Vermittlertätigkeiten
Am 24. Januar 2020 haben die Verbände curafutura und santésuisse die Branchenvereinbarung Vermittler unterzeichnet. Darin werden die Qualität der Beratung und die Entschädigung an die Vermittler in der Kundenwerbung verbindlich geregelt. Der Branchenvereinbarung sind 48 Krankenversicherer beigetreten. Die Branchenvereinbarung hält auch ein Verbot der Kaltakquise fest. Im Oktober 2020 wurde von den Verbänden in Umsetzung der Branchenvereinbarung eine Sanktions- und Verfahrensordnung unterzeichnet. Diese regelt das Vorgehen bei Verstössen gegen die Branchenvereinbarung. Insbesondere sieht sie die Schaffung einer Aufsichtskommission vor, die für die Beurteilung von Anzeigen verantwortlich ist, sowie den anschliessenden Rechtsweg ans Schiedsgericht.
Sowohl die Branchenvereinbarung wie auch die Sanktions- und Verfahrensordnung sind am 1. Januar 2021 in Kraft getreten und die Aufsichtskommission hat ihre operative Tätigkeit aufgenommen. Weitere Informationen zur Aufsichtskommission finden Sie unter https://fair-mittler.ch. Anzeigen können via die Telefonnummer 0800 00 02 82 oder per E-Mail an info@fair-mittler.ch adressiert werden.
Öffnen Sie dazu auch unser Communiqué vom 22.03.2021
Was können Sie gegen lästige Anrufe tun?
Ihre Angaben werden vertraulich behandelt. Von santésuisse werden keine Daten an Dritte weitergegeben, die einen Rückschluss auf die versicherte Person ermöglichen.
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EFAS soll die Effizienz im Gesundheitswesen steigern, ambulante Behandlungen fördern und die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler entlasten. Eine Modellrechnung von santésuisse zeigt nun, dass die vom Ständerat beschlossene Variante für die Versicherten ein teures Nachspiel hätte. Schon wenige Jahre nach Integration der Pflegekosten in die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen würden die Effizienzvorteile von EFAS in ihr Gegenteil verkehrt und die Prämienzahlenden zusätzlich belastet.
Am 26. Juni 2023 haben die Tarifpartner H+ Die Spitäler der Schweiz und santésuisse das fertiggestellte Tarifwerk der ambulanten Pauschalen an die Organisation ambulante Arzttarife (OAAT AG) übermittelt. In die Version 1.0 des Tarifwerkes wurden die Rückmeldungen aus der breit angelegten Konsultation bei allen Tarifpartnern eingearbeitet, was die Qualität der Tarifstruktur weiter verbessert hat. Ebenso wurden Verbesserungsvorschläge aus dem Prüfbericht des Bundesamtes für Gesundheit BAG umgesetzt.
Damit die Kosten nicht aus dem Ruder laufen: Am Jahreskongress 2023 von santésuisse haben Gesundheitsfachleute, Parlamentarier und Politikwissenschaftler über drängende Fragen zum Gesundheitswesen diskutiert. Ihre Forderungen richten sich in erster Linie an das neue Parlament in Bundesbern.
Der Verwaltungsrat der SASIS AG hat an seiner Sitzung am 24. Mai 2023 Jona Städeli zum neuen Geschäftsführer gewählt. Der 53-jährige Jona Städeli verfügt über breite Branchen- und Führungserfahrung und ist in der Branche der Krankenversicherer bestens vernetzt. Er übernimmt sein Amt auf den 1. Juli.
Das Preisniveau der patentgeschützten Medikamente ist im europäischen Ausland im Durchschnitt 5,4 Prozent tiefer als in der Schweiz, patentabgelaufene Originalpräparate kosten im Ausland 10,8 Prozent weniger. Die Preisunterschiede sind vor allem bei Generika und Biosimilars markant: Im Ausland sind Generika um rund die Hälfte günstiger (45,5 Prozent), Biosimilars kosten 27,5 Prozent weniger. Dies ergibt der vierzehnte gemeinsame Auslandpreisvergleich von santésuisse und Interpharma, der aktuelle Fabrikabgabepreise von Medikamenten denjenigen des europäischen Auslands gegenüberstellt.
Die Kosten sind im Jahr 2022 deutlich stärker gestiegen als die Prämien, die im Jahr 2022 pro Kopf leicht zurückgegangen sind. Mit einem Plus von vier Prozent der Gesamtkosten (2,6 Prozent pro Kopf) dürften die Ausgaben die Einnahmen um rund anderthalb Milliarden Franken übertroffen haben. Auf 2023 wurden die Prämien stark erhöht. Zusätzlich braucht es rasch auch kostendämpfende Massnahmen, um Ein- und Ausgaben wieder ins Gleichgewicht zu bringen, wie es das Gesetz vorschreibt.
santésuisse legt grossen Wert darauf, dass Patientinnen und Patienten qualitativ hochstehende psychotherapeutische Behandlungen erhalten, die nach klaren Kriterien abgerechnet werden. Leider hat die Föderation Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) eine Verlängerung der bisherigen Regelung zugunsten von Psychotherapeuten in Weiterbildung abgelehnt. Das hat dazu geführt, dass die gesetzlichen Grundlagen aktuell nicht mehr genügen, um deren Leistungen zu vergüten. Nun ist es an den Gerichten, die Situation rasch und nüchtern zu klären. Im Interesse der Patientinnen und der Prämienzahler kann es nicht sein, dass solche Leistungen unbegrenzt und ohne klare rechtliche Leitplanken abgerechnet werden.
Alternative Versicherungsmodelle, und somit auch Gatekeeper-Modelle, liessen sich ohne weiteres zum neuen Standard in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erklären. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten der Universität Zürich im Auftrag von santésuisse. Ein Systemwechsel würde sich kaum auf die Versicherten auswirken. Stärker betroffen wäre hingegen die Ärzteschaft. Die Krankenversicherer wären nicht verpflichtet, alle in der Grundversorgung tätigen Ärztinnen und Ärzte als Gatekeeper anzuerkennen. Damit liessen sich Doppelspurigkeiten vermeiden, die Steuerung verbessern – und mehr marktwirtschaftliche Elemente integrieren.
Die solutions tarifaires suisses AG hat das ambulante Pauschalensystem finalisiert und dem Bundesrat zuhanden des BAG eingereicht. Im Hinblick auf den ambulanten Tarif der Zukunft ist das ein wichtiger Meilenstein. Am 3. Juni 2022 hat der Bundesrat die Tarifpartner aufgefordert, bis Ende 2023 ein Tarifwerk bestehend aus ambulanten Pauschalen und dem Einzelleistungstarif Tardoc zur Genehmigung einzureichen. Um diesen Auftrag zu er-füllen, werden die Tarifpartner die beiden Tarifwerke im Rahmen der neu gegründeten Organisation ambulante Arzttarife AG (OAAT AG) zu einem kohärenten Tarifsystem zusammenfügen.
In Sachen Digitalisierung herrscht im Gesundheitswesen Nachholbedarf. santésuisse geht voran und lanciert in diesen Tagen gleich mehrere wichtige Neuheiten: Mit dem Regressionsbericht 2021 erhalten Ärztinnen und Ärzte einen kompletten Einblick in ihre abgerechneten und verordneten OKP-Leistungen. Das digitale Handbuch der Schweizer Kranken- und Unfallversicherung bietet seit Anfang Dezember zusätzliche Gesetzestexte, Funktionen und Multilizenzen für Grosskunden
Der Ständerat hat bei EFAS nach langwieriger Kommissionsarbeit eine Vorlage beschlossen, die von einer schlanken Umsetzung weit entfernt ist. Entgegen der Idee einer unbürokratischen Vorlage sollen die Kantone Zugang zu Rechnungsdaten der Versicherer erhalten und zudem im stationären Bereich eine doppelte Rechnungskontrolle durchführen können. Weiter beschloss der Ständerat die Integration der Langzeitpflege ohne Auflagen. Zuerst muss die notwendige transparente Datengrundlage erarbeitet werden. Der Nationalrat ist gefordert, an seiner ursprünglichen, schlankeren Version festzuhalten.
santésuisse freut sich über die Gründung der neuen ambulanten Tariforganisation unter Federführung des Berner Regierungsrats Pierre-Alain Schnegg. Damit ist die Grundlage gelegt worden, gemeinsam einen neuen Arzttarif zu entwickeln, der für alle Beteiligten Vor-teile bringt. In den kommenden Monaten sollen die beiden vorliegenden Tarifstrukturen, die ambulanten Pauschalen und der Einzelleistungstarif Tardoc, kombiniert werden.
Eine repräsentative Umfrage des Forschungsinstituts Sotomo im Auftrag von santésuisse zeigt: Die meisten Versicherten wären bereit, umfangreiche Kostendämpfungsmassnahmen und damit Einschränkungen bei Medikamenten und Leistungserbringern in Kauf zu nehmen – wenn sie dafür weniger bezahlen müssten.
Die Gesundheitskommission des Ständerats (SGK-S) sagt zwar im Grundsatz JA zu EFAS. Das ist ein positives und wichtiges Signal. Sie baut aber gleichzeitig unnötige Doppelspurigkeiten ein. So sollen die Kantone Zugang zu Rechnungsdaten der Versicherer erhalten. Das läuft der Idee von EFAS fundamental zuwider. Nicht zielführend ist ausserdem die Integration der Langzeitpflege. Beide Verbände gewichten es als zentral, jetzt bei EFAS endlich Nägel mit Köpfen zu machen und bei dieser wichtigen Vorlage mit einer schlanken Ausgestaltung mehr Effizienz und langfristig tiefere Kosten im Gesundheitswesen zu erreichen. Die SGK-S hat gestern bei EFAS vorwärts gemacht, das ist an sich positiv. Die gefällten Entscheide laufen allerdings dem eigentlichen Ziel der einheitlichen Finanzierung zum Teil zuwider. Das gilt bei der Rechnungskontrolle und bei der Langzeitpflege. So bedauern curafutura und santésuisse den Entscheid zum Zugang der Kantone zu Rechnungsdaten der Versicherer. Für unsere Krankenversicherer ist klar: Rechnungskontrolle ist unsere Kernkompetenz. Dank der Kontrolle erzielen alle Versicherer zusammen über 3.5 Milliarden Franken Minderausgaben. Das entspricht rund 10 Prozent Einsparungen auf den Prämien. Davon profitieren die Prämienzahlerinnen und -zahler. Dass die Kantone ebenfalls Einsicht in Einzelrechnungen oder diese gar doppelt kontrollieren wollen, ist ineffizient, unverhältnismässig und nicht im Sinne der Versicherer. Weiterer Wermutstropfen: Die SGK-S spricht sich dafür aus, die Langzeitpflege in EFAS zu integrieren. Das verändert die Rahmenbedingungen, weil ein Bereich integriert werden soll, bei dem die Datengrundlage noch gar nicht vorhanden ist. curafutura und santésuisse erachten es als sinnvoller, zuerst die Akutpflege in EFAS zu integrieren und über die Integration der Langzeitpflege dann zu diskutieren, wenn die Datengrundlagen vorliegen. Die Versicherer sind bereit, hier die nötigen Diskussionen prioritär zu führen, um dieser wichtigen Reform nun endlich zu realisieren. Das Hauptziel von EFAS ist es, die bestehenden Fehlanreize im System auszumerzen und mehr Effizienz und Qualität hineinzubringen. Mit EFAS wird die Verlagerung vom stationären in den kostengünstigeren ambulanten Bereich sozialverträglich vorangetrieben. Weil EFAS zudem alternative Versicherungsmodelle durch tiefere Prämien noch attraktiver macht, verleiht die Reform der integrierten Versorgung zusätzlichen Schub. Diesem Ziel soll das Parlament Rechnung tragen, wenn die Gesundheitskosten langfristig bezahlbar bleiben sollen.
Die Prämien 2023 steigen durchschnittlich um 6,6 Prozent. Grund für den starken Prämienanstieg sind stark steigende Kosten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Alleine im Jahr 2021 sind die Gesundheitskosten um 6,4 Prozent pro versicherte Person gestiegen. Für das laufende und das kommende Jahr ist leider keine Trendwende in Sicht. Um die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler langfristig zu entlasten, ist die Politik gefordert, einschneidende Massnahmen zur Kostendämpfung umzusetzen.
Das Gesetz über die Tätigkeit von Vermittlern in der Krankenversicherung sollte ursprünglich nur die Möglichkeit bieten, die Branchenvereinbarung für allgemeinverbindlich zu erklären, wie aus der Motion 18.4091 klar hervorgeht. Der Ständerat weicht von diesem Ziel ab und will nun Angestellte der Versicherer und externe Vermittler den gleichen Regeln unterwerfen, obwohl ihre Situation überhaupt nicht vergleichbar ist. curafutura und santésuisse bedauern diesen Entscheid, der keine Verbesserung der Situation für die Konsumenten bringen wird und in der Praxis unmöglich umsetzbar ist.
Die aktuelle Entwicklung der Gesundheitskosten verlangt nach griffigen Massnahmen, damit die Prämienlast auch in Zukunft tragbar bleibt. santésuisse begrüsst den Willen des Bundesrates, mit neuen kostendämpfenden Massnahmen dem übermässigen Kostenwachstum im Ge-sundheitswesen entgegenzutreten. Insgesamt gehen die vom Bundesrat vorgeschlagenen Lösung aber zu wenig weit und führen zum Teil sogar zu Mehrkosten. Das Parlament ist gefordert, mit griffigen Massnahmen bei den Medikamenten und mit einer Stärkung von alternativen Versicherungsmodellen nachzubessern.
Die Kosten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung steigen so stark wie seit Jahren nicht mehr. Neuste Auswertungen für das Jahr 2021 zeigen: Die Kosten sind um 6.4 Prozent pro versicherte Person gestiegen. Auch die Kostenprognose für das laufende und das kommende Jahr verspricht keine Trendwende: Für 2022 und 2023 ist mit Kostensteigerungen von jeweils rund 4 Prozent zu rechnen. Diese Entwicklung macht eine markante Prämienerhöhung unabdingbar. Reserven vermögen diese Entwicklung kaum mehr abzufedern.
Bern, 19. August 2022. Ende Dezember 2021 haben H+ Die Spitäler der Schweiz und santésuisse die gemeinsam entwickelten Pauschalen für den ambulanten Bereich dem BAG zur Überprüfung eingereicht. Der fundierte Prüfbericht des BAG liegt nun vor und zeigt auf, was bis zum Erreichen der Genehmigungsreife zu tun ist. Insbesondere würdigt das BAG das auf reellen Spitaldaten beruhende ambulante Pauschalensystem als positive Entwicklung für den ambulanten Sektor.
Der Verwaltungsrat der SASIS AG hat Felix Akeret zum neuen CEO gewählt. Felix Akeret wird seine Funktion am 1. September 2022 antreten. Bis dahin nimmt Bruno Koller die Geschäftsführung der SASIS AG weiterhin interimistisch wahr.
Die Generalversammlung von santésuisse hat Martin Landolt zum neuen Verwaltungsratspräsidenten gewählt. Gleichzeitig wurde der bisherige Präsident Heinz Brand für sein erfolgreiches Wirken während mehr als sieben Jahren an der Spitze des Verbandes gewürdigt. Der santésuisse-Verwaltungsrat wird durch die Wahl von Ständerat Peter Hegglin als neuer Verwaltungsrat zusätzlich verstärkt. Damit tritt er als Vertreter des RVK die Nachfolge von Dieter Boesch an, der während fast 30 Jahren die Verbandsarbeit massgeblich mitgeprägt hat. Alle weiteren Verwaltungsräte wurden im Amt bestätigt.
Der Bundesrat ebnet mit der Nichtgenehmigung des Tardoc den Weg, um einen ambulan-ten Tarif zu implementieren, der von allen Tarif-Partnern gemeinsam erarbeitet wird. Damit nimmt der Bundesrat die eigenen Vorgaben an einen neuen Tarif ernst, die er vor einem Jahr klar kommuniziert hat. santésuisse ist erleichtert, dass der Bundesrat die Interessen der Prämienzahlerinnen und Prämienzahler angemessen gewichtet. Der Tardoc hätte zu weiteren Kostensteigerungen und damit zu zusätzlichen Prämienerhöhungen geführt.
Das Preisniveau der patentgeschützten Medikamente ist im europäischen Ausland im Durchschnitt 8.8% tiefer als in der Schweiz, patentabgelaufene Originalpräparate kosten im Ausland 15.4% weniger. Am grössten sind die Preisdifferenzen bei Generika, welche in den Vergleichsländern durchschnittlich 48.4% günstiger sind als in der Schweiz – Schweizer bezahlen also doppelt so viel. Neu wurden auch die Preisunterschiede von Biosimilars, Generika von biologisch hergestellten Arzneimitteln, verglichen. Biosimilars sind im Ausland durchschnittlich 33.5% günstiger als in der Schweiz. Dies ergibt der dreizehnte gemeinsame Auslandpreisvergleich von santésuisse und Interpharma, der aktuelle Fabrikabgabepreise von Medikamenten denjenigen des europäischen Auslands gegenüber-stellt. Die Preisunterschiede sind im Vergleich zum Vorjahr grösser geworden, dies insbesondere aufgrund der Wechselkursentwicklung.
santésuisse begrüsst die Stossrichtungen der Gesundheitskommission. Die Kommission empfiehlt ein koordiniertes Vorgehen bei der Erarbeitung des ambulanten Tarifs der Zukunft. Damit möchte sie vermeiden, dass verschiedene Tarifwerke gestaffelt eingeführt werden. Pauschale Abgeltungen sollen dabei Vorrang geniessen und ein Einzelleistungstarif nur dort zum Einsatz kommen, wo eine Pauschalierung nicht möglich ist. santésuisse bietet an, mit allen Tarifpartnern gemeinsam die Arbeiten unverzüglich an die Hand zu nehmen, um basierend auf den geleisteten Vorarbeiten einen gemeinsamen Tarif zu erarbeiten.
santésuisse engagiert sich für die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Neben weiteren Initiativen präsentiert der Verband das beliebte Handbuch der Schweizer Kranken- und Unfallversicherung neu als Online-Version – unter www.handbuch-krankenversicherung.ch In der Branche kommt das digitale Produkt sehr gut an: Bereits vor dem Go-Live-Termin wurden über 1000 Lizenzen bestellt.
Ärztinnen und Ärzte sowie Spitäler im Kanton Zürich sollen gemäss Regierungsrat künftig noch besser bezahlt werden. Diese Entscheide der Zürcher Regierung hätten Mehr-kosten von rund 45 bis 50 Millionen Franken pro Jahr zur Folge. Diese Lohnerhöhungen müssten alle Zürcherinnen und Zürcher in Form eines zusätzlichen Prämienprozentes finanzieren. Gerade im Hinblick auf erwartbare Prämienerhöhungen im Herbst ist das in-akzeptabel. Dagegen legt die santésuisse-Tochter tarifsuisse beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde ein.
Die Trägerorganisationen der solutions tarifaires suisses AG haben in der Verwaltungsratssitzung vom April 2022 den Eintritt in die nächste Phase zur Weiterentwicklung der prozedurbezogenen ambulanten Pauschalen beschlossen. Ziel der Tarifpartner H+, santésuisse und FMCH ist es, dem Bundesrat Ende 2022 ein weiter verfeinertes Pauschalensystem zur Genehmigung vorzulegen. Als Basis für die anstehende Weiterentwicklung haben die Tarifpartner einstimmig Grundsätze für das Pauschalensystem und die Zusammenarbeit definiert. Damit stärken die drei Organisationen ihre Tarifpartnerschaft weiter.
Seit Anfang 2021 steigen die Kosten im Gesundheitswesen so deutlich an wie seit Jahren nicht mehr. Die Krankenversicherer haben die Prämien für das Jahr 2022 unter grossem politischem Druck möglichst tief gehalten und dafür auf ihre Reserven zurückgegriffen. Angesichts der im laufenden Jahr weiter steigenden Gesundheitskosten drohen für 2023 drastische Prämiensteigerungen. santésuisse fordert dringliche Massnahmen, die der Bundesrat sofort umsetzen kann.
Der Kanton Nidwalden und die santésuisse-Tochter tarifsuisse ag haben sich bezüglich Abgeltungen für Pflegematerialkosten der Jahre 2015 bis 2017 geeinigt: Der Kanton Nidwalden beteiligt sich pauschal mit rund 250’000 Franken an den Pflegematerialkosten der sieben Nidwaldner Pflegeheime. Im Gegenzug kommen die Krankenversicherer dem Kanton entgegen. So konnte gemeinsam mit den Pflegeheimen des Kantons Nidwalden, vertreten durch Curaviva Nidwalden eine einvernehmliche Lösung gefunden werden, die diese Restanz aus der Vergangenheit bereinigt. Damit konnte in der Zwischenzeit mit drei Kantonen eine Lösung gefunden werden. tarifsuisse ag erwartet, dass auch andere Kantone ihre Verantwortung als Restfinanzierer wahrnehmen.
Der Verwaltungsrat von santésuisse schlägt den Mitgliedern für die ordentliche Generalversammlung vom 22. Juni 2022 in Bern Nationalrat Martin Landolt zur Wahl als neuen Verwaltungsratspräsidenten der santésuisse-Gruppe vor. Martin Landolt folgt auf Heinz Brand, der seit dem 1. Januar 2015 als Präsident des Verwaltungsrats von santésuisse amtierte.
Labor-Analysen kosten in der Schweiz durchschnittlich dreimal so viel wie in typischen Vergleichsländern. Jetzt wurde die wiederholte Forderung von santésuisse nach Preissenkungen bei Labor-Analysen endlich gehört. Das Innendepartement hat entschieden, die Tarife für Laboranalysen durchgängig und rasch zu senken. Damit werden die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler direkt entlastet. santésuisse erwartet, dass die Preissenkung substantiell ausfällt.
Die Zusatzversicherungen erfreuen sich ungebrochener Beliebtheit. immer wichtiger werden individuelle Produkte, mit welchen Zusatzleistungen wie Fitnessabos oder Zahnbehandlungen abgedeckt werden können. Wie die Zusatzversicherer mit diesem Trend umgehen und auf welcher Basis sie in Zukunft mit den Leistungserbringern abrechnen: infosantésuisse hat Antworten parat. In der Ausgabe 1/2022 präsentiert das bewährte Branchenmagazin wichtige Geschichten rund um das Gesundheitswesen der Schweiz – in einem neuen grafischen Kleid.
Das Bundesgericht stützt die Wirtschaftlichkeitsprüfungen von santésuisse. Ende Januar wies es die Klage eines Genfer Arztes ab und bestätigte dessen Verurteilung zur Rückzahlung von über 130'000 Franken für Leistungen, die für das Jahr 2016 zu Unrecht in Rechnung gestellt worden waren. Gleichzeitig verurteilte das Schiedsgericht des Kantons Bern drei Ärzte zur Rückzahlung von fast 630’000 Franken. Dank der von santésuisse durchgeführten Prüfungen und ihrer präventiven Wirkung werden die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler jedes Jahr um einen zweistelligen Millionenbetrag entlastet.
Die Gesundheitskosten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sind 2021 mit über fünf Prozent stark angestiegen. Dieses Kostenwachstum gefährdet die in den letzten drei Jahren moderat steigenden Prämien. Erfolgt bei den Kosten keine deutliche Korrektur, sind neuerliche Prämienerhöhungen kaum zu vermeiden, denn die Prämien wider-spiegeln die Kosten.
Die Tarifpartner H+ und santésuisse haben beim Bundesrat ein Gesuch zur Prüfung von ambulanten Pauschalen eingereicht. Damit schaffen die beiden Verbände die Voraussetzung, um ambulante Pauschalen per 1.1.2024 verbindlich einzuführen. Gleichzeitig erhalten die Verbände damit die Gelegenheit, das System der ambulanten Pauschalen weiter zu optimieren und im Verlauf des nächsten Jahres in einer finalen Fassung zur Genehmigung einzureichen. So können ambulante Pauschalen gleichzeitig mit einem neuen Einzelleistungstarif eingeführt werden, welcher für die Tarifierung der nicht pauschalierbaren Leistungen gelten soll.
Die Notwendigkeit der Kostendämpfung im Gesundheitswesen war in der heutigen Sitzung des Ständerats unbestritten. In diesem Sinne stimmte der Rat einem Beschwerderecht für Krankenversicherer bei Spitallisten zu. Allerdings ist der Ständerat auf halben Weg stehen geblieben, indem er einem Referenzpreissystem für Generika und den Kostendämpfungs-massnahmen in Tarifverträgen eine Absage erteilt. Letztere solle im Rahmen des Gegen-vorschlags zur Kostenbremse-Initiative der Mitte behandelt werden. Diesem Bekenntnis müssen jetzt Taten folgen.
Gemessen an europäischen Vergleichsländern sind die Laborpreise in der Schweiz rund dreimal höher. Diesen viel zu hohen Preisen sagt das Parlament jetzt den Kampf an, indem es dem Bundesrat den Auftrag zu einer generellen Preissenkung gibt. Gemäss einer Erhebung von santésuisse liegt das Einsparpotenzial bei mindestens 600 Millionen Franken pro Jahr. santésuisse will damit die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler entlasten.
Am Jahreskongress von santésuisse haben verschiedene prominente Exponentinnen und Exponenten die Lage der Pflege in der Schweiz erörtert. Die Situation bei Löhnen, Ressourcen und Ausbildungsmöglichkeiten erweist sich als weniger dramatisch, als dies die Gewerkschaften glauben machen möchten. Die Auswirkungen der im Umfeld der Pflegeini-tiative erhobenen gewerkschaftlichen Forderungen auf die Prämien wären mittelfristig hin-gegen deutlich spürbar. Mit dem vom Parlament verabschiedeten Gegenvorschlag liegt eine fein austarierte Alternative vor, die viele Anliegen zugunsten der Pflege aufnimmt und zudem rasch und mit überblickbarem Aufwand umsetzbar ist.
Erstmals haben die Partner H+, santésuisse und FMCH in Bern ihr Tarifwerk mit ambulanten leistungsorientierten Pauschalen sämtlichen Branchenorganisationen und Vertreterinnen und Vertretern der Bundesbehörden präsentiert. Schon bald kann im ambulanten Spitalbereich eine Mehrheit der Leistungen mit Pauschalen abgegolten werden, je nach Fachgebiet liegt der Anteil sogar bei 70 Prozent oder höher. Bis Ende Jahr erfolgt die Einreichung des Tarifwerks. Entwickelt wurde es durch die gemeinsame Tariforganisation «solutions tarifaires suisses sa», an der H+, santésuisse und FMCH beteiligt sind. Der neue Tarif bringt Vorteile für alle Beteiligten: transparente, faire und klar ausweisbare Vergütungen auf realer Kosten- und Leistungsbasis sowie einfache und verständliche Abrechnungen. Ausserdem helfen die ambulanten Pauschalen, den Kostenanstieg im Gesundheitswesen zu dämpfen.
Die drei Glarner Gemeinden und die santésuisse-Tochter tarifsuisse ag haben sich in einem Rechtsverfahren betreffend Abgeltungen für Pflegematerialkosten der Jahre 2015 bis 2017 geeinigt: Die drei Glarner Gemeinden beteiligen sich pauschal mit 218'000 Franken an den Pflegematerialkosten der Glarner Pflegeheime für die Jahre 2015 bis 2017. Im Gegenzug kommen die Krankenversicherer den Glarner Gemeinden entgegen. So konnte eine Lösung gefunden werden, die im Sinne aller Involvierten ist.
Die Prämien 2022 sinken um 0,2 Prozent. Diese erfreuliche Stabilität gilt es nun langfristig zu sichern. Angesichts des starken Kostenwachstums von 4 Prozent im ersten Halbjahr 2021 braucht es endlich echte Sparmassahmen, damit die Prämien in Zukunft bezahlbar bleiben.
In der Sonderpublikation «Gesundheitskosten während der Pandemie: Schweiz und Kantone im Vergleich» analysiert santésuisse die Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP). Im laufenden Jahr beobachtet santésuisse ein kräftiges Kostenwachstum von vier Prozent. Welche Bereiche und Regionen besonders hohe Kosten aufweisen, zeigt ein Blick auf die Daten der Kantone Basel-Stadt, Bern, Genf, Luzern, St. Gallen, Tessin, Waadt und Zürich. Sie stehen im Fokus der neuen Broschüre, die ab sofort digital verfügbar ist (www.santesuisse.ch/sonderpublikation). Die Publikation gibt zudem Auskunft darüber, wie stark sich der Faktor Alter auf die Kosten und Prämien auswirkt.
Erstmals haben die Partner H+, santésuisse und FMCH ihr Tarifwerk mit ambulanten Pauschalen gegenüber den Tarifpartnern vorgestellt. Schon bald kann im ambulanten Spitalbereich eine Mehrheit der Leistungen mit Pauschalen abgegolten werden, je nach Fachgebiet liegt der Anteil sogar bei 70% oder höher. Die Einreichung des Tarifwerks beim Bundesrat soll gemäss einem von allen Tarifpartnern unterzeichneten Letter of intent bis Ende Jahr erfolgen. Die neuen ambulanten Pauschalen wurden im Rahmen der gemeinsamen Tariforganisation «solutions tarifaires suisses sa» von H+, santésuisse und FMCH entwickelt.
Die von der obligatorischen Krankenversicherung übernommenen Medikamentenkosten erreichten 2020 mit 7,6 Milliarden Franken einen bisher nie erreichten Wert. Mit einem Plus von 5 Prozent respektive 361 Millionen CHF liegt der Anstieg deutlich über der durch-schnittlichen Kostensteigerung in der Grundversicherung. Damit machen die Medikamente bereits 22 Prozent der Prämien aus. Das Sparpotential ist dabei erheblich, mit echten Re-formen könnten die Prämienzahler mehrere hundert Millionen Franken sparen. Das Parla-ment hat mit dem Referenzpreissystem noch dieses Jahr die Gelegenheit, die Generika-Preise endlich zugunsten der Prämienzahler zu senken.
Der digitale Datenaustausch zwischen Spitälern, Behörden und Krankenversicherern wird immer einfacher: Neu arbeitet auch das Universitätsspital Zürich mit dem Standard SHIP der santésuisse-Tochter SASIS AG. Das Kantonsspital Baden, das Hôpital de La Tour sowie weitere Betriebe werden in den nächsten Wochen ebenfalls an die digitale Autobahn angeschlossen.
Die Versichertenkarte VICARD bietet Versicherten diverse Vorteile, wie das kontaktlose Anmelden beim Arzt, im Spital oder bei der Apotheke. Über die Krankenversicherungs-App können Versicherte ihre Daten jederzeit unkompliziert und schnell via Smartphone übermitteln. Mit vier neuen Versicherern hat die App nun Zuwachs erhalten. Damit können in der Schweiz bereits drei Millionen Versicherte die virtuelle Versichertenkarte nutzen.
Der Bundesrat handelt konsequent, indem er den in seiner aktuellen Form mit grundlegenden Mängeln behafteten Vorschlag eines neuen ambulanten Einzelleistungstarifs ablehnt. Das Parlament hat in der Sommersession den Weg vorgezeichnet: Mit dem Entscheid, ambulante Pauschalen mit Vorrangstellung und ein nationales Tarifbüro gesetzlich zu verankern, hat es die Grundlage für den künftigen ambulanten Tarif festgelegt. Jetzt sind alle Tarifpartner gefordert, den Tarif der Zukunft gemeinsam zu entwickeln. Der heutige Bundesratsentscheid stützt dieses Vorgehen. santésuisse bietet weiterhin Hand für Lösungen, die gemeinsam und im Sinne der Patientinnen und der Prämienzahler erarbeitet werden.
Die santésuisse-Generalversammlung hat Heinz Brand für eine weitere Amtsdauer als Präsident bestätigt. Darüber hinaus wurden sämtliche Verwaltungsratsmitglieder von santésuisse im Amt bestätigt. Neben der Bewältigung der Pandemie befasste sich die Generalversammlung mit den Massnahmen gegen weiter steigende Gesundheitskosten und die rasche Digitalisierung im Gesundheitswesen. Mit der Erarbeitung eines auf ambu-lanten Pauschalen beruhenden Tarifs bis im Herbst 2021 und verschiedenen Projekten zugunsten eines digitalisierten Gesundheitswesens setzt santésuisse eigene Akzente.
Die vereinigte Bundesversammlung hat in ihrer Schlussabstimmung die Weichen gestellt für die nationale Einführung von ambulanten Pauschalen. Gemeinsam mit dem ebenfalls beschlossenen nationalen Tarifbüro ist damit der Weg frei, um den Tarif der Zukunft zu gestalten. Der wegweisende Entscheid des Parlaments ermöglicht die Ausarbeitung eines intelligenten Tarifs, der endlich Transparenz schafft und die Kostenentwicklung dämpft.
Das Preisniveau der patentgeschützten Medikamente ist im europäischen Ausland im Durchschnitt 6.9% tiefer als in der Schweiz, patentabgelaufene Originalpräparate kosten im Ausland 11.5% weniger. Am grössten sind die Preisdifferenzen bei Generika, diese sind in den Vergleichsländern durchschnittlich 45.2% günstiger als in der Schweiz. Dies ergibt der zwölfte gemeinsame Auslandpreisvergleich von santésuisse und Interpharma, der die Fabrikabgabepreise von Medikamenten vom Frühjahr 2021 mit jenen des europäischen Auslands vergleicht. Die Preisunterschiede sind im Vergleich zum Vorjahr grösser geworden. Bei den patentgeschützten und patentabgelaufenen Medikamenten ist dies auf die Wechselkursentwicklung zurückzuführen.
Mit der Gründung der gemeinsamen Tariforganisation «solutions tarifaires suisses sa» schaffen die Verbände H+, santésuisse und FMCH den Rahmen, um ambulante Pauschalen rasch auszuarbeiten und weiterzuentwickeln. Ein erstes Paket von 75 ambulanten Pauscha-len wurde dem Bundesrat im vergangenen Jahr zur Genehmigung vorgelegt. Die Tarifpart-ner entwickeln diese nun auf Basis von reellen Kostendaten der Spitäler weiter und erarbei-ten zusätzliche ambulante Pauschalen. Mit diesen Leistungspaketen kann im ambulanten Spitalbereich schon bald eine Mehrheit der Leistungen abgegolten werden, je nach Fach-gebiet liegt der Anteil sogar bei 70% oder höher.
Neu wickelt die Solothurner Spitäler AG (soH) alle administrativen Prozessschritte bei stationären Behandlungsfällen vollständig digital ab. Mit der neuen digitalen Lösung «SHIP» der santésuisse-Tochter SASIS AG werden Daten vollautomatisch, sicher und ohne administrativen Zusatzaufwand übermittelt. Bis Ende 2021 stellen zahlreiche Spitäler ebenfalls auf SHIP um, womit jährlich hunderttausende Behandlungsfälle automatisiert abgewickelt werden. SHIP trägt entscheidend zu höherer Datensicherheit und Datenqualität sowie tieferen Kosten bei.
Die Reserven der Krankenversicherer garantieren gerade in der aktuellen Krise hochwill-kommene Stabilität. Deshalb wäre es falsch, ausgerechnet jetzt einen Reserveabbau vor-zunehmen. Insofern ist der Entscheid des Bundesrats, per Verordnungsänderung Druck auf die Reserven auszuüben, das falsche Zeichen. santésuisse bedauert diesen Entscheid. Weitergehende Bestimmungen, etwa in Form eines automatischen Reserveabbaus, würden die Prämienstabilität nachhaltig gefährden. Einem solchen Korsett hat die Gesundheits-kommission des Ständerats erfreulicherweise eine Absage erteilt.
Mit der «Branchenvereinbarung Vermittler» sollen unerwünschte Telefonanrufe eingedämmt und die Qualität der Beratung erhöht werden. Die für die Einhaltung der Vereinbarung zuständige Auf-sichtskommission hat sich konstituiert. Die neu gebildete Kommission verfügt dank anerkannten Persönlichkeiten mit hoher Fachkompetenz über das nötige Durchsetzungsvermögen, um die kor-rekte Umsetzung der Vereinbarung sicherzustellen. Die Aufsichtskommission kann Sanktionen von bis zu 100'000 Franken in der Grundversicherung beziehungsweise bis zu 500'000 Franken in den Zusatzversicherungen aussprechen.
santésuisse und H+ begrüssen das Bekenntnis des Ständerats, ambulante Pauschalen als wichtiges Element für den Tarif der Zukunft im Gesetz zu verankern. Ambulante Pauschalen erhöhen die Transparenz, steigern die Qualität zugunsten der Patientinnen und Patienten und wirken kostendämpfend. Damit legt das Parlament den Grundstein zugunsten des Tariffriedens im ambulanten Sektor. Die Tarifpartner können nun gemeinsam das künftige ambulante Tarifwerk im Sinne der Patientinnen und Patienten und der Prämienzahler gestalten.
Die Kantone und die Krankenversicherer haben sich partnerschaftlich und rasch auf eine differenzierte Pauschale für die Impfung gegen Covid-19 in Arztpraxen geeinigt. Damit ist die Abgeltung der Impfung in Arztpraxen, Impfzentren, Spitälern und durch mobile Equipen bis Ende Jahr auf nationaler Ebene abschliessend geregelt.
Jahr für Jahr steigen die Laborkosten in der Schweiz rasant. In Kombination mit überhöhten Preisen führt das zu einer massiven Mehrbelastung für die Prämienzahler. santésuisse reicht deshalb bei der zuständigen Kommission des Bundes eine Umstrittenheitsabklärung ein, die Preisreduktionen für die umsatzstärksten Labortarife im Umfang von rund 300 Millionen Franken verlangt. Darüber hinaus wehrt sich die santésuisse-Tochter tarifsuisse ag gegen die Praktiken von Kick-back-Zahlungen von Labors an Ärzte und prüft rechtliche Schritte.
Die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) muss eine echte Vereinfachung bringen und die bestehenden Fehlanreize auch tatsächlich beseitigen. santésuisse unterstützt eine schlanke Umsetzung von EFAS, wenn es den Prämienzahlerinnen und Prämienzahlern nützt. Der heute publizierte Bericht der Bundesverwaltung legt diesbezüglich eine nützliche Grundlage für die weitere Diskussion im Parlament und zeigt, dass die Voraussetzungen, um die Pflegekosten in EFAS zu integrieren, aktuell nicht gegeben sind.
Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) ist die solide Grundlage für das Gesundheitswesen der Schweiz. In hohem Masse hat es unserem System Solidarität und den Versicherten einen einheitlichen Zugang zu medizinischen Leistungen gebracht. Allerdings: Der Anstieg der Gesundheitskosten konnte mit dem Gesetz nicht gestoppt werden. Damit wir uns die Prämienlast auch in Zukunft noch leisten können, sind Reformen wichtiger denn je.
santésuisse und H+ begrüssen das Bekenntnis der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-SR) zugunsten einer gleichwertigen Behandlung von ambulanten Pauschalen und Einzelleistungstarif in der nationalen Tariforganisation. Ambulante Pauschalen erhöhen die Transparenz, steigern die Qualität zugunsten der Pa-tientinnen und Patienten und wirken kostendämpfend. Der Entscheid der Gesundheits-kommission ist ein Zeichen zugunsten des Tariffriedens und setzt der Zersplitterung der Tariflandschaft ein Ende.
santésuisse und das Konsumentenforum kf lancieren die Online-Plattform Spitalfinder neu. Damit können sich alle Interessierten rasch einen Überblick über die Qualität der Spitäler und einzelner Behandlungen verschaffen. Im neuen Kleid bietet er ausserdem eine deutlich bessere Benutzerführung.
Impfungen gegen das Corona-Virus bieten eine vielversprechende Perspektive, die Corona-Krise rasch zu beenden. Krankenversicherer, Kantone und Bund haben deshalb in konstruktiven Gesprächen alles dafür getan, den Zugang zu Corona-Impfungen rasch und kostenlos zu ermöglichen. Der entsprechende Tarifvertrag zwischen Kantonen und Krankenversicherern wurde beim Bundesrat eingereicht. Die Krankenversicherer tragen Kosten von rund 200 Millionen Franken.
Die hohe Qualität des schweizerischen Gesundheitswesens beruht auf Verlässlichkeit und Stabilität. Dank ihrer Reserven sind die Krankenversicherer auch in der Corona-Krise jederzeit handlungsfähig – ohne dass Prämienerhöhungen aufgrund der Pandemie befürchtet werden müssen. Mitten in dieser schwierigen Zeit will der Bundesrat per Verordnungsänderung die Reserven absenken. Angesichts der aktuellen Gesundheitskrise, deren Ende noch nicht absehbar ist, hält santésuisse diesen Vorschlag für fahrlässig und lehnt ihn klar ab.
santésuisse und H+ begrüssen das klare Votum des Nationalrats zugunsten von ambulanten Pauschalen. Sie erhöhen die Transparenz massiv, steigern die Qualität zugunsten der Patientinnen und Patienten und wirken kostendämpfend. Der Entscheid des Nationalrats ist ein Zeichen zugunsten des Tariffriedens. santésuisse und H+ zählen darauf, dass sich der Ständerat dem Nationalrat in der Frühjahrssession 2021 anschliessen wird.
Die Pflege ist für ein funktionierendes Gesundheitswesen zentral, das zeigt uns die laufende Coronakrise eindrücklich. Für eine langfristig gesicherte und qualitativ hochstehende Pflege sind ein gutes Ausbildungsangebot sowie praktikable Möglichkeiten für den Quer- oder Wiedereinstieg zentral. Eine Besserstellung der Pflegefachleute ist vor diesem Hintergrund unnötig, teuer und gefährlich. Der Ständerat hat beim Gegenentwurf zur Pflegeinitiative Vernunft walten lassen und hält an seiner bisherigen Position fest: Wenn die Pflegenden zusätzliche Leistungen ohne ärztliche Anordnung selbstständig abrechnen möchten, brauchen sie eine Vereinbarung mit den Krankenversicherern.
Die Versichertenkarte, die wir alle im Portemonnaie als Plastikkarte mitführen, wird sinnvoll ergänzt. Ab sofort können 2,5 Millionen Versicherte die virtuelle Versichertenkarte nutzen. Aktuell bieten die drei Krankenversicherer Visana, Groupe Mutuel und KPT diese praktische Lösung an. Weitere Krankenversicherer folgen in den nächsten Monaten. Über 5000 Leistungserbringer und rund 2000 Apotheken verfügen über die Infrastruktur, um die VICARD zu nutzen.
santésuisse begrüsst den Willen des Bundesrates, mit kostendämpfenden Massnahmen dem stetigen Kostenwachstum im Gesundheitswesen entgegenzutreten. Seit der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes haben sich die Krankenkassenprämien mehr als verdoppelt. santésuisse unterstützt daher Steuerungselemente wie ein Kostenziel und eine Erstberatungsstelle in der Stossrichtung grundsätzlich, schlägt aber Alternativvarianten vor. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Lösungen sind in ihrer Ausgestaltung zu bürokratisch und lassen einen echten kostendämpfenden Effekt vermissen, von dem die Prämienzahler profitieren könnten.
Das schweizerische Gesundheitswesen ist sehr solide finanziert, so dass die Kranken-versicherer in der Lage sind, einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der aktuellen Krise zu leisten. Allerdings ist die Höhe der Prämien für viele Versicherte bereits jetzt eine grosse Belastung. Damit die Finanzierung in Zukunft möglich bleibt, braucht es echte Re-formen. Zahlreiche Vorschläge von Bundesrat, Leistungserbringern, Krankenversicherern und politischen Parteien liegen auf dem Tisch. Welche Massnahmen den Prämienzahlern wirklich dienen, ist Thema des 6. Novemberkongresses, der am 3. November live auf www.santesuisse.ch/novemberkongress gesendet wird (ab 09:15 Uhr).
Der Nationalrat hat sich gestern gegen billigere Generika, gegen kostengünstigere Tarifverträge und gegen eine Einsprachemöglichkeit gegen ausufernde Spitallisten ausgesprochen und damit gegen tiefere Kosten im Gesundheitswesen gestimmt. Die Rechnung für diese mutlosen Entscheide werden leider die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler bezahlen müssen. Deren Interessen hat der Nationalrat schlicht ignoriert. Nun ist der Ständerat gefordert, die Entscheide des Nationalrats zugunsten der Versicherten zu korrigieren.
santésuisse und H+ begrüssen den heutigen Beschluss der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-NR) zugunsten ambulanter Pauschalen. Im Gegensatz zum Ständerat hält die SGK-NR daran fest, gesetzliche Leitplanken zu setzen für die Erarbeitung und Anwendung von Pauschalen für ambulante Behandlungen. Ambulante Pauschalen erhöhen die Transparenz massiv, steigern die Qualität zugunsten der Patien-tinnen und Patienten und wirken kostendämpfend.
Für santésuisse und seine Mitglieder war bei der Prämienberechnung für das Jahr 2021 besonders wichtig, dass die Bevölkerung in diesen schwierigen Zeiten finanziell nicht noch stärker belastet wird. Dank der aktuell guten Reservesituation konnten die Krankenversicherer die Prämien für das Jahr 2021 knapp kalkulieren und so für einen nur moderaten Prämienanstieg von durchschnittlich 0,5 Prozent sorgen. Allerdings gilt es jetzt, überhöhte Gesundheitskosten zu senken und unnötige Leistungen zu eliminieren. Nur so gelingt es, die Prämien auch in Zukunft stabil zu halten.
Die Pflege ist für ein funktionierendes Gesundheitswesen zentral, das hat auch die Coronakrise gezeigt. Mit seinen Entscheiden beim Gegenentwurf zur Pflegeinitiative öffnet der Nationalrat jetzt aber Tür und Tor für unkontrollierte Mengenausweitungen, ohne damit die künftigen Herausforderung in der Pflege anzupacken. Jetzt ist der Ständerat gefragt, im Interesse der Prämienzahler zu entscheiden.
Pauschalen haben sich im stationären Bereich seit vielen Jahren bewährt. Dieses Modell eignet sich auch für den ambulanten Bereich. Der Ständerat hat es verpasst, ein klares Bekenntnis für ambulante Pauschalen abzugeben. Er hat sich äusserst knapp gegen eine schweizweite Tarifstruktur entschieden. Der Nationalrat hat dem Modell mit grosser Mehrheit zugestimmt. Nun ist es am Nationalrat, an den ambulanten Pauschalen festzuhalten, um einen Weg aus der Tarif-Sackgasse zu finden.
Die Verbände santésuisse, H+ Die Spitäler der Schweiz und FMCH intensivieren ihre Zusammenarbeit und haben entschieden, eine gemeinsame Plattform für das künftige Tarifwesen zu gründen. Dieses steht allen beteiligten Akteuren zur Teilnahme offen. Ziel ist die Schaffung eines Tarifsystems, das primär auf pauschalen Abgeltungen von ambulanten Leistungen beruht. Dieser Schritt entspricht dem Willen der Politik, ambulante Pauschalen zu fördern und die Gesundheitskosten zu dämpfen. Mit der FMCH hat santésuisse bereits 75 ambulante Pauschalen erarbeitet und diese beim Bundesrat zur Genehmigung eingereicht.
Die nationalrätliche Gesundheitskommission anerkennt, dass die Medikamentenpreise in der Schweiz zu hoch sind. Im Hinblick auf tiefere Preise geht sie aber nur den halben Weg zugunsten der Prämienzahler und lehnt das zur Diskussion stehende Referenzpreissystem ab. Damit verpasst es die Kommission, griffige Massnahmen gegen überteuerte Generika zu ergreifen. Entgegen dem Vorschlag des Bundesrates möchte eine Mehrheit der Kommission grundsätzlich am teuren heuti-gen System festhalten. Erfreulicherweise spricht sich die Kommission für ein Beschwerderecht der Versicherer bei den Spitalplanungen der Kantone ein. Damit können sich die Krankenversicherer für eine effiziente und qualitativ hochstehende Spitallandschaft einsetzen.
Das Preisniveau der patentgeschützten Medikamente ist im europäischen Ausland im Durchschnitt 4.5% tiefer als in der Schweiz, patentabgelaufene Originalpräparate kosten im Ausland 10% weniger. Am grössten sind die Preisdifferenzen bei Generika, diese sind in den Vergleichsländern durchschnittlich 42% günstiger als in der Schweiz. Dies ergibt der elfte gemeinsame Auslandpreisvergleich von santésuisse und Interpharma, der die Fabrikabgabepreise von Medikamenten vom Frühjahr 2020 mit jenen des europäischen Auslands vergleicht.
Die Tarifpartnerschaft zwischen Leistungserbringern und Versicherern funktioniert. Die Tarifpartner – Schweizerische Vereinigung der Neuropsychologinnen und Neuropsychologen SVNP, santésuisse, curafutura und H+ Die Spitäler der Schweiz – haben Ende Juni dem Bundesrat den Tarifvertrag zur Abgeltung diagnostischer Leistungen der Neuropsychologie zur Genehmigung eingereicht.
Seit Wochen beschäftigt sich die Schweiz mit den Auswirkungen der Coronakrise. Das Magazin infosantésuisse hat die wichtigsten Fakten zum Einfluss der Pandemie auf das Gesundheitswesen zusammengetragen und bei Experten aus Wirtschaft und Politik nachgefragt. Das Resultat lesen Sie in der neuen Ausgabe «Das lernen wir aus der Krise». Ab sofort ist sie in gedruckter Form verfügbar.
Bereits im März 2020 haben die Tarifpartner santésuisse und die FMCH 67 Pauschalen im ambulanten Bereich beim Bundesrat zur Genehmigung eingereicht. Nun kommen weitere acht ambulante Pauschalen hinzu, die dem Bundesrat zur Genehmigung vorgelegt werden. Mit ambulanten Pauschalen profitieren Patientinnen und Patienten von Qualitätskriterien, die erfüllt sein müssen sowie von Preisen, die für die einzelnen Behandlungen immer gleich und einfach nachvollziehbar sind. Ärztinnen und Ärzte wiederum können auf eine faire Abgeltung zählen und werden administrativ entlastet.
Die Generalversammlung von santésuisse hat ihren Präsidenten, alt Nationalrat Heinz Brand, für ein weiteres Jahr im Amt bestätigt. Neben seiner Wiederwahl standen aktuelle politische Geschäfte zur Diskussion. santésuisse misst der Bewältigung der Coronakrise oberste Priorität zu. Pandemiebedingte Mehrkosten können die Krankenversicherer aus ihren Reserven finanzieren. Damit kann ein zusätzlicher Prämienanstieg aufgrund des Coronavirus vermieden werden. Auch die Politik ist gefordert: Die Prämienzahler dürfen aufgrund der Krise nicht mit weiteren Gesundheitskosten belastet werden.
santésuisse hat stets eine griffige Form der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten gefordert. Die Lösung, für die sich das Parlament nun ausgesprochen hat, bringt im Vergleich zur heutigen Regelung allerdings keine namenhaften Verbesserungen. Die Kantone stehen nun in der Verantwortung, bei Überversorgung konsequent einzuschreiten.
Die Coronakrise hat gezeigt, wie wichtig die Reserven der sozialen Krankenversicherer sind. Sie dienen dazu, die Kostenfolgen von Ausnahmesituationen wie der Coronakrise zu decken. Dank ihnen wird es aufgrund der Pandemie nicht zu einem Prämienschock kommen. Im Interesse der Prämienzahlerinnen und Prämienzahler sind die Reserven vor unsachgemässen Angriffen zu schützen. Deshalb wendet sich santésuisse in einem offenen Brief an die Kantone und wehrt sich gegen entsprechende Forderungen. Dabei wird auch festgehalten, dass die Reserven nicht dazu verwendet werden dürfen, um die Prämienentwicklung zu dämpfen.
Die Gesundheitskommission des Nationalrates will endlich unnötige Kosten vermeiden. Nun haben die eidgenössischen Räte in der Sommersession die Chance, mit Richtungsentscheiden beim ersten Kostendämpfungspaket und in der Pflege die Prämienzahler zu unterstützen. Gelingt das nicht, droht die soziale Krankenversicherung mittelfristig unter der Last der Kosten zu zerbrechen.
Die Pflege ist für ein funktionierendes Gesundheitswesen zentral, das hat auch die Coronakrise gezeigt. Für eine langfristig gesicherte und qualitativ hochstehende Pflege steht deshalb die Finanzierung im Vordergrund. Eine Besserstellung der Pflegefachleute ist vor diesem Hintergrund unnötig, teuer und gefährlich. Die Gesundheitskommission des Ständerats hat beim Gegenentwurf zur Pflegeinitiative Vernunft walten lassen: Wenn die Pflegenden ihre Leistungen selbstständig abrechnen wollen, brauchen sie eine Vereinbarung mit den Krankenversicherern.
Die Reserven der Krankenversicherer garantieren die Finanzierung der Kosten, die im Zuge der Coronakrise für Spitäler, Ärzte und Patienten anfallen.
Die Krankenversicherer tun alles dafür, ihre Aufgaben auch in dieser Notsituation zugunsten der Versicherten wahrzunehmen. Sie stellen sicher, dass Fragen rund um die Finanzierung von Leistungen auch während der Coronakrise pragmatisch und rasch gelöst werden.
Zu viele Ärzte kosten zu viel. Die Überversorgung mit Ärzten muss die Bevölkerung in Form von zu hohen Prämien und die Patienten mit unnötigen Behandlungen bezahlen. Deshalb ist es wichtig, eine griffigere Lösung bei der Ärztezulassung zu finden. Nachdem der Ständerat der Vorlage die Zähne gezogen hat, gibt nun aber auch die nationalrätliche Kommission dem Druck der Ärzteschaft nach. Aus Sicht der Prämienzahler bringt das Beschwerderecht für Versicherer immerhin einen Hoffnungsschimmer, dass künftig besser gegen die Überversorgung vorgegangen werden kann.
santésuisse begrüsst die vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickte Vorlage zur besseren Koordination der Spitalplanung und Vereinheitlichung der Tarifermittlung. Die Schweiz verfügt über eine der weltweit höchsten Spitaldichten. Das ist weder effizient, noch lassen sich hohe Qualitätswerte erreichen. Mit der Vereinheitlichung der Tarifermittlung schafft der Bundesrat eine wichtige Grundlage, um die Kosten mittelfristig zu dämp-fen.
Wiederholte Telefonanrufe und Beratungen von Vermittlern mit teilweise zweifelhafter Qualität waren für die Schweizer Bevölkerung in der Vergangenheit ein Ärgernis. Mit der neuen freiwilligen Branchenvereinbarung haben die Krankenversicherer umfassende und verbindliche Standards für Vermittler festgelegt. Umfassend bedeutet erstens, dass alle Vermittler hohe Qualitätsanforderungen erfüllen müssen. Damit wird die Qualität der Beratungen verbessert und die Zahl unwillkommener Telefonanrufe eingedämmt. Zweitens werden die Provisionen neu sowohl für Abschlüsse in der Grund- als auch für die Zusatzversicherung begrenzt. Wir freuen uns sehr, dass es der Branche gelungen ist, selber eine Regelung zu finden und im Sinne der Bevölkerung ein virulentes Problem zu entschärfen respektive zu lösen.
santésuisse begrüsst die von der St. Galler Regierung vorgesehene Reduktion der stationären Spitalstrukturen. Mit den geplanten Massnahmen wird die betriebliche Finanzlage stabilisiert, die Behandlungsqualität erhöht und verschwenderische Überversorgung vermieden. Vom gedämpften Kostenanstieg in den neuen und effizienteren Strukturen werden auch die Prämienzahlerinnen und -zahler profitieren.
Der Verwaltungsrat des Krankenversichererverbands santésuisse hat an seiner Sitzung vom 13. Dezember 2019 Christoph Kilchenmann, Abteilungsleiter Grundlagen von santésuisse und damit Chefökonom des Verbands, per 1. Januar 2020 zum Stellvertreter von Verena Nold, Direktorin santésuisse, ernannt.
Die Schweiz verfügt im internationalen Vergleich über viele Pflegerinnen und Pfleger. Die Löhne bewegen sich zudem im schweizerischen Durchschnitt. Vor diesem Hintergrund wäre es falsch, wenn die Pflegerinnen und Pfleger künftig Leistungen selber verordnen und abrechnen könnten. Davon würden die Patienten nicht profitieren, allerdings würde es zu hohen Mehrkosten zulasten der Prämienzahler führen. Im Hinblick auf den demografisch bedingten Mehrbedarf an Pflegeleistungen braucht es dagegen punktuelle Anpassungen in der Ausbildung und einen einfacheren Einstieg in die Pflegeberufe. Das Parlament ist gut beraten, die langfristige Sicherung der Pflege über Partikularinteressen zu stellen.
Die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung ist ein wichtiges Gut. Damit diese auch in Zukunft sichergestellt ist, braucht es genügend Ärzte. Die Überversorgung mit Ärzten in städtischen Zentren schadet aber den Prämienzahlern in Form höherer Kosten und den Patienten in Form von unnötigen Behandlungen. Deshalb ist wichtig, dass alle gemeinsam eine Lösung finden, die Überversorgung zu vermeiden und dafür zu sorgen, dass nicht zu viele Ärzte tätig sind. Der Ständerat entscheidet darüber am Mittwoch und ist gut beraten, klare Regeln zu beschliessen: Die Beschränkung der Zahl der Ärzte darf nicht freiwillig und unüberprüfbar bleiben. Andernfalls werden die Kosten zulasten der Prämienzahler aufgrund der Ständerats-Entscheide künftig spürbar steigen.
Für eine effektive Kostenkontrolle ist entscheidend, dass die Kantone keine Ärzte zulassen, die für die Behandlung der Patientinnen und Patienten nicht benötigt werden. Deshalb ist der Entscheid der ständerätlichen Gesundheitskommission zu begrüssen, wonach Kantone künftig die Ärztezulassung steuern müssen. Damit diese Bestimmung in der Realität durchgesetzt werden kann, braucht es ein Beschwerderecht für den Fall einer mangelhaften Umsetzung. Zudem soll die Vorlage mit der ein-heitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) verknüpft werden, damit die Kantone auch einen finanziellen Anreiz haben, haushälterisch zu handeln.
Neu können Spitäler ihre administrativen Prozesse digital mit den Krankenversicherern und kantonalen Verwaltungen abwickeln. Bis dato werden Daten über Behandlungen von Patienten in mühsamer Arbeit per Fax, Post oder Telefon transferiert. Dank «SHIP» wird der Datenaustausch für alle Beteiligten einfacher, sicherer und deutlich kostengünstiger. Der Datenschutz ist durch die Verschlüsselung und die direkte Übermittlung in hohem Masse gewährleistet.
santésuisse unterstützt im Grundsatz den Systemwechsel zum Anordnungsmodell für psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten. Diese sollen ihre Leistungen neu selbstständig über die obligatorische Krankenversicherung abrechnen können. Eine Anordnungskompetenz für alle Ärztinnen und Ärzte der erweiterten Grundversorgung lehnt santésuisse entschieden ab. Gegen ungerechtfertigte Mengenausweitungen verlangt santésuisse zudem vorgängig festgelegte Massnahmen, damit unnötige Leistungen zulasten der Prämienzahler vermieden werden.
Das Ja des Nationalrates zur einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) ist ein Signal für mehr Effizienz und damit die Vermeidung unnötiger Kosten im Gesundheitswesen. Um die Kosten längerfristig wirksam zu dämpfen, sind indessen weitere Massnahmen, insbesondere in der Spitalplanung, bei der Ärztezulassung, den Tarifen und den überteuerten Medikamenten zwingend notwendig. Nur so profitieren die Prämienzahler nachhaltig.
Der unüblich geringe Prämienanstieg für 2020 ist erfreulich für die Prämienzahlerinnen und -zahler. Leider kann nicht von einer dauerhaften Trendwende gesprochen werden. Nur wenn es gelingt, echte Reformen zu realisieren, können wir uns das Gesundheitswesen auch in Zukunft leisten. Bleiben kostendämpfende Reformen aus, verharrt das jährliche Kostenwachstum – und damit auch die Prämienentwicklung – auf dem langjährigen Niveau von drei bis vier Prozent.
Mit dem klärenden Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ist der Weg frei für die rasche Einführung von Pauschaltarifen in der ambulanten Versorgung. Als nächster Schritt ist die gemeinsame Entwicklung einer zukunftsgerichteten ambulanten Tarifstruktur durch die Tarifpartner anzustreben. Pauschaltarife verbessern die Transparenz für die Versicherten und die Versicherer. Durch die Verknüpfung der ambulanten Pauschalen mit qualitätssichernden Massnahmen können überflüssige Leistungen verhindert und Kosten vermieden werden.
Zu viele Ärzte bedeuten zu hohe Krankenkassenprämien. santésuisse begrüsst deshalb die Standhaftigkeit der SGK-N bei der Zulassungssteuerung. Der Ständerat hatte der Vorlage zuvor die Zähne gezogen. Bei der einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen ist das Ei des Kolumbus noch nicht gefunden: Es muss verhindert werden, dass Personen mit hohen Franchisen systematisch benachteiligt werden.
santésuisse begrüsst, dass der Bundesrat griffige Massnahmen zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen umsetzen möchte. Mit der Förderung von ambulanten Pauschalen und weiteren geeigneten Massnahmen will der Bundesrat gegen die stetige Mengenausweitung vorgehen. Ebenso begrüsst santésuisse, dass der Bundesrat nun endlich auch Massnahmen gegen die überhöhten Preise für Medikamente nach Ablauf des Patentschutzes treffen will. Auch will er das bewährte Beschwerderecht der Krankenversicherer gegen die Überversorgung im Spital- und Pflegeheimbereich wieder einführen . Das Parlament steht nun in der Verantwortung, dass diese Massnahmen auch tatsächlich umge-setzt werden.
Der indirekte Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative will den Pflegefachpersonen einen Sonderstatus einräumen, der Prämien- und Steuerzahler massiv stärker belastet. Die Rahmenbedingungen für die Pflege sind bereits heute gut. Um den künftigen Personalbedarf zu decken, braucht es punktuelle Anpassungen im Bereich der Ausbildung. Im Hinblick auf den demografisch bedingten Mehrbedarf an Pflegeleistungen fordert santésuisse einen einfacheren Einstieg in die Pflegeberufe auf Stufe Berufslehre.
Aufgrund von Sonderwünschen im Gesundheitswesen droht ein zusätzlicher Kostenschub. santésuisse fordert im Sinne der Prämienzahler, haushälterisch mit den Mitteln umzugehen. Die Prämienlast steigt laufend. Werden nun teure Sonderwünsche erfüllt, ist das Gesundheitswesen bald nicht mehr bezahlbar. Die Folge wären Rationierung und Zweiklassenmedizin. Das gilt es zu vermeiden.
Mit der Alterspflege sind hohe Kosten verbunden. Dementsprechend bereitet diese Perspektive vielen Menschen Sorgen. Die Krankenversicherer tragen jährlich 2,8 Milliarden Franken der Pflegekosten. Das ist doppelt so viel wie noch vor zehn Jahren und viermal so viel wie bei Einführung des Krankenversicherungsgesetzes prognostiziert. Das Pflegepersonal auf der anderen Seite fordert seit einiger Zeit eine Besserstellung der Pflege. An der Generalversammlung von santésuisse wurden Pro und Contra sowie die Zukunftsperspektiven der Pflege diskutiert.
Mit überwältigender Mehrheit haben National- und Ständerat griffige gesetzliche Rahmenbedingungen für Transparenz und Qualität im Sinne der Patientinnen und Patienten beschlossen. Die Leistungserbringer werden verbindlicher als bisher zur Teilnahme an Qualitätssicherungsmassnahmen verpflichtet. So erhalten Patienten endlich auch im ambulanten Bereich Informationen darüber, wo eine Behandlung mehr oder wenig gut ist.
santésuisse ist erfreut über den Entscheid des Ständerates, auch im Bereich der Zusatzversicherungen verbindliche Vergütungsobergrenzen für Vermittler vorzusehen. Damit werden die Umgehung der Provisionsobergrenzen in der Grundversicherung sowie der «Telefonterror» wilder Makler und Vermittler wirksam eingedämmt – zum Vorteil der Prämienzahlerinnen und -zahler.
Zu viele Ärzte bedeuten zu hohe Krankenkassenprämien. Für eine bessere Kostenkontrolle im Gesundheitswesen ist eine konsequente Zulassungssteuerung deshalb unabdingbar. Statt griffige Massnahmen hat der Ständerat bei der Zulassungssteuerung jetzt einen zahnlosen Tiger verabschiedet. Es bleibt zu hoffen, dass der Nationalrat zu Gunsten der Prämienzahler standhaft bleibt.
Prämienzahler leiden in der Schweiz unter viel zu teuren Medikamentenpreisen. Wehren können sie sich aber nicht. santésuisse begrüsst deshalb, dass die Gesundheitskommission des Ständerates (SGK-S) das nun ändern und den Krankenversicherern künftig ein Beschwerderecht einräumen will. Bei der Zulassungssteuerung hingegen stimmen die Kommissionsentscheide pessimistisch: Statt der griffigen Vorlage des Nationalrats drohen nun ein zahnloser Tiger und eine unkoordinierte Umsetzung.
santésuisse ist erfreut über den Entscheid der ständerätlichen Gesundheitskommission, auch im Bereich der Zusatzversicherungen verbindliche Vergütungsobergrenzen für Vermittler vorzusehen. Damit wird die Umgehung der Provisionsobergrenzen in der Grundversicherung und der «Telefonterror» wilder Makler und Vermittler wirksam eingedämmt – zum Vorteil der Prämienzahlerinnen und -zahler.
santésuisse setzt sich für bessere Anreize zur Förderung von Effizienz und Qualität im Gesundheitswesen ein. Um die kostengünstigeren ambulanten Behandlungen zu fördern, braucht es eine einheitliche Finanzierung von stationären und ambulanten Leistungen. Die Kommission des Nationalrates hat dafür wichtige Weichen gestellt. Dasselbe gilt für die Qualitätsvorlage.
Neuartige Gentherapien, wie Kymriah zur Behandlung bestimmter Krebsarten, bieten den betroffenen Patientinnen und Patienten neue Hoffnung auf Heilung. santésuisse hat deshalb eine Lösung erarbeitet, um den Zugang rasch und unkompliziert zu ermöglichen. Die Versicherer von santésuisse sehen deshalb eine Abgeltung – zusätzlich zur ordentlichen Fallpauschale – im Rahmen von 200'000 Franken pro Patient vor.
santésuisse und seine angeschlossenen Krankenversicherer begrüssen den Entscheid des Nationalrates, die Kundenwerbung und Provisionierung in der gesamten Kranken-versicherung allgemeinverbindlich zu regeln. Damit ist ein wichtiger Schritt getan, um den «Telefonterror» aus dem In- und Ausland einzudämmen. Nun ist der Ständerat gefor-dert, ebenfalls im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu entscheiden.
Der Ständerat spricht sich für mehr Qualität im Gesundheitswesen aus und ist bereit, gegenüber Ärztinnen und Ärzten Verbindlichkeit einzufordern. Nachdem bereits der Nationalrat mit grosser Mehrheit dem Kommissionsmodell zugestimmt hat, folgt ihm jetzt auch der Ständerat. santésuisse begrüsst diesen Entscheid.
Komplexe chirurgische Eingriffe bedürfen besonders häufiger Praxis, damit die Patientensicherheit gewährleistet ist. Deshalb sind gerade hier Mindestfallzahlen wichtig. Bei den komplexen chirurgischen Eingriffen im Bereich des Bauches, der Viszeralchirurgie, haben sich die Kantone immerhin darauf geeinigt, diese Eingriffe nur noch in bestimmten Spitälern durchführen zu lassen. Allerdings ist unverständlich, dass zwei Bereiche ausgeklammert wurden – zumal die Ziele mit 12 Fällen pro Jahr und Spital ohnehin bescheiden formuliert sind.
santésuisse und seine angeschlossenen Krankenversicherer begrüssen den Entscheid der nationalrätlichen Gesundheitskommission (SGK-NR), die Kundenwerbung und Provisionierung in der gesamten Krankenversicherung allgemeinverbindlich zu regeln. Damit ist ein wichtiger Schritt getan, um den «Telefonterror» aus dem In- und Ausland einzudämmen. Zu diesem Zweck haben die Versicherer hohe Bussen vorgeschlagen.
Die ständerätliche Gesundheitskommission SGK-SR macht klar, dass sie Massnahmen zugunsten der Patientinnen und Patienten ergreifen will. Dies nachdem die Kommission ursprünglich gar nicht erst auf die Qualitätsvorlage eintreten wollte. Die konkrete Ausgestaltung der Qualitätsvorlage dürfte allerdings noch zu einer Knacknuss werden. Die SGK-SR hat sich im Gegensatz zum Nationalrat mit knapper Mehrheit für eine Variante entschieden, die für die Leistungserbringer wenig Verbindlichkeit schafft.
santésuisse unterstützt zu grossen Teilen das vom Bundesrat geschnürte erste Massnahmenpaket zur Dämpfung des Kostenanstiegs im Gesundheitswesen. Allerdings sind Anpassungen notwendig, damit das Ziel der Kostendämpfung tatsächlich erreicht werden kann.
Im Gesundheitswesen bestimmt das Angebot die Nachfrage. Deshalb ist erfreulich, dass das Parlament die Steuerung der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten verbindlich regeln will. Die Kantone sind verpflichtet, konsequent einzuschreiten, wenn in einem Kanton zu viele Ärzte zu Lasten der Prämienzahler praktizieren.
santésuisse begrüsst die Entscheide der nationalrätlichen Gesundheitskommission (SGK-NR) zur Steuerung der Ärztezulassungen in den Kantonen. Die SGK-NR will sicherstellen, dass die Zulassungsbegrenzung konsequent und damit wirksam umgesetzt wird, um das Kostenwachstum auch tatsächlich zu dämpfen.
Die vom Bundesrat vorgestellten Massnahmen zur Dämpfung des Kostenanstiegs sind grundsätzlich positiv zu werten. santésuisse begrüsst insbesondere, dass der Bundesrat den Kampf gegen überhöhte Medikamentenpreise wieder aufnimmt. Ebenso sinnvoll sind das Beschwerderecht gegen überdimensionierte Planung von Spitälern und Pflegeheimen, die höhere Transparenz gegenüber Patienten bei der Rechnungsstellung sowie die Pauschale für den ambulanten Bereich. Weitere Massnahmen zu Gunsten der Prämienzahler sind dringend nötig.
santésuisse begrüsst die Entscheide der Gesundheitskommission des Nationalrats, die Zulassung von Ärzten unter bestimmten Voraussetzungen zu beschränken. Mit einer differenzierten und schweizweit konsequent vollzogenen Zulassungssteuerung lässt sich das Prämienwachstum erfolgreich dämpfen.
santésuisse will, dass die Qualität im Gesundheitswesen gemessen wird, damit sich Patientinnen und Patienten besser orientieren können. Insbesondere die Zahl der in einem Spital durchgeführten Operationen ist ein guter Indikator für die Qualität der Behandlung. Neu verfügbar sind Daten aus den Jahren 2016 und 2017.
Mit ihrem Entscheid zu den Prämienregionen setzt die ständerätliche Gesundheitskommission ein Signal zur Kostengerechtigkeit gegenüber den Prämienzahlern. In Regionen mit tieferen Kosten sollen sie weiterhin von tieferen Prämien profitieren können. Mit der Verlängerung des Ärztestopps um zwei Jahre steht ausreichend Zeit für die Beratung der Vorlage der einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen zur Verfügung.
Die Prämienzahler haben jahrelang Pflegematerialien finanziert, obwohl sie das gemäss Gesetz nicht müssten. Deshalb hat das Bundesverwaltungsgericht kürzlich festgehalten, dass diese Praxis nicht haltbar ist. Die Krankenversicherer haben deshalb gegenüber Pflegeheimen Rückforderungen gestellt. Leider erfolglos. Diesen Anspruch müssen die Krankenversicherer nun bedauerlicherweise per Gericht einfordern.
Die Rechnungsprüfung durch die Krankenversicherer erspart den Prämienzahlerinnen und -zahlern in der obligatorischen Krankenversicherung Kosten in der Höhe von drei Milliarden Franken. Ohne die systematische Kontrolle der Leistungsabrechnungen würden die durchschnittlichen Prämien um mehr als zehn Prozent höher liegen. Zur weiteren Stärkung der Rechnungskontrollen fordert santésuisse gezielte gesetzliche Anpassungen. existiert nur in französischer Sprache
Der Anstieg der Gesundheitskosten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) wurde 2017 im Vergleich zu 2016 etwas gedämpft. Das Wachstum der Bruttoleistungen von 1,7 Prozent pro Person liegt unter dem langjährigen Schnitt von 3,2 Prozent. Im laufenden Jahr werden die Kosten voraussichtlich wieder etwas stärker steigen.
Mit ihrem einstimmigen Eintreten auf die vom Nationalrat stark verbesserte Qualitätsvorlage setzt nun auch die Gesundheitskommission des Ständerates das richtige Signal: Die Qualitätsmassnahmen des KVG müssen endlich durchgesetzt werden können. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, um auch im ambulanten Sektor die längst überfälligen Fortschritte beim Qualitätswettbewerb und bei der Qualitätstransparenz zu erzielen.
Mit der Senkung der Höchstvergütungsbeträge für Blutzuckermessstreifen hat der Bundesrat die Forderung von santésuisse nach einer Angleichung der Preise an das deutlich tiefere europäische Niveau umgesetzt. Mit raschen Preisanpassungen bei hochvolumigen Produkten wie Inkontinenzprodukte und der Miete von Beatmungsgeräten könnten weitere Millionenbeträge zu Gunsten der Prämienzahlerinnen und -zahler eingespart werden.
Die medizinische Qualität ist die wegweisende Grösse zur Weiterentwicklung unserer Gesundheitsversorgung. Ausgewiesene Qualität kommt der gesamten Bevölkerung und allen Kostenträgern zugute. santésuisse begrüsst deshalb die Entscheide des Nationalrats zur flächendeckenden Durchsetzung von Qualitätsmassnahmen. Damit werden die notwendigen Voraussetzungen zur umfassenden Sicherung und Verbesserung der Qualität im schweizerischen Gesundheitswesen geschaffen.
Die Botschaft des Bundesrates zur Zulassungssteuerung der Ärzte ignoriert die Aufträge des Parlamentes, Alternativen zu den bisherigen befristeten Massnahmen und Steuerungs-vorgaben an die Kantone zu erarbeiten. In Sachen Kostendämpfung kommt das Papier einer Scheinlösung gleich.
Die Gesundheitskommission des Nationalrates (SGK-NR) hat sich im Grundsatz für die Neuordnung der Finanzierung unseres Gesundheitssystems im Bereich der obligatorischen Krankenversicherung ausgesprochen. Damit will die Kommission die Kantone in die Pflicht nehmen, sich künftig an allen krankenversicherten Kosten anteilmässig zu beteiligen. Dies ist konsequent, weil die Kantone über die Spital- und Pflegeheimlisten sowie über die Zulassung von weiteren Leistungserbringern und damit wesentlich über die Kosten entscheiden. Die neue Finanzierungsordnung ist die Voraussetzung, damit die Kosten zwischen den Prämienzahlern und Kantonen künftig nachhaltig und fair aufgeteilt werden können. Ausserdem dürfte die Neuordnung kostensparende Versicherungsmodelle wie die integrierte medizinische Ver-sorgung stärken.
Das Bundesgericht hat entschieden, dass der Bundesrat bei der Anpassung der TARMED-Tarifstruktur lineare Kürzungen vornehmen darf.
Dieser Tage hat der Bundesrat die Massnahmen aus dem Expertenbericht priorisiert, die in einem ersten Paket umgesetzt werden und zu Einsparungen in der sozialen Krankenversicherung führen sollen. Unter anderen Massnahmen hat der Bundesrat der pauschalen Abgeltung im ambulanten Bereich hohe Priorität eingeräumt. Pauschalen für die häufigsten chirurgischen Eingriffe vereinfachen den ärztlichen Einzelleistungs-tarif TARMED und minimieren Anreize zur Mengenausweitung.
Der Kanton Luzern berichtet heute, dass die Verlagerung von stationären Fällen in den ambulanten Bereich zu Kosteneinsparungen geführt hat. In erster Linie profitiert der Steuerzahler. Ob die Verlagerung für den Prämienzahler kostenneutral ausfällt, kann santésuisse noch nicht bestätigen. Die Kostendaten liegen noch nicht vollständig vor.
santésuisse hat mit dem Verband der invasiv und chirurgisch tätigen Ärztinnen und Ärzte (FMCH) den Vertrag über einen ambulanten Pauschaltarif unterzeichnet. Im Preis einer ambulanten Pauschale sind die Vor- und Nachbereitung einer Behandlung inbegriffen. Wer mit Pauschalen abrechnen will, verpflichtet sich zur Teilnahme an qualitätssichernden Massnahmen.
Die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) verfügten Preissenkungen für Produkte auf der Mittel- und Gegenstände-Liste (MiGeL) fallen enttäuschend aus. Der Spielraum zur Senkung wird vom BAG weder im Fall des Materials für Blutzuckermessungen noch bei den Inkontinenzprodukten und bei Beatmungsgeräten genutzt. santésuisse schätzt, dass künftige Einsparungen von rund 300?000 Franken pro Jahr zu erwarten sind. Die Prämienzahlerinnen und -zahler werden weiterhin mit unnötigen Mehrkosten von 34 Millionen Franken pro Jahr belastet. santésuisse verlangt bis Mitte 2018 nachhaltige Preissenkungen.
Die nationalrätliche Gesundheitskommission (SGK-NR) macht politischen Druck, damit die Einteilung der Prämienregionen auch künftig auf Grundlage der Kostenunterschiede der Gemeinden erfolgt. Sie hat einer entsprechenden parlamentarischen Initiative von Andreas Aebi Folge gegeben.
Eine vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) eingesetzte Expertengruppe schlägt dem Bundesrat verschiedene Massnahmen vor, um das Kostenwachstum im Gesundheitswesen zu dämpfen. Der für die Bevölkerung folgenschwerste Vorschlag ist die Einführung von umfassenden Globalbudgets zur Deckelung der Gesundheitsausgaben. Die Beispiele Deutschland und die Niederlande zeigen, dass vor allem die Nebenwirkungen zu Lasten Patienten ansteigen: Während Rationierung und Zweiklas- senmedizin zunehmen, leidet die Qualität. FMH, H+, Interpharma, pharmaSuisse, SPO und santésuisse lehnen undifferenzierte Eingriffe mit absehbar negativen Folgen für die Patientinnen und Patienten ab. Stattdessen soll das vorhandene Sparpotenzial durch die Einführung der einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen realisiert werden.
Der Vorschlag des Bundesrates zur Zulassungssteuerung der Ärzte erfüllt den Auftrag des Parlamentes nicht. Alternativen zur bisherigen Zulassungssteuerung und Vorgaben an die Kantone für die überkantonale Steuerung fehlen. santésuisse lehnt die Vorlage in dieser Form ab.
Eine Volksinitiative will den Mitgliedern der eidgenössischen Räte verbieten, in Führungs- und Aufsichtsgremien von Krankenversicherern Einsitz zu nehmen. Die Benachteiligung der Interessen der Versicherten von der politischen Meinungsbildung im Parlament ist willkürlich und undemokratisch. Heute haben dreimal mehr Parlamentarier Verbindungen zu Leistungserbringern (Spitäler, Pharma, Ärzte, usw.) als zu Krankenversicherern.
Mit fragwürdigen Versprechen versuchen die Initianten den Schweizer Stimmbürgerinnen und -bürgern eine kantonale Variante der Einheitskassen schmackhaft zu machen; nur drei Jahre nach der deutlichen Ablehnung der Einheitskasse. Dies ist nicht mehr als politische Zwängerei unter Missachtung des Willens der Stimmbevölkerung. Anstatt die Kosten zu senken, verstärken verstaatlichte, sogenannte kantonale Kompensationskassen einzig die heutigen Interessenskonflikte in den Kantonen und vergrössern damit die Fehlanreize. An der Realität der ungebremsten Mengenzunahme ändert eine kantonale Ausgleichskasse nichts.
Der Bundesrat hat die Bedenken der Krankenversicherer bei der Genehmigung der Prämien ernst genommen und verzichtet darauf, die Prämien künstlich tief zu halten.
Die Tarifpartner haben einem gemeinsamen Tarifstrukturvertrag zugestimmt, so dass der Einführung von TARPSY per 1. Januar 2018 nichts mehr im Weg stehen sollte. Dazu müssten aber die Psychiatriekliniken die TARPSY-Daten rechtzeitig an tarifsuisse liefern. Bis heute sind weniger als zehn Prozent der erforderlichen Daten bei tarifsuisse eingegangen.
tarifsuisse ag und die Insel Gruppe einigen sich auf Tarife für stationäre Behandlungen am Berner Universitätsspital für die Jahre 2012 bis und mit 2018. tarifsuisse ag ist die grösste Einkaufsorganisation der Krankenversicherer und eine Tochtergesellschaft des Branchenverbandes santésuisse. Mit dieser Einigung in letzter Minute kommen die Verhandlungspartner einer Festsetzung der Tarife durch die Berner Kantonsregierung zuvor.
Das ganz den Versicherten gewidmete Portal www.thema-krankenversicherung.ch vermittelt alle Informationen, um das Schweizer Gesundheitswesen und die Krankenversicherung besser zu verstehen. Die Wissensvermittlung über das Gesundheitswesen ist Bestandteil des gesetzlichen Auftrags
santésuisse begrüsst im Grundsatz den Eingriff des Bundesrates bei den ambulanten Arzttarifen. Kritisch beurteilt santésuisse die Forderung des Bundesrates, wonach die Tarifsenkungen von den Krankenversicherern bereits für die Prämien 2018 berücksichtigt werden müssen. Das ist ökonomisch ein falscher Ansatz. Zuerst müssen tatsächlich Kosteneinsparungen ersichtlich sein, dann erst dürfen die Prämien sinken.
Die Gesundheitskosten stiegen im Jahr 2016 unvermindert an. Mit einem Plus von 4,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr betragen die Gesundheitskosten, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gedeckt werden, mittlerweile 31,6 Milliarden Franken. Prämienzahler greifen für deren Finanzierung tief in die Tasche. Und es wird immer teurer. Für das laufende Jahr 2017 werden weitere Kostenschübe erwartet.
curafutura und santésuisse sowie H+ Die Spitäler der Schweiz haben sich auf einen Tarifstrukturvertrag für die Einführung von TARPSY geeinigt. Damit steht der Einführung von leistungsorientierten Tagespauschalen in der stationären Psychiatrie (TARPSY) per 1. Januar 2018 nichts mehr im Wege. Mit der Einigung setzen die Leistungserbringer so-wie die Versicherer ein positives Zeichen für partnerschaftliche Lösungen in einer funktionierenden Tarifpartnerschaft.
Der Vorschlag des Bundesrates zur Zulassungssteuerung von Ärztinnen und Ärzten ist mutlos und bringt keinen wesentlichen Fortschritt gegenüber der heutigen Regelung. Im Gegenteil, der Bundesrat ignoriert den Willen des Parlaments, welches über Jahre echte Alternativen verlangt hat. Stattdessen sollen nun die Kantone Höchstzahlen pro ärztliches Fachgebiet entwickeln, um der Überversorgung zu begegnen.
santésuisse lehnt die Reduktion der maximalen Rabatte auf erhöhten Franchisenstufen entschieden ab. Damit bestraft der Bundesrat ausgerechnet jene Versicherten, die Eigenverantwortung übernehmen. Dies ist ein schlechtes Signal für die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen.
Die höhere Mobilität motiviert Patientinnen und Patienten, eine ambulante medizinische Behandlung ausserhalb ihres Wohnkantons zu beanspruchen. Dies ist das Resultat einer Studie von santésuisse über die Struktur der Patientenströme erstmals unter Einbezug der Spitalambulatorien in der Schweiz.
Die Finanzierung der Leistungen der Krankenversicherung nach dem gleichen Modell mindert Fehlanreize und spart Kosten. Mit ihrem heutigen Entscheid erteilt die Gesundheits-direktorenkonferenz (GDK) diesem breit abgestützten Ziel eine grundsätzliche Ab-sage. Die Verlagerung von der stationären zur ambulanten Versorgung belastet dadurch finanziell einseitig die Prämienzahler. Die Kantone erhalten dagegen keine wirkungsvollen Anreize, bei den Spitalambulatorien Kosten zu sparen. Diese Spitalambulatorien sind seit Jahren der grössten Kostentreiber zu Lasten der Prämienzahlerinnen und Prämienzahler. Der heutige Entscheid der GDK ist deshalb nicht das Ende der Diskussion in dieser Angelegenheit.
santésuisse hat die Preise für Inkontinenzprodukte, Blutzuckermessprodukte und für Beatmungsgeräte einem Auslandpreisvergleich unterzogen. Das Resultat ist erheblich: jährlich könnten zugunsten der Prämienzahler über die drei Produktegruppen rund 34 Millionen Franken eingespart werden, ohne Qualitätseinbusse für die Patientinnen und Patienten. santésuisse hat dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) einen Antrag auf Senkung eingereicht. Die Prämienzahlerinnen und -zahler sollten nicht mit überhöhten Preisen unnötig belastet werden.
Der Bundesrat hat im Rahmen seiner subsidiären Kompetenz heute einen Eingriff in den ambulanten Arzttarif TARMED beschlossen, mit dem Ziel, die Kosten der ambulanten Arztleistungen in Praxis und Spital zu senken. Die Tarifpartner santésuisse und fmCh Tarifunion bezweifeln, dass mit einem nach wie vor sehr differenzierten Einzelleistungstarif eine spürbare Kostensenkung möglich ist. Mit der Einführung von ambulanten Pauschalen hätte der Bundesrat die Chance gehabt, eine wesentlich zukunftsträchtigere Lösung zu liefern.
Versicherte und Konsumenten können sich neu auch über die Qualität von Psychiatrischen Kliniken und Rehabilitationskliniken informieren. Zusätzlich wurden rund 100 neue Diagnosen/Eingriffe im Akutbereich in den Spitalfinder aufgenommen – wie zum Beispiel Kaiserschnitte oder Transplantationen.
Die Gesundheitskommission des Nationalrates (SGK- NR) hat wegweisende Entscheide zugunsten qualitativ hochstehender medizinischer Leistungen gefällt. Folgt ihr das Parlament, wird sich unser Gesundheitssystem positiv weiterentwickeln und effizienter werden. Heute werden zu viele unnötige oder in ihrer Wirkung umstrittene Leistungen durchgeführt. Sie kosten die Prämienzahler und die öffentliche Hand jedes Jahr Milliardenbeträge ohne jeden Mehrwert für die Patienten.
Wie der Bundesrat bekannt gegeben hat, wird die Überprüfung der Medikamentenprei-se wieder aufgenommen. Mit der weiterhin alle drei Jahre durchgeführten Überprüfung ist das Einsparpotenzial allerdings immer noch zu gering. Notwendig wäre die jährliche Preisanpassung. Das von santésuisse geforderte Antrags- und Beschwerderecht bei der Aufnahme in die Kassenpflicht wurde leider gestrichen.
santésuisse lehnt die vorgeschlagene Neueinteilung der Prämienregionen ab. Die Vorschläge sind undifferenziert und teilweise willkürlich. Das Resultat ist kein Beitrag für eine kostengerechtere Finanzierung unserer Krankenversicherung. In vielen Fällen würde die Kostenwahrheit vielmehr geschwächt statt gestärkt. santésuisse empfiehlt, diesen Reformvorschlag nicht weiterzuverfolgen.
Der santésuisse-Vergleich der Handelsmargen für Medikamente bei Apotheken, Ärzten und Spitäler ambulant zeigt, dass sie in der Schweiz um 458 Millionen Franken höher sind als in europäischen Vergleichsländern. Dies entspricht über 1,5 Prämienprozenten, welche die Versicherten zu viel bezahlen. santésuisse fordert eine zügige Anpassung der Margen nach unten. Ein Einsparpotenzial von rund 450 Millionen Franken jährlich könnte auf der obligatorischen Krankenpflegeversicherung mit einer Verordnungsänderung einfach realisiert werden.
Vor dem Hintergrund der blockierten Verhandlungen zur Revision des Ärztetarifs TARMED entwickelten santésuisse und die fmCh Tarifunion gemeinsam einen ärztlichen Pauschaltarif für den ambulanten ärztlichen Bereich, der heute fristgerecht dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) zur Kenntnis gebracht wird.
Nach den Erhebungen des Preisüberwachers müssen die Prämienzahlerinnen und -zahler für Generika doppelt so viel wie im Ausland bezahlen. Mit einem Festbetragssystem für Nachahmermedikamente und weiteren Massnahmen könnten die Medikamentenkosten deutlich gesenkt werden.
santésuisse begrüsst den heutigen Grundsatzentscheid der nationalrätlichen Gesund-heitskommission, die Qualitätsvorlage des Bundesrates seriös zu diskutieren und wenn nötig auch Änderungen vorzunehmen. Eintreten auf die Qualitätsvorlage ist eine wichtige Voraussetzung, damit sich das schweizerische Gesundheitssystem rasch weiterentwickelt. Heute gibt es zu viele unnötige oder in ihrer Wirkung umstrittene Behandlungen, die auch zu physischen, psychischen und finanziellen Belastungen der Patienten führen. Die überflüssigen Leistungen belasten zudem die Krankenversicherung massiv.
Der Kampf gegen unseriöse Telefonwerbung kann nur mit einer Änderung im Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) gewonnen werden. Es braucht ein generelles Verbot der Kaltakquise, um lästige Telefonwerbung wirksam zu unterbinden.
santésuisse fordert in ihrer Stellungnahme die jährliche Überprüfung der Medikamentenpreise und ein Antrags- sowie Beschwerderecht bei deren Aufnahme in die Kassenpflicht. Bei zu teuren oder in ihrer Wirkung umstrittenen Medikamenten soll den Krankenkassen das Beschwerderecht bei der Preisfestsetzung eingeräumt werden. Wenn gleichwertige Medikamente zur Verfügung stehen, müssen die Versicherer nur noch das günstigste Medikament vergüten. Erst diese Massnahmen tragen dazu bei, dass eine sozial verträgliche Preisgestaltung für kassenpflichtige Medikamente möglich wird.
2015 stiegen die Kosten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) pro versicherte Person um 3,9 Prozent. Das grösste Kostenwachstum verzeichneten 2015 die ambulanten Arztkosten mit +5,7 Prozent. Auch im ersten Halbjahr 2016 stiegen die ge-samten Gesundheitskosten pro versicherte Person im Vergleich zur Vorjahresperiode um +4,3 Prozent an. santésuisse fordert griffige Gegenmassnahmen um den Kostenanstieg zu bremsen.
santésuisse rechnet für 2016 mit einem Anstieg der Gesundheitskosten von rund 3,5 Prozent pro versicherte Person. Das grösste Wachstum ist bei den Medikamenten und bei den niedergelassenen Ärzten zu erwarten. Bei den Medikamenten ist der Kostenschub auf die ausgebliebenen Preissenkungen zurückzuführen. Bei den Ärzten hat die Zahl der Konsultationen mehr als das Bevölkerungswachstum zugenommen. Für 2017 wird ein Wachstum der Gesundheitskosten von rund 3,5 Prozent erwartet.
Der Verwaltungsrat santésuisse lehnt die neue Tarifstruktur für ambulante ärztliche Leistungen einstimmig ab. Der von der Ärztevereinigung FMH, H+ Die Spitäler der Schweiz und der Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) sowie mit Unterstützung des Versichererverbandes curafutura entwickelte Arzttarif «ats-tms» hätte Mehrkosten in Milliardenhöhe zur Folge. Für die Versicherten sind die dadurch verursachten Steigerungen der Krankenkassenprämien nicht zumutbar.
Vor genau 125 Jahren, 1891, wurde die Vorgängerorganisation von santésuisse, das «Konkordat» gegründet – aus dem Bedürfnis, Lücken beim Versicherungsschutz für Versicherte zu schliessen. Heute sind der medizinische Fortschritt, die demografische Veränderung und der anhaltende Kostenanstieg die Herausforderungen. Als führender Kran-kenversicherungs-Verband prägt santésuisse mit Fachwissen und innovativen Lösungsvorschlägen die zeitgemässe Ausgestaltung des Gesundheitswesens.
santésuisse fordert innovative Lösungen
Die Kosten der obligatorischen Krankenversicherung steigen in den ersten Monaten des laufenden Jahres im Vergleich zum Vorjahresquartal um 3,8% auf fast 8 Milliarden Franken. Ein besonders starkes Wachstum weisen die Kosten ambulanter Behandlungen im Spital und die Kosten niedergelassener Ärzte auf.
Der heutige Entscheid des Bundesrates für eine befristete Verlängerung des Zulassungsstopps für Ärzte ist lediglich ein Ja zu einer Notlösung. santésuisse fordert, dass rasch und ernsthaft die Alternativen geprüft werden.
Der Betriebsökonom Domenico Fontana übernimmt am 1. Mai 2016 die Leitung der SASIS AG. Er wird den innovativen Datendienstleister für die Krankenversicherer in die nächste Phase seiner Wachstumsstrategie führen.
santésuisse hat davon Kenntnis genommen, dass die Fédération Romande des Consommateurs und weitere Kreise einen neuen Anlauf unternehmen wollen, unsere bewährte Krankenversicherungslandschaft grundlegend zu verändern. Kantonale Ausgleichskassen sind nur der Zwischenschritt zu kantonalen Einheitskassen, die vom Volk und den Ständen vor etwas mehr als einem Jahr deutlich verworfen wurden.
santésuisse und das Konsumentenforum betreiben jene Qualitätssicherung, die Patienten benötigen: Das vor zwei Monaten von santésuisse und vom Konsumentenforum kf lancierte umfassende Vergleichsportal zur Qualität der Schweizer Spitäler ist jetzt noch schneller – und es wird weiter ausgebaut: Neu zugänglich sind die aktuellsten Qualitätsdaten zur Patientenzufriedenheit und zu Wundinfekten. Gleichzeitig bietet das Portal Verbesserungen aufgrund des Feedbacks von Versicherten und Konsumenten.
santésuisse begrüsst die Gründung der von den Facharztgesellschaften und weiteren Organisationen getragenen fmCh Tarifunion. Dieser Schritt schafft gute Voraussetzungen für innovative Lösungen bei der Tarifierung von Arztleistungen.
santésuisse schlägt wirksame kurzfristige und längerfristige Massnahmen vor, um das Problem des übermässigen Kostenwachstums der Krankenpflegeversicherung (OKP) besser in den Griff zu bekommen: Kurzfristig sind Anpassungen der kantonalen Taxpunktwerte bei bestimmten Facharztrichtungen der gangbare und rasche Weg. Längerfristig muss unter anderem die Lockerung des Vertragszwangs nach klaren Kriterien diskutiert werden. Eine bedarfsabhängige Zulassungssteuerung für Ärzte als Übergangslösung beurteilt santésuisse skeptisch: Neue Datenanalysen belegen, dass Zulassungsstopps kein wirksames Mittel zur Kostensenkung in einem Kanton sind.
Der Verwaltungsrat von santésuisse hat Ende 2014 beschlossen, die historisch gewachsene Organisation der santésuisse-Gruppe einer umfassenden Organisationsüberprüfung zu unterziehen mit dem Ziel, die Organisation mit einer neuen optimierten Struktur für die Zukunft zu rüsten. Gestützt auf die entsprechenden Vorarbeiten wurden im Dezember 2015 die zur Umsetzung des Organisationsreview notwendigen Entscheide gefällt.
Ab dem 1. Januar 2016 wenden 36 Krankenversicherer mit über vier Millionen Versicherten die neue Branchenvereinbarung zur Regelung der Kundenwerbung an. Die Vereinbarung soll die Versicherten besser vor unerwünschten Werbeanrufen schützen und die Qualität der Kundenwerbung erhöhen.
Wer Pflegeleistungen ausserhalb seines Wohnkantons in Anspruch nimmt, soll künftig die Gewissheit haben, welcher Kanton für deren Restfinanzierung aufkommt. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-SR) schlägt eine entsprechende Änderung des Krankenversicherungsgesetzes vor. Für santésuisse geht der Vorschlag grundsätzlich in die richtige Richtung.
Bundesrat Berset hat Einsicht bewiesen und die teils gesetzeswidrige und in weiten Teilen unverhältnismässige Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) im letzten Augenblick entschärft. Obwohl damit für die Krankenversicherer gravierende Passagen vom Tisch sind, wird erst die Umsetzung der Verordnung zeigen, wie KMU-verträglich die einschneidende Regulierung sein wird. santésuisse wird die Auswirkungen umfassend analysieren.
santésuisse lehnt die Streichung von Franchisestufen und insbesondere die vom Bundesrat vorgesehene Kürzung der bestehenden Rabatte auf hohen Franchisen ohne „Wenn und Aber“ ab. Die Vorlage überzeugt weder versicherungstechnisch, noch sind die Begründungen für die Streichungen plausibel oder ausreichend belegt. Ohne Notwendigkeit reduziert die Vorlage die Auswahlmöglichkeiten der Versicherten und schwächt ihre Selbstverantwortung.
Generika sind in der Schweiz mehr als doppelt so teuer wie im europäischen Ausland. Das ist das heutige Fazit des Preisüberwachers. santésuisse unterstützt deshalb den von ihm vorgeschlagenen Systemwechsel. Für die Preisfestsetzung soll sich der Festbetrag nach dem günstigsten Angebot richten. So könnten jährlich mindestens 400 Millionen Franken gespart werden. Die Einsparung käme vollumfänglich den Prämienzahlern zugute.
75 Prozent der Versicherten mit den Franchisestufen 1’000 und 2’000 Franken lehnen den Vorschlag des Bundesrates zu deren Abschaffung ab. Noch deutlicher ist die Ablehnung der Rabattkürzung für die Franchisestufen von 2’500 und 1’500 Franken. Von den Befragten mit diesen Franchisestufen lehnen 78 Prozent eine Rabattkürzung ab. Die repräsentative Meinungsumfrage wurde durch das Befragungsinstitut Demoscope im Auftrag von santésuisse erhoben.
santésuisse hat grosse Vorbehalte gegenüber der «Nationalen Strategie Prävention nichtübertragbarer Krankheiten» (NCD). Wichtige Fragen zur Wirkung der vorgeschlagenen Massnahmen und zum Ausmass der Kostenfolgen bleiben unbeantwortet. Die Versicherer lehnen die Verwendung von zusätzlichen Prämiengeldern für die Prävention ab. Gesundheitsförderung und Prävention ist Aufgabe der öffentlichen Hand und ist daher von Bund und Kantonen zu finanzieren.
Die Reserven eines Krankenversicherers dürfen nicht zur Senkung von prognostizierten Kosten des Folgejahres eingesetzt werden. Damit fällt eine Dämpfung der Prämien zum Beispiel für das Jahr 2016, wie es einige Vertreter der Gesundheitsdirektorenkonferenz fordern, ausser Betracht. Jede einzelne Prämie muss vom Bundesamt für Gesundheit genehmigt werden.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) will gegen spitalerworbene Infektionen vorgehen und hat eine entsprechende Strategie entworfen. Aus Sicht von santésuisse sind darin wesentliche Punkte zu wenig berücksichtigt: Nur wenn die Infektionen konsequent und kontinuierlich gemessen werden und die Resultate der Öffentlichkeit transparent zur Verfügung gestellt werden, besteht auf Seiten der Spitäler der Druck zum Erzielen von Verbesserungen. Die Rechte der Patienten, die betroffen sind, müssen verstärkt werden und damit verbunden die Haftung der Spitäler für Infektionen. Dies ist zielführender als allgemeine Regeln und teure Informationskampagnen.
Bei den Vorlagen zur ambulanten Steuerung und zur Revision des Heilmittelgesetzes (HMG) geht es um viel Einfluss und Geld. santésuisse fordert das Parlament auf, nicht auf die bundesrätliche Planwirtschaftsvorlage zum ambulanten Bereich einzutreten. Bei der Revision des Heilmittelgesetzes sind zu Gunsten einer bezahlbaren Krankenversicherung die Rabatte für Medikamente zu erhalten und die innovationsfeindliche, preistreibende Marktexklusivität ist abzulehnen.
Mit einer neuen Branchenvereinbarung der Krankenversicherer soll die Qualität der Telefonwerbung erhöht werden. Die Konsumenten sollen besser vor unerwünschten Anrufen geschützt und die Entschädigung der Vermittlertätigkeit im Bereich der obligatorischen Grundversicherung eingeschränkt werden. Mit einem Meldeformular auf der Website von santésuisse können Konsumenten Verstösse von Krankenversicherern, Maklern, Vermittlern und Telefonmarketinganbietern melden. Die Branchenvereinbarung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.
santésuisse rechnet für 2015 mit einem Anstieg der Gesundheitskosten von 3,5 Prozent pro versicherte Person. Das grösste Wachstum ist bei den niedergelassenen Ärzten und beim Spital ambulant zu erwarten. Die Hauptgründe für das ungebremste Kostenwachstum liegen bei der stark gestiegenen Anzahl Ärzte und den höheren Kosten pro ambulante Behandlung. Für 2016 wird ein leicht tieferes Wachstum der Gesundheitskosten von knapp drei Prozent erwartet.
In der Differenzbereinigung zum Heilmittelgesetz trifft der Nationalrat am kommenden Montag, 4. Mai 2015 wichtige Entscheide. Sie betreffen die Verfügbarkeit von Medikamenten und deren Preis. santésuisse fordert den Nationalrat auf, Regelungen zu schaffen, die allen Patienten und Versicherten dienen. Grosszügige Ausnahmeregelungen für die Pharma sind abzulehnen. Vergünstigungen nicht verschreibungspflichtiger Medikamente sollen auch an die Versicherten weitergegeben werden.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) hat Eintreten auf die Vorlage zur Steuerung des ambulanten Bereichs (15.020) entschieden. santésuisse bedauert diesen Entscheid. Bei einer Annahme der Vorlage des Bundes würden die planwirtschaftlichen Eingriffe der Kantone nochmals verstärkt. Auch würde eine Zulassungssteuerung der Leistungserbringer durch die Kantone die Qualität nicht verbessern. Schliesslich trägt eine solche Lösung auch nicht zur Verringerung der Gesundheitskosten bei. Für santésuisse ist zentral, dass die Entwicklung der ambulanten Versorgung im Einklang mit den Leitgedanken eines freiheitlichen und liberalen Gesundheitssystems steht.
Die Schweizerische Nationalbank (SNB) befreit die Krankenversicherer nicht von den Negativzinsen auf Prämiengelder. Die Prämienzahler müssen nun die Mehrkosten von jährlich 78 Millionen Franken tragen. Aus Sicht von santésuisse kann die Zusatzbelastung der Krankenversicherung nicht die Zielsetzung von Negativzinsen sein.
Das klare Nein des Ständerates zur strikten Trennung von Grund- und Zusatzversicherung ist ein Entscheid zu Gunsten der Versicherten. Damit verhindert die kleine Kammer, dass Synergieeffekte in der Höhe von 400 Mio. Franken pro Jahr verloren gehen. Ausserdem bleibt den Versicherten die Freiheit, Grund- und Zusatzversicherung als «Serviceleistung aus einer Hand» zu wählen.
Zahlreiche medizinische Mittel und Gegenstände müssen von den Krankenversicherern zu überhöhten Preisen vergütet werden. Bestimmte Artikel sind in identischer Ausführung im Euro-Raum massiv günstiger. santésuisse fordert die rasche Überprüfung und Anpassung der von den Krankenversicherern zu vergütenden Höchstpreise.
Das Nein der Gesundheitskommission des Ständerates (SGK-SR) zur strikten Trennung von Grund- und Zusatzversicherung ist ein Entscheid im Sinne der Versicherten. Damit verhindert die SGK-SR, dass Synergieeffekte in der Höhe von 400 Mio. Franken pro Jahr zulasten der Prämienzahler verloren gehen. Ausserdem bleibt den Versicherten die Freiheit, Grund- und Zusatzversicherung als «Serviceleistung aus einer Hand» zu wählen.
Auf Anfang 2015 hat Dr. phil. Sandra Kobelt die Leitung der Abteilung Politik und Kommunikation des Branchenverbandes santésuisse übernommen. Sie wird als Mitglied der Direktion für die Kommunikationsstrategie und den Bereich Public Affairs verantwortlich sein.
Der führende Krankenversichererverband santésuisse hat Nationalrat Heinz Brand zum Nachfolger von alt Ständerat Christoffel Brändli gewählt. Heinz Brand will sachliche und konsequente Lösungen für anstehende Probleme. Er tritt das Präsidium von santésuisse am 1. Januar 2015 an. Als wichtigste Herausforderung für die nächste Zukunft bezeichnet Brand die Sicherstellung einer qualitativ hochstehenden Gesundheitsversorgung zu fairen Preisen.
santésuisse setzt sich für höchste Qualität und laufende Verbesserung von Behandlungen ein, insbesondere bei Krebskranken. Deshalb unterstützt santésuisse ein Projekt zur Verbesserung der Behandlung von Knochenmetastasen bei Krebskranken. Viele Frauen mit Brustkrebs und Männer mit Prostatakrebs leiden an Knochenmetastasen. Diese führen häufig zu Knochenabbau und Knochenbrüchen, verbunden mit starken Schmerzen. Das Projekt der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für Klinische Krebsforschung (SAKK) untersucht mögliche Verbesserungen der Behandlung von Knochenmetastasen.
Die Kosten der sozialen Krankenversicherung steigen jährlich und somit auch die Prämien. Die wichtigsten Gründe dafür sind der medizinische Fortschritt, die älter werdende Bevölkerung und das wachsende Angebot an medizinischen Leistungen. Es ist Zeit zu handeln, um die Kosten besser in den Griff zu bekommen. Der Branchenverband der Krankenversicherer santésuisse schlägt deshalb systematische Qualitätsmessungen und Nutzenbewertungen für medizinische Behandlungen vor sowie neue Finanzierungsformen, welche die Prämienzahler entlasten.
Die Kosten der sozialen Krankenversicherung steigen jährlich und somit auch die Prämien. Die wichtigsten Gründe dafür sind der medizinische Fortschritt, die älter werdende Bevölkerung und das wachsende Angebot an medizinischen Leistungen. Es ist Zeit zu handeln, um die Kosten besser in den Griff zu bekommen. Der Branchenverband der Krankenversicherer santésuisse schlägt deshalb systematische Qualitätsmessungen und Nutzenbewertungen für medizinische Behandlungen vor sowie neue Finanzierungsformen, welche die Prämienzahler entlasten.
Die von Bundesrat Alain Berset heute bekannt gegebene Erhöhung der Standard-Prämien für Erwachsene um 4,0 Prozent für 2015 bestätigt die von santésuisse am 4. Juli 2014 bgegebene Schätzung von einem durchschnittlichen Anstieg der Kosten und damit der Prämien von rund 4,5 Prozent.
Die strikte Trennung von Grund- und Zusatzversicherung, wie sie der Bundesrat aktuell vorschlägt, käme die Versicherten teuer zu stehen: Verloren gehen würden die Synergieeffekte in der Höhe von 400 Mio. Franken pro Jahr. Dies besagt eine von santésuisse bei der Boston Consulting Group in Auftrag gegebene Studie. Ausserdem würden die Versicherten ihre Wahlfreiheit bei einer oft gewählten Serviceleistung verlieren.
Die strikte Trennung von Grund- und Zusatzversicherung, wie sie der Bundesrat aktuell vorschlägt, käme die Versicherten teuer zu stehen: Verloren gehen würden die Synergieeffekte in der Höhe von 400 Mio. Franken pro Jahr. Dies besagt eine von santésuisse bei der Boston Consulting Group in Auftrag gegebene Studie. Ausserdem würden die Versicherten ihre Wahlfreiheit bei einer oft gewählten Serviceleistung verlieren.
Der regulierte Wettbewerb sorgt für effiziente und qualitativ gute Leistungen in der solidarisch finanzierten Krankenversicherung. Die Generalversammlung des Branchenverbandes santésuisse stand ganz im Zeichen der Stärkung dieses Wettbewerbs und des Erhalts unseres bewährten, freiheitlich organisierten Gesundheitswesens.
Mit seiner Nein-Empfehlung zur Volksinitiative für eine Einheitskasse hat der Bundesrat unterstrichen, dass sich das heutige System des regulierten Wettbewerbs zwischen mehreren Krankenversicherern grundsätzlich bewährt hat. Die Einheitskasse liesse viele Fragen offen und würde tendenziell teurer. Der regulierte Wettbewerb mit innovativen Modellen sei einer staatlichen Monopolkasse vorzuziehen.
Mit einer Einheitskasse würden tiefere Prämien für Kinder und junge Erwachsene sowie Prämienrabatte für alternative Versicherungsmodelle und Franchisen abgeschafft. Namentlich für Familien und Alleinerziehende würden die Prämien stark ansteigen. Dieses Fazit präsentiert die alliance santé in einem juristischen Gutachten zum Initiativetext.
Die heute von der GPK des Ständerates präsentierten Empfehlungen zur Vergütung von Medikamenten sind im Interesse der Prämienzahlerinnen und -zahler. Die Einführung der Festpreisvergütung für patentabgelaufene Medikamente würde den Preisabstand zum Ausland massiv verringern. santésuisse fordert die Ausdehnung des Rekursrechtes bei der Preisfestsetzung auf Krankenversicherer, Konsumentenschützer oder Patientenorganisationen. Damit erhielten diese gleich lange Spiesse wie die Pharmaunternehmen und könnten sich gegen zu hohe Preise wehren.
santésuisse sieht im Nein des Nationalrates gegen eine Einheitskasse ein starkes Signal für den Erhalt der Wahlfreiheit und die hohe Qualität unserer Gesundheitsversorgung. Das Experiment Einheitskasse gefährdet unser hervorragendes Gesundheitssystem und enthält keine einzige Massnahme zur Eindämmung der Kostenentwicklung.
Eine vom Bundesamt für Gesundheit in Auftrag gegebene Studie zeigt, dass die Krankenversicherer in der Schweiz die Vergütung von Medikamenten, die sich nicht auf der Spezialitätenliste der obligatorischen Krankenpflegeversicherung befinden oder nur für andere Krankheiten vorgesehen sind, nach einheitlichen Kriterien beurteilen und entscheiden.
Der Verband der Schweizer Krankenversicherer hat die unter den Krankenversicherern geltende Vereinbarung zur Kundenwerbung aufgehoben. Die Vereinbarung schränkte die Telefonwerbung ein und begrenzte die Vermittlerprovisionen. Da das Sekretariat der WEKO in der Vereinbarung teilweise Anhaltspunkte einer möglichen Wettbewerbsbeschränkung sieht, hat der Verwaltungsrat von santésuisse entschieden, die seit dem 1. Juni 2011 gültige Regelung per sofort aufzuheben.
Die Preisdifferenz zu den sechs Vergleichsländern ist bei patentgeschützten Medikamenten nochmals markant zurückgegangen und beträgt im Durchschnitt noch 5 Prozent gegenüber 12 Prozent im Vorjahr. Höher ist mit 46 Prozent der Unterschied bei den Generika. Dies ergibt der fünfte gemeinsame Auslandpreisvergleich von santésuisse, Interpharma und vips.
Der frühere ärztliche Direktor der Spital Netz Bern AG, Dr. med. Stefan Grunder, übernimmt beim Krankenkassenverband santésuisse die Leitung der Abteilung Grundlagen. Christophe Kaempf wird neuer Mediensprecher für die lateinische Schweiz.
Eine Revision des ambulanten Ärztetarifs TARMED ist überfällig. Die geltenden Tarife sind überholt. Eine von den Tarifpartnern eingesetzte Arbeitsgruppe prüft nun Möglichkeiten, die Gesamtrevision des Systems sowie eine mögliche Neuorganisation der Organisation TARMED Suisse gleichzeitig voranzutreiben. Weiterhin soll das System kostensteuernd wirken. Änderungen an Tarifpositionen dürfen nicht auf die Prämienzahler abgewälzt werden.
Die Generalversammlung von santésuisse hat Bruno Ehrler (Assura) und Philippe Signer (Kolping Krankenversicherung) als neue Mitglieder in den Verwaltungsrat gewählt. Ab ihrem Verbandsbeitritt am 1. Januar 2014 wird die Assura als zweitgrösstes Mitglied von santésuisse im Verwaltungsrat vertreten sein.
Nach dem Nein zur Einheitskassen-Initiative der Landesregierung sagen auch die Vertreterinnen und -vertreter der Kantone Nein zum unkalkulierbaren Risiko Einheitskasse. Die Einheitskasse würde die Krankenversicherung verkomplizieren und verteuern. Milliardenkosten ohne Mehrwert müssten allein schon für den jahrelangen Umbau des Systems aufgewendet werden. Mit ihrem klaren Nein schützen die Ständerätinnen und Ständeräte unser Gesundheitssystem, das eines der besten der Welt ist und jedermann raschen Zugang zu qualitativ hochstehenden Gesundheitsdienstleistungen gewährt.
santésuisse begrüsst den Entscheid des Nationalrats, Massnahmen für eine moderne, verbesserte Aufsicht im Krankenversicherungsgesetz (KVG) zu verankern. So können Widersprüche zwischen unterschiedlichen Gesetzen verhindert und der Vollzug erleichtert werden. Auch die Rechtssicherheit wird verbessert.
santésuisse ist erfreut über den heutigen Entscheid des Nationalrats zur Verbesserung des Risikoausgleichs: Dadurch wird der volkswirtschaftlich nachhaltige Wettbewerb unter den Krankenversicherern gefördert und die Patientinnen und Patienten profitieren von qualitativ hochstehenden Dienstleistungen. santésuisse wird sich dafür einsetzen, dass auch der Ständerat diese Verbesserungen möglichst rasch verabschiedet.
santésuisse hat in einer Studie die Schweizer Handelsmargen für Medikamente mit sechs europäischen Ländern verglichen. Verschreibungspflichtige Medikamente belasteten im Jahr 2012 die Prämienzahler in der Grundversicherung mit rund 5 Mrd. Franken. Davon flossen 1,3 Mrd. Franken als Marge an den Handel. Wenn die Schweizer Margen auf ein vergleichbares europäisches Niveau gesenkt würden, ergäbe sich ein Sparpotenzial von 455 Mio. Franken zugunsten der Prämienzahler.
Nach fünf Jahren Alleingang schliesst sich die Assura Krankenversicherung wieder dem Branchenverband santésuisse an. Mit dem Wiedereintritt der Assura stärkt santésuisse seine Position als führender Branchenverband. Ab dem 1. Januar 2014 repräsentiert santésuisse rund 60 Prozent aller Versicherten und 45 Krankenversicherer.
Die obligatorische Krankenversicherung ermöglicht es, das Versicherungsmodell, die Franchise oder den Krankenversicherer einfach und ohne Qualitätseinbusse bei den versicherten Leistungen zu wechseln. Damit die Versicherten die Vorteile des Wettbewerbs bestmöglich nutzen können, stellt santésuisse ab sofort die wichtigsten Informationen und praktische Tipps zur Verfügung.
Die im Jahr 2012 im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) erbrachten Leistungen erreichten mit 25,7 Milliarden Franken oder durchschnittlich 3'259 Franken (+2,9%) pro versicherte Person einen neuen Höchststand. Fast die Hälfte des Kostenanstiegs der in der OKP erbrachten Leistungen ist auf die Spitalbehandlungen zurückzuführen. Der Unterschied vom günstigsten zum teuersten Kanton beträgt bei den gesamten pro Kopf-Kosten über 80 Prozent. Die erheblichen kantonalen Kostenunterschiede führen deshalb zu grossen kantonalen Prämienunterschieden.
Die im Jahr 2012 im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) erbrachten Leistungen erreichten mit 25,7 Milliarden Franken oder durchschnittlich 3'259 Franken (+2,9%) pro versicherte Person einen neuen Höchststand. Fast die Hälfte des Kostenanstiegs der in der OKP erbrachten Leistungen ist auf die Spitalbehandlungen zurückzuführen. Der Unterschied vom günstigsten zum teuersten Kanton beträgt bei den gesamten pro Kopf-Kosten über 80 Prozent. Die erheblichen kantonalen Kostenunterschiede führen deshalb zu grossen kantonalen Prämienunterschieden.
Nach dem Nein zur Einheitskassen-Initiative verzichtet die Landesregierung auch auf einen indirekten Gegenvorschlag. Dieser hätte die Krankenversicherung verkompliziert und verteuert. Damit ist die kontraproduktive Verquickung von gesundheitspolitischen Reformen mit der schädlichen Einheitskasse vom Tisch. Schon vor Monaten hatte die Mehrheit des Parlaments auf diesen Sachverhalt hingewiesen.
In den letzten Wochen traten wiederum vermehrt Makler auf, welche vorgaben, im Auftrag aller Krankenversicherer ihre Makler- und Vermittlertätigkeiten anzubieten. Verschiedentlich wurde von Maklern der Name santésuisse oder ein ähnlich klingender Name benutzt, um sich dadurch einen Anstrich von Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit zu geben. santésuisse distanziert sich in aller Form von solchen Maklern und warnt Kundinnen und Kunden vor dem unseriösen Geschäftsgebaren dieser Personen.
Der Umbau unseres bewähren Gesundheitssystems in 26 Staatsmonopole würde durch den jahrelangen Parallelbetrieb des alten und neuen Systems nicht nur Milliarden kosten, sondern vor allem unkalkulierbare Risiken beinhalten. Der Transfer der Versichertendaten wäre zum Vornherein unlösbar. santésuisse teilt diese Befürchtungen von Gesundheitsökonomen und der alliance santé. Die Einheitskasse wäre ein gewaltiges Abenteuer ohne jede Gewissheit über den finanziellen und qualitativen Ausgang.
«Nirgends in Europa sind die Generika so teuer wie in der Schweiz», lautet das Fazit der heute publizierten Analyse des Preisüberwachers. Der jährlich von santésuisse erhobenen Auslandpreisvergleich der Medikamente bestätigt dessen Analyse. santésuisse schlägt als Gegenmassnahme vor, im Medikamentenmarkt mehr Wettbewerb spielen zu lassen und einen Festpreis für den Wirkstoff patentabgelaufener Medikamente einzuführen.
santésuisse schlägt drei Massnahmen zur besseren Unterstützung der von den Krankenkassenprämien am stärksten belasteten Haushalte vor. Die Vorschläge sind wirksam und einfach umzusetzen: Verfeinerung des Risikoausgleichs, höhere Rabatte für junge Erwachsene und mehr Mittel zur Senkung der Kinderprämien. Finanziert werden diese gezielten Entlastungsmassnahmen aus Steuergeldern der besser gestellten Haushalte.
Der gfs-Gesundheitsmonitor zeigt eineinhalb Jahre vor dem erwarteten Abstimmungstermin zur Einheitskasse eine relativ hohe Zustimmung. Zu diesem frühen Zeitpunkt überrascht dieses Bild nicht, da der Abstimmungskampf noch gar nicht lanciert ist. Sobald die gravierenden Nachteile einer staatlichen Monopolkasse bekannt sind und die Bevölkerung nicht mehr mit unstatthaften Vergleichen in die Irre geführt wird (Suva-Modell), wird auch ihre Zustimmung bröckeln.
Im Rahmen einer Standortbestimmung unterstrich Präsident Christoffel Brändli die Führungsrolle von santésuisse als übergeordneter nationaler Branchenverband: santésuisse werde auch in Zukunft mit einem starken Dienstleistungsangebot präsent sein und gleichzeitig seine gesundheitspolitische Präsenz verstärken. Die GV hiess die neue santésuisse-Direktorin, Verena Nold, mit Akklamation willkommen.
Im April haben sich Bundesrat Berset und die Pharmaindustrie zu den Medikamentenpreisen geeinigt. Von Seiten der Pharmaindustrie wurde angekündigt, dass die Rekurse zurückgezogen werden und die Preise sinken. Ob es nun tatsächlich dazu kommt, ist völlig offen – zum Nachteil der Prämienzahler, welche zu teure Medikamente in Millionenhöhe bezahlen müssen.
Mit der Neuorientierung der KPT ist die erwartete Bereinigung der Mitgliederstruktur bei santésuisse definitiv geklärt. Der Austritt von KPT ist zwar bedauerlich, kommt aber keineswegs überraschend. Die grosse Mehrheit der Schweizer Krankenversicherer zählt weiterhin auf den Branchenverband santésuisse und seine breiten, qualitativ hochstehenden Verbandsdienstleistungen.
santésuisse unterstützt den Gesetzesentwurf des Bundesrates zum Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG). Der an das Parlament überwiesene Entwurf entspricht zentralen Anliegen der Krankenversicherer nach einer Verbesserung der Qualität des Behandlungsprozesses, für eine höhere Patientensicherheit und mehr Effizienz im Gesundheitssystem. Eine Anschubfinanzierung mit Prämien- oder Steuergeldern zur Verbreitung des elektronischen Patientendossiers lehnt santésuisse ab.
Der Verwaltungsrat von santésuisse hat Frau Verena Nold Rebetez zur neuen Direktorin des führenden Branchenverbandes ernannt. Der bisherige Direktor Dr. Christoph Q. Meier hat sein Amt vor wenigen Tagen zur Verfügung gestellt.
Vor einem Jahr hat «Monsieur Santé» das Licht der Online-Welt erblickt. In diesem Corporate-Blog von santésuisse schreiben mehr als 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über das Schweizer Gesundheitssystem und die Krankenversicherung. Wöchentlich erscheinen jeweils zwei neue Beiträge und werden im Schnitt von 300 Interessierten gelesen.
santésuisse bedauert das Ausscheiden von zwei Mitgliedern aus dem Branchenverband. Die Mehrheit der Schweizer Krankenversicherer unterstützt weiterhin santésuisse. Trotz der beabsichtigen Neuformierung der beiden Krankenversicherer muss die Zusammenarbeit innerhalb der Branche fortbestehen, damit der politische Schaden nicht noch grösser wird.
Die Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) lehnt die schädliche Einheitskasse und den unnötigen, kontraproduktiven Gegenvorschlag von Bundesrat Berset ab. santésuisse begrüsst den heutigen Entscheid des wichtigsten gesundheitspolitischen Koordinationsgremiums der Kantone.
Ein verbesserter Risikoausgleich fördert den volkswirtschaftlich nachhaltigen Wettbewerb unter den Krankenversicherern während die Patientinnen und Patienten von qualitativ hochstehenden Dienstleistungen profitieren. Mit diesem klaren Positionsbezug befürwortet santésuisse die in der parlamentarischen Beratung stehende Verbesserung des Risikoausgleichs mit einem zusätzlichen Morbiditätsfaktor.
Der Gegenvorschlag des Bundesrates zur Einheitskasse verkompliziert und verteuert die gesamte Krankenversicherung. Ausserdem setzt er falsche Anreize für das sorgfältige und kostenbewusste Management von teuren Erkrankungen. Nach der Mehrheit des Parlaments lehnt auch der Schweizerische Verband für Seniorenfragen (SVS) diese Zwängerei ab. santésuisse begrüsst den wegweisenden Entscheid unserer Seniorinnen und Senioren.
Die SP-Studie gesteht es ein: Eine staatliche Einheitskasse ist eine Scheinlösung und kann den Prämienanstieg nicht dämpfen. Die steigenden Prämien entsprechen der Zunahme der medizinischen Leistungen. Und gegen steigende Prämien kann eine Staatskasse nur mit der Rationierung von Leistungen Einfluss nehmen. Für die Versicherten führt das Zwangsmonopol dagegen zum Verlust der Wahlfreiheit. Und die Bildung von kantonalen Einheitskassen verteuert für viele Versicherte die Prämie.
Die Kostenzunahme in der obligatorischen Krankenversicherung (OKP) ist in erster Linie die Folge der Mengenausweitung, vor allem im spitalambulanten Bereich und bei den Spezialärzten. Bei den Spitälern gibt es grosse Effizienzunterschiede zwischen den Kantonen und das Wachstum bei den spitalambulanten Leistungen lässt sich nicht als Substitution stationärer Leistungen erklären. Zu diesem Ergebnis kommt eine von santésuisse in Auftrag gegebene Studie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Winterthur. Die Studie analysierte erstmals detailliert die Entwicklung von 2004 bis 2010 der Mengen und Preise in den Kantonen.
Der Ständerat hat dem Gegenvorschlag des Bundesrates zur Einheitskasse eine Abfuhr erteilt. Gleichzeitig will er, dass ausländische Forscher in der obligatorischen Krankenversicherung (OKP) nicht mehr bevorteilt werden.
santésuisse, der Verband der schweizerischen Krankenversicherer, warnt vor unseriösen Maklern und Vermittlern. Diese nützen den aktuellen Prämienstreit zwischen den Kantonen aus, um die Versicherten unter falschem Vorwand zu behelligen. santésuisse verurteilt ein solches Vorgehen scharf.
Im Streit unter den Kantonen über die Prämien seit 1996 bietet santésuisse Hand zu einer politischen Lösung. Diese darf aber die finanzielle Sicherheit der sozialen Grundversicherung nicht gefährden. Im Vordergrund steht deshalb der Vorschlag des Bundesrates mit der CO2-Lenkungsabgabe. Die rechtsstaatlichen Bedenken bleiben bestehen.
Der Vorschlag des Bundesrates zur Einheitskasse verkompliziert und verteuert die gesamte Krankenversicherung. Ausserdem setzt er falsche Anreize für das sorgfältige und kostenbewusste Management von teuren Erkrankungen. Für die Mehrheit des Parlaments, welche einen Gegenvorschlag ablehnt, ist dies eine Zwängerei. santésuisse lehnt die unnötige und kontraproduktive Vorlage ohne Wenn und Aber ab.
santésuisse begrüsst die Absicht, die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung zu verbessern und die Transparenz zu erhöhen. Die Gesetzesvorlage verfehlt jedoch das Ziel. Den Versicherten bringt eine undifferenzierte Bürokratisierung noch keinen konkreten Nutzen. Die politisch wünschbaren und solvenzsichernden Verbesserungen gehören besser ins KVG.
Die heute vom RVK, dem Verband der kleinen und mittleren Krankenversicherer mit insgesamt 625‘000 Versicherten, präsentierte positive Entwicklung der Versichertenzahlen von rund zwei Prozent per 1.1.2013 zeugt von einem gut funktionierenden Wettbewerb unter den Krankenversicherern. Die Versicherten können aus einer breiten Palette an Krankenversicherern auswählen und entscheiden nach ihren individuellen Bedürfnissen.
Patentgeschützte Medikamente sind in der Schweiz noch um 12 Prozent teurer als im Durchschnitt der sechs Vergleichsländer. Höher ist mit 49 Prozent der Unterschied bei den Generika. Dies ergibt der vierte gemeinsame Auslandpreisvergleich der Krankenversicherer und der Pharmaindustrie.
Das Nein der Gesundheitskommission des Ständerates zur Wiedereinführung der Zulassungsbeschränkung für Ärzte ist nachvollziehbar. Der Zulassungsstopp ist ein planwirtschaftlicher Eingriff ohne Nachhaltigkeit. Bessere Lösungen sind nötig.
Die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH und der Branchenverband der Krankenversicherer santésuisse unterschreiben eine gemeinsame Absichtserklärung betreffend der Weiterentwicklung des Verfahrens zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit. Ärzteschaft und Versicherer wollen gemeinsam bis Ende 2013 ein transparentes Verfahren entwickeln. Sie sind sich jedoch bewusst, dass nicht alle Schritte innert Jahresfrist beendet werden können.
Dr. Thomas J. Grichting stellt das Qualitätsangebot der Krankenversicherer ins Zentrum und wird sich im Interesse der Versicherten und des guten Schweizer Gesundheitswesens für nachhaltige und zukunftsweisende Lösungen einsetzen.
Der Bundesrat hat heute unter dem Titel «Gesundheit2020» eine Strategie für das Schweizer Gesundheitssystem mit 36 Einzelmassnahmen präsentiert. santésuisse beurteilt dieses Papier insgesamt als widersprüchlich: Der Bundesrat verfolgt hohe Ziele, etliche Massnahmen beschränken aber die Wahlfreiheit, wirken preistreibend und schwächen den Wettbewerb. Positiv ist die Absicht des Bundesrates, die Über- und Fehlversorgung verstärkt anzugehen und schlechte Leistungen konsequenter zu bekämpfen.
santésuisse begrüsst die Entscheide der Gesundheitskommission des Ständerates (SGKSR) für einen verbesserten Risikoausgleich und gegen eine nachträgliche Prämienkorrektur bis 1996. Das Aufsichtsgesetz (KVAG) dagegen bringt den Versicherten keine zusätzliche Sicherheit, sondern führt zu einer unproduktiven Überregulierung.
Der Konkurs der Zusatzversicherung von Supra hat keine Auswirkungen auf die Grundversicherten von Assura und Supra. Dies hat Bundesrat Alain Berset diese Woche im Rahmen der Fragestunde des Nationalrates ausgeführt. Das Beispiel Supra zeigt, dass die juristische Trennung von Grund-und Zusatzversicherung funktioniert. Die Idee des Bundesrates, der jüngsten Einheitskassen-Initiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen, der eine Trennung von Grund- und Zusatzversicherung vorsieht, ist gerade mit Blick auf den «Fall Supra» kontraproduktiv. Ebenso ist die im Entwurf für ein Krankenversicherungs-Aufsichtsgesetz vorgesehene Gruppenaufsicht unnötig.
Der aktuelle santésuisse-Vergleich der Margen für Medikamente zeigt, dass in der Schweiz die Margen um 410 Millionen Franken höher sind als in europäischen Vergleichsländern. Dies entspricht rund zwei Prämienprozenten, welche die Versicherten mehr zahlen. santésuisse fordert Massnahmen, um die Prämienzahler zu entlasten.
Mit der Ablehnung der Einheitskasseninitiative hat der Bundesrat ein deutliches Signal gegen mehr Staat und zugunsten des regulierten Wettbewerbs in der Krankenversicherung gesetzt. Von den Vorschlägen für einen indirekten Gegenvorschlag findet einzig der verfeinerte Risikoausgleich die Unterstützung von santésuisse.
Die Verwaltungskosten der Krankenversicherer beliefen sich für 2011 auf rekordtiefe 4,8 Prozent. Mit 8,1 Prozent (ohne Präventionsausgaben) liegen die Verwaltungskosten der Teilmonopol-Unfallversicherung Suva dagegen deutlich höher. Aufgrund unterschiedlicher gesetzlicher Grundlagen lassen sich - anders als von Suva-Präsident Franz Steinegger angetönt – aus dem Suva-Modell keine Vorteile gegenüber der heutigen Krankenversicherung ableiten.
santésuisse schlägt eine Lösung vor, wie dem Vorwurf von zu hohen kantonalen Prämien Rechnung getragen werden kann. Dies ohne gegen Treu und Glauben zu verstossen und das System zu destabilisieren. Letztes tut der jüngste der Vorschlag der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK). santésuisse lehnt das Modell als ungeeignet und widerrechtlich ab.
Morgen (20.9.2012) wird der Nationalrat die Motion seiner Gesundheitskommission betreffend Wirtschaftlichkeit der Medikamente behandeln. santésuisse ist für eine transparente und einvernehmliche Lösung zur raschen Zulassung von innovativen Medikamenten. Dabei sollen die Akteure zeitig in die Ausarbeitung von Lösungen miteinbezogen werden. santésuisse fordert ein Antrags- und Rekursrecht für die Versicherer sowie die Konsumenten- und Patientenorganisationen und lehnt eine über Krankenversicherungsprämien finanzierte Standortförderung ab.
Zum zehnten Mal seit 2003 führte santésuisse diesen Sommer die repräsentative Bevölkerungsumfrage sondage santé durch. Im Grossen und Ganzen sind die Schweizer mit dem jetzigen System zufrieden. Gut ein Drittel der Bevölkerung (34 Prozent) ist klar gegen die Trennung von Grund- und Zusatzversicherung ist. Nur 13 Prozent sind dafür. Die Meinungen zur Einheitskasse sind noch nicht gemacht: Die Wahlfreiheit geniesst aber den höheren Stellenwert (30 Prozent) als die Staatsmedizin (27 Prozent). Das Wissen über das Gesundheitssystem kann noch stark verbessert werden.
Der Verwaltungsrat von santésuisse hat im Grundsatz beschlossen, politische Initiativen für einen verbesserten Risikoausgleich in der sozialen Krankenversicherung konstruktiv zu unterstützen. Mit diesem Entscheid werden im Interesse der Versicherten Innovationen bei den medizinischen Leistungen und der Servicequalität begünstigt. santésuisse arbeitet zudem an Vorschlägen für eine Gesundheitsreform mit tragbaren Prämien.
Der Ombudsman der Krankenversicherung wird nach sieben Amtsjahren und mit dem Erreichen des 60. Altersjahres auf Ende August 2013 von seinem Amt zurücktreten. Der Stiftungsrat der Ombudsstelle und santésuisse danken dem Ombudsman für sein grosses Engagement und die gute, wichtige Arbeit im Interesse der Öffentlichkeit und der Krankenversicherungsbranche.
Dass die freiwillige Einschränkung der Telefonwerbung wirkt, bestätigt der Ombudsman der Krankenversicherung: Er registrierte deutlich weniger Beschwerden von Versicherten über telefonische Belästigungen. Im ersten Jahr seit Bestehen der freiwilligen Einschränkung der Telefonwerbung sind beim Branchenverband santésuisse 356 Meldungen eingegangen. Rund jede dritte Meldung wurde als Verstoss identifiziert. Hinter dem Grossteil stecken „wilde Makler“, die ohne Auftrag von Krankenversicherern tätig sind.
Die Schweizer Krankenversicherer zeigen sich zufrieden mit der vom Bundesrat präsentierten Lösung zur Übermittlung von Patientendaten.
Nach dem Volksnein zur Managed Care-Vorlage droht sich der Reformstau im Gesundheitswesen zu verschärfen. Nach Auffassung der Krankenversicherer dürfen dringend notwendige Anpassungen im Gesundheitswesen nicht weiter aufgeschoben werden. Die Krankenversicherer wollen in den nächsten Jahren mit eigenen Vorschlägen aktiv einen Beitrag zur Verbesserung unserer Gesundheitsversorgung leisten.
Le peuple suisse s’est clairement prononcé contre la révision de la loi sur l’assurance-maladie (LaMal) qui visait à la généralisation des réseaux de soins intégrés. Les partisans de cette réforme n’ont clairement pas réussi à convaincre les citoyens des avantages de cette forme de prise en charge médicale. Il s’avère une fois encore qu’il est extrêmement difficile de réunir une majorité pour toute réforme touchant le système de santé en Suisse. Dieser Text existiert nur in französischer Sprache.
Die Einheitskasse ist eine Fehlkonstruktion und führt in die Sackgasse: Steigende Kosten, Bevormundung der Versicherten und die unakzeptable Vermischung von erantwortlichkeiten wären die Folgen. Die Schweizer Krankenversicherer lehnen dieses unkalkulierbare Risiko für alle Versicherten und Steuerzahler ab.
Am 17. Juni wird das Schweizer Volk über die Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) abstimmen. Dabei geht es um die landesweite Einführung der Managed Care-Netze. Diese fördern die auf jeden Patienten zugeschnittene Koordination der medizinischen Behandlungen und erhöhen damit Qualität und Effizienz des Gesundheitssystems. santésuisse unterstützt diese wichtige Reform und empfiehlt daher den Bürgerinnen und Bürgern, ein „Ja“ in die Urne zu legen.
Der Verwaltungsrat von santésuisse hat an seiner heutigen Sitzung Dr. Christoph Meier (52) zum neuen Direktor von santésuisse gewählt. Er löst damit den interimistischen Direktor, Dr. Stefan Holenstein, ab, welcher künftig als stellvertretender Direktor amtet.
Im Auftrag des Nationalen Vereins für Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken (ANQ) werden ab September 2012 implantierte Hüft- und Kniegelenke obligatorisch registriert. Die Datenbank SIRIS bildet ein effektives Frühwarnsystem für Implantat-Schäden. Sie ermöglicht zudem erstmals Qualitätsvergleiche zwischen Produkten und den Kliniken. Das SIRIS-Register steht neu auf dem obligatorischen Messplan des ANQ. Deshalb sind die Spitäler und Kliniken verpflichtet, die Kenndaten dieser Implantate zu erfassen. Geführt wird SIRIS von der Stiftung für Qualitätssicherung in der Implantationsmedizin, die Partner und/oder Initianten sind die Schweizerische Gesellschaft für Orthopädie und Traumatologie, SGOT, der Verband der Schweizer Medizintechnik, FASMED, santésuisse die Schweizer Krankenversicherer, der Spitalverband H+ sowie das Institut für Evaluative Forschung in der Orthopädie, IEFO.
Die Grundversorger sollen nachhaltig besser gestellt werden. Das hat der Verwaltungsrat von santésuisse entschieden. Dafür soll die TARMED-Tarifposition «Grundbesuche», von der primär die Grundversorger profitieren, aufgewertet werden. «Diese Massnahme drückt die Wertschätzung der Krankenversicherer für die Leistungen der Grundversorger aus», sagt santésuisse Verwaltungsratspräsident Christoffel Brändli.
santésuisse begrüsst eine partnerschaftliche Revision des TARMED innerhalb der gesetzlichen Vorgaben. Der Verband der Krankenversicherer hat die Absichterklärung von der FMH und von H+, gemeinsam einen Vorschlag auszuarbeiten, zur Kenntnis genommen. santésuisse hält indes im Grundsatz am Prinzip der Kostenneutralität einer neuen Tarifstruktur fest, wie sie Art. 59c die Verordnung über die Krankenversicherung fordert.
Der Branchenverband santésuisse betrachtet die im Krankenversicherungsgesetz (KVG) verankerte Generationensolidarität als eine der Säulen des heutigen Systems. Jede Revision bedarf der sorgfältigen Überprüfung. In diesem Sinne begrüsst santésuisse die grundsätzliche genaue Prüfung einer zusätzlichen Altersstufe.
Der Branchenverband santésuisse begrüsst zwar, dass der Entwurf zum Aufsichtsgesetz keine neue, eigene Behörde vorsieht. Nachbesserungsbedarf besteht aber bei den Kompetenzen der Aufsicht, die in ihrem Umfang weit über das Ziel hinausschiessen und die Bürokratie fördern.
Die vor drei Jahren im Rahmen eines Projekts gestartete pharmazeutische Betreuung von Alters- und Pflegeheimen im Wallis durch Apotheker und Apothekerinnen hat sich bewährt. Die Vertragspartner santésuisse, die Walliser Alters- und Pflegeheime (VWAP) sowie der Walliser Apothekerverein (WAV) ziehen heute eine positive Bilanz. Das Projekt soll weiter geführt und entwickelt werden mit dem Ziel, eine angemessene, qualitativ hochstehende und wirtschaftliche Medikamentenversorgung zum Wohle der Heimbewohner weiterhin zu gewährleisten.
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