santésuisse setzt auf Ergebnisqualität

Eine hohe medizinische Behandlungsqualität zu tragbaren Kosten liegt im Interesse der Versicherten und ist ein wichtiges Anliegen der Krankenversicherer. Dies kann am effizientesten über einen funktionierenden Qualitätswettbewerb unter den Leistungserbringern erreicht werden. santésuisse setzt auf Qualitätsverträge und -konzepte, die gemeinsam mit den Leistungserbringerverbänden erarbeitet werden.

Die Krankenversicherer wollen grundsätzlich keinen Vertrag ohne Bestimmungen zur Qualitätssicherung abschliessen. Der nationale Verein für Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken (ANQ) treibt die gesamtschweizerisch vergleichbaren Ergebnismessungen erfolgreich voran. santésuisse fordert, dass alle Messergebnisse transparent, das heisst zielgruppengerecht und spitalscharf, ausgewiesen werden. In Versorgungsbereichen, in welchen die Qualitätssicherung im Vergleich zum Spitalbereich weniger weit fortgeschritten ist, fordert santésuisse ebenfalls die gemeinsame Entwicklung national verbindlicher Konzepte und Programme zur gesamtschweizerisch vergleichbaren Messung der Ergebnisqualität.

Messdaten befördern Qualitätswettbewerb 

Damit der Qualitätswettbewerb spielt, müssen Messdaten zu den Behandlungsergebnissen eines Leistungserbringers vorliegen. Diese Ergebnismessungen sollen flächendeckend, vergleichbar und transparent vorliegen, damit die Patienten die Leistungserbringer vergleichen und eine informierte Wahl des Leistungserbringers treffen können. Andererseits bilden griffige und damit glaubwürdige Sanktionsmechanismen gegen säumige Leistungserbringer, welche sich nicht an den Messungen beteiligen, eine wichtige Grundlage für den Qualitätswettbewerb. santésuisse legt besonderen Wert auf die Schaffung dieser Voraussetzungen. Die Voraussetzungen für den Qualitätswettbewerb sollen gemeinsam mit den Leistungserbringerverbänden gefördert werden.

santésuisse setzt auf Qualitätsverträge

Der Abschluss von Qualitätsverträgen mit den Leistungserbringern ist für santésuisse ein wichtiges Instrument um den Qualitätsnachweis bzw. die Qualitätsmessung zu fördern. Gesetzliche Grundlage für den Abschluss von Qualitätsverträgen bildet Art. 77 Abs. 1 KVV. Hier wird festgehalten, dass Leistungserbringer und Versicherer im Rahmen der Tarif- oder Qualitätsverträgen die Qualitätskontrolle, allfällige Sanktionen bei Nichterfüllung der Qualitätsanforderungen sowie die Finanzierung regeln.

Mit den meisten Gesundheitsversorgern liegt ein Qualitätsvertrag vor – entweder als separater Vertrag oder als Bestandteil des jeweiligen Tarifvertrags.

Ansprechpartner

Weitere Informationen

Qualab

ANQ

BAG-Ergebnisindikatoren

santésuisse Spitalfinder 

 

Definition Ergebnisqualität

Subjektive und/oder objektive Veränderungen beim Gesundheitszustand eines Patienten, die durch die medizinische Versorgung verursacht sind (Donabedian, 1980).

16.10.2020
Vernehmlassung

Zulassung der Podologen als Leistungserbringer; Spitalkostenbeitrag

santésuisse ist mit den Änderungen der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) einverstanden. Die Versorgung von Diabetikern durch die Podologen wird verbessert. Die vorgeschlagenen Änderungen in der KLV werden dem medizinischen Mehrbedarf gerecht und grenzen gleichzeitig die Leistungen ein. Entgegen den Ausführungen im erläuternden Bericht geht santésuisse von einer deutlichen Mehrbelastung für die Prämienzahlenden aus. Diese ist aber aufgrund der besseren Versorgung und des höheren Patientennutzens grösstenteils gerechtfertigt. Die vorgeschlagene Änderung der Krankenpflegeleistungs-Verordnung (KLV) bezüglich Spitalkostenbeitrag ist hingegen nicht sinnvoll und entsprechend anzupassen. Sie bringt neue Unklarheiten bei den Urlaubstagen. Zudem muss in vielen Fällen manuell nachgerechnet werden, was aufwändig und mit Fehlern behaftet ist.


08.09.2020
Vernehmlassung

Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Regulierung der Vermittlertätigkeit

Unseriöse Vermittler sind für die Bevölkerung ein Ärgernis. Deshalb setzt sich santésuisse dafür ein, eine allgemein verbindliche Branchenregelung einzuführen. santésuisse begrüsst denn auch den Entwurf zum Bundesgesetz über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit. Mit den Änderungen im Krankenversicherungsaufsichtsgesetz und im Versicherungsaufsichtsgesetz kommt der Bundesrat weitgehend den Forderungen von santésuisse nach, die auch in der neuen Branchenvereinbarung verankert sind. Diese regelt die Qualität der Beratung und die Entschädigung an die Vermittler in der Kundenwerbung. Die Bestimmungen sollen zudem für allgemeinverbindlich erklärt werden. Die Vereinbarung tritt anfangs 2021 in Kraft. Wichtig ist, dass die vorgesehene Regulierung nicht zu einem unnötigen administrativen Aufwand und zu Rechtsunsicherheit führt. Namentlich ist die Möglichkeit einer doppelten Sanktionierung der Versicherer zu vermeiden.


08.09.2020
Vernehmlassung

santésuisse unterstützt die Änderungen der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV)

In der Schweiz ist die Spitaldichte im Vergleich zum Ausland sehr hoch. Diese hohe Zahl ist weder effizient noch qualitätsfördernd. Um die Qualität der Behandlungen zu steigern, sind einheitliche Planungskriterien und ein echter Qualitätswettbewerb unabdingbar, was derzeit nicht der Fall ist. Der Bundesrat hat das Problem erkannt und schlägt entsprechende Änderungen der KVV vor, die von santésuisse integral unterstützt werden. Mit den Änderungen der Planungskriterien werden die Unterschiede zwischen den Planungskonzepten der Kantone verringert und der effiziente Mitteleinsatz gefördert. Mit der Vereinheitlichung der Planungskonzepte soll die Koordination zwischen den Kantonen verbessert werden. Zudem sollen die Kantone verpflichtet werden, für bestimmte Gesundheitsleistungen der Spitäler Mindestfallzahlen festzulegen. Diese Massnahme verbessert die Qualität. Einheitliche Regeln, wie die Tarifpartner und die Kantone die Tarife für stationäre Spitalleistungen ermitteln, stärken zudem die Rechtsicherheit und den Wettbewerb, sorgen für gleichlange Spiesse zwischen den Spitälern und sollten letztlich die Kosten senken. Diese Vorkehrungen sind allesamt im Interesse der Patientinnen und Patienten. Ausserdem helfen die Massnahmen, die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler vor weiteren unnötigen finanziellen Belastungen zu schützen.


04.05.2020
infosantésuisse-Artikel

SIRIS sorgt für mehr Transparenz

Der Jahresbericht 2019 des Implantat-Registers SIRIS enthält erstmals Informationen, die es erlauben, die Qualität von implantierten Hüft- und Kniegelenken anhand von Revisionsraten zu beurteilen.


Ansprechpartner

Nachgewiesene Qualität im medizinischen Labor

Labroratorien können ihre Leistungen nur über die obligatorische Grundversicherung abrechnen, wenn sie an Qualitätssicherungsmassenahmen teilnehmen. Dies führt dazu, dass 98% der Laborbetreiber sich an den Massnahmen beteiligen.

Gemäss Artikel 53 lit. c KVV ist ein Laboratorium dann als Leistungserbringer zu Lasten der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP; Grundversicherung) zugelassen, wenn es an Qualitätssicherungsmassnahmen gemäss Artikel 77 KVV teilnimmt. So haben die Tarifpartner zur Umsetzung dieser Qualitätssicherungsmassnahmen die QUALAB (www.qualab.ch) errichtet, welche als Qualitätsvertrag gemäss Art. 77 KVV betrachtet werden kann. Dieser beinhaltet u.a. die Teilnahme an Ringversuchen bei den von der QUALAB anerkannten Qualitätskontrollzentren (QKZ).

Transparenz erhöht Qualität

Im Zentralstellenregister (ZSR; offizielles Verzeichnis aller zugelassenen medizinischen Leistungserbringer) ist ersichtlich, ob ein Labor Analysen zulasten der Grundversicherung in Rechnung stellen darf. Die so geschaffene Transparenz ist wichtig, weil sie der  Patientensicherheit dient.

 

Ansprechpartner

Qualitätsmessung in Spitälern und Kliniken

Spitalpatientinnen und -patienten sollen die Gewähr für eine optimale Behandlungsqualität haben. Jedes Spital, das grundversicherte Patienten behandelt, muss die Vorgaben des Nationalen Vereins für Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken (ANQ) bezüglich Qualitätsmessungen umsetzen. Die Qualitätsdaten jedes einzelnen Spitals oder jeder Klinik sind über das Internet einsehbar.

Im Zusammenhang mit dem am 1. Janaur 2012 erfolgten Systemwechsel vom Einzelleistungstarif (Tagespauschale) zum Pauschaltarif (Fallpauschale oder DRG) haben die Tarifpartner konkrete Regelungen erarbeitet, um eine hohe Behandlungsqualtitä in den Spitälern zu gewährleisten. Eine der Regelungen ist die obligatorische ANQ-Qualitätsmessung und deren regelmässige Publikation.

Gemäss Art. 77 KVV sind die Leistungserbringer verpflichtet, Programme über die Anforderungen an die Qualität der Leistungen und die Förderung der Qualität zu erarbeiten. Damit sind diejenigen Spitäler konkurrenzfähig, welche den Patienten hohe Qualität zu günstigen Kosten anbieten können.

Alle Spitäler und Kliniken beteiligen sich an den Messungen

Gemeinsam mit den Partnern H+, MTK, GDK und santésuisse hat der ANQ den nationalen Qualitätsvertrag unterzeichnet. Durch den Vertragsbeitritt verpflichten sich einerseits die Spitäler und Kliniken die vorgegebenen Messungen umzusetzen und andererseits die Kostenträger diese in den Tarifverträgen und Leistungsvereinbarungen zu verankern. Alle Spitäler und Kliniken sowie alle Versicherer und Kantone sind dem Qualitätsvertrag beigetreten. Die partnerschaftliche Publikation der Ergebnisse von flächendeckenden Qualitätsmessungen auf Ebene Leistungserbringer fördert das Vertrauen in die Leistungserbringer und in das DRG-Tarifsystem.

Die Messresultate sind auf der ANQ-Internetseite aufgeschaltet und öffentlich einsehbar unter: http://www.anq.ch/messergebnisse

santésuisse-Spitalfinder

Im November 2015 lancierte santésuisse gemeinsam mit dem Konsumentenforum kf die erste verständliche und vollständige Vergleichsplattform für Schweizer Akutspitäler: Der Spitalfinder bündelt alle derzeit in der Schweiz öffentlich verfügbaren Indikatoren zur medizinischen Behandlungsqualität und Patientenzufriedenheit eines Spitals und unterstützt den Nutzer bei der faktenbasierten Spitalwahl. Damit leistet er einen Beitrag zur Transparenz. Die im Spitalfinder publizierten Qualitätsindikatoren stammen u.a. aus Qualitätsmessungen des ANQ.

Ansprechpartner

Messprogramm in der Ergotherapie unterstützt kontinuierliche Qualitätsverbesserung

Gemäss dem gesetzlichen Auftrag soll die Qualitätsverbesserung bei Leistungserbringern gefördert werden: Seit 2011 regelt ein Qualitätsvertrag zwischen den Tarifpartnern, wie die Ergebnisqualität in der Ergotherapie gemessen und ausgewertet wird. Die Messungen zeigen: Therapeut und Patient sind sich über die Ziele der Therapie im Klaren. In zwei Drittel aller Fälle werden die Behandlungsziele genau erreicht.

Die Erhebung der Ergebnisqualität bei selbständig erwerbenden Ergotherapeuten und Organisationen der Ergotherapie findet mit dem Instrument GAS (Goal Attainment Scaling) statt. Damit wird überprüft, wie weit nach neun Therapie-Sitzungen die für diesen Zeitraum formulierten Ziele erreicht werden.

Bewährtes Instrument

GAS ist ein standardisiertes, valides und reliables Instrument, welches den Erreichungsgrad der individuell gesetzten Ziele in einem numerischen Wert ausdrückt. Zudem bilden die Zieldefinition und die Evaluation der Zielerreichung ein zentrales Element des ergotherapeutischen Prozesses dar. Die Anwendung des Instrumentes GAS bildet damit einen Ansatz zur Qualitätsentwicklung.

Die Erhebung dient der Erfüllung von Art. 77 KVV und basiert auf einem Qualitätsvertrag zwischen dem ErgotherapeutInnen-Verband Schweiz (EVS) und dem Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) einerseits und santésuisse – Die Schweizer Krankenversicherer andererseits.

Qualitätsmessung seit 2011

Nach einer mehrjährigen Projekt- und Pilotphase wird seit 2011 die Qualitätserhebung des GAS jährlich mittels einer Online-Plattform durchgeführt. Alle Ergotherapeuten sind verpflichtet, jeweils zwischen Februar und September mindestens fünf ihrer Krankenversicherungs-Fälle zu erfassen. Dank des individuellen Zugangs zur Internet-Plattform können sie die eigenen Daten laufend eintragen und verwalten. Die eigenen Resultate lassen sich mit jenen des Vergleichskollektivs vergleichen (Benchmark).

Jährlich begutachtet die paritätische Kommission Qualität den Bericht mit der Auswertung der Daten und beobachtet die Entwicklung der Resultate. Die Beteiligung wird kontrolliert und bei Nichtteilnahme entscheidet sie über entsprechende Konsequenzen.

Im Jahr 2018 haben 1908 Ergotherapeuten 7‘257 Fälle mit insgesamt 23‘002 formulierten Zielen auf der Plattform dokumentiert. Die nachfolgende Grafik visualisiert die durchschnittlichen Zielerreichungswerte dieser Erhebung im Gesamtergebnis und stellt sie in einen Zusammenhang mit den Werten der Vorgängererhebungen.

Die Grafik zeigt, dass mit einem Gesamt-Mittelwert von 0.26 das Behandlungsziel im Schnitt jeweils leicht übertroffen wurde. Bei einer Standardabweichung von +/-0.53 ist dies ein sehr gutes Resultat: 62 Prozent der Ziele und damit 14‘260 Zielformulierungen wurden genau erreicht, 29 Prozent der Ziele wurden übertroffen. Lediglich 9 Prozent der Behandlungsziele konnten nicht erreicht werden. Regional vergleichend weichen die Messresultate im Tessin etwas ab, indem die Zielerreichung vergleichsweise vermehrt übertroffen wurde. Aufgeteilt auf die Fachbereiche liegen die Werte ziemlich nahe beieinander. Die Ziele werden also im Durchschnitt sehr realistisch formuliert und auch innerhalb der 9 Sitzungen erreicht.