Kosten im Gesundheitswesen

Die Prämien bilden die Kosten ab. Und diese steigen seit Jahren leider stark. Doch warum steigend die Kosten so kräftig, warum kommen die Prämien dermassen unter Druck?

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Qualität

santésuisse setzt sich für den Qualitätswettbewerb unter den Leistungserbringern ein. Damit soll eine bessere medizinische Behandlungsqualität und eine Stabilisierung der Kosten erreicht werden.

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eHealth

Der Einsatz von eHealth kann Behandlungsprozesse verbessern, die Patientensicherheit erhöhen, sowie Qualität und Effizienz des Gesundheitssystem steigern. santésuisse engagiert sich aktiv für die schweizweite Verbreitung und Weiterentwicklung des elektronischen Datenaustausches zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern.

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Gesundheit 2020

Mit dem Strategiepapier «Gesundheit 2020» möchte der Bund das Schweizer Gesundheitssystem der Schweiz für die Herausforderungen der kommenden Jahre ausrichten. santésuisse begleitet die Strategieumsetzung eng. Wir zeigen Lücken des Strategiepapiers auf und präsentieren Ansätze, wie diese geschlossen werden können.

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Aufsichtsgesetz

Mit dem Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG) möchte der Bund die Aufsicht verstärken und die Transparenz erhöhen. Für santésuisse ist entscheidend, dass das neue Gesetz mit Augenmass angewendet wird, damit der regulierten Wettbewerb erhalten bleibt und unnötige Kosten vermieden werden.

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Risikoausgleich

Der Risikoausgleich gleicht das Risiko künftiger Kosten unter den Krankenversicherern aufgrund der unterschiedlichen Versichertenstruktur aus. Ab 2017 wird der Risikoausgleich mit weiteren Indikatoren verfeinert.

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Prämienverbilligung

Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf Prämienverbilligungen (IPV). Durch die Verbilligung der Prämien soll den anspruchsberechtigten Personen ein angemessener Versicherungsschutz zu finanziell tragbaren Bedingungen gewährleistet werden. Die zu erfüllenden Bedingungen und die Höhe der Vergünstigung sind kantonal geregelt.

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Leistungsaufschub

Mit dem neuen Art. 64a KVG schieben die Krankenversicherer bei unbezahlten Prämien keine Leistungen der Grundversicherungen mehr auf. Die Versicherer vergüten die seit dem 1. Januar 2012 erbrachten Leistungen neu auch bei säumigen Prämienzahlern. Im Gegenzug sind die Kantone verpflichtet, 85 Prozent der ausstehenden Forderungen für Prämien und Kostenbeteiligungen zu übernehmen.

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Prämienausgleich

Seit der Einführung des KVG im Jahr 1996 bis Ende 2013 haben sich zwischen Prämien und Kosten in einigen Kantonen Ungleichgewichte entwickelt – in manchen Kantonen wurde zu viel an Prämien bezahlt, in anderen zu wenig. Von 2015 bis 2017 werden diese Prämien auf Be-schluss des Parlaments korrigiert. In den betroffenen Kantonen erhalten die Versicherten insge-samt 800 Millionen Franken zurückerstattet.

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Einheitskasse

Bereits viermal hat das Schweizerische Stimmvolk eine Vorlage zu einer staatlichen Einheitskasse deutlich abgelehnt. Damit haben sich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mehrmals klar für Wettbewerb und Wahlfreiheit in der solidarisch finanzierten Grundversicherung ausgesprochen.

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