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Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG)
25 Jahre Solidarität unter Prämienzahlerinnen und Prämienzahlern
Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) ist die solide Grundlage für das Gesundheitswesen der Schweiz. In hohem Masse hat es unserem System Solidarität und den Versicherten einen einheitlichen Zugang zu medizinischen Leistungen gebracht. Allerdings: Der Anstieg der Gesundheitskosten konnte mit dem Gesetz nicht gestoppt werden. Damit wir uns die Prämienlast auch in Zukunft noch leisten können, sind Reformen wichtiger denn je.
International geniesst das Schweizer Gesundheitswesen einen guten Ruf. Eher neidvoll blickt man im Ausland auf den umfassenden Leistungskatalog, den unsere obligatorische Krankenpflegeversicherung bietet. Die Einführung des Krankenversicherungsgesetzes vor 25 Jahren hat einiges bewirkt – aber nicht alles in die richtigen Bahnen gelenkt: Kontinuierlich schiessen seit dem Jahr 1994 die Gesundheitskosten in die Höhe. Grund dafür ist die kontinuierliche Ausweitung des Leistungskatalogs sowie die Tatsache, dass laut Bundesrat 20 Prozent der Leistungen in der Grundversicherung unnötig sind. Um diese wichtige gesellschaftliche Institution nachhaltig zu sichern, sind grundlegende Reformen dringend nötig.
Wichtige soziale Fortschritte, welche das Bundesgesetz über die Krankenversicherung gebracht hat, sind das Versicherungsobligatorium für alle Einwohner sowie die Einführung von Kopfprämien je Kasse und Region. Damit wurde die Solidarität zwischen Jung und Alt, zwischen Männern und Frauen sowie zwischen Kranken und Gesunden nachhaltig gestärkt. Bis heute profitieren die Versicherten von einem breiten Leistungskatalog, der für alle gilt. Mit Einführung des KVG wurde er vereinheitlicht, ergänzt und damit die Unterschiede beziehungsweise die Ungleichheiten beseitigt, die unter dem früheren Krankenversicherungsgesetz (KUVG) aus dem Jahre 1911 bestanden. Das KVG ermöglicht seither einen einfachen Wechsel der Versicherten – ohne Risiko, dass die versicherten Leistungen danach nicht mehr gedeckt sind.
Rückhalt in der Bevölkerung
All diese Vorzüge haben dazu geführt, dass die Schweizerinnen und Schweizer klar hinter dem aktuellen Gesundheitssystem stehen. Schon dreimal (2003, 2007 und 2014) wurden die Versuche der politischen Linken abgelehnt, eine Einheitskrankenkasse einzuführen. In Kauf nehmen die Prämienzahler bisher auch die Entwicklung der Kosten: Vor der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes wurde wiederholt beteuert, dass mit dem KVG die steigenden Kosten eingedämmt werden. Dieses Versprechen wurde nur teilweise erfüllt, auch wenn die Gesundheitskosten seit 1996 etwas langsamer steigen.
Reformen nötig
Der Bundesrat geht davon aus, dass 20 Prozent der Gesundheitskosten durch mehr Effizienz eingespart werden könnten. Die Mehrkosten gehen zurück auf Überkapazitäten bei Spitälern, zu viele Leistungserbringer, überteuerte Medikamente und falsche Anreize. Reformen sind daher nötig, um die Finanzierung unseres Gesundheitssystems langfristig zu sichern. santésuisse unterstützt deshalb eine Reihe von Massnahmen, wie etwa die einheitliche Finanzierung von stationären und ambulanten Leistungen, die Einführung eines Referenzpreissystems für Generika, eine überkantonale Planung von Spitälern sowie Alters- und Pflegeheimen, eine bessere Steuerung der Zulassung von Leistungserbringern und die systematische Bekämpfung unnötiger Leistungen. Auch die Tarife müssen auf eine neue Basis gestellt werden, ein zentrales Element sind dabei die ambulanten Pauschalen, die kostendämpfend wirken. Zudem muss die Qualität ein zentrales Element der Gesundheitsversorgung werden. Diese Reformen könnten die Prämienzahlerinnen und Prämienzähler um mehrere Milliarden Franken pro Jahr entlasten. Sie sind die beste Garantie für ein starkes, qualitativ hochwertiges und langfristig finanzierbares Gesundheitssystem.
Ansprechpartner
Matthias Müller
Leiter Abteilung Politik und Kommunikation & Mediensprecher (de)Dokumente
- Communiqué vom 09.02.2021 (112.5 KB)
- infosantésuisse-Artikel "Errungenschaft mit Entwicklungspotenzial" (441.1 KB)