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03.05.2023

Änderung des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG) – Übergangsfinanzierung und Einwilligung

Die vorgeschlagenen Gesetzesanpassungen werden von santésuisse begrüsst. Mithilfe der Teilfinanzierung pro eröffnetem elektronischen Patientendossier (EPD) durch Bund und Kantone soll die Verbreitung beschleunigt werden. Vorgesehen ist eine Maximalbeitrag durch den Bund. Die Kantone leisten Beiträge in mindestens derselben Höhe. Die Vergütung in Form einer Pauschale pro EPD setzt Anreize zur weiteren Verbreitung des EPD und zu kosteneffizienten Strukturen bei den Stammgemeinschaften.

Neu soll zudem die Möglichkeit für Patientinnen und Patienten geschaffen werden, ein EPD mittels elektronischer Einwilligung zu eröffnen. Dies senkt die Hürden zur Eröffnung eines EPD massgeblich und wird von santésuisse ausdrücklich begrüsst. Diese Massnahme ist jedoch vorerst nur beschränkt wirksam, da die Verpflichtung der ambulanten Gesundheitsfachpersonen, ein EPD zu führen, erst bei der geplanten umfassenden Revision des EPDG eingeführt werden soll. Die flächendeckende Einführung eines funktionstüchtigen und nutzenstiftenden elektronischen Patientendossiers ist denn auch ein längst überfälliger Digitalisierungsschritt im Schweizer Gesundheitswesen. santésuisse unterstützt die Bestrebungen des Bundes, die Einführung auf breiter Front zu beschleunigen. 

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