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Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) (Betreibungsauskunft, elektronische Zustellungen und Online-Versteigerung)
Betreffend die im Rahmen dieser Vernehmlassung vorgesehene Änderungen des SchKG begrüsst santésuisse insbesondere die Lancierung der elektronischen Zustellung von Verlustscheinen. Ein reibungslos funktionierender Datenaustausch erweist sich als deutlich effizienter als der bisherige Austausch in Papierform. Die dadurch freiwerdenden Ressourcen können in anderen Aufgaben eingesetzt werden, bspw. in eigene Digitalisierungsprojekte zwecks Effizienzsteigerung. Die Krankenversicherer würden es im Sinne der Produktivität zudem als Vorteil erachten, nicht nur die zukünftigen Verlustscheine elektronisch zu erhalten, sondern auch bereits bestehende Verlustscheine in digitaler Form verwenden zu können.
santésuisse macht schliesslich darauf aufmerksam, dass auch die Übertragung von Verlustscheinen an Dritte (z.B. Kantone) geklärt respektive im SchKG sichergestellt werden muss. In diesem Zusammenhang ist auf die Motion 20.4035 Fiala «Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs – Elektronische Übertragung der Verlustscheine» zu verweisen. Diese verlangt eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen, damit die Verlustscheine elektronisch übertragen werden können. Der Bundesrat hatte mit Stellungnahme vom 18. November 2020 die Annahme der Motion beantragt. In der Folge haben der Nationalrat am 18. Dezember 2020 und der Ständerat am 31. Mai 2021 die Motion angenommen. In der vorliegend zu beurteilender Vorlage fehlen jedoch entsprechende Ausführungen.