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09.02.2021

Änderungen bei der Vergütung des Pflegematerials gehen voll zulasten der Prämienzahlenden

santésuisse beurteilt die Änderung der Verordnung über die Leistungen in der OKP (KLV) als kritisch. Pflegeheime, Spitex-Organisationen oder Pflegefachpersonen erhalten neu die Möglichkeit, Material der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) in Fremdanwendung zulasten der OKP abzurechnen. Zu befürchten ist eine substantielle Mengenausweitung, was zu Mehrkosten zulasten der OKP von mindestens 65 Mio. Franken pro Jahr führen wird. Ein entsprechender Sanktionsmechanismus bei einer starken Mengenausweitung fehlt in der Verordnung gänzlich. santésuisse fordert, ein Kosten- und Mengenmonitoring vorzunehmen, um bei einem namhaften Kostenanstieg Korrekturen bei den Höchstvergütungsbeiträgen der MiGeL vornehmen zu können. santésuisse erachtet es auch als gefährlich, eine entsprechende Leistungsausweitung ohne fundierte Beurteilung der Kostenfolgen vorzunehmen. Es ist zu befürchten, dass weitere Leistungserbringer eine Gleichbehandlung einfordern werden. Zudem fordert santésuisse den Einsitz von zwei zusätzlichen Krankenversicherer-Vertretern in der Eidgenössischen Kommission für Analysen, Mittel und Gegenstände. Damit wird die Position der Prämienzahlenden gestärkt.