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07.02.2023

Positionspapier

Aufarbeitung der Corona-Pandemie

  • Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) ist für die Behandlung von Krankheiten vorgesehen und nicht für die Finanzierung von epidemiologischen Massnahmen. Die Krankenversicherer finanzieren Diagnose und Behandlung von Erkrankten und die Prävention bei besonders gefährdeten Personen. Das Epidemiengesetz sieht denn auch richtigerweise vor, dass Massnahmen zur Überwachung und Kontrolle von Epidemien der öffentlichen Hand obliegen. Weiter kann der Bund bei landesweiten Massnahmen, wie bspw. eine angeordnete Verschiebung von nicht dringlichen Operationen, finanziell zuständig sein, sofern es nachweislich zu Ertragsausfällen gekommen ist.
  • Das Epidemiengesetz ist dahingehend zu präzisieren, dass Massnahmen zur frühzeitigen Erkennung und zur Verhinderung der Ausbreitung von übertragbaren Krankheiten zu Lasten des Bundes und der Kantone gehen.
  • Es ist eine angemessene Lagerhaltung von systemkritischen Materialien und Medikamenten zu gewährleisten, damit im Ereignisfall ein sprunghaft ansteigender Bedarf ausreichend befriedigt werden kann.
  • Arzneimittel zur Epidemienbekämpfung können erst nach Abschluss der heil- und sozialversicherungsrechtlichen Zulassungsverfahren durch die OKP finanziert werden.
  • Eine Abwicklung von Massnahme-Leistungen (bspw. epidemiologische Tests) über die Krankenversicherer ist aus pragmatischer Sicht zwar nachvollziehbar. Grundsätzlich hat sich dieses Vorgehen aber als sehr kompliziert und fehleranfällig erwiesen und lässt offensichtlich Missbräuche zu. Die Fakturierung von Massnahme-Leistungen sollen daher zwingend direkt an die Kostenträger erfolgen. Konkret sollen die Kantone als Bewilligungsbehörden der Test-Zentren die Abwicklung der Corona-Tests besser steuern und überwachen. Die Kantone stehen in der Verantwortung, auch erneute Auswüchse bei den Testpreisen zu verhindern.
  • Die Mischfinanzierung bei der Corona-Impfung hat sich als pragmatische und zu unterstützende Lösung im Pandemiefall bewährt. Während die Kantone für die Organisation und Infrastruktur zuständig sind, übernimmt die OKP die Kosten für die verabreichte Impfung sowie einen Pauschalbeitrag pro Impfdosis. Der Bund übernimmt schliesslich die Kosten der Impfdosis und ist zuständig für den Einkauf der Impfstoff.
  • Bei der Digitalisierung im Allgemeinen und beim Datenmanagement zwischen Behörden und Leistungserbringer im Speziellen besteht ein grosser Nachholbedarf im Schweizer Gesundheitswesen. Für eine optimale Entscheidungsgrundlage sind zuverlässige Daten inkl. digitale Prozesse unabdingbar. Die Schweiz ist hier im Entwicklungsstadium stehen geblieben. Es geht um eine umfassende digitale Vernetzung sämtlicher Gesundheitsakteure auf allen Stufen. Die Digitalisierungsbemühungen sind daher integral anzupacken.

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santésuisse ist der Branchenverband der schweizerischen Krankenversicherer. santésuisse setzt sich für ein freiheitliches, soziales und finanzierbares Gesundheitssystem ein, das sich durch einen effizienten Mitteleinsatz und qualitativ gute medizinische Leistungen zu fairen Preisen auszeichnet.