Details


zurück
22.03.2021

Engagement gegen unerwünschte Telefonanrufe von Versicherungs-Vermittlern

Aufsichtskommission überwacht die Einhaltung der neuen Branchenvereinbarung der Krankenversicherer

Mit der «Branchenvereinbarung Vermittler» sollen unerwünschte Telefonanrufe eingedämmt und die Qualität der Beratung erhöht werden. Die für die Einhaltung der Vereinbarung zuständige Aufsichtskommission hat sich konstituiert. Die neu gebildete Kommission verfügt dank anerkannten Persönlichkeiten mit hoher Fachkompetenz über das nötige Durchsetzungsvermögen, um die korrekte Umsetzung der Vereinbarung sicherzustellen. Die Aufsichtskommission kann Sanktionen von bis zu 100'000 Franken in der Grundversicherung beziehungsweise bis zu 500'000 Franken in den Zusatzversicherungen aussprechen.

Kompetente Beratung durch Vermittlerinnen und Vermittler ist eine nützliche Dienstleistung, die von den Versicherten geschätzt wird. Die Branchenvereinbarung ermöglicht es, Vermittler, die gewissenhaft arbeiten, von solchen, die sich nicht an die Qualitätsstandards halten, abzugrenzen. Die Aufsichtskommission überwacht die Einhaltung der Regeln in den verschiedenen Bereichen der Branchenvereinbarung: Verbot der telefonischen Kaltakquise, Qualitätsstandards für Makler und Versicherer sowie Begrenzung der Provisionen. Bei einem konkreten Verdacht auf Verstoss gegen die Branchenvereinbarung kann eine Anzeige sowohl von Versicherten, Versicherern und Konsumentenorganisationen als auch von den Dachverbänden der Versicherer eingereicht werden.

Strenge Sanktionen gegen Versicherer möglich

Die Aufsichtskommission kann Bussen von bis zu 100'000 Franken in der Grundversicherung beziehungsweise bis zu 500'000 Franken in den Zusatzversicherungen aussprechen. Wird die Sanktion vom Versicherer angefochten, kann ein Schiedsgericht angerufen werden, das in zweiter Instanz entscheidet.

Die Aufsichtskommission setzt sich derzeit aus acht Mitgliedern zusammen, darunter eine Vertreterin und ein Vertreter der Konsumentenorganisationen. Die Zusammensetzung der Aufsichtskommission stellt eine gute gesamtschweizerische Repräsentativität sicher und bringt unterschiedliche Profile zusammen. Gleichzeitig verfügt die Kommission über die nötige Fachexpertise im Bereich der Krankenversicherung:

 

-        Lucius Dürr, Präsident

-        Patrizia Pesenti, Vizepräsidentin

-        Christophe Barman, Vertreter Konsumentenorganisationen

-        Roland Chlapowski

-        Jérôme Cosandey

-        Ueli Kieser

-        Daniel Loup[1]

-        Babette Sigg, Vertreterin Konsumentenorganisationen

 

Die Branchenvereinbarung wurde von 48 Versicherern unterzeichnet, die über 90 % der Versicherten repräsentieren. Die Vereinbarung trat per 1. Januar 2021 in Kraft.

 

Links zur Branchenvereinbarung

https://curafutura.ch/de/themen/qualitaet-leistungen-und-vermittler/

https://www.santesuisse.ch/fuer-versicherte/dienstleistungen/meldeformular-telefonwerbung

Link zur Webseite der Aufsichtskommission

www.fair-mittler.ch



[1] Ab 1.6.2021

Ansprechpartner

Dokumente


Weiterführende Informationen

santésuisse ist der Branchenverband der schweizerischen Krankenversicherer. santésuisse setzt sich für ein freiheitliches, soziales und finanzierbares Gesundheitssystem ein, das sich durch einen effizienten Mitteleinsatz und qualitativ gute medizinische Leistungen zu fairen Preisen auszeichnet.