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24.11.2021

Ausführungsrecht betreffend Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (Cannabis-Arzneimittel)

santésuisse begrüsst im Grundsatz die Anpassungen der Verordnungen, um den Zugang sowie insbesondere die Forschung mit Cannabis zu vereinfachen und zu fördern. Dies jedoch nur unter der Bedingung, dass die Finanzierung von Cannabisarzneimittel in grösserem Umfang und uneingeschränkt über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) ausgeschlossen bleibt, solange keine Evidenz zur Wirksamkeit vorliegt.

Der mit der Verordnung geplante Aufbau eines Melde- und Informationssystems über den effektiven Einsatz von Medizinalcannabis durch Ärztinnen und Ärzte ist zu unterstützen und hilft, Hinweise über die effektiven Indikationsgebiete und Nebenwirkungen zu erhalten und dem nicht zu unterschätzenden Missbrauchspotential Rechnung zu tragen. Das Erhalten von Hinweisen darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass kontrollierte Studien zum Nachweis der Wirksamkeit und Zweckmässigkeit einzelner Zubereitung nach wie vor notwendig sind.

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