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10.10.2022

Ausnahmen von der dreijährigen Tätigkeit gemäss Artikel 37 Absatz 1 Krankenversicherungsgesetz bei nachgewiesener Unterversorgung

Der Entwurf der nationalrätlichen Gesundheitskommission schlägt vor, Ausnahmen bei der Zulassung von Leistungserbringern in der Grundversorgung zu machen, wenn eine Unterversorgung in den Kantonen nachgewiesen wird. Für santésuisse ist eine starke Grundversorgung wichtig, denn sie ist vergleichsweise kostengünstiger als in den Spital-Ambulatorien bei gleicher Qualität. santésuisse unterstützt denn auch das Anliegen grundsätzlich, schlägt allerdings Verbesserungen vor. Sie setzen dort an, wo eine Unterversorgung effektiv vorhanden sein könnte, denn gerade in Zentren und zentrumsnahen Regionen gibt es heute deutlich zu viele Ärztinnen und Ärzte und nicht etwa umgekehrt. Deshalb muss eine nachgewiesene Unterversorgung klar umschrieben werden, damit es in den Kantonen nicht zu einem Flickenteppich kommt. Auch soll die Zulassung ortsgebunden vonstattengehen, damit es nicht zu einer Abwanderung in die finanziell lukrativeren Zentren kommt und somit dem an sich hehren Ziel zuwiderlaufen würde.

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