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Ständerat entscheidet morgen über Zulassungssteuerung
Bei der Zulassung von Ärzten ist eine Lösung im Sinne der Patienten und Prämienzahler gefordert
Die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung ist ein wichtiges Gut. Damit diese auch in Zukunft sichergestellt ist, braucht es genügend Ärzte. Die Überversorgung mit Ärzten in städtischen Zentren schadet aber den Prämienzahlern in Form höherer Kosten und den Patienten in Form von unnötigen Behandlungen. Deshalb ist wichtig, dass alle gemeinsam eine Lösung finden, die Überversorgung zu vermeiden und dafür zu sorgen, dass nicht zu viele Ärzte tätig sind. Der Ständerat entscheidet darüber am Mittwoch und ist gut beraten, klare Regeln zu beschliessen: Die Beschränkung der Zahl der Ärzte darf nicht freiwillig und unüberprüfbar bleiben. Andernfalls werden die Kosten zulasten der Prämienzahler aufgrund der Ständerats-Entscheide künftig spürbar steigen.
Für santésuisse ist erfreulich, dass sich die Kommission des Ständerates dafür ausspricht, die Zulassung neuer Ärzte auf das nötige Mass zu beschränken. Allerdings droht diese Bestimmung zu verpuffen, wenn sie nicht durchgesetzt werden kann. Konsequenterweise ist der Ständerat deshalb gefordert, ein Beschwerderecht zu ermöglichen, das dafür sorgt, dass die Verpflichtung zur Steuerung der Ärztezulassung tatsächlich durchgesetzt werden kann. Bedauerlicherweise hat die ständerätliche Kommission in ihrem Entscheid darauf verzichtet. Hier ist das Plenum des Ständerates gefordert, wie schon der Nationalrat, eine klare Linie zu verfolgen und sich für ein Beschwerderecht auszusprechen.
Wer befiehlt, der soll auch zahlen
Die ständerätliche Kommission will den Kantonen ein hohes Mass an Kompetenz zugestehen. Das ist dann richtig, wenn die Kantone auch die finanziellen Konsequenzen, die sich aus ihren Entscheiden ergeben, mittragen. Deshalb braucht es eine Verknüpfung mit der Vorlage zur Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS).
Weil jede zusätzliche Arztpraxis im Durchschnitt zusätzlich über eine halbe Million Franken pro Jahr kostet, hat der Nationalrat bereits zweimal auf den notwendigen Korrekturen bei der bisherigen Zulassungspraxis beharrt. Dies ist von Bedeutung, weil sich heute niemand gegen die finanziellen Folgen der Überversorgung mit Ärzten und Spitälern zur Wehr setzen kann. Nun ist es am Plenum des Ständerates, den eingeschlagenen Weg konsequent zu Ende zu gehen und im Sinne der Prämienzahler Entscheide zugunsten einer Verknüpfung mit EFAS und zur Einführung eines Beschwerderechts zu gehen.
Es ist letztlich auch im Sinne der Kantone, klare und griffige Vorgaben zu erhalten: Ein klarer gesetzlicher Auftrag des Bundes erleichtert einerseits das künftige Einschreiten der Kantone gegen zu viele Ärzte. Andererseits möchten sich die Kantone sicherlich auch nicht den Vorwurf gefallen lassen müssen, dass sie aufgrund von massiver Überversorgung für Prämienerhöhungen verantwortlich sind.