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Bessere und effizientere Behandlungsprozesse mit ePatientendossier
santésuisse unterstützt den Gesetzesentwurf des Bundesrates zum Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG). Der an das Parlament überwiesene Entwurf entspricht zentralen Anliegen der Krankenversicherer nach einer Verbesserung der Qualität des Behandlungsprozesses, für eine höhere Patientensicherheit und mehr Effizienz im Gesundheitssystem. Eine Anschubfinanzierung mit Prämien- oder Steuergeldern zur Verbreitung des elektronischen Patientendossiers lehnt santésuisse ab.
as EPDG regelt die Voraussetzungen für die elektronische Bereitstellung und den Abruf von Daten zwischen einem Patienten oder einer Patientin und einer Gesundheitsfachperson bzw. Gemeinschaft. Die Vorteile des elektronischen Patientendossiers liegen auf der Hand: Alle für die Behandlung vorhandenen Informationen sind für die Fachpersonen rasch und vollständig zugänglich. Unnötige Mehrfachbehandlungen können vermieden werden. Eine wichtige Voraussetzung für die Akzeptanz des elektronischen Patientendossiers ist der umfassende Schutz der Patientendaten. Das EPDG schafft mit der Verpflichtung der Leistungserbringer, sich für die Bearbeitung der Patientendaten zertifizieren zu lassen und der Patientenidentifikationsnummer die dafür erforderlichen Datenschutzstandards.
Keine Anschubfinanzierung mit Prämien oder Steuergeldern
Die Einführung des elektronischen Patientendossiers wird für die Einführung und den Betrieb zu Mehrkosten führen. Im Übrigen muss vermieden werden, dass das Patientendossier zu unnötigen Behandlungen führt. santésuisse lehnt über Prämien oder Steuern finanzierte Anreize zur Umsetzung und Verbreitung eines elektronischen Patientendossiers ab. Investitionen und Betriebskosten sind von jenen Marktteilnehmern zu finanzieren, die auch den entsprechenden betriebswirtschaftlichen Nutzen haben. Die Anreize müssen sich aus besserer Qualität und effizienteren Prozessen ergeben.