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Covid-19-Konsultation: Anpassungen des Massnahmendispositivs und weitere Verordnungsänderungen
Für die Behandlung von Covid-Patienten existieren neue ambulante Therapieformen. Betreffend die Wirksamkeit derselben bestehen aktuell diverse Unsicherheiten. Vor diesem Hintergrund ist santésuisse damit einverstanden, dass die Kosten dieser neuen Therapien, welche noch nicht auf der SL geführt sind, vorerst durch den Bund übernommen werden. Dabei ist aber zu beachten, dass die Erkennung der entsprechenden Medikamente für den einzelnen Krankenversicherer das zentrale Element im Zusammenhang mit der Rückabwicklung der ergangenen Therapiekosten darstellt. Folglich müssen für die Verrechnung zwingend verbindliche Tarif-Vorgaben bestehen. Nur so ist es den Krankenversicherern möglich, diese Medikamente zu identifizieren und die entsprechenden Kosten beim Bund zurückzufordern und den administrativen Aufwand in engen Grenzen zu halten.
Zudem muss sich der Bund bewusst sein, dass die Krankenversicherer in diesem Zusammenhang die materielle Richtigkeit der Medikamentenabgabe sowie von Änderungen bei der Kostenübernahme von Analysen auf Sars-CoV-2 insbesondere aufgrund der fehlenden Indikation nicht prüfen können.