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Bundesrat und Ständeratskommission zu den Reserven der Krankenversicherer
Das Kind nicht mit dem Bade ausschütten
Die Reserven der Krankenversicherer garantieren gerade in der aktuellen Krise hochwillkommene Stabilität. Deshalb wäre es falsch, ausgerechnet jetzt einen Reserveabbau vorzunehmen. Insofern ist der Entscheid des Bundesrats, per Verordnungsänderung Druck auf die Reserven auszuüben, das falsche Zeichen. santésuisse bedauert diesen Entscheid. Weitergehende Bestimmungen, etwa in Form eines automatischen Reserveabbaus, würden die Prämienstabilität nachhaltig gefährden. Einem solchen Korsett hat die Gesundheitskommission des Ständerats erfreulicherweise eine Absage erteilt.
Die Reserven der Krankenversicherer gehören den Prämienzahlerinnen und Prämienzahlern. Sie sind gerade in der aktuellen Krise von enormer Bedeutung, denn sie garantieren, dass die Corona-Krise keinen Prämienschock auslöst. Diese Stabilität soll auch im weiteren Verlauf der Pandemie gelten. Deshalb ist wichtig, dass jetzt nicht voreilig Reserven abgebaut werden.
Mit der Änderung der Verordnung geht der Bundesrat eine gefährliche Wette ein. Tiefere Reservequoten erhöhen die Risiken im Krankenversicherungsmarkt und führen letztlich zu einer volatileren Prämienentwicklung.
Kein gesetzliches Korsett
Um die Stabilität des Gesundheitswesens zu erhalten, ist das Bundesamt für Gesundheit als Aufsichtsbehörde aufgerufen, die gelockerten Vorschriften zum Reserveabbau mit Umsicht anzuwenden. Auch weiterhin dürfen Prämien nur dann genehmigt werden, wenn sie kostendeckend sind. Alles andere wäre gegen das Gesetz.
santésuisse fordert, dass der Reserveabbau auch in Zukunft eine freie Entscheidung der Versicherer bleibt, für die jeder Krankenversicherer in genauer Kenntnis der Sachlage Verantwortung trägt – und nicht die Politik per Ferndiagnose.
Gesundheitskommission des Ständerats entscheidet verantwortungsvoll
Es ist daher zu begrüssen, dass die Sozial- und Gesundheitskommission des Ständerats entsprechenden Initiativen seitens einiger Kantone eine klare Absage erteilt hat. Das käme einem engen Korsett für den Krankenversicherungsmarkt gleich, das die unternehmerische Freiheit drastisch einschränken würde. Werden die Prämien jeweils nicht rechtzeitig an die Kostenentwicklung angepasst, stehen die Krankenversicherer in der Pflicht, das Versäumte im Folgejahr – und allenfalls auch unterjährig – durch markante Prämienaufschläge zu kompensieren. Einen solchen gesellschaftlich und wirtschaftlich unerwünschten Jo-Jo-Effekt mussten die Prämienzahler in der Vergangenheit wiederholt hinnehmen.
Reformen dringend nötig
Damit die Prämien langfristig tragbar sind, müssen Reformen zur Kostendämmung weiterverfolgt werden. Nur so können künftige Prämiensprünge vermieden werden. Ein Abbau der Reserven ist dagegen keine nachhaltige Massnahme zur Senkung der Gesundheitskosten.