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28.02.2020

Millioneneinsparungen mit Referenzpreisen für Generika

Den teuren Sonderfall Schweiz beenden

Referenzpreise für Generika sind ein zentrales Element im Kostendämpfungspaket des Bundesrates. Mit dem Wechsel zur Vergütung
des günstigsten Generikums statt überhöhter Medikamentenpreise könnte sich die Schweiz von einem teuren Sonderfall verabschieden, der Zusatzkosten ohne Mehrwert generiert.

Mit einem Generika-Anteil von gerade einmal 23 Prozent ist gemäss Daten der OECD von 2016 unser Land das Schlusslicht im europäischen Vergleich. In Deutschland und Grossbritannien liegt dieser Anteil bei über 80 Prozent. Gleichzeitig kosten die Generika in der Schweiz im Durchschnitt doppelt so viel wie im vergleichbaren Ausland. Dieser Schweizer Sonderfall kommt die Prämienzahler teuer zu stehen. Mit einer Angleichung des Preisniveaus für  Generika an den europäischen Durchschnitt könnten mehrere hundert Millionen Franken eingespart werden.

Erhebliche Preisdifferenzen bei wirkstoffgleichen Generika

Für viele patentabgelaufene Arzneimittel stehen gleichwertige Generika zur Verfügung. So ist der Wirkstoff Paracetamol sowohl im originalen  Schmerzmittel Dafalgan als auch in Generika enthalten. Die mit Abstand am häufigsten verkaufte Packung ist das Original Dafalgan (1g/100 Stück).  Würde konsequent anstatt dieser teuren Packung, das günstigere Generika von Sandoz (Paracetamol Sandoz 1g/100 Stück) verschrieben, würden 7  Millionen Franken eingespart, ohne Qualitätseinbussen.

Periodische Anpassung der Referenzpreise

Der Bundesrat hat dementsprechend in das erste Kostendämpfungspaket die Einführung von Referenzpreisen für patentabgelaufene Arzneimittel und   deren Generika aufgenommen. Beim Referenzpreissystem werden die Medikamente mit demselben Wirkstoff oder derselben Wirkstoffkombination in  eine Gruppe eingeteilt. Pro Gruppe legt die zuständige Behörde einen Preis fest – den Referenzpreis – der durch die Krankenversicherer zu vergüten ist. Dieser orientiert sich in der Regel an den günstigsten Generika und wird periodisch den Marktgegebenheiten angepasst. Entscheidet sich der Patient für ein teureres Arzneimittel, muss er die Differenz zum Referenzpreis selber bezahlen. Ist hingegen aus medizinischen Gründen die Abgabe eines  Originalmedikamentes erforderlich, wird dieses auch weiterhin durch die Grundversicherung vergütet. Der Bundesrat hat zwei Modelle für die  Berechnung des Referenzpreises vorgeschlagen. Im ersten Modell erfolgt die Preisfindung mittels eines Auslandpreisvergleichs und Preisabschlags. Um mehr Wettbewerb zwischen den Zulassungsinhabern zu schaffen, bevorzugt santésuisse die zweite Variante, die auch ein Meldesystem der Preise vorsieht. Die Hersteller werden dabei zur regelmässigen Meldung der Preise an das Bundesamt für Gesundheit (BAG) verpflichtet.

Referenzpreise haben sich international bewährt

Mit dem Systemwechsel betritt die Schweiz keineswegs Neuland. Mit der Einführung von Referenzpreisen würde die Schweiz dem Beispiel von mehr als   zwanzig europäischen Ländern folgen, in denen sich die auf dem Wirkstoff basierte Vergütung für patentabgelaufene Arzneimittel und deren Generika seit
Jahren bewährt.

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