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Botschaft des Bundesrates zum ersten Kostendämpfungspaket
Der Bundesrat will endlich unnötige Kosten eliminieren
santésuisse begrüsst, dass der Bundesrat griffige Massnahmen zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen umsetzen möchte. Mit der Förderung von ambulanten Pauschalen und weiteren geeigneten Massnahmen will der Bundesrat gegen die stetige Mengenausweitung vorgehen. Ebenso begrüsst santésuisse, dass der Bundesrat nun endlich auch Massnahmen gegen die überhöhten Preise für Medikamente nach Ablauf des Patentschutzes treffen will. Auch will er das bewährte Beschwerderecht der Krankenversicherer gegen die Überversorgung im Spital- und Pflegeheimbereich wieder einführen. Das Parlament steht nun in der Verantwortung, dass diese Massnahmen auch tatsächlich umgesetzt werden.
In seiner Botschaft zum ersten Massnahmenpaket zur Kostendämpfung hat der Bundesrat erfreulicherweise neun griffige Massnahmen vorgesehen. Dazu gehört die Förderung von ambulanten Pauschalen. Diese weisen gegenüber einem Einzelleistungstarif viele Vorzüge auf. Sie vereinfachen die Rechnungsstellung und die Rechnungskontrolle, erhöhen die Transparenz und tragen dazu bei, überflüssige Leistungen zu vermeiden. Mit mehreren hundert Millionen Franken würde die Einführung eines Referenzpreis-Systems für patentabgelaufene Medikamente bzw. Generika die höchsten Einsparungen bringen – ohne dass die Qualität der Versorgung leidet. santésuisse unterstützt die Absicht des Bundesrates, in Tarifverträgen konkrete Mengenziele und Korrekturmassnahmen zu verankern, um das Mengen- und Kostenwachstum zu begrenzen. Richtig und wichtig ist auch, dass der Bundesrat im ambulanten Bereich die Zustellung einer Rechnungskopie an den Patienten für zwingend erklären möchte.
Beschwerderecht zu Gunsten der Prämienzahler
Ein Beschwerderecht der Verbände der Krankenversicherer gegen Beschlüsse in der Spital- und Pflegeheimplanung hält die Kantone dazu an, dem Gebot der Wirtschaftlichkeit vermehrt Beachtung zu schenken. Der Bundesrat anerkennt in der Botschaft diese wichtige Rolle der Krankenversicherer zu Gunsten der Prämienzahler. Er verweist in seiner Botschaft auf die positive Wirkung des Beschwerderechts der Krankenversicherer in der Zeit vor der Justizreform.
Mit dem Experimentierartikel wird schliesslich eine gesetzliche Grundlage für zeitlich begrenzte Pilotprojekte geschaffen, um kostensenkende Massnahmen vor deren flächendeckenden Einführung testen zu können.
Parlament steht in der Verantwortung
Nachdem sich in der Entwicklung der Gesundheitskosten bereits wieder das Ende der Verschnaufpause aufgrund zahlreicher neuer Forderungen abzeichnet, steht das Parlament umso stärker in der Verantwortung, dass die Kostendämpfungsmassnahmen rasch greifen und die Prämienzahlerinnen und -zahler wirksam entlastet werden.
santésuisse begrüsst die Absicht des Bundesrates, dem ersten Paket ein zweites folgen zu lassen. Dieses sollte insbesondere diejenigen Massnahmen im Bereich der Medikamente und anderer Gesundheitsprodukte aufgreifen, die auch im Expertenbericht vom 24. August 2017 vorgeschlagen worden sind.