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26.09.2019

Einheitliche Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen (EFAS)

Der Nationalrat entscheidet zugunsten der Prämienzahler

Das Ja des Nationalrates zur einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) ist ein Signal für mehr Effizienz und damit die Vermeidung unnötiger Kosten im Gesundheitswesen. Um die Kosten längerfristig wirksam zu dämpfen, sind indessen weitere Massnahmen, insbesondere in der Spitalplanung, bei der Ärztezulassung, den Tarifen und den überteuerten Medikamenten zwingend notwendig. Nur so profitieren die Prämienzahler nachhaltig.

Der Nationalrat hat mit seinem Ja zur einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) ein deutliches Signal für mehr Effizienz im Gesundheitswesen gegeben. Mit EFAS soll die Finanzierung der stationären und ambulanten Leistungen, insbesondere der Spitäler, sinnvollerweise einheitlich erfolgen. Die Kantone würden sich dadurch neu auch an den Kosten im ambulanten Bereich beteiligen. Diese tragen die Krankenversicherer heute zu hundert Prozent. Umgekehrt ist vorgesehen, dass die Krankenversicherer ihren Anteil im stationären Bereich erhöhen. Die Lösung wäre zu Beginn der Einführung insgesamt kostenneutral und beide Seiten könnten von Effizienzgewinnen profitieren.

Wenn die Kantone auch im ambulanten Bereich finanzielle Verantwortung übernehmen, setzt das die richtigen Sparanreize, weil sie zusätzliche Ärzte neu auch im ambulanten Bereich mitfinanzieren müssten. Auch wird mit EFAS die medizinisch und volkswirtschaftlich häufig sinnvolle Verlagerung von stationär zu ambulant gestärkt. Von den Einsparungen der «Ambulantisierung» sollen aber auch die Prämienzahler profitieren können und nicht nur die Kantone. Der Ständerat ist nun gefordert, ebenfalls im Sinne der Versicherten Verantwortung zu übernehmen. Stellt er sich ebenfalls hinter EFAS, können Fehlanreize und Ineffizienzen verringert werden.

Keine Mehrkosten zu Lasten der Prämienzahlerinnen und -zahler

Um die Kosten längerfristig wirksam zu dämpfen, müssen aber noch weitere Massnahmen umgesetzt werden. Zum Beispiel muss die Spitalplanung endlich koordiniert über die Kantonsgrenzen hinweg erfolgen. Im ambulanten Bereich stehen die Kantone in der Verantwortung, dass die Steuerung der Ärztezulassungen nicht wie bisher zahnlos bleibt. Ebenso muss der geltende ambulante Arzttarif durch eine zukunftsgerichtete Lösung mit ambulanten Pauschalen ersetzt werden, die zu mehr Qualität statt zu Mehrkosten führt. Bei den Medikamenten ist für nicht patentgeschützte Medikamente das Referenzpreissystem einzuführen. Nach den Berechnungen des Bundesrates würde alleine diese Massnahme bereits zu Einsparungen von 500 Millionen Franken führen.

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