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santésuisse und FMCH stellen Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt
Durchbruch beim ambulanten Arzttarif ist geschafft
santésuisse und die FMCH haben beim Bundesrat ein Paket mit ambulanten Pauschalen zur Genehmigung eingereicht. Der neue Tarif ist ein Durchbruch auf dem Weg zu einem deutlich vereinfachten und fairen Tarif im ambulanten Bereich. Erstmals seit über 20 Jahren ist es geglückt, einen neuartigen Tarif zu erarbeiten, hinter dem alle beteiligten Tarifpartner stehen. Damit wird ein Paradigmenwechsel eingeläutet. Neu stehen endlich die Patientinnen und Patienten im Mittelpunkt. In einem ersten Schritt können 67 verschiedene Operationen und Behandlungen einfach und einheitlich abgerechnet werden. Die Patienten profitieren von klaren Qualitätskriterien und leicht nachvollziehbaren Rechnungen.
Häufig durchgeführte Standardeingriffe eignen sich besonders gut für die Abrechnung mit ambulanten Pauschalen. Diese Eingriffe decken bis zu 80 Prozent des Volumens eines Facharztgebietes ab. Eingereicht wurden Pauschalen vorerst für die folgenden Facharztgebiete: Handchirurgie, Radiologie (MRI/CT), Kinderchirurgie, Gefässmedizin, Augenchirurgie und Anästhesie. In einem ersten Schritt können bereits über 67 Operationen und Behandlungen mit ambulanten Pauschalen abgerechnet werden.
Pauschalen: gleiche Leistung, gleicher Preis
Mit ambulanten Pauschalen werden gleiche Operationen, gleiche medizinische Abklärungen und gleiche Interventionen pauschal und damit immer gleich vergütet. Als Basis dient eine nationale Tarifstruktur mit einem einheitlichen Kostenmodell, das auch kantonale Kostenunterschiede berücksichtigt (Miete, Löhne etc.). Damit ist auch die Eingliederung der Pauschalen in ein nationales Tarifbüro möglich.
Richtige Anreize für Ärztinnen und Ärzte
Für die Ärztinnen und Ärzte ist mit ambulanten Pauschalen eine faire Vergütung garantiert, gleichzeitig werden die bekannten Fehlanreize des heutigen Einzelleistungstarifs minimiert. Im Gegensatz zum Einzelleistungstarif, der sämtliche Eingriffe und Behandlungen umfasst, decken die ambulanten Pauschalen die häufigsten Eingriffe auf einfache und klar verständliche Art ab.
Patientinnen und Patienten stehen im Mittelpunkt – Prämienzahler profitieren
Den Patientinnen und Patienten kommt zugute, dass mit den ambulanten Pauschalen auch erstmals verbindliche Qualitätskriterien zur Anwendung kommen. Der festgelegte Preis wird nur entrichtet, wenn auch entsprechende Qualitätsstandards eingehalten werden. Ärztinnen und Ärzte und Spitäler, die dem Tarifvertrag für ambulante Pauschalen beitreten, verpflichten sich zur Teilnahme an einem anerkannten Qualitätsprogramm.
Dank transparenter und einheitlicher Preise sind ambulante Pauschalen auch für die Patienten einfach nachvollziehbar. Für die Krankenversicherer reduziert sich der Aufwand in der Rechnungskontrolle stark, weil viel weniger Positionen kontrolliert werden müssen und gleiche Leistungen immer gleich abgerechnet werden. Mittel und langfristig tragen Pauschalen daher wesentlich dazu bei, das Kostenwachstum zu dämpfen. Davon profitieren die Prämienzahler direkt.
Ausdehnung auf weitere Facharztbereiche
FMCH und santésuisse haben 2018 die Arbeiten zur gemeinsamen Entwicklung ambulanter Pauschalen aufgenommen. Die jetzt zur Genehmigung eingereichten ambulanten Pauschalen wurden mit Fachexperten der FMCH und santésuisse und Vertretern der Fachgesellschaften erarbeitet. Parallel zum vorliegenden Genehmigungsprozess werden laufend weitere Eingriffe pauschaliert. In den nächsten Monaten werden weitere Leistungspakete zur Genehmigung beim Bundesrat eingereicht, womit künftig ein grosser Teil des Leistungsvolumens mit ambulanten Pauschalen abgedeckt wird. Die Tarifpartner santésuisse und FMCH laden weitere Partner aus dem Spitalbereich und aus der Versicherungswelt dazu ein, sich als vollwertige Tarifpartner dem Projekt anzuschliessen und es mitzugestalten. Diesbezügliche Gespräche wurden bereits aufgenommen.
Der Fokus auf die Fachbereiche orientiert sich an den vom Bundesrat priorisierten Fachgebieten. Die von den Vertragspartnern eingereichten Pauschalen entsprechen im Übrigen auch den von EDI und BAG in Gesundheit 2020 dargelegten Vorstellungen über die Entwicklung der Abrechnungsmodalitäten.