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Parlament verpflichtet Leistungserbringer zu Qualitätsmassnahmen
Durchbruch für gemessene medizinische Qualität
Mit überwältigender Mehrheit haben National- und Ständerat griffige gesetzliche Rahmenbedingungen für Transparenz und Qualität im Sinne der Patientinnen und Patienten beschlossen. Die Leistungserbringer werden verbindlicher als bisher zur Teilnahme an Qualitätssicherungsmassnahmen verpflichtet. So erhalten Patienten endlich auch im ambulanten Bereich Informationen darüber, wo eine Behandlung mehr oder wenig gut ist.
Obwohl die Leistungserbringer seit 20 Jahren dazu verpflichtet sind, ist es bisher - vor allem im ambulanten Bereich - wegen fehlender Sanktionsmöglichkeiten nicht gelungen, die gesetzlich geforderten Qualitätsprogramme standardmässig einzuführen. Das Nachsehen hatten die Patientinnen und Patienten, die ihre Ärztin oder ihren Arzt ohne jegliche Anhaltspunkte zur Qualität auswählen mussten. Die heutige Zustimmung des Parlaments zur Qualitätsvorlage wird diese unbefriedigende Situation deutlich verbessern.
Leistungserbringer müssen Qualitätskonzepte erarbeiten
Mit der beschlossenen Gesetzesänderung werden die Leistungserbringer unter der Androhung von Sanktionen bei Nichteinhaltung zur Erarbeitung von Qualitätssicherungsmassnahmen verpflichtet. Sie können nun nicht mehr wie bisher auf Zeit spielen. Eine eidgenössische Kommission wird die Arbeit der bestehenden Qualitätsorganisationen koordinieren. Sie schafft die notwendige Transparenz und kann selber aktiv werden, wenn die Leistungserbringer die Qualitätsarbeit weiterhin blockieren. Die Patientinnen und Patienten werden davon profitieren, indem sie weniger überflüssige und qualitativ ungenügende Leistungen über sich ergehen lassen müssen. Das Gesetz entfaltet bereits Wirkung. santésuisse stellt ein steigendes Interesse der Leistungserbringer am Abschluss von Qualitätsvereinbarungen fest.