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09.02.2021

EFAS-Bericht der Bundesverwaltung

EFAS: Einfache Umsetzung zugunsten der Prämienzahler führt zum Erfolg

Die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) muss eine echte Vereinfachung bringen und die bestehenden Fehlanreize auch tatsächlich beseitigen. santésuisse unterstützt eine schlanke Umsetzung von EFAS, wenn es den Prämienzahlerinnen und Prämienzahlern nützt. Der heute publizierte Bericht der Bundesverwaltung legt diesbezüglich eine nützliche Grundlage für die weitere Diskussion im Parlament und zeigt, dass die Voraussetzungen, um die Pflegekosten in EFAS zu integrieren, aktuell nicht gegeben sind.

santésuisse unterstützt im Grundsatz die einheitliche Finanzierung von stationären und ambulanten Leistungen (EFAS), sofern diese den Prämienzahlern einen klar erkennbaren Nutzen bringt und die Effizienzgewinne tatsächlich realisiert werden.

Die Integration der Pflegekosten schadet den Prämienzahlern

Die Integration der Langzeitpflege in das neue Finanzierungsmodell lehnt santésuisse ab. Die Errungenschaften der aktuellen Pflegefinanzierung sind zu bewahren. Die Langzeitpflege ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich geregelt, finanziert und beaufsichtigt. Eine Harmonisierung durch den Bund dürfte viele Jahre in Anspruch nehmen. Konsequenterweise weist der Bericht des BAG auf diese erheblichen Schwierigkeiten hin, wenn es darum geht, die Pflegekosten möglicherweise in EFAS zu integrieren.

Klare Verantwortlichkeiten

Damit sich EFAS auch in der Praxis umsetzen lässt, müssen die Verantwortlichkeiten klar geregelt sein. Es ist sinnvoll und konsequent, wenn die Krankenversicherer bei der Rechnungskontrolle die Hoheit behalten. Eine Rechnungskontrolle durch die Kantone würde einen enormen zusätzlichen Aufwand ohne erkennbaren Mehrnutzen bedeuten. Denn die Kantone müssten pro Jahr über 100 Millionen Rechnungen zusätzlich kontrollieren. Die Krankenversicherer hingegen verfügen in diesem Bereich bereits über viel Erfahrung.

Weiter fordert santésuisse eine Berechnung der Kantonsbeiträge nach dem Bruttoprinzip. Demzufolge müssten sich die Kantone an der gesamten Rechnungssumme beteiligen, wie es bereits heute bei den stationären Spitalrechnungen der Fall ist. Es kann nicht sein, dass die Berechnungsgrundlage nach Abzug von Selbstbehalt und Franchise erfolgt. Das ist weder konsequent noch fair. Nur so werden alle Versicherten gleich behandelt – unabhängig von der gewählten Franchise. Das Nettoprinzip, wie es der Bericht und der Nationalrat vorschlagen, diskriminiert Prämienzahler mit hohen Franchisen. Denn hier wird von jeder Rechnung zuerst die Kostenbeteiligung des Patienten abgezogen.

EFAS ist kein Allheilmittel gegen die steigenden Gesundheitskosten

EFAS löst das grundlegende Problem der übermässig steigenden Kosten im Gesundheitswesen aber nicht. Deshalb braucht es weitere Massnahmen, beispielsweise gegen die hohen Medikamentenpreise, gegen das Über- und Fehlangebot von medizinischen Leistungen sowie gegen Fehlanreize beim ambulanten Einzelleistungstarif.

Link: Bericht der Bundesverwaltung

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santésuisse ist der Branchenverband der schweizerischen Krankenversicherer. santésuisse setzt sich für ein freiheitliches, soziales und finanzierbares Gesundheitssystem ein, das sich durch einen effizienten Mitteleinsatz und qualitativ gute medizinische Leistungen zu fairen Preisen auszeichnet.