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01.12.2022

Finanzierung im Gesundheitswesen

EFAS: Nur mit schlanker Umsetzung sind Einsparungen für Prämienzahler zu erwarten

Der Ständerat hat bei EFAS nach langwieriger Kommissionsarbeit eine Vorlage beschlossen, die von einer schlanken Umsetzung weit entfernt ist. Entgegen der Idee einer unbürokratischen Vorlage sollen die Kantone Zugang zu Rechnungsdaten der Versicherer erhalten und zudem im stationären Bereich eine doppelte Rechnungskontrolle durchführen können. Weiter beschloss der Ständerat die Integration der Langzeitpflege ohne Auflagen. Zuerst muss die notwendige transparente Datengrundlage erarbeitet werden. Der Nationalrat ist gefordert, an seiner ursprünglichen, schlankeren Version festzuhalten.

Mit seinen Entscheiden bei der einheitlichen Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen (EFAS) entfernt sich der Ständerat von der Ursprungsidee. EFAS soll das Gesundheitswesen effizienter machen und damit Kosten sparen. Dieses Ziel liegt in weiter Ferne. Das gilt insbesondere bei der Rechnungskontrolle und der Langzeitpflege. Indem die Kantone einen Zugang zu Einzelrechnungen im stationären Bereich erhalten und diese auch kontrollieren können, wird eine bürokratische und teure Doppelspurigkeit geschaffen. Dabei ist die Rechnungskontrolle die eigentliche Kernkompetenz der Krankenversicherer. Dank ausgeklügelter Kontrollmechanismen erzielen die Versicherer jährlich über 3,5 Milliarden Franken Minderausgaben. Das entspricht rund 10 Prozent Einsparungen auf den Prämien. Davon profitieren die Prämienzahlerinnen und -zahler direkt. Dass die Kantone ebenfalls Einsicht in Einzelrechnungen oder diese gar doppelt kontrollieren wollen, ist ineffizient, unverhältnismässig und widerspricht auch den Grundsätzen beim Datenschutz. Der Kanton verfügt über eine Vielzahl von Informationen über seine Bürger, beispielsweise aufgrund der Steuerpflicht. Es ist aber weder notwendig noch angebracht, dass er zusätzlich Kenntnis von allen Rechnungen für die medizinischen Behandlungen der Versicherten erhält.

Kostentransparenz in der Langzeitpflege

Auch der Entscheid des Ständerates, die Langzeitpflege in EFAS zu integrieren, ist eine weitere schlechte Nachricht für die Prämienzahler. Damit soll ein Bereich in EFAS integriert werden, bei dem die Datengrundlage noch gar nicht vorhanden ist. In der Schweiz wird der Pflegebedarf heute nach drei unterschiedlichen Instrumenten erhoben, wodurch dieselbe Pflegeleistung nicht überall gleich eingestuft ist. Nebst politischen Anliegen wie der Pflegeinitiative wird auch die demografische Entwicklung zu bedeutenden Mehrkosten in der Pflege führen. Ohne eine einheitliche Erhebung zu den Kostendaten und genauen Abklärungen zur generellen Kostenentwicklung in der Langzeitpflege kann über eine Integration dieses Bereichs nicht entschieden werden. Die zu erwartenden Zusatzkosten durch die Langzeitpflege drohen die ohnehin stetig steigenden Gesundheitsausgaben noch zu verstärken. Das ist für die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler nicht zumutbar.

Nationalrat sollte dem Druck der Kantone standhalten

Mit EFAS sollen die bestehenden Fehlanreize im System ausgemerzt und die Effizienz und Qualität gefördert werden. Gemäss der Vorlage des Ständerats sind diese Ziele kaum zu erreichen. Der Nationalrat ist jetzt gefordert, EFAS wieder zur ursprünglichen Idee der einheitlichen Finanzierung zurückzubringen und bei der Rechnungskontrolle und der Pflege klare Verhältnisse zu schaffen. Nur so treten die guten und sinnvollen Effekte der Reform ein.

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